Liberales Rauchergesetz

Die IG FREIE SCHWEIZER WIRTE sammelt seit dem 23. Februar 2010 Unterschriften für die von ihr lancierte Volksinitiative „Für ein liberales Rauchergesetz“. Die Initianten wollen mit ihrer Initiative das Rauchverbot abschaffen und ein Höchstmass individueller Freiheit für Raucher erzwingen.

Gemäss der Initiative soll Art. 118 Schutz der Gesundheit der Bundesverfassung durch die folgenden zwei neuen Absätze ergänzt werden:

Absatz 3 Über Rauchverbote in Innenräumen befindet einzig die Eigentümerin oder der Eigentümer. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Innenräume. Öffentlich zugänglich sind insbesondere Innenräume von:

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Der Mindestumwandlungssatz muss nicht gesenkt werden!

Bürgerliche Politiker und Lobbyisten der Versicherungsindustrie betreiben Sozialabbau auf Kosten der Arbeitnehmer!  Der Mindestumwandlungssatz muss nicht gesenkt werden!

Mit dem Umwandlungssatz wandelt man das in der beruflichen Vorsorge gebildete Alterguthaben in eine jährliche Rente um. Bei der Festlegung des Umwandlungssatzes ist die Lebenserwartung und die durchschnittliche Renditeerwartung auf das Altersguthaben zu berücksichtigen. Um zu verhindern, dass der Umwandlungssatz beliebig tief angesetzt werden kann, wird vom Gesetzgeber ein Mindestumwandlungsatz vorgegeben. Diesen wollen bürgerliche Politiker nun senken. Sie behaupten, dass der in der 1. BVG-Revision im Jahr 2003 beschlossene Mindestumwandlungssatz von 6.8% zu hoch sei. Dies noch bevor dieser Mindestumwandlungssatz eingeführt worden ist! Dabei argumentieren sie mit einer längeren Lebenserwartung und tieferen Renditen auf den Altersguthaben.

Diese Argumente sind jedoch nicht überzeugend!  Dies aus folgenden Gründen:

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Linke auf Abwegen

Cedric Wermuth, der Präsident der JUSO und Vizepräsident der SP Schweiz ist wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden. Er kann das Urteil noch anfechten. Ob er dies tut ist jedoch fraglich, denn dank seiner politischen Prominenz kam er mit einer milden Strafe davon. Das Gesetz sieht für Hausfriedensbruch bis zu drei Jahre Haft vor.

StGB Art. 186 – Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die linke Kuscheljustiz hatte jedoch erbarmen mit dem ach so armen Linken. Wermuth kassierte für seine Straftat lediglich eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von 300 Franken. Wermuth ist kein Einzelfall. Auch andere SP’ler nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau.

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Gaddafi schadet Libyen

Weil Schengenländer auf ersuchen der Schweiz Libyern kein Visum mehr erteilen, verweigert nun Libyen wiederum Bürgern aus dem Schengenraum die Einreise nach Libyen. Libyen schadet damit der eigenen Tourismusindustrie. Die Solidarität der Schengenländer hat jedoch gemäss dem italienischen Aussenminister Frattini Grenzen. Er liess verlauten, dass die Schweiz nicht den ganzen Schengenraum in Geiselhaft nehmen könne. … Weiterlesen

Auferzwungene Amtshilfeabkommen

Unserem Kleinstaat werden von internationalen Organisationen wie der OECD, der Grossmacht USA und grösseren Nachbarländern wie Deutschland, Frankreich und Italien Amtshilfeabkommen auferzwungen. Der schwache Bundesrat ist nicht mehr in der Lage die Interessen unseres Landes zu wahren. Er gibt den Maximalforderungen aus dem Ausland nach ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Der deutsche Wirtschaftsethiker Ulrich … Weiterlesen

Terror mit Bomben-Titten

Gemäss Blick droht Fluggästen eine neue Gefahr seitens radikaler Muslime. Islamistische Ärzte könnten bei radikalen Muslimas eine Brustvergrösserung vornehmen, die es in sich hat. Was, wenn sie die Brüste statt mit Silikon mit Sprengstoff aufpeppen? Die Frauen sehen dann sexy aus und sind erst noch explosiv. Bei islamistischen Gotteskriegern könnte der Sprengstoff ins Gesäss gepackt … Weiterlesen

Minders Abzocker-Initiative ist dumm

Thomas Minder, Chef des Mundwasserherstellers Trybol, sollte sich wieder auf die Bekämpfung von schlechtem Mundgeruch konzentrieren. Seine Initiative gegen „die Abzockerei“ taugt nichts. Ein Ja zur Initiative von Minder würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen und Schweizer Unternehmen benachteiligen. Abzockerei in den Teppichetagen kann die Initiative jedoch nicht verhindern. Dieser Beitrag erklärt weshalb.

Bei einem Ja zur Abzocker-Initiative würde die Bundesverfassung wie folgt geändert werden:

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Calmy-Rey fällt Bundesrat erneut in den Rücken

Merz und Calmy-ReyAussenministerin Calmy-Rey ist in Sachen Inkompetenz kaum mehr zu überbieten. Einmal mehr schwächt sie die Verhandlungsposition unseres ohnehin schon schwachen Bundesrates indem sie diesem in den Rücken fällt.

Nur wenige Stunden nachdem Finanzminister Merz an einer Pressekonferenz einen Bückling vor der deutschen Regierung gemacht hat, machte die linke Aussenministerin an einer Podiumsdiskussion in Basel folgende Äusserung: «Wenn ich Finanzministerin wäre, würde ich die Kundendaten auch haben wollen. Jeder Finanzminister will gegen Steuerflüchtlinge vorgehen». Sie machte damit öffentlich klar, dass sie mit dem Vorgehen des Bundesrates nicht zufrieden ist.

Wo ist die vielgepriesene Einigkeit in diesem Gremium, welches mehrheitlich von linken Einzelkämpfern besetzt ist? Die linken Politiker unseres Landes arbeiten gegen uns. Unser Land wird von kriminellen ausländischen Regierungen angegriffen. Das Ziel dieser Angriffe ist unser Finanzplatz. Es geht um Arbeitsplätze und den Wohlstand unseres Landes. Die Gutmenschen haben immer noch nicht begriffen woher das Geld für ihren Sozialstaat kommt. Nun setzen sie alles daran diesen zu ruinieren.

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Deutsche Regierung betätigt sich erneut als Hehler

Die deutsche Regierung kauft einem Kriminellen gestohlene Daten ab und macht sich damit der Hehlerei schuldig. Dies geschieht nicht zum ersten Mal. Die deutsche Regierung von Bundeskanzlerin Merkel hat bereits einmal gestohlene Daten einer Liechtensteiner Bank von einem Kriminellen abgekauft. Damit hat sie dann Jagd auf deutsche Bürger, die dem deutschen Fiskus Teile ihres Vermögens verschwiegen haben, gemacht. Nun wiederholt sich dieses Spiel. Diesmal mit gestohlenen Kundendaten einer Schweizer Bank.

Brisant: Gestohlene Daten werden in einem Rechtsstaat normalerweise nicht als Beweis vor einem Gericht zugelassen. Die deutsche Regierung kann diese Daten jedoch auch ausserhalb eines Gerichts verwenden. Dank dieser Daten erhält sie Hinweise auf mögliche Steuerhinterzieher. Sie kann gestützt auf diese Daten zielgerichtet ermitteln und versuchen auf legalem Weg (z.B. mit Beugehaft, Verhören nach GESTAPO-Manier) an Beweise und Geständnisse zu kommen, die von einem deutschen Gericht anerkannt werden.

Die Rechtstaatlichkeit kann mit diesem Vorgehen Dank der Gewaltentrennung gewahrt werden. Allerdings würde man ein solches Vorgehen eher von dem Regime einer Bananenrepublik erwarten. Immerhin besteht noch die Möglichkeit, dass die deutsche Justiz die deutsche Regierung für dieses Vorgehen rügt. Ähnliches geschah auch in der Schweiz, als die FINMA im Auftrag des Bundesrates UBS-Kundendaten an die amerikanische Regierung aushändigte. Das Bundesverwaltungsgericht hat anschliessend festgestellt, dass dieses Vorgehen gesetzwidrig war.

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Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Am 26. Januar 2010 begann die Sammelfrist für die Eidgenössische Volksinitiative ‚Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung‘.

Laut Initiative soll der Bundesverfassungsartikel 117 (Kranken- und Unfallversicherung) durch einen 3. Absatz ergänzt werden. Dieser Absatz lautet wie folgt:

3) Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.

Von welchen Ausnahmen hier die Rede ist, wird offen gelassen. In Betracht kommen Vergewaltigungsopfer bzw. Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Kind bekommen sollten. Aber das ist Spekulation. Schade, dass die Initianten hier nicht Farbe bekannt haben.

Die Initiative sieht auch noch eine Übergangsbestimmung vor. Zu diesem Zweck wird der BV Artikel 197 durch Ziff. 8 ergänzt. Der Wortlaut dieser Übergangsbestimmung lautet:

8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Kranken- und Unfallversicherung)

Nach Ablauf einer Übergangsfrist von neun Monaten nach der Annahme durch Volk und Stände wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung jede Bestimmung, welche den Schwangerschaftsabbruch oder die Mehrlingsreduktion obligatorisch versichert, durch die Regelung von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung ersetzt.Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.

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