4. Revision der Arbeitslosenversicherung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. August 2010 | 5.183 mal gesehen

Am 26.09.2010 stimmen wir über die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) ab.  Es geht dabei um die Sanierung des zurzeit defizitären Ausgleichsfonds der ALV. Wenn  die Verschuldung  des Ausgleichsfonds die gesetzlich festgeschriebene Grenze von 2,5% der versicherten Lohnsumme übersteigt, muss der Bundesrat die Lohnabzüge erhöhen. Die Schuldenobergrenze von 6,7 Milliarden Schweizerfranken wurde im April 2010 erreicht.

Der Bundesrat will den ALV-Ausgleichsfonds mit einer Erhöhung der Lohnabzüge, einem Solidaritäts-prozent und Leistungskürzungen sanieren. Die Lohnabzüge auf die versicherten Einkommen soll von derzeit 2% auf 2.2% erhöht werden. Nichtversicherte Lohnanteile, die zwischen 126’000 und 315’000 Schweizerfranken liegen sollen mit einem zusätzlichen Solidaritätsprozent belastet werden. Damit will der Bundesrat den Schuldenabbau beschleunigen.

Die Leistungskürzungen werden mit einer Kürzung der Bezugsdauer sowie eine Verlängerung der Wartezeit für die Arbeitslosenhilfe vorgenommen.  Die Warteizeit von Lehr- und Studienabgänger soll von 5 Tagen auf 4 Monate verlängert werden. Weitere Kürzungen sind davon abhängig wie lange jemand ALV-Beiträge entrichtet hat.

Ich sehe ein, dass der ALV-Fonds saniert werden muss. Doch wieso will man das Solidaritätsprozent nur auf Einkommensteile zwischen 126’000 bis 315’000 erheben? Gerade Manager von grossen Unternehmen, die ohne unternehmerisches Risiko tragen zu müssen mehrere Millionen Schweizerfranken verdienen kommen mir viel zu günstig weg. Es ist doch ein Witz, dass einer , der 100 Millionen Schweizerfranken verdient nur für einen Lohnanteil von lächerlichen 315’000 Schweizerfranken ein Solidaritätsprozent zahlen soll. Gerade von den Besserverdienenden dürfte man in wirtschaftlich harten Zeiten doch etwas mehr Solidarität erwarten können. In Amerika spenden Reiche wie Bill Gates oder Warren Buffet die Hälfte ihres Vermögens von mehreren Milliarden US-Dollar! Bei uns in der Schweiz will man nur nichtversicherte Lohnanteile von 126’000 bis  315’000 zur Solidarität verpflichten. Das stösst mir sauer auf.

Im Jahr 2006 gab es in der Schweiz knapp 4’000 Einkommensmillionäre! Tendenz steigend, 2005 ware es noch 2’500 Einkommensmillionäre und die Finanz- und Wirtschaftskrise hat vorallem die unteren Einkommens-schichten am härtesten getroffen. Die Spitzenmanager zahlten sich auch in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Boni aus. Einige von diesen Einkommensmillionären verdienen über 70 Millionen Schweizerfranken. Wenn das Solidaritätsprozent auf die gesamten Einkommen der Einkommensmillionäre erhoben würde, könnten die Lohnabzüge von derzeit 2% möglicherweise moderater angehoben werden oder müssten unter Umständen gar nicht angehoben werden! Ich frage mich auf welcher Seite unser Bundesrat und die Politiker eigentlich stehen! Wieso unternimmt die volksnahe SVP nichts? Verdienen alle SVP-Wähler mehr als 315’000 Schweizerfranken pro Jahr? Was ist mit der Familienpartei, der CVP? Beschränkt sich ihre christliche Nächstenliebe nur auf die Interessensvertretung für Millionärsfamilien? Wieso hört man kaum etwas von der SP?

Nein zum Sozialabbau bei der Arbeitslosenversicherung!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. März 2010 | 2.795 mal gesehen

Der Schuldenberg der Arbeitslosenversicherung ist aufgrund der Wirtschaftskrise weiter angstiegen. Er betrug Ende 2009 um die 5 Milliarden Schweizerfranken. Aus diesem Grund beraten National- und Ständerrat zurzeit über eine weitere Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Einzelne Politiker wollen die Taggelder für junge Arbeitslose kürzen und gleichzeitig die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für die Arbeitslosenversicherung von 2% auf 2.2% erhöhen. Ich lehne diese verantwortungslose Sozialpolitik entschieden ab. Nein zum Sozialabbau bei der Arbeitslosenversicherung! weiterlesen