Müssen Bundesräte über Parteien stehen?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. September 2010 | 4.464 mal gesehen

Wilhelm TellLinke Etatisten wollen, dass Bundesräte über den Parteien stehen und Kollegialität gegenüber den anderen Bundesräten pflegen. Darunter verstehen sie, dass Bundesräte Mehrheitsentscheide der linken Mehrheit im Bundesrat kommentarlos mitzutragen haben. Ich lehne diese unseriöse Auffassung entschieden ab.

Bundesräte dürfen nicht über den Parteien stehen. Ich will keinen Staat, der von abgehobenen Etatisten geführt wird. Bundesräte müssen die  Positionen der Parteien, denen sie angehören, im Bundesrat vertreten. Es geht um Glaubwürdigkeit und politische Redlichkeit. Wenn man einen SVP-Bundesrat wählt, muss man SVP-Politik von diesem Bundesrat erwarten dürfen. In einer Demokratie muss ein Bundesrat sagen dürfen, dass er einem Entscheid des Gesamtbundesrats kritisch gegenüber stand.  Der Souverän hat ein Anrecht darauf, dies zu erfahren.

Entscheidend für Erfolg und Einigkeit im Bundesrat ist die Konkordanz der Bundesratsparteien. Die Bundesratsparteien haben sich bei den Von-Wattenwyl-Gesprächen auf einen gemeinsamen Nenner für die Legislaturperiode zu einigen. Parteien, die sich nicht auf einen Kompromiss einigen können, müssen in die Opposition.  Dann gibt es auch keinen zerstrittenen Bundesrat mehr, da bereits klar geregelt ist wohin der politische Konsenskurs führt.

Wir Schweizer wollen keinen Führerkult und wir wollen keinen abgehobenen Bunderat, der über den Parteien steht! 

Tierquälerei im Rahmen der Religionsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. September 2010 | 2.748 mal gesehen

Die Islamisierung Europas führt in Europa zu einem Anstieg der Nachfrage nach Halal-Lebensmitteln. Es ist ein florierendes Geschäft, bei dem auch Imame gut mitverdienen. Alleine in Deutschland gibt es bereits über 400 Firmen, die Halal-Produkte anbieten. Halal bedeutet „rein bzw. erlaubt“. Diese Bezeichnung ist jedoch irreführend und unzutreffend. Diese Speisen sind nicht reiner als andere Lebensmittel und werden, zumindest was das Fleisch anbelangt, unter ethisch und moralisch fragwürdigen Umständen produziert. Da Juden und Muslimen der Verzehr von Blut verboten ist, gibt es natürlich auch Halal-Fleisch.  Halal-Fleisch wird durch Schächten, eine rituelle Schlachtung von Tieren, hergestellt. Durch Schächten soll das Ausbluten der Tiere sichergestellt werden. Der folgende Horror-Film zeigt wie Kühe geschächtet werden, ACHTUNG!, nichts für Kinder, schwache Nerven und Sensibelchen:

Koran Sure 5, Vers 3
Es ist euch verboten zu essen: von selbst Gestorbenes, Blut und Schweinefleisch und das, bei dessen Schlachtung eines anderen als Allahs Name angerufen worden war, und Ersticktes und Erschlagenes oder durch Fall zu Tode Gestürztes oder das durch die Hörner eines anderen Tieres Getötete und das von wilden Tieren Zerrissene, ausser ihr selbst habt es erst völlig getötet….

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Minarett in Langenthal

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. September 2010 | 7.838 mal gesehen

Minarett in LangenthalGestern war den Medien zu entnehmen, dass der Kanton Bern die Baubewilligung für den Bau eines Minaretts in Langenthal erteilt hat. Die Baudirektion des Kantons Bern begründete dies damit, dass die Stadt Langenthal die Baubewilligung für das Minarett bereits fünf Monate vor dem eidgenössischen Urnengang erteilt habe.

Der Entscheid des Kantons Bern ist eine verfassungswidrige Missachtung des Volks-willens.  Das Stimmvolk hat am 29. November 2009 die eidgenössische Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ mit deutlicher Mehrheit angenommen. Demnach wurde Art. 72 in der Bundesverfassung durch den Abs. 3 ergänzt, dieser lautet unmissverständlich und klar:

Art. 72 Abs. 3 (neu) – Der Bau von Minaretten ist verboten.

Angesichts des klaren Volksentscheids ist es unverständlich, dass der Kanton Bern fast ein Jahr später trotzdem eine Bewilligung für den Bau eines Minaretts erteilt. Wahrscheinlich liegt es daran, dass die Vorsteherin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern eine Sozialdemokratin ist. Es handelt sich um Barbara Egger-Jenzer.

Die Mehrheit der Linken war gegen die Minarett-Initiative und hat immer noch Mühe mit dem demokratischen Volksentscheid. Bundesrecht steht jedoch bekanntlich über kantonalem Recht und Gemeinderecht! Es ist zu hoffen, dass gegen den Entscheid der Berner Baudirektion Einsprache erhoben wird.

Pornos für Schüler

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. September 2010 | 24.765 mal gesehen

erotik für schüler Die Jungsozialisten haben mit ihrer Forderung Schülern Pornofilme zu zeigen für Empörung gesorgt. Ich verstehe diese Empörung nicht. Damit alle Kinder die gleiche Chance auf eine richtige Aufklärung haben und Fehlentwicklungen vermieden werden können macht eine Aufklärung in der Schule Sinn. Sexfilme gehören zu dieser Aufklärung dazu.

Viele Eltern sind mit der Erziehung ihrer Kinder hoffnungslos überfordert und delegieren die Erziehung ihrer Kinder dem Staat. Die Erziehung übernehmen dann die Lehrer, die Polizei und die Justiz. Solche Eltern geben ihren Kindern Geld, damit sie sich ihr Mittagessen bei Mc Donalds holen oder sich eine Fertigpizza im Supermarkt kaufen können. Diese Eltern sind nicht in der Lage ihre Kinder aufzuklären, da sie ihr Leben selbst nicht im Griff haben. Andere Eltern könnten ihre Kinder zwar aufklären, tun dies aus religiösen oder psychischen Gründen jedoch nur mangelhaft. Einige von ihnen wurden vielleicht in ihrer eigenen Kindheit unfreiwillig vom Pfarrer aufgeklärt und tun sich deshalb schwer ihre Kinder aufzuklären.

Sich selbst überlassen suchen sich die Kinder ihre Informationen selbst. Sie finden diese im Internet. Heute kann man sich Sexfilme gratis vom Internet herunterladen. Zensursysteme und gesetzliche Vorschriften können das nicht verhindern. Schweizer Gesetze enden an der Schweizer Grenze, das Internet nicht. Kinder kennen sich mit den neuen Technologien oft besser aus als ihre Eltern. Wenn die Eltern das Heft in der Hand behalten und nicht der Sexindustrie überlassen wollen, müssen sie ihre Kinder aufklären oder von Fachpersonen aufklären lassen. Dazu gehört heutzutage auch die Aufklärung über Sexfilme. Wenn wir das nicht machen, müssen wir uns nicht wundern wenn Schüler eine Mitschülerin vergewaltigen und die Tat mit einem Handy filmen, wie dies in Oerlikon geschehen ist. Solche Dinge geschehen, wenn man Kinder nicht rechtzeitig und richtig aufklärt.

Eine CVP-Politikerin meinte, dass man Kindern Sexfilme nicht zumuten könne. Diese Ansicht teile ich nicht. Affenkinder schauen den älteren Tieren auch beim Sex zu ohne deswegen einen bleibenden Schaden davonzutragen. Sind Menschen diesbezüglich etwa empfindlicher als ihre nächsten Verwandten? Ich denke nicht. Manche Menschen sind nur etwas komplizierter und haben aus religiösen und ethischen Gründen ein verklemmteres Verhältnis zur Sexualität als Affen. Oder haben sie schon mal eine Affendame mit Burka gesehen? Ich nicht.

Fluglärmstreit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. September 2010 | 2.935 mal gesehen

Südanflüge LufthansaHeute am Sonntagmorgen vom Balkon aufgenommene Südanflüge über dicht besiedeltem Gebiet. Auch ein deutsches Flugzeug war darunter. Ich bin mir beim Fotografieren wie ein Flakschütze vorgekommen. Am Anfang hatte ich noch etwas Mühe mit der Einstellung der Kamera und der Geschwindigkeit der Jets. Mit der Zeit hatte ich den Dreh raus und es gelangen mir immer bessere Fotos. Sie sind zwar noch nicht perfekt, aber ich übe weiter.

Wie konnte es passieren, dass die Schweiz mit ihrer Beschwerde bei einem EU-Gericht abblitzte? Lag es an der Befangenheit von EU-Staaten freundlich gesonnenen Richtern? Medienberichten zufolge wurde eine wichtige Studie zu spät eingereicht und deshalb vom Gericht gar nicht mehr berücksichtigt. Diese Studie hätte aufgezeigt, dass der Grossraum Zürich wesentlich dichter besiedelt ist als der Süddeutsche Raum und dass die Flugzeuge im Grossraum Zürich wesentlich tiefer fliegen als im Süddeutschen Raum. Wie ist es möglich, dass so eine wichtige Studie zu spät eingereicht wird? War das Absicht? Haben die Juristen und Experten vom zuständigen Bundesamt die Fristen und Gerichtstermine nicht gekannt? Das gibt es doch nicht. Die Schweiz war Kläger und hat die Klage eingereicht. Normalerweise bereitet man sich vor bevor man eine Klage einreicht!

Wie auch immer, die Niederlage der Schweiz dürfte Bundesrat Leuenberger entgegenkommen. Leuenberger hat ja schon immer gesagt hat, dass der juristische Weg unsicher ist. Es ist jedoch gut möglich, dass er und sein Departement wesentlich zur Niederlage der Schweiz im Fluglärmstreit beigetragen haben. Es ist ein Skandal, dass eine wichtige Studie, welche die Klage der Schweiz gestützt hätte, zu spät eingereicht wird! Hätte die Schweiz die Klage etwas später eingereicht, wäre die Studie womöglich noch rechtzeitig fertig geworden. Man hätte auch mehr Leute einstellen können um die Studie rechtzeitig fertig stellen zu können. Es gibt für mich zwei Gründe, die dazu geführt haben könnten, dass diese Studie zu spät eingereicht wurde. Entweder war es Absicht oder aber Schlamperei. Beides ist schlecht und wirft kein gutes Licht auf Bundesrat Leuenberger.

Südanflug

Faktenlage: Die Lärmbelastung in Zürich und Umgebung ist grösser als im Süddeutschen Raum weil die Flugzeuge tiefer und direkt durch bewohntes Gebiet fliegen. Im Süddeutschen Raum fliegen die Flugzeuge höher und nicht direkt über Ortschaften, deshalb ist dort die Lärmbelastung geringer. Ich habe in einem Blogbeitrag bereits im Juli 2008 geschrieben, dass die Flugzeuge im Grossraum Zürich tiefer fliegen und erst noch über dichtbesiedeltes Gebiet. Fluglärmstreit weiterlesen

NEIN zur AVIG-Revision

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. September 2010 | 4.753 mal gesehen

AVIG-Revision-NEINWieso soll ein kinderloser 24-Jähriger, der ein Jahr lang ALV-Beiträge gezahlt hat, nur für 9 Monate Leistungen beziehen können, wenn ein kinderloser 25-Jähriger, der genau gleich lang ALV-Beiträge gezahlt hat für 1 Jahr ALV-Beiträge beziehen darf? Wieso ist der Solidaritätsbeitrag nur bis CHF 315’000 zu entrichten? Geschenk an die Reichen?

Wer gegen Sozialabbau zulasten der Büetzer ist, sollte am 26.09.2010 Nein zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) stimmen. Im Jahr ‎2009 mussten viele Büetzer Kurzarbeit leisten (=Lohneinbussen) oder haben gar ihren Job verloren. Gleichzeitig haben sich Manager wie Topbanker Brady Dougan einen Millionenbonus auszahlen lassen. Das obwohl viele CS-Kunden schlecht beraten wurden und in der Krise Geld verloren haben.

Die Revision des AVIG sieht vor, dass  Top-Abzocker lediglich einen maximalen Solidaritätsbeitrag von lächerlichen Fr. 1’889.99 (=1% von 188’999, der Differenz von 315’000-126’001) zahlen müssen. Die Büetzer sollen dafür im Gegenzug erhebliche Leistungskürzungen hinnehmen. Das ist ein fertiger Witz.

Die Befürworter der AVIG-Revision verkaufen die Leute mit ihren Plakaten für dumm. Von wegen mehr zahlen wenn man Nein zur AVIG-Revision sagt. Das ist nur die halbe Wahrheit und sie stimmt nur für jene, die nicht arbeitslos werden. Bei einer Ablehnung der AVIG-Revision wären nur 0.3% mehr zu zahlen als wenn man diese annimmt. Dafür gäbe es aber keine Leistungskürzungen!

Da die ALV-Beiträge je zur Häfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt werden, wäre der Betrag, den man bei einer Ablehung der AVIG-Revision mehr zahlen würde,  für durchschnittliche Löhne verkraftbar. Die Arbeitgeber müssten sich am höheren Beitrag beteiligen und es gäbe keine Leistungskürzungen für Arbeitslose. Bei einem Annahme der asozialen AVIG-Revision müssen Versicherte für weniger Leistungen mehr zahlen als heute, dafür müssten die Arbeitgeber weniger zahlen als dies bei einer Ablehnung der Fall wäre. So sieht es aus.

Den Befürwortern der asozialen AVIG-Revision würde es einmal gut tun ein halbes Jahr auf Arbeitslosenhilfe angewiesen zu sein. Dann wüssten sie was es heisst, wenn man bei der Arbeitslosenversicherung Leistungen kürzt. Die AVIG-Revision würde gerade junge Lehrabgänger, die in die RS müssen, benachteiligen. Wer stellt schon einen Stellensuchenden ein bevor dieser die RS beendet hat? Von was soll der Rekrut leben? Von den 5 Franken Sold, die er von der Armee erhält? Welche Parteien gehören schon wieder zu den Befürwortern der Armee? Jene, die Rekruten benachteiligen wollen?

Die Diskriminierung von unter 25-Jährigen, wie am Anfang dieses Artikels erwähnt, ist skandalös. Diese Altersgrenze ist genauso willkürlich und ungerecht wie die Grenze von CHF 315’000 beim Solidaritätsbeitrag. Diese Revision ist nicht durchdacht und verstösst gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit!

An jene, die mehr gegen Kriminalität und für mehr Sicherheit tun wollen:  Das Land wird nicht sicherer wenn man Sozialabbau betreibt. Die Gefahr, dass es zu sozialen Unruhen kommt, nimmt dann eher zu.

Revision des AVIG ist asozial!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. September 2010 | 4.561 mal gesehen

Revision AVIG ist asozialEs ist geradezu asozial wie Politiker Besserverdienende zu Lasten des Mittelstands und der Unterschicht begünstigen. Um die Schulden der Arbeitslosenversicherung zu decken, sind Leistungskürzungen, eine Erhöhung der ALV-Beiträge auf 2.2% und ein lächerliches Solidaritätsprozent für nichtversicherte Lohnanteile zwischen CHF 126’001 und CHF 315’000 vorgesehen. 

Durch die Erhöhung der ALV-Beiträge auf 2.2% und dem Solidaritätsprozent will man jährlich CHF 646 Mio einnehmen. Zusätzlich will man mit Leistungskürzungen 622 Mio. pro Jahr einsparen. 

Die Leistungskürzungen sollen hauptsächlich unter 25-Jährige ohne Kinder, Mütter, Leute in Ausbildung und Kranke betreffen. Man will also ausge-rechnet auf Kosten der Schwächsten sparen! Auch der Mittelstand muss Abstriche in Kauf nehmen. Die Wartezeit für Kinderlose mit einem Jahreseinkommen über CHF 60’000 soll künftig statt 5 Tage zwischen 10-20 Tage betragen. Das heisst, wer arbeitslos wird, mehr als CHF 60’000 pro Jahr verdient und keine Kinder hat, der müsste, sofern die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) vom Volk angenommen wird, zwischen 10-20 Tage warten ehe er Taggelder beziehen darf. Es gilt in diesem Fall den 1. Monat in Arbeitslosigkeit mit dem Ersparten zu überbrücken oder zum Sozialamt zu gehen. Das obwohl man höhere ALV-Beiträge zahlt! 

Besonders sauer stösst auf, dass Spitzenverdiener wieder einmal mit Samthandschuhen angefasst werden. Dass das Solidaritätsprozent nur bis CHF 315’000 erhoben wird ist reine Willkür. Es handelt sich dabei einfach um das zweieinhalbfache von CHF 126’000. Die Differenz zwischen CHF 126’001 und CHF 315’000 beträgt CHF 188’999. Ein Prozent von CHF 188’999 ist CHF 1’889.99. Wer also ein Jahresgehalt von CHF 315’000 hat, bezahlt pro Jahr CHF 1’889.99. Natürlich zusätzlich zu den ALV-Beiträgen für den versicherten Lohnanteil bis CHF 126’000. Stossend daran ist, dass jemand, der CHF 1 Mio. verdient ebenfalls nur CHF 1’889.99 zusätzlich zahlen muss. Dabei versteht sich wohl von selbst, dass CHF 1’889.99 kein Prozent von Gehältern über CHF 315’000 mehr ausmacht. 

Je mehr einer über CHF 315’000 verdient, desto geringer wird sein Solidaritätsbeitrag. Ist das in Zeiten, in denen Manager  Abzockerlöhne und Millionenboni einstreichen und gleichzeitig Stellen abbauen und Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit entlassen vertretbar? Wo bleibt hier die soziale Gerechtigkeit? Auf der Strecke? Wer generiert eigentlich die Wertschöpfung im Land? Die Manager in den Teppichetagen oder die Untergebenen in den Produktionshallen und Servicezentren?

Gerade kleine Leute und junge Mitmenschen, die um ihren Job bangen müssen, sind vielleicht froh, wenn man die ALV-Leistungen nicht kürzt. Hingegen dürften die ALV-Leistungen jemandem, der im Entlassungsfall einen goldenen Fallschirm in Form einer Entschädigung in Millionenhöhe erhält, egal sein. Wie ich bereits in einem früheren Artikel zum Thema geschrieben habe, werde ich am 26. September NEIN zur Revision des AVIG stimmen. Ich hoffe, dass die kleinen Leute und der Mittelstand den Vertretern der Abzocker nicht auf den Leim kriechen. Bei einem Nein zur Revision des AVIG  wird es eine Erhöhung des ALV-Beitrages auf 2.5% geben. Dies ist nötig um die Verschuldung der ALV von CHF 7 Milliarden abzubauen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden also zusammen 0,3% mehr bezahlen müssen als dies die Revision vorsieht, dafür fallen aber die Leistungskürzungen weg. Das kommt jenen zugute, die auf die Arbeitslosenhilfe angewiesen sind!

Tierquälerei aus ökonomischen Gründen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. September 2010 | 2.634 mal gesehen

Kürzlich empörte sich die Öffentlichkeit über eine Frau, die eine lebende Katze in eine Tonne steckte. Dann sorgte ein weiteres Tierquälervideo für Aufregung. Es zeigte wie ein Mädchen lebende Welpen in einen Fluss warf. Die Aufregung und Empörung war gross. Der auf Dailytalk veröffentlichte Artikel zu diesem Thema fand grosse Beachtung. Ich finde es gut, dass sich die Leute über Tierquäler aufregen, die zum Spass oder aus Dummheit Tiere misshandeln. Was ich mich jedoch frage ist, wieso es in der Öffentlichkeit einfach so hingenommen wird, wenn Tiere aus ökonomischen Gründen misshandelt werden.

Das folgende Video zeigt, wie Züchter von Legehennen aus ökonomischen Gründen mit männlichen Kücken und solchen, die zu spät schlüpfen umgehen:

Anregung an jene, die sich über die Tierquäler empört haben:
Achtet, beim nächsten Einkauf im Supermarkt darauf, dass ihr Produkte von Produzenten kauft, die nachhaltig produzieren und Tiere artgerecht halten. Diese Produkte sind in der Regel teurer als die Produkte der Tierquäler. Der Mehrwert für Tier und Umwelt dürfte sich jedoch lohnen und den durchschnittlichen Geldbeutel nicht übermässig belasten. In der Schweiz sind die Preise für Lebensmittel zwar bereits höher als im EU-Raum, dennoch ist der Lohnanteil, den man für Lebensmittel ausgeben muss, heute wesentlich niedriger als noch vor ein paar Jahrzehnten.

Höhere Lebensmittelpreise könnten die Verschwendung und den sorglosen Umgang mit Lebensmitteln eindämmen, die Anzahl der Übergewichtigen reduzieren, die mit Übergewicht verbundenen Gesundheitskosten senken und zu einem artgerechteren Umgang mit Tieren führen.

Mutter und Vater oder Elter?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. September 2010 | 3.883 mal gesehen

Wenn Feministinnen im Europarat den Bogen überspannen, kommt nichts Gutes dabei heraus. Im Zentrum der Kritik steht die linke SP-Nationalrätin Doris Stumpf, die sich im Europarat für ein anderes Rollenverständnis von Frauen einsetzt. Diesem Rollenbild steht offenbar die Rolle der Frau als Mutter im Wege. Stumpf will nicht, dass Frauen als passive und minderwertige Wesen, Mütter und Sexobjekte dargestellt werden. Ihr sei es wichtig, dass Frauen in der Öffentlichkeit nicht nur in der dienenden Rolle dargestellt werden.

Ich bin auch für die Gleichberechtigung von Mann und Frau, doch ich frage mich was die Verleugnung von männlichen und weiblichen Rollen damit zu tun hat. Ist es schlimm, wenn ein Mann Vater ist? Ist es schlimm wenn eine Frau Mutter ist? Ist es schlimm wenn man anderen Menschen dienen kann? Ist das minderwertig? Nach christlichem Glaubensverständnis ist es eine Tugend Gott und der Menschheit dienen zu können.

Statt naturgegebene Rollenverteilungen zu neutralisieren sollten sich gewisse linke Feministinnen fragen ob sie gewisse Rollen nicht als zu negativ betrachten. Selbst das Sexobjekt ist nichts Schlimmes. Es ist ein Objekt der Begierde, also etwas Begehrenswertes. Wollen Feministinnen nicht begehrt werden? Was ist schlimm an Sexualität?

Ich finde, dass man vom Gleichstellungswahn wegkommen muss und die Unterschiede zwischen den Geschlechtern betonen darf. Man muss jedoch auf Gleichberechtigung pochen, das ist wichtig, wenn man Menschenrechte ernst nimmt.

Iraner beleidigen Carla Bruni

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. September 2010 | 3.853 mal gesehen

Es ist unglaublich wie primitiv gewisse Muslime sind. Einige Iraner beschimpfen Carla Bruni als Hure weil sie sich für das Leben der Iranerin Sakineh Mohammadi-Aschtiani einsetzt. Diese soll wegen angeblichem Ehebruch und Mordes an ihrem Ehemann gesteinigt werden. Nach dem radikalen Hetzblatt Kayhan sollte Bruni ebenfalls gesteinigt werden, da sie Sarkozys Familie zerstört habe.

In zahlreichen islamischen Ländern werden Menschen noch heute wegen absurden Gründen wie „Ehebruch“ zu Tode gesteinigt. Sogar auf europäischem Territorium haben Muslime eine Frau gesteinigt. Im Jahr 2004 wurde in Marseille die 23 jährige Ghofrane Haddaoui wenige Tage vor ihrer Heirat von einem 17-jährigen Tunesier und seinem 16-jährigen Komplizen gesteinigt. Ihre  Leiche wurde erst drei Tage später am Rand von Marseille gefunden. Ghofrane erlitt einen grausamen Tod. Sie wurde durch die Steinigung völlig entstellt. Sie hatte ein Loch im  Kopf, ihr  Gesicht war zerschmettert und die Hände waren zerquetscht.

Ghofrane Haddaoui

In Frankreich leben viele Muslime. Angesichts der Barbarei, die im Namen des Islams betrieben wird, ist es verständlich, dass sich Carla Bruni für das Leben von Sakineh Mohammadi-Aschtiani einsetzt. Micheline Calmy-Rey scheint hingegen darauf zu verzichten bei ihrem Freund Mahmud Ahmadinedschad zu intervenieren. Ich finde das seltsam, bei den Chinesen hat sie schliesslich keine Mühe damit über Menschenrechte zu sprechen.

Calmy-rey und Ahmadinedschad