Heute reichten die Jungsozialisten die sogenannte 1:12 Initiative ein. Damit hatten sie die nötigen Unterschriften noch vor Ablauf der Sammelfrist am 6. April 2011 beisammen. Die Initiative will in der Bundesverfassung verankern, dass der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher sein darf, als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes.
Der Initiativtext lautet wie folgt:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 110a (neu) Lohnpolitik
1Der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht höher sein als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden.
2Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er regelt insbesondere:
a. die Ausnahmen, namentlich betreffend den Lohn für Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Menschen mit geschützten Arbeitsplätzen;
b. die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse.
Folgendes spricht gegen die Initiative:
Eine solche Bestimmung in der Bundesverfassung wäre eine erhebliche Einmischung in die Freiheit der Bürger und privater Unternehmen. Der Staat würde der Privatwirtschaft die Lohnbandbreite vorschreiben. Damit würde die Schweizer Wirtschaft erheblich in ihren Freiheiten eingeschränkt. Dies wäre im globalen Wettbewerb von Nachteil. Betroffen wären vor allem KMU-Betriebe. Grossunternehmen könnten bzw. müssten ihren Firmensitz ins Ausland, in liberalere Länder, verlagern um der Einmischung des Staates zu entgehen. Die Abwanderung von Grossunternehmen ins Ausland würde Arbeitsplätze kosten und Steuergeldeinnahmen reduzieren.
Ich lehne die 1:12 Initiative der Jungsozialisten entschieden ab. Sie schadet unserer Wirtschaft und gefährdet Steuergeldeinnahmen und Arbeitsplätze.