Minarett in Langenthal

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. September 2010 | 7.828 mal gesehen

Minarett in LangenthalGestern war den Medien zu entnehmen, dass der Kanton Bern die Baubewilligung für den Bau eines Minaretts in Langenthal erteilt hat. Die Baudirektion des Kantons Bern begründete dies damit, dass die Stadt Langenthal die Baubewilligung für das Minarett bereits fünf Monate vor dem eidgenössischen Urnengang erteilt habe.

Der Entscheid des Kantons Bern ist eine verfassungswidrige Missachtung des Volks-willens.  Das Stimmvolk hat am 29. November 2009 die eidgenössische Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ mit deutlicher Mehrheit angenommen. Demnach wurde Art. 72 in der Bundesverfassung durch den Abs. 3 ergänzt, dieser lautet unmissverständlich und klar:

Art. 72 Abs. 3 (neu) – Der Bau von Minaretten ist verboten.

Angesichts des klaren Volksentscheids ist es unverständlich, dass der Kanton Bern fast ein Jahr später trotzdem eine Bewilligung für den Bau eines Minaretts erteilt. Wahrscheinlich liegt es daran, dass die Vorsteherin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern eine Sozialdemokratin ist. Es handelt sich um Barbara Egger-Jenzer.

Die Mehrheit der Linken war gegen die Minarett-Initiative und hat immer noch Mühe mit dem demokratischen Volksentscheid. Bundesrecht steht jedoch bekanntlich über kantonalem Recht und Gemeinderecht! Es ist zu hoffen, dass gegen den Entscheid der Berner Baudirektion Einsprache erhoben wird.

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16 Gedanken zu „Minarett in Langenthal“

  1. Das Bundesgericht wird da sicherlich entscheiden dürfen, wie man liest ist der Ausgang wohl ziemlich offen. Für mich sind beide Argumentationen logisch und nachvollziehbar.

  2. Schweinerei wozu haben wir eigentlich abgestimmt
    das ist ein weiterer beweis,das es Politiker in unserem land gibt die schalten und walten wie es ihnen passt.Und die Argumentation der Stadt Langenthal halte ich für eine faule ausrede.
    Das Volk hat entschieden,das es keine Minarett in der Schweiz will und an diesen Volksentscheid,hat sich auch die Stadt Langenthal zu halten.Somit ist der entscheid der Stadt Langenthal hinfällig meiner Meinung nach.
    Ich dachte ich lebe in einem land,wo der suveräne noch etwas zu sagen hat doch,die Realität sieht leider anders aus.

  3. Es ärgert mich auch. Aber entscheidend dürfte eben trotzdem sein, dass die Baubewilligung vor der Abstimmung gefallen ist. Rechtlich gesehen ist das alles in Ordnung

  4. Ein neues Gesetzes oder eine neue Verfassungsänderung kann nicht RÜCKWIRKEND angewendet werden. Dies ist ein Grundsatz in einem Rechtsstaat. Insofern ist der Titel wieder einmal mehr reine Hetze ohne inhaltliche Substanz.

  5. Reto Huber, was am Titel „Minarett in Langenthal“ Hetze sein soll ist mir schleiferhaft. Er sagt kurz und prägnant aus um was es beim Artikel geht, nicht mehr und nicht weniger.

    Es geht hier nicht um eine rückwirkende Anwendung eines Gesetzes. Es gab einen Rekurs, der bei der Baudirektion gegen die von der Stadt Langenthal bewilligte Baubewilligung für ein Minarett vorlag. Vor fast einem Jahr wurde vom Volk über eine Änderung der gesetzlichen Grundlage entschieden. Folglich ist es nicht korrekt, wenn sich die Baudirektion bei einem hängigen Verfahren einfach über diese Tatsache hinwegsetzt.

    Der Bau von Minaretten ist verboten und folglich dürfen keine Bauwilligungen mehr erteilt werden. Ich denke, dass das Bundesgericht den Entscheid des Kantons Bern aufheben wird, sofern der Fall vor das Bundesgericht kommen sollte. Das Bundesgericht könnte in diesem Fall gar nicht anders, da es an die Bundesverfassung gebunden ist. Vermutlich werden die islamischen Extremisten das Urteil dann aber vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Es ist daher höchste Zeit die Europäische Menschenrechtskonvention zu kündigen und einen Austritt aus dem Europarat zu prüfen. Die Souveränität unseres Rechtsstaats und unserer Demokratie steht auf dem Spiel.

    PS: Die Baubewilligung wurde von der Stadt Langenthal 5 Monate vor der Abstimmung im November 2009 erteilt. Ich frage mich wieso die Baudirektion mit ihrem Entscheid über den Rekurs so lange zugewartet hat. Brauchen die in Bern immer so lange um über einen Rekurs zu entscheiden? Ich weiss, Berner sollen langsam sein aber grad soooo langsam?

  6. 1. Gesetze können nicht rückwirkend angewendet werden! Man kann nicht mitten in einem Verfahren die Regeln ändern. Dies ist ein äusserst wichtiger Grundsatz in einem Rechtsstaat. Gewisse Leute scheinen aber von rechtsstaatlichen Prinzipien und den Grundregeln unserer Verfassung nicht viel zu halten…

    2. Das Minarett-Verbot ist im Einzelfall nicht umsetzbar! Das habe ich schon vor der Abstimmung immer wieder betont!

    a) Art. 5 der Bundesverfassung sagt: „Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.“

    b) Es gilt der Grundsatz: Völkerrecht vor Landesrecht!
    http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/intla/cintla/natint.html

    Deshalb, lieber Alexander Müller, wird es nicht reichen die EMRK zu kündigen. Dann müsste man mindestens auch den UNO-Pakt 2 kündigen und einige Artikel unserer Bundesverfassung löschen!

    Die Grundrechte unserer Verfassung stimmen übrigens fast vollständig mit der EMRK und dem UNO-Pakt 2 überein!

  7. Peter hast du schon mal davon gehört, dass es eine Rechtsordnung gibt? Bundesrecht steht über kantonalem Recht und kantonales Recht darf Bundesrecht nicht widersprechen. Wenn im Kanton Bern ein Verfahren läuft, dann müssen sich die Behörden ans geltende Recht halten. Wenn dies Bundesrecht widerspricht, wird es wenn nötig vom Bundesgericht korrigiert sofern einer klagt.

    Doch darum geht es bei der Sache gar nicht. Ich vermute dahinter eine Strategie der Minarett-Gegner um die Minarett-Frage vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Darin haben die Linken ja Übung, es wäre nicht das erste Mal, dass Linke sowas machen. Wenn das Bundesgericht den Entscheid der linken Berner Baudirektorin korrigiert, wird der Fall von den betroffenen Muslimen mit Unterstützung von linken Juristen, wie z.B. dem Grünen Dani Vischer, und Geldern von irgendeinem Sozikässeli einfach vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen. So einfach ist das.

    Dieser Strategie sollte man einen Strich durch die Rechnung machen indem man vorsorglich die EMRK-kündigt und einen Austritt aus dem Europarat prüft.

    Abgesehen davon behaupten nur die Linken, dass die Initiative gegen das Völkerrecht verstösst. Bundesrat, Ständerrat, Nationalrat, Bundesrichter, die juristischen Experten des Bundesrat und zahlreiche Juristen wie z.B. der Jurastudent und Nationalrat Lukas Reimann (Mitinitiant der Minarett-Initiative) sehen das anders.

    PS: Gegen einen Austritt aus der UNO hätte ich nichts einzuwenden, das ist bezüglich Minarett-Frage jedoch nicht von Relevanz. Zahlreiche islamische UNO-Mitgliedsstaaten verbieten oder verhindern den Bau von Kirchtürmen ohne, dass es bislang irgendeinen Linken, der sich so vehement für den Bau von Minaretten einsetzt, gestört hätte. Einfach einmal diesen Artikel lesen, es lohnt sich!

  8. Lieber Alexander, natürlich gilt diese Rechtsordnung, aber nicht rückwirkend! Der Entscheid (Baubewilligung für das Minarett) der Behörden in Langenthal (um den geht es hier!) ist lange vor dem Minarett-Verbot gefällt worden!

    „Abgesehen davon behaupten nur die Linken, dass die Initiative gegen das Völkerrecht verstösst. Bundesrat, Ständerrat, Nationalrat, Bundesrichter, die juristischen Experten des Bundesrat und zahlreiche Juristen wie z.B. der Jurastudent und Nationalrat Lukas Reimann (Mitinitiant der Minarett-Initiative) sehen das anders.“

    Diese Aussage lässt sich mit Leichtigkeit widerlegen:

    1. Wirf mal einen Blick ins Abstimmungsbüchlein zur Minarett-Initiative! Dort steht unter „Standpunkt von Bundesrat und Parlement“:

    „Die Initiative steht im Widerspruch zu zahlreichen in der Bundesverfassung verankerten Grundrechten und verstösst gegen die Menschenrechte.“

    Die EMRK ist Völkerrecht! Deine Behauptung Bundesrat (inkl. juristische Experten), Ständerat und Nationalrat würden das anders sehen, ist also völlig falsch!

    Nationalrat und Ständerat waren nur der Meinung, das Minarett-Verbot verstosse nicht gegen zwingendes Völkerrecht. Deshalb wurde die Initiative zugelassen. Aber die Definition von zwingendem Völkerrecht ist einerseits unklar und umfasst selbst bei grosszügiger Auslegung nur einen äusserst kleinen Teil des Völkerrechts.

    2. Die grosse Mehrheit der Völkerrechts- und Staatsrechtsprofessoren (Kälin, Thürer, Müller, Schweizer, Griffel,…) sind klar der Meinung, dass das Minarett-Verbot gegen Grundrechte in der Verfassung und gegen Völkerrecht verstösst! Gleicher Meinung ist Giusep Nay, ehemaliger Bundesgerichtspräsident.

    Welche namhaften Juristen sind denn anderer Meinung? Kannst du auch Namen nennen (ausser Student Reimann)?

    3. Das Bundesgericht hat nie gesagt, das Minarett-Verbot verstosse nicht gegen Völkerrecht!

    4. Das Parlament der Europarats (und das sind zum grossen Teil keine Linken) hat einstimmig eine Resolution abgesegnet, die das Minarett-Verbot als menschenrechtswidrig bezeichnet.

    5. Jeder mündige Bürger, der sich die Mühe macht, die BV, die EMRK und den Uno-Pakt II zu lesen, kommt selbst zum Schluss, dass das Minarett-Verbot verfassungs- und menschenrechtswidrig ist!

    6. Wenn du so überzeugt bist, dass das Minarett-Verbot nicht gegen die EMRK verstösst, weshalb hast du denn Angst vor dem EGMR und willst die EMRK kündigen?

    7. Willst du die Schweiz wirklich an einem Unrechtsstaat wie Saudi-Arabien messen? In praktisch allen islamischen Staaten ist übrigens der Bau von Kirchtürmen erlaubt, selbst in einem Unrechtsstaat wie dem Iran. Dass wir in diesem Punkt intoleranter sind als der Mullah-Staat, sollte auch dir zu denken geben…

  9. Das Rückwirkende gilt nur für bereits gebaute Minarette. Nicht aber für solche, die noch nicht gebaut sind. Der Entscheid der Berner tut nichts zur Sache, da dieser Entscheid nicht in ihre Kompetenz fällt. Nochmals, Kantonsrecht steht unter Bundesrecht. Wenn ich der König oder das Volk (Souverän) bin und sage wo es langgeht ist es egal wenn ein Untergebener einen anderen Entscheid fällt, denn der Entscheid des Untergebenen kann meinen Entscheid nicht aufheben. Soviel zur Rechtsordnung.

    Zum zwingenden Völkerrecht. Ich habe das Wort „zwingend“ vergessen. Das ändert jedoch nichts an meiner Aussage. Die Initiative ist gültig und umsetzbar. Gemäss Bundesverfassung Art. 139 Absatz 3 heisst es:

    Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

    Es ist also klipp und klar von zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts die Rede. Gegen diese verstösst die Minarett-Initiative eben nicht und ist somit sowohl gültig als auch umsetzbar! Da die Linken immer das Gegenteil behaupten, hat die SVP im Parlament vorgeschlagen, dass man diese zwingenden Bestimmungen klar definiert. Das wollten die Linken jedoch nicht. Siehe hier!

    Die Linken wollen den Art. 139 nun verschärfen um künftig Initiativen wie die Verwahrungsinititive, die Minarett-Initiative, die Ausschaffungsinitiative und eine mögliche Initiative zur Einführung der Todesstrafe zu verhindern. Das zeigt, dass auch die Linken wissen, dass das was sie ständig behaupten, falsch ist. Denn es bräuchte ja wohl keine Gesetzesverschärfung wenn alles so klar ist wie die Linken ständig behaupten. Linke Professoren wollen den Artikel 139 mit einem Zusatz ergänzen. So hat kürzlich ein UNIZH-Professor vorgeschlagen, dass man nebst den „zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts“ auch noch den Zusatz „muss im Einklang mit der EMRK sein“ hinzufügen solle. Ich habe dazu bereits Stellung bezogen. Siehe hier.

    Zum Bundesgericht, Prof. Dr. Martin Schubarth, ein ehemaliger SP-Bundesrichter (also ein Linker) sagte, dass es am Bauverbot für Minarette juristisch nichts zu deuteln gäbe. Zitat:

    Am Minarettverbot gibt es juristisch nichts zu deuteln. Die Behörden haben den Entscheid des Souveräns mit allem Nachdruck umzusetzen und zu verteidigen.
    Von Martin Schubarth

    Quelle

  10. Lieber Alexander,

    „Das Rückwirkende gilt nur für bereits gebaute Minarette. Nicht aber für solche, die noch nicht gebaut sind.“

    Nein, das ist nicht so! Juristisch entscheidend ist nicht der Bau, sondern die Baubewilligung! Und diese wurde von der Gemeinde Langenthal lange vor der Annahme des Minarett-Verbots erteilt. Das Minarett-Verbot gilt also nur für neue Baugesuche.

    Nachdem du jetzt nachträglich noch das Wort zwingend hinzugefügt hast, stimmt deine Aussage was die Gültigkeit einer Initiative betrifft!

    Wenn eine Initiative für gültig erklärt wird, heisst das nur das darüber abgestimmt werden kann, aber noch lange nicht, dass diese umsetzbar ist!

    1. Art. 5 Absatz 4 der BV sagt klar und deutlich, dass sich Bund und Kantone an JEGLICHES Völkerrecht zu halten haben, nicht nur an zwingendes!

    2. Die Schweiz hat sich vertraglich verpflichtet, sich z.B. an die EMRK und den UNO-Pakt II zu halten!

    3. Das Minarett-Verbot verstösst eben auch gegen die Grundrechte gemäss BV, die inhaltlich grossmehrheitlich mir der EMRK und dem UNO-Pakt II übereinstimmen!

    Damit wären wir auch beim Grundproblem: Initiativen, die gegen nicht-zwingendes Völkerrecht verstossen, nicht aber gegen zwingendes, werden zugelassen, können aber nicht umgesetzt werden, da sich die Schweiz bei der Umsetzung an jegliches Völkerrecht zu halten hat.

    Diesen Widerspruch kannst du doch nicht ernsthaft gutheissen!?

  11. Peter, das sehe ich anders als du. Bewilligungen aus laufenden Verfahren müssen geltendem Recht entsprechen. Da die kürzlich erteilte Bewiligung nicht geltendem Recht entspricht, kann dagegen geklagt werden. Es dürfen keine Minarette mehr gebaut werden. Der Wille des Volkes ist klar. Da helfen auch juristische Finten nichts. Folglich muss das Bundesgericht den Entscheid der Berner Baudirektion zurückweisen.

    Deine Behauptung bezüglich BV Art. 5 Absatz 4 ist falsch. Der Wortlaut von BV Art. 5 Abs. 4 lautet:

    Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

    1. ist von „Beachtung“ die Rede und 2. steht nichts von „allgemeinem“ Völkerrecht wie du hier fälschlicherweise behauptest.

    Nochmals: Das ist auch der Grund weshalb linke Staatsrechtler eine weitere Einschränkung der demokratischen Volksrechte fordern und den Art. 139 mit weiteren Einschränkungen versehen wollen.

    Die EMRK und der UNO-Pakt sind zu kündigen. Ausser der Schweiz hält sich ohnehin kaum ein Staat daran.

    Zu deinem angeblichen Widerspruch:
    Diesen sehe ich nicht. Ich sehe hingegen, dass wir ein grundlegend verschiedenes Staatsverständnis haben. Du scheinst zu verlangen, dass man unser Volk bevormunden soll um dir unliebsame Initiativen zu verhindern. Als Vorwand dient dir dazu das „allgemeine“ Völkerrecht, die EMRK und der UNO-Pakt. Ich hingegen bin der Auffassung, dass eine demokratische Gesellschaft (nur eine demokratische Gesellschaft, bei der die Bürger bei der Gesetzgebung mitreden können) ihre eigenen Normen selber festlegen soll und nicht von übergeordneten ausländischen Instanzen und Abkommen daran zu hindern ist. Weiter vertrete ich die Auffassung, dass die Kündigung eines Abkommens bzw. eines Vertrags sowie der Austritt aus einer Organisation aus juristischer Sicht durchaus legitim ist.

    Ich bin strikt gegen eine weitere Bevormundung des Volkes und befürworte die Kündigung von Abkommen und Verträgen, die das Volk in seiner Entscheidungsfreiheit einschränken. Es geht um die Souveränität unseres Staates und die Freiheit der Bürger.

  12. Alexander, die Sachlage ist klar. Das Baugesuch wurde eben lange vor der Abstimmung zum Minarett-Verbot bewilligt!!! Das ist entscheidend. Gegen diesen Entscheid wurde Rekurs eingelegt beim Kanton. Der Kanton musste dann entscheiden, ob die Erteilung der Baubewilligung der Gemeinde Langenthal rechtens war. Und das war sie, da es damals noch kein Minarett-Verbot gab!

    Das sehe nicht nur ich so, sondern auch die Experten des Kantons Bern!

    Lieber Alexander, Grundkenntnisse in Logik und Mengenlehre genügen, um diesen von mir angesprochenen Widerspruch zu erkennen: Die Menge des Völkerrecht kann in zwei disjunkte Teilmengen unterteilt werden: Die Teilmenge des zwingenden Völkerrechts und die Teilmenge des nicht-zwingenden Völkerrechts.

    In Art. 5 Abs. 4 BV ist von „Völkerrecht“ die Rede und es ist völlig klar, dass damit sowohl zwingendes wie nicht-zwingendes Völkerrecht gemeint ist!

    Für die Gültigkeit einer Initiative ist eben nur die eine Teilmenge des Völkerrechts erfüllt werden. Für die Umsetzung hingegen benötigen müssen eben beide Teilmengen erfüllt sein!

    Dieser Widerspruch schadet der Glaubwürdigkeit unserer direkten Demokratie enorm! Denn das Volk stimmt über etwas ab, das nicht umsetzbar ist! Eine Korrektur von Art. 139 führt deshalb nicht zu einer Einschränkung der Volksrechte, sondern einer Stärkung der Volksrechte!

    Selbst wenn du die EMRK und den UNO-Pakt II kündigst (was die Mehrheit des Volkes kaum gutheissen wird), ändert das nichts dran, dass das Minarett-Verbot gegen Grundrechte gemäss BV (vor allem Art.8) verstösst!

  13. Peter, die Sachlage ist in der Tat klar, allerdings nicht so wie du dir das vorstellst. Siehe hier:

    Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

    Art. 72 Abs. 3 (neu)

    3 Der Bau von Minaretten ist verboten.

    Bekanntlich hat sich auch der Kanton Bern an die Bundesverfassung zu halten.

    Und nochmals zu deinen Einwand bezüglich Völkerrecht: Bundesverfassung Art. 5 Absatz 4 lautet wie folgt:

    Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

    Du interpretierst hier einfach eigenmächtig etwas hinein und das geht natürlich nicht. Was heisst „beachten“ und wo steht etwas von allgemeinem Völkerrecht wie du das behauptest? Beachtet man das Völkerrecht etwa nicht indem man das zwingende Völkerrecht wie in Art. 139 Abs. 3 beachtet?

    Bundesverfassung Art. 139 Absatz 3

    3 Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

    Ganz offensichtlich war die Bundesversammlung (Nationalräte und Ständeräte, also die gesetzgebende Gewalt) anderer Meinung als du. Denn die hat offensichtlich den BV Art. 5 Absatz 4 anders interpretiert als du. Sonst hätte Sie die Initiative „Gegen den Bau von Minaretten“ ja wohl für ungültig erklärt.

    Letztlich geht es bei unserem Disput doch um Folgendes:
    Radikale Muslime träumen von der islamischen Weltherrschaft. (siehe folgendes Bild) Linke Schweizer Helfershelfer und naive Gutmenschen unterstützen sie bei ihrem Kampf um die Weltherrschaft indem sie sich an forderster Front unter dem Vorwand des Völkerrechts und der Menschenrechte für die Abschaffung unserer Demokratie einsetzen.

    Islam will dominate the world

    Siehe auch die Freidenker Organisation:
    Die Freidenker kämpfen für die Entfernung von katholischen Kruzifixen aus Schulzimmern. Gleichzeitig unterstützen wahrscheinlich dieselben Leute radikale Muslime, die ihre Kinder zwingen mit einem Kopftuch in die Schule zu gehen. Denn das wird wiederum im Namen der Religionsfreiheit toleriert. Das ist eine einseitig gegen das Christentum gerichtete Auffassung von Religionsfreiheit, die von den Schweizer Gutmenschen gutgeheissen, gefördert und/oder zumindest geduldet wird. Verboten ist was christlich ist, erlaubt ist was islamisch ist. Ich warne vor der Vernichtung der christlichen Leitkultur, aus der unser Staat hervorgegangen und auf der er aufgebaut ist. Damit schafft man ein Vakuum, welches mit hoher Wahrscheinlichkeit von anderen aggressiveren Ideologien (z.B. Islamismus) gefüllt werden wird.

    Ich stelle subjektiv eine Islamisierung der Schweiz fest, wenn ich die Schweiz von heute mit der Schweiz vor 20 Jahren vergleiche. Natürlich findet diese schleichende Veränderung auch in den umliegenden europäischen Ländern statt. Oder waren vor 20 Jahren Halal-Produkte für Fluggesellschaften und Islamic Banking schon ein Thema? Wäre es der Economiesuisse vor 20 Jahren in den Sinn gekommen gegen eine Volksinitiative zu votieren weil diese islamische Kunden verärgern könnte?

    So brutal und grotesk es klingen mag, wenn man sich die Entwicklung seit 9/11 anschaut, könnte man zum Schluss kommen, dass 9/11 aus Sicht der radikalen Islamisten ein Erfolg war. Man nimmt jetzt mehr Rücksicht auf die Sonderwünsche von Muslimen. Bundesräte und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse fürchten sich wegen einer Initiative vor dem Unmut der Muslime. Leute, die eine Karikatur zeichnen, müssen selbst in Europa um ihr Leben bangen. Angeblich weil die Darstellung von Mohammed im Islam verboten sei. Dieses Verbot wird jedoch selbst in der islamischen Welt nicht konsequent umgesetzt. Auf diesem Blog habe ich islamische Darstellungen von Mohammed veröffentlicht. (Oft ist das Gesicht verschleiert, aber nicht immer!). Der Filmemacher Theo van Gogh wurde in Holland auf offener Strasse von einem Islamisten ermordet. Das ist in Bezug auf die Sicherheitslage nicht unbedingt beruhigend. Aus dem Nachgeben des Westens könnte die Erkenntnis resultieren, dass man mit radikalem Terrorismus etwas erreichen kann.

  14. Fakt ist:
    Eine Initiative kann gemäss aktuell gültiger Verfassung für ungültig erklärt werden wenn sie gegen zwingendes Völkerrecht verstösst.
    Dies tangiert aber BV 5, Absatz 4 nicht und hat auch prinzipiell nichts damit zu tun.
    Ob und wie man das Völkerrecht gemäss BV 5 beachten muss wird das Bundesgericht entscheiden müssen.

  15. So ist es Jonas. Einzelne Bundesrichter haben sich bereits dahingehend geäussert, dass die Minarett-Initiative umzusetzen ist. Prof. Dr. Martin Schubarth, ein ehemaliger SP-Bundesrichter (also ein Linker) sagte, dass es am Bauverbot für Minarette juristisch nichts zu deuteln gäbe.

    Zitat von Prof. Dr. Martin Schubarth:

    Am Minarettverbot gibt es juristisch nichts zu deuteln. Die Behörden haben den Entscheid des Souveräns mit allem Nachdruck umzusetzen und zu verteidigen.
    Von Martin Schubarth

    Andere ehemalige Bundesrichter wie CVP-Mann Giusep Nay wollen deshalb die demokratischen Rechte des Volkes einschränken indem sie eine Initiative lancieren wollen, welche eine entsprechende Änderung in der Bundesverfassung vorsieht. Alle, die Politikern mehr vertrauen als dem Volk unterstützen dieses Vorhaben, welches die Entmachtung des Volkes zum Ziel hat.

  16. Die Bewilligung wurde vor der Abstimmung gegeben, es gelten diese Gesetze. Zahlreiche Beispiel gibt es genug, z.B. im Mietrecht.

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