Revision des AVIG ist asozial!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. September 2010 | 4.559 mal gesehen

Revision AVIG ist asozialEs ist geradezu asozial wie Politiker Besserverdienende zu Lasten des Mittelstands und der Unterschicht begünstigen. Um die Schulden der Arbeitslosenversicherung zu decken, sind Leistungskürzungen, eine Erhöhung der ALV-Beiträge auf 2.2% und ein lächerliches Solidaritätsprozent für nichtversicherte Lohnanteile zwischen CHF 126’001 und CHF 315’000 vorgesehen. 

Durch die Erhöhung der ALV-Beiträge auf 2.2% und dem Solidaritätsprozent will man jährlich CHF 646 Mio einnehmen. Zusätzlich will man mit Leistungskürzungen 622 Mio. pro Jahr einsparen. 

Die Leistungskürzungen sollen hauptsächlich unter 25-Jährige ohne Kinder, Mütter, Leute in Ausbildung und Kranke betreffen. Man will also ausge-rechnet auf Kosten der Schwächsten sparen! Auch der Mittelstand muss Abstriche in Kauf nehmen. Die Wartezeit für Kinderlose mit einem Jahreseinkommen über CHF 60’000 soll künftig statt 5 Tage zwischen 10-20 Tage betragen. Das heisst, wer arbeitslos wird, mehr als CHF 60’000 pro Jahr verdient und keine Kinder hat, der müsste, sofern die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) vom Volk angenommen wird, zwischen 10-20 Tage warten ehe er Taggelder beziehen darf. Es gilt in diesem Fall den 1. Monat in Arbeitslosigkeit mit dem Ersparten zu überbrücken oder zum Sozialamt zu gehen. Das obwohl man höhere ALV-Beiträge zahlt! 

Besonders sauer stösst auf, dass Spitzenverdiener wieder einmal mit Samthandschuhen angefasst werden. Dass das Solidaritätsprozent nur bis CHF 315’000 erhoben wird ist reine Willkür. Es handelt sich dabei einfach um das zweieinhalbfache von CHF 126’000. Die Differenz zwischen CHF 126’001 und CHF 315’000 beträgt CHF 188’999. Ein Prozent von CHF 188’999 ist CHF 1’889.99. Wer also ein Jahresgehalt von CHF 315’000 hat, bezahlt pro Jahr CHF 1’889.99. Natürlich zusätzlich zu den ALV-Beiträgen für den versicherten Lohnanteil bis CHF 126’000. Stossend daran ist, dass jemand, der CHF 1 Mio. verdient ebenfalls nur CHF 1’889.99 zusätzlich zahlen muss. Dabei versteht sich wohl von selbst, dass CHF 1’889.99 kein Prozent von Gehältern über CHF 315’000 mehr ausmacht. 

Je mehr einer über CHF 315’000 verdient, desto geringer wird sein Solidaritätsbeitrag. Ist das in Zeiten, in denen Manager  Abzockerlöhne und Millionenboni einstreichen und gleichzeitig Stellen abbauen und Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit entlassen vertretbar? Wo bleibt hier die soziale Gerechtigkeit? Auf der Strecke? Wer generiert eigentlich die Wertschöpfung im Land? Die Manager in den Teppichetagen oder die Untergebenen in den Produktionshallen und Servicezentren?

Gerade kleine Leute und junge Mitmenschen, die um ihren Job bangen müssen, sind vielleicht froh, wenn man die ALV-Leistungen nicht kürzt. Hingegen dürften die ALV-Leistungen jemandem, der im Entlassungsfall einen goldenen Fallschirm in Form einer Entschädigung in Millionenhöhe erhält, egal sein. Wie ich bereits in einem früheren Artikel zum Thema geschrieben habe, werde ich am 26. September NEIN zur Revision des AVIG stimmen. Ich hoffe, dass die kleinen Leute und der Mittelstand den Vertretern der Abzocker nicht auf den Leim kriechen. Bei einem Nein zur Revision des AVIG  wird es eine Erhöhung des ALV-Beitrages auf 2.5% geben. Dies ist nötig um die Verschuldung der ALV von CHF 7 Milliarden abzubauen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden also zusammen 0,3% mehr bezahlen müssen als dies die Revision vorsieht, dafür fallen aber die Leistungskürzungen weg. Das kommt jenen zugute, die auf die Arbeitslosenhilfe angewiesen sind!