NEIN zur AVIG-Revision

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. September 2010 | 4.742 mal gesehen

AVIG-Revision-NEINWieso soll ein kinderloser 24-Jähriger, der ein Jahr lang ALV-Beiträge gezahlt hat, nur für 9 Monate Leistungen beziehen können, wenn ein kinderloser 25-Jähriger, der genau gleich lang ALV-Beiträge gezahlt hat für 1 Jahr ALV-Beiträge beziehen darf? Wieso ist der Solidaritätsbeitrag nur bis CHF 315’000 zu entrichten? Geschenk an die Reichen?

Wer gegen Sozialabbau zulasten der Büetzer ist, sollte am 26.09.2010 Nein zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) stimmen. Im Jahr ‎2009 mussten viele Büetzer Kurzarbeit leisten (=Lohneinbussen) oder haben gar ihren Job verloren. Gleichzeitig haben sich Manager wie Topbanker Brady Dougan einen Millionenbonus auszahlen lassen. Das obwohl viele CS-Kunden schlecht beraten wurden und in der Krise Geld verloren haben.

Die Revision des AVIG sieht vor, dass  Top-Abzocker lediglich einen maximalen Solidaritätsbeitrag von lächerlichen Fr. 1’889.99 (=1% von 188’999, der Differenz von 315’000-126’001) zahlen müssen. Die Büetzer sollen dafür im Gegenzug erhebliche Leistungskürzungen hinnehmen. Das ist ein fertiger Witz.

Die Befürworter der AVIG-Revision verkaufen die Leute mit ihren Plakaten für dumm. Von wegen mehr zahlen wenn man Nein zur AVIG-Revision sagt. Das ist nur die halbe Wahrheit und sie stimmt nur für jene, die nicht arbeitslos werden. Bei einer Ablehnung der AVIG-Revision wären nur 0.3% mehr zu zahlen als wenn man diese annimmt. Dafür gäbe es aber keine Leistungskürzungen!

Da die ALV-Beiträge je zur Häfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt werden, wäre der Betrag, den man bei einer Ablehung der AVIG-Revision mehr zahlen würde,  für durchschnittliche Löhne verkraftbar. Die Arbeitgeber müssten sich am höheren Beitrag beteiligen und es gäbe keine Leistungskürzungen für Arbeitslose. Bei einem Annahme der asozialen AVIG-Revision müssen Versicherte für weniger Leistungen mehr zahlen als heute, dafür müssten die Arbeitgeber weniger zahlen als dies bei einer Ablehnung der Fall wäre. So sieht es aus.

Den Befürwortern der asozialen AVIG-Revision würde es einmal gut tun ein halbes Jahr auf Arbeitslosenhilfe angewiesen zu sein. Dann wüssten sie was es heisst, wenn man bei der Arbeitslosenversicherung Leistungen kürzt. Die AVIG-Revision würde gerade junge Lehrabgänger, die in die RS müssen, benachteiligen. Wer stellt schon einen Stellensuchenden ein bevor dieser die RS beendet hat? Von was soll der Rekrut leben? Von den 5 Franken Sold, die er von der Armee erhält? Welche Parteien gehören schon wieder zu den Befürwortern der Armee? Jene, die Rekruten benachteiligen wollen?

Die Diskriminierung von unter 25-Jährigen, wie am Anfang dieses Artikels erwähnt, ist skandalös. Diese Altersgrenze ist genauso willkürlich und ungerecht wie die Grenze von CHF 315’000 beim Solidaritätsbeitrag. Diese Revision ist nicht durchdacht und verstösst gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit!

An jene, die mehr gegen Kriminalität und für mehr Sicherheit tun wollen:  Das Land wird nicht sicherer wenn man Sozialabbau betreibt. Die Gefahr, dass es zu sozialen Unruhen kommt, nimmt dann eher zu.