Minarett in Langenthal

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. September 2010 | 7.828 mal gesehen

Minarett in LangenthalGestern war den Medien zu entnehmen, dass der Kanton Bern die Baubewilligung für den Bau eines Minaretts in Langenthal erteilt hat. Die Baudirektion des Kantons Bern begründete dies damit, dass die Stadt Langenthal die Baubewilligung für das Minarett bereits fünf Monate vor dem eidgenössischen Urnengang erteilt habe.

Der Entscheid des Kantons Bern ist eine verfassungswidrige Missachtung des Volks-willens.  Das Stimmvolk hat am 29. November 2009 die eidgenössische Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ mit deutlicher Mehrheit angenommen. Demnach wurde Art. 72 in der Bundesverfassung durch den Abs. 3 ergänzt, dieser lautet unmissverständlich und klar:

Art. 72 Abs. 3 (neu) – Der Bau von Minaretten ist verboten.

Angesichts des klaren Volksentscheids ist es unverständlich, dass der Kanton Bern fast ein Jahr später trotzdem eine Bewilligung für den Bau eines Minaretts erteilt. Wahrscheinlich liegt es daran, dass die Vorsteherin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern eine Sozialdemokratin ist. Es handelt sich um Barbara Egger-Jenzer.

Die Mehrheit der Linken war gegen die Minarett-Initiative und hat immer noch Mühe mit dem demokratischen Volksentscheid. Bundesrecht steht jedoch bekanntlich über kantonalem Recht und Gemeinderecht! Es ist zu hoffen, dass gegen den Entscheid der Berner Baudirektion Einsprache erhoben wird.