Kriegsmaterialgesetz: Warum die Schweiz ihre Rüstungsindustrie nicht ausbremsen sollte

Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) ab. Die Vorlage soll die Exportbestimmungen lockern und der Schweizer Rüstungsindustrie wieder verlässlichere Rahmenbedingungen verschaffen. Es geht dabei nicht nur um unsere Rüstungsindustrie, sondern auch um die Sicherheit der Schweiz.

Die Schweiz will ihre Verteidigungsfähigkeit stärken. Die Armee soll wieder besser ausgerüstet werden, Munitionsbestände sollen erhöht und die Abhängigkeit vom Ausland reduziert werden. Gleichzeitig erschwert die Schweiz ausgerechnet jener Industrie das Geschäft, die sie im Ernstfall dringend benötigt: der eigenen Rüstungsindustrie.

Dieser Widerspruch ist spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine offensichtlich. Schweizer Rüstungsgüter geniessen international einen guten Ruf. Doch wer sie kauft, muss damit rechnen, sie im Ernstfall nicht dort einsetzen oder weitergeben zu können, wo sie tatsächlich gebraucht werden.

Die Schweiz wurde zum unzuverlässigen Rüstungspartner

Der Ukrainekrieg hat die Schwächen der bisherigen Regelung deutlich sichtbar gemacht. Mehrere europäische Staaten wollten Kriegsmaterial schweizerischer Herkunft an die Ukraine weitergeben. Die Schweiz verweigerte ihre Zustimmung. Der Grund liegt einerseits im Neutralitätsrecht, andererseits aber auch im Kriegsmaterialgesetz.

Das hatte Folgen, die weit über die Ukraine hinausreichen. Für ausländische Staaten stellt sich bei der Beschaffung von Rüstungsgütern eine einfache Frage: Warum sollen sie Schweizer Systeme kaufen, wenn sie nicht sicher sein können, ob sie diese im Ernstfall einsetzen oder an einen angegriffenen Partner weitergeben dürfen?

Gerade bei Rüstungsgütern werden Beschaffungsentscheide auf Jahrzehnte hinaus getroffen. Wer ein Waffensystem kauft, macht sich bei Ersatzteilen, Munition, Wartung und Weiterentwicklung langfristig vom Herstellerland abhängig. Verlässlichkeit ist deshalb ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.

Ohne Exporte keine leistungsfähige Schweizer Rüstungsindustrie

Die Schweiz ist ein kleines Land. Die Nachfrage ihrer Armee allein reicht nicht aus, um eine breit aufgestellte heimische Rüstungsindustrie wirtschaftlich zu tragen. Unternehmen müssen deshalb exportieren können. Fallen internationale Kunden weg, sinken die Produktionsmengen, industrielle Kapazitäten gehen verloren und wertvolles Know-how verschwindet. Im schlimmsten Fall werden Produktionsstandorte geschlossen oder ins Ausland verlagert. Swissmem warnt deshalb davor, dass die Schweizer Rüstungsindustrie durch die restriktiven Exportbestimmungen zunehmend vom internationalen Markt abgeschnitten wird.

Dabei geht es nicht bloss um Arbeitsplätze und Unternehmensgewinne. Eine eigene industrielle Basis ist Teil der Verteidigungsfähigkeit eines Landes. Im Krisenfall braucht eine Armee Ersatzteile, Wartung, Munition, Reparaturen und technische Unterstützung. Je weniger dieser Fähigkeiten und Kapazitäten im eigenen Land vorhanden sind, desto grösser wird die Abhängigkeit vom Ausland. Gerade in Kriegszeiten zeigt sich, wie gefährlich solche Abhängigkeiten sein können.

Was das neue Kriegsmaterialgesetz ändert

Das Parlament hat die Revision des Kriegsmaterialgesetzes am 19. Dezember 2025 verabschiedet. Gegen die Änderung wurde das Referendum ergriffen, weshalb nun am 29. November 2026 darüber abgestimmt wird.

Die Revision schafft keinen Freipass für Waffenexporte. Vielmehr sollen insbesondere Exporte an Staaten erleichtert werden, die über ein vergleichbares Exportkontrollregime wie die Schweiz verfügen und in Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung aufgeführt sind. Diese Staaten könnten grundsätzlich auch dann mit Schweizer Kriegsmaterial beliefert werden, wenn sie in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.

Zudem erhält der Bundesrat die Möglichkeit, bei ausserordentlichen Umständen von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen, wenn dies zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erforderlich ist. Auch die Regeln für die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial werden gelockert.

Jedes Exportgeschäft bleibt jedoch bewilligungspflichtig. Auch das Völkerrecht, die internationalen Verpflichtungen der Schweiz und die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik setzen dem Handlungsspielraum weiterhin Grenzen. Das Neutralitätsrecht bleibt ebenfalls bestehen.

Grundsätzlich bleiben auch die bisherigen Ausschlusskriterien erhalten. Dazu gehören schwerwiegende und systematische Menschenrechtsverletzungen sowie ein hohes Risiko, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt oder an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird. Die neue Abweichungskompetenz ermöglicht dem Bundesrat zwar, unter den gesetzlich festgelegten ausserordentlichen Voraussetzungen von den Bewilligungskriterien nach Artikel 22a abzuweichen. Die übergeordneten Vorgaben von Artikel 22 – insbesondere die Einhaltung des Völkerrechts und der internationalen Verpflichtungen der Schweiz – bleiben jedoch zwingend zu beachten.

Die Neutralität wird nicht abgeschafft

Wichtig ist: Das neue Kriegsmaterialgesetz hebt das Neutralitätsrecht nicht auf. Das zeigt gerade das Beispiel Ukraine. Beim Export kriegsrelevanter Güter durch private Unternehmen verlangt das Neutralitätsrecht grundsätzlich die Gleichbehandlung der Kriegsparteien. Daneben gelten jedoch weitere rechtliche Beschränkungen, insbesondere die von der Schweiz übernommenen Sanktionen gegen Russland.

Das heutige Kriegsmaterialgesetz geht über die Anforderungen des Neutralitätsrechts hinaus und schliesst Exporte bereits dann aus, wenn das Bestimmungsland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Die Revision lockert diese zusätzliche Beschränkung für bestimmte Staaten, kann aber weder die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz noch bestehende Sanktionen ausser Kraft setzen. Sie verhindert damit, dass sich die Schweiz zusätzlich zu ihren neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen durch ihr eigenes nationales Recht unnötig die Hände bindet.

Noch restriktiver könnte der Handlungsspielraum allerdings werden, falls die Neutralitätsinitiative am 27. September angenommen wird. Sie will eine deutlich strengere Neutralitätskonzeption in der Bundesverfassung verankern und würde auch die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit anderen Staaten stärker einschränken.

Das könnte die Probleme der Schweizer Rüstungsindustrie zusätzlich verschärfen. Denn für ausländische Staaten ist nicht nur entscheidend, ob Schweizer Kriegsmaterial heute geliefert werden darf. Sie müssen auch darauf vertrauen können, dass die Schweiz im Krisenfall ein verlässlicher Partner bleibt. Der Bundesrat warnt deshalb ausdrücklich davor, dass eine Annahme der Neutralitätsinitiative die Verlässlichkeit der Schweiz als Lieferantin von Rüstungsgütern zusätzlich infrage stellen könnte. Weitere europäische Staaten könnten in der Folge von Beschaffungen aus der Schweiz absehen.

Damit hängen die beiden Abstimmungen stärker zusammen, als es auf den ersten Blick scheint: Während die Revision des Kriegsmaterialgesetzes der Schweizer Rüstungsindustrie wieder mehr Handlungsspielraum verschaffen soll, droht die Neutralitätsinitiative diesen Spielraum auf einer übergeordneten verfassungsrechtlichen Ebene wieder einzuschränken.

Rüstungsindustrie und Neutralität sind kein Widerspruch

Gerade wer an der bewaffneten Neutralität festhalten will, müsste eigentlich ein besonderes Interesse an einer leistungsfähigen einheimischen Rüstungsindustrie haben. Bewaffnete Neutralität bedeutet schliesslich nicht nur, keinem Militärbündnis anzugehören. Sie setzt voraus, dass die Schweiz überhaupt in der Lage ist, ihr Territorium selbst zu verteidigen. Dafür braucht sie eine funktionierende und gut ausgerüstete Armee. Eine solche Armee braucht eine starke industrielle Basis.

Es wäre widersprüchlich, einerseits möglichst grosse militärische Eigenständigkeit zu verlangen und andererseits Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Schweizer Rüstungsunternehmen langfristig kaum überlebensfähig sind.

Europa hat seine Sicherheitspolitik verändert

Hinzu kommt eine grundlegend veränderte Sicherheitslage. Über Jahrzehnte konnten europäische Staaten ihre Verteidigungsausgaben reduzieren und ihre Rüstungsindustrie verkleinern. Dabei verliessen sie sich in hohem Masse auf die militärischen Fähigkeiten und die Sicherheitsgarantie der USA. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine und den wachsenden Zweifeln an der Verlässlichkeit der amerikanischen Sicherheitsgarantie findet die gegenteilige Entwicklung statt.

Europa hat seine sicherheitspolitischen Defizite erkannt und rüstet wieder auf. Produktionskapazitäten für Munition, Luftverteidigung, Drohnen und andere militärische Systeme werden ausgebaut.

Für die Schweiz entsteht dadurch eine strategische Frage: Will sie Teil dieser europäischen industriellen Lieferketten bleiben – oder will sie riskieren, zunehmend von ihnen ausgeschlossen zu werden? Denn Rüstungskooperation beruht auf Gegenseitigkeit. Die Schweiz kann nicht selbstverständlich erwarten, im Krisenfall von anderen europäischen Staaten bevorzugt beliefert zu werden, während sie diesen Staaten gleichzeitig Beschränkungen beim Einsatz und bei der Weitergabe schweizerischer Rüstungsgüter auferlegt.

Was die Gegner kritisieren

Die Gegner der Revision warnen vor einer Aufweichung der bisherigen Exportbeschränkungen. Besonders umstritten ist die neue Abweichungskompetenz des Bundesrates. Die Auseinandersetzung darüber hat eine politische Vorgeschichte. Nachdem die sogenannte Korrektur-Initiative strengere Regeln für Kriegsmaterialexporte verlangt hatte, beschloss das Parlament 2021 einen indirekten Gegenvorschlag. Die Bewilligungskriterien wurden stärker im Gesetz verankert und der Handlungsspielraum des Bundesrates eingeschränkt.

Mit der neuen Revision erhält der Bundesrat wieder mehr Flexibilität. Die Gegner sehen darin eine Schwächung der demokratischen Kontrolle und befürchten, dass der Begriff der «ausserordentlichen Umstände» künftig weit ausgelegt werden könnte.

Kritisiert wird zudem, dass liberalere Exportregeln die Glaubwürdigkeit der Schweizer Neutralität und die humanitäre Tradition des Landes beeinträchtigen könnten.

Die Revision ist trotzdem kein Blankoscheck

Aus diesen Befürchtungen folgt allerdings nicht, dass der Bundesrat künftig nach Belieben Waffenexporte genehmigen könnte.

Die gesetzlichen Schranken verschwinden nicht. Kriegsmaterialexporte bleiben bewilligungspflichtig und die Schweiz bleibt an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen gebunden. Auch das Neutralitätsrecht wird durch die Revision nicht ausser Kraft gesetzt.

Hinzu kommen politische Kontrollmechanismen. Macht der Bundesrat von seiner Abweichungskompetenz mittels Verfügung Gebrauch, muss er die Sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat innerhalb von 24 Stunden darüber informieren. Erfolgt eine Abweichung auf dem Verordnungsweg, ist diese zeitlich begrenzt. Es handelt sich also nicht um einen Blankoscheck, sondern um zusätzlichen Handlungsspielraum für ausserordentliche Situationen.

Entscheidend ist deshalb, die notwendige Kontrolle von Kriegsmaterialexporten mit den sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz in Einklang zu bringen.

Wer eine bewaffnete und möglichst eigenständige Schweiz will, kann nicht gleichzeitig Rahmenbedingungen schaffen, welche die industrielle Grundlage dieser Eigenständigkeit schwächen.

Sicherheitspolitik braucht auch industrielle Kapazitäten

Die Schweiz muss sich entscheiden, was sie sicherheitspolitisch will. Eine glaubwürdige Landesverteidigung lässt sich nicht allein mit höheren Armeebudgets erreichen. Entscheidend ist auch, ob im eigenen Land Unternehmen existieren, die militärische Systeme entwickeln, produzieren, warten und weiterentwickeln können. Eine solche Industrie lässt sich nicht erst dann aufbauen, wenn eine Krise bereits ausgebrochen ist. Produktionsanlagen, Fachkräfte, Forschung und industrielle Lieferketten entstehen über Jahrzehnte. Sind sie einmal verschwunden, lassen sie sich nicht kurzfristig zurückholen.

Deshalb ist eine leistungsfähige Schweizer Rüstungsindustrie keine gewöhnliche Branche. Sie ist Teil der sicherheitspolitischen Infrastruktur des Landes. Das revidierte Kriegsmaterialgesetz löst nicht alle Probleme der Schweizer Sicherheits- und Rüstungspolitik. Es korrigiert aber Regeln, die unter den heutigen geopolitischen Bedingungen zunehmend kontraproduktiv geworden sind.

Wer eine verteidigungsfähige und möglichst eigenständige Schweiz will, sollte deshalb auch dafür sorgen, dass die Unternehmen, die zu dieser Verteidigungsfähigkeit beitragen, eine wirtschaftliche Zukunft haben.

Die Schweiz sollte ihre eigene Rüstungsindustrie nicht länger ausbremsen.

Quellen

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