Die Befürworter der Neutralitätsinitiative versprechen Sicherheit durch Zurückhaltung: keine eigenständigen Sanktionen gegen kriegführende Staaten, keine enge Zusammenarbeit mit Verteidigungsbündnissen und keine Einmischung in fremde Konflikte. Die Schweiz soll sich heraushalten, stillhalten – dann lasse man sie in Ruhe.
Doch diese Rechnung geht nicht auf. Die Schweiz ist wirtschaftlich, technologisch und sicherheitspolitisch eng mit Europa und den USA verbunden. Ein verfassungsrechtlich erzwungener Sonderweg macht sie nicht sicherer, sondern angreifbarer. Er setzt sie zusätzlichem politischen und wirtschaftlichen Druck aus.
Die Neutralitätsinitiative schützt die Schweiz nicht. Sie bindet ihr genau dann die Hände, wenn sie Handlungsspielraum braucht.
Die Schweiz dürfte Aggressoren nicht mehr eigenständig sanktionieren
Die Initiative will der Schweiz grundsätzlich verbieten, nichtmilitärische Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten zu verhängen. Ausgenommen bleiben Sanktionen der UNO sowie Massnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen anderer Staaten.
Heute entscheidet die Schweiz selbst, ob sie beispielsweise Sanktionen der EU übernimmt. Nach dem russischen Grossangriff auf die Ukraine schloss sie sich den EU-Sanktionen weitgehend an. Damit wurde die Schweiz nicht zur Kriegspartei. Sie setzte ein aussenpolitisches Instrument gegen einen Staat ein, der mit seinem Angriff das Völkerrecht gebrochen hatte.
Die Initiative nimmt der Schweiz diese Möglichkeit weitgehend aus der Hand.
Das Vetorecht macht die UNO-Ausnahme untauglich
Die Befürworter verweisen darauf, dass UNO-Sanktionen weiterhin möglich bleiben. Doch genau dort liegt ein entscheidender Schwachpunkt.
Verbindliche Sanktionen der UNO werden im Sicherheitsrat beschlossen. Dort besitzen die USA, Russland, China, Frankreich und Grossbritannien ein Vetorecht. Eine Grossmacht kann Sanktionen gegen sich selbst blockieren.
Ein Aggressor mit Vetorecht kann verhindern, dass die UNO ihn sanktioniert – während die Schweiz gleichzeitig auf eigenständige Sanktionen verzichten muss.
Gerade in einem Konflikt mit einer Grossmacht versagt damit die angebliche UNO-Ausnahme.
Vom Sonderfall zum Sanktionsschlupfloch
Die Schweiz ist kein wirtschaftlich unbedeutender Kleinstaat. Sie ist ein bedeutender Finanzplatz, Rohstoffhandelsplatz und Standort international tätiger Unternehmen. Wenn die EU, die USA und Grossbritannien einen Aggressor sanktionieren, die Schweiz diese Sanktionen aber nicht übernehmen darf, entsteht ein Sonderfall. Geschäfte, Vermögen und Dienstleistungen, die andernorts eingeschränkt sind, werden für den Standort Schweiz attraktiver.
Die Initiative erlaubt ausdrücklich Massnahmen gegen die Umgehung ausländischer Sanktionen. Doch Umgehungsbekämpfung ist nicht dasselbe wie die Übernahme der Sanktionen selbst. Die Schweiz müsste Geschäfte verhindern, die nach ihrem eigenen Sanktionsrecht zulässig sind, sobald sie der Umgehung ausländischer Sanktionen dienen. Dafür braucht es wiederum Kontrollen, Bewilligungspflichten und Beschränkungen – obwohl die Schweiz die betreffenden Sanktionen selbst nicht übernommen hat.
Das ist grundsätzlich möglich: Die Schweiz praktizierte nach der Annexion der Krim 2014 ein solches Modell teilweise bereits. Gerade dabei zeigte sich aber, dass Verbote, Bewilligungs- und Meldepflichten nötig waren und das SECO mit zahlreichen komplexen Abgrenzungsfragen konfrontiert wurde.
Der vermeintlich einfache Grundsatz «keine fremden Sanktionen übernehmen» hält die Schweiz damit nicht aus dem Sanktionsregime heraus. Er zwingt sie vielmehr zum schwierigen Spagat, dessen Umgehung zu verhindern, ohne sich ihm selbst anzuschliessen.
Die Schweiz gerät selbst unter Druck
Die EU und die USA akzeptieren nicht einfach, dass Sanktionen über Drittstaaten wirkungslos werden. Sie setzen Unternehmen, Banken und Handelspartner unter Druck, die sanktionierte Geschäfte ermöglichen. Auch Sanktionen können Gegenmassnahmen des betroffenen Staates auslösen. Für die Schweiz ist jedoch entscheidend, von welcher Seite der grössere wirtschaftliche Druck ausgehen kann – ihre wichtigsten Handelspartner liegen in Europa und den USA.
Werden solche Geschäfte gezielt in die Schweiz verlagert, gerät der Schweizer Wirtschafts- und Finanzplatz selbst ins Visier. Schweizer Unternehmen und Banken riskieren Sekundärsanktionen und andere wirtschaftliche Gegenmassnahmen. Dass Grossmächte solchen Druck tatsächlich ausüben, zeigen Indien und China: Die USA belegten Indien wegen des Kaufs russischen Öls mit zusätzlichen Zöllen und sanktionierten chinesische Unternehmen wegen ihrer Geschäfte mit Russland. Hinzu kommt der Reputationsschaden für die Schweiz als Wirtschafts- und Finanzplatz.
Die Schweiz kennt internationalen Druck auf ihren Finanzplatz bereits. Beim Bankgeheimnis, beim automatischen Informationsaustausch und bei der Geldwäschereibekämpfung zeigte sich deutlich: Ein international bedeutender Finanzplatz kann Regeln seiner wichtigsten Partner nicht einfach ignorieren und erwarten, dass dies ohne Folgen bleibt.
Neutralität macht die Schweiz nicht unsichtbar
Moderne Konflikte werden längst nicht mehr nur mit Panzern und Raketen ausgetragen. Zölle, Exportkontrollen, Finanzsanktionen, Cyberangriffe, Desinformation und wirtschaftliche Abhängigkeiten sind ebenfalls Machtinstrumente.
Die Schweiz bleibt auch als neutraler Staat Teil dieser Welt. Ihre Banken, Unternehmen, Verkehrswege, Energieversorgung und Datenverbindungen sind international verflochten.
Neutralität schützt weder vor einem Angriff noch vor wirtschaftlichem oder politischem Druck.
Wer einem Aggressor wirtschaftlich nützlich wird, weil andere Staaten ihre Beziehungen zu ihm einschränken, hält sich nicht automatisch aus dem Konflikt heraus. Er wird selbst Teil der strategischen Interessenlage.
Militärische Zusammenarbeit beginnt vor dem Krieg
Die Initiative schränkt auch die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen ein. Eine engere Zusammenarbeit wäre erst bei einem Angriff auf die Schweiz oder bei konkreten Vorbereitungshandlungen dafür zulässig.
Dann ist es zu spät, eine funktionierende militärische Zusammenarbeit erst aufzubauen.
Armeen müssen die Verteidigungsplanung, Führungsstrukturen, Kommunikationssysteme, Einsatzverfahren, Waffensysteme, Munition und Logistik vorher aufeinander abstimmen und gemeinsam trainieren. Interoperabilität entsteht nicht mit dem ersten Schuss.
Das historische Beispiel Belgiens zeigt das Problem. Belgien kehrte 1936 zu einer Neutralitätspolitik zurück und schränkte die militärische Zusammenarbeit mit Frankreich und Grossbritannien stark ein. Als Deutschland am 10. Mai 1940 angriff, mussten die belgischen, französischen und britischen Streitkräfte ihre Zusammenarbeit unter Kriegsbedingungen organisieren, was dem Angreifer entgegenkam. Was vorher nicht ausreichend geplant und eingeübt wurde, lässt sich während eines Angriffs nicht nachholen.
Die Schweiz muss sich entscheiden, worauf ihre Abschreckung langfristig beruhen soll. Entweder sie setzt auf eine eigenständige Verteidigung und schafft dafür eine glaubwürdige strategische Abschreckung – bis hin zu eigenen Atomwaffen – oder sie sucht den Schutz eines Verteidigungsbündnisses. Ein Alleingang ohne nukleare Abschreckung wirft dagegen die Frage auf, wie ein Kleinstaat eine militärische Grossmacht glaubwürdig abschrecken will.
Die Neutralitätsinitiative legt sich auf diesen Alleingang fest: Sie schliesst einen Bündnisbeitritt dauerhaft aus und beschränkt zugleich die militärische Zusammenarbeit mit möglichen Partnern. Damit setzt sie darauf, dass die Schweiz einen militärisch überlegenen Gegner allein abschrecken und abwehren kann. Ob das ohne eigene Atomwaffen eine glaubwürdige Sicherheitsstrategie ist, darf bezweifelt werden.
Neutralität ist ein Mittel – kein Selbstzweck
Neutralität ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik. Sie ist nur so lange sinnvoll, wie sie den Interessen und der Sicherheit der Schweiz dient. Sie darf deshalb nicht zur Staatsreligion werden und schon gar nicht zum starren Verfassungsprinzip, das der Schweiz unabhängig von der jeweiligen Bedrohungslage vorschreibt, welche sicherheitspolitischen Instrumente sie einsetzen darf.
Die Schweiz braucht Handlungsspielraum: bei Sanktionen ebenso wie bei der militärischen Zusammenarbeit und der Frage, wie sie ihre Verteidigung langfristig organisiert.
Die Neutralitätsinitiative hält die Schweiz nicht aus geopolitischen Konflikten heraus. Sie macht sie zur Zielscheibe wirtschaftlichen und politischen Drucks und im Krisenfall verletzlicher. Wer die Schweiz schützen will, darf ihr nicht die Hände binden.
Kurzlink für diesen Artikel: https://wp.me/p1sPX5-dW5
