Sicherheitsstrategie 2026: Wer verteidigt die Schweiz im Ernstfall?

Der Bundesrat will die Schweiz wieder verteidigungsfähiger machen. Das ist richtig und überfällig. Seine neue Sicherheitspolitische Strategie enthält jedoch einen entscheidenden Widerspruch: Die Schweiz soll eine Verteidigung mit Partnern vorbereiten, verfügt aber über keine Beistandsgarantie. Kooperation ist wertvoll – sie ersetzt kein Bündnis.

Mit der Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026 reagiert der Bundesrat auf eine Lage, die er selbst als gefährlicher als seit Jahrzehnten beschreibt. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine, hybride Angriffe, Sabotage, Spionage, Drohnen und weitreichende Raketen zeigen: Die Schweiz liegt zwar nicht an einer Front, kann aber zum Ziel von Angriffen werden.

Die Strategie setzt drei Stossrichtungen: Resilienz stärken, Abwehr und Schutz verbessern sowie die Verteidigungsfähigkeit erhöhen. Besonders wichtig ist die dritte Stossrichtung. Die Schweiz soll sich möglichst lange eigenständig verteidigen können. Reichen ihre Fähigkeiten bei einem bewaffneten Angriff nicht aus, soll eine «Verteidigung in Kooperation» möglich und vorbereitet sein. Das ist realistisch. Es wirft aber eine Frage auf, die der Bundesrat nicht beantwortet: Wer soll der Schweiz im Ernstfall militärisch beistehen?

Die Strategie geht von Grenzen der autonomen Verteidigung aus

Die Strategie hält fest, dass die Schweiz auf hybride Angriffe, Angriffe aus der Distanz und den Verteidigungsfall ungenügend vorbereitet ist. Sie nennt ausdrücklich Angriffsdrohnen, ballistische Lenkwaffen, Marschflugkörper und Hyperschallwaffen. Um diese Bedrohungen abzuwehren, setzt der Bundesrat nicht allein auf den Ausbau der eigenen Armee, sondern auch auf eine engere Zusammenarbeit mit der NATO, der EU und weiteren Partnern.

Ein zentrales Vorhaben ist der Austausch militärischer Luftlagedaten. Der Bundesrat will bis Ende 2027 entsprechende Vereinbarungen mit der NATO und weiteren sicherheitspolitischen Partnern abschliessen. Heute tauscht die Schweiz bereits nicht klassifizierte Daten für den Luftpolizeidienst mit den Nachbarstaaten und der NATO aus. Künftig soll dieser Austausch auf militärische Bedrohungen ausgeweitet werden.

Der Nutzen liegt auf der Hand: Sensoren und Lagebilder ausserhalb der Schweiz erweitern den Blick über die Landesgrenzen hinaus. Wer eine anfliegende Rakete, eine Angriffsdrohne oder einen Marschflugkörper erst über dem eigenen Staatsgebiet erkennt, hat wertvolle Minuten verloren. Ein gemeinsames Luftlagebild erhöht die Vorwarnzeit und verbessert den Schutz der Bevölkerung.

Der Krieg in der Ukraine zeigt zugleich, worauf es ankommt. Die Ukraine wehrt mit modernen Flugabwehrsystemen einen erheblichen Teil der russischen Drohnen- und Raketenangriffe ab. Entscheidend sind jedoch auch Aufklärungs- und Frühwarninformationen; die Ukraine erhält solche Daten aus den USA. Das spricht für einen Austausch von Luftlagedaten, beweist aber nicht die absolute Behauptung des Bundesrats, ein einzelner Staat könne moderne Bedrohungen aus der Luft grundsätzlich weder rechtzeitig erkennen noch abwehren.

Für die Schweiz bleibt zudem offen, wer im Ernstfall welche Daten liefern würde. Der Zugang zu einem erweiterten Luftlagebild hängt von Abkommen und von der politischen Bereitschaft der Partner ab. Luftlagedaten sind zudem noch keine Luftverteidigung: Sie warnen vor einem Angriff, garantieren aber nicht, dass ein anderer Staat oder ein Bündnis die Schweiz auch verteidigt. Eine Beistandsgarantie entsteht daraus nicht.

NATO-Kooperation: sinnvoll, aber keine Artikel-5-Garantie

Die Schweiz arbeitet seit 1996 im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden mit der NATO zusammen. Die Partnerschaft ermöglicht politische Kontakte, Übungen, Standardisierung, Ausbildung und Erfahrungsaustausch. Seit 2023 regelt ein individuell auf die Schweiz zugeschnittenes Kooperationsprogramm die gemeinsamen Ziele.

Die Strategie will diese Zusammenarbeit ausbauen. Die Schweizer Armee soll vermehrt an multinationalen Übungen teilnehmen, gemeinsame Trainings im Ausland durchführen und Personal in militärische Kommandostrukturen der Nachbarländer, in NATO-Kompetenzzentren sowie in multinationale Stäbe der NATO und der EU entsenden. Systeme und Prozesse der Armee sollen an internationalen Standards gemessen und wo sinnvoll zertifiziert werden. Das ist militärisch sinnvoll und für die geplante Zusammenarbeit mit Partnern erforderlich. Interoperabilität bedeutet nicht politische Unterwerfung, sondern praktische Zusammenarbeit: kompatible Kommunikationssysteme, gemeinsame Führungsverfahren, einheitliche Standards, abgestimmte Logistik und ein gemeinsames Lageverständnis. Eine Armee, die im Ernstfall mit Partnern zusammenarbeiten will, muss dies in Friedenszeiten trainieren.

Auch die Teilnahme an NATO-Verteidigungsübungen, einschliesslich Artikel-5-Übungen, ist sinnvoll. Der Bundesrat betont, die Schweiz simuliere dabei kein NATO-Mitglied, sondern ihre tatsächliche Rolle als Partnerstaat. Das ist neutralitätsrechtlich vertretbar, solange die Schweiz keine Verpflichtungen eingeht, die sie im Konfliktfall zur Parteinahme zwingen.

Der entscheidende Punkt bleibt jedoch: Die Partnerschaft für den Frieden ist kein Verteidigungsbündnis. Sie löst keine Beistandspflicht aus. Artikel 5 des NATO-Vertrags gilt für Mitglieder der Allianz, nicht für Partnerstaaten. Die Schweiz kann mit der NATO üben, Daten austauschen und ihre Armee interoperabel machen – sie erhält dadurch keinen Rechtsanspruch auf militärische Hilfe.

Gemeinsame Übungen ersetzen keine Beistandsgarantie

Die Strategie nennt konkrete Gründe für die stärkere Zusammenarbeit. Der Schweiz fehlen für gewisse Verbände moderne Übungs- und Ausbildungsinfrastrukturen. Deshalb trainiert die Armee im Ausland den Kampf im überbauten Gelände und das Gefecht der verbundenen Waffen. Mit der Übung «TRIAS 27» soll 2027 in Deutschland unter Beteiligung der Bundeswehr und des österreichischen Bundesheers der Einsatz eines Schweizer Panzerbataillons in einer Verteidigungsoperation überprüft werden.

Solche Übungen sind kein Symbolismus. Sie zeigen, ob Führungsstrukturen, Kommunikation, Logistik und Truppenverfahren unter realistischen Bedingungen funktionieren. Sie machen die Schweizer Armee besser.

Aber Übungen beantworten nicht die politische Kernfrage. Im Ernstfall entscheidet nicht ein Manöverplan, sondern ein souveräner Entscheid der Partnerstaaten. Ohne vorherige Beistandszusage bleibt offen, ob, wann und mit welchen Kräften Hilfe käme. Gerade bei einem raschen Angriff aus der Luft oder bei einer hybriden Eskalation kann diese Ungewissheit entscheidend sein.

Die EU-Partnerschaft öffnet Beschaffungswege, schafft aber keinen Schutzschirm

Die Schweiz strebt mit der EU eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft an. Der Bundesrat will damit die sicherheits- und rüstungspolitische Kooperation institutionalisieren. Der Nutzen liegt vor allem bei gemeinsamen Beschaffungen, der Beteiligung an europäischen Rüstungsinitiativen, besserem Zugang für die Schweizer Rüstungsindustrie und einer höheren Interoperabilität.

Das ist im Interesse der Schweiz. Die Armee braucht rasch verfügbare, marktgängige Systeme statt teurer Schweizer Sonderlösungen. Gemeinsame europäische Beschaffungen können Versorgungssicherheit, Wartung, Ersatzteile und Ausbildung verbessern.

Eine solche Partnerschaft ist jedoch ausdrücklich eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung. Der Bundesrat hat selbst festgehalten, dass daraus keine rechtlichen oder finanziellen Verpflichtungen entstehen. Genau deshalb entsteht daraus auch keine Beistandsgarantie. Die Partnerschaft ist ein Instrument der Zusammenarbeit, kein kollektiver Verteidigungsvertrag.

Wer behauptet, die Schweiz könne sich mit einer EU-Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft faktisch absichern, verwechselt Zugang zu Rüstungsprojekten mit militärischem Schutz. Das eine ist wichtig; das andere ist im Ernstfall existenziell.

Der strategische Widerspruch

Der Bundesrat will zu Recht, dass ein möglicher Angreifer mit einer gemeinsamen Verteidigung der Schweiz und ihrer Partner rechnen muss. Diese Aussicht soll abschrecken. Doch diese Form der Abschreckung ist nur glaubwürdig, wenn eine verbindliche Beistandszusage besteht und ein potenzieller Gegner davon ausgehen muss, dass die Partner sie im Ernstfall einlösen.

Eine politische Sicherheitszusage allein genügt nicht. Das zeigt das Budapester Memorandum: Die Ukraine erhielt 1994 Sicherheitszusagen, aber keine militärische Beistandsgarantie. Russland brach später seine eigenen Verpflichtungen, während die USA und Grossbritannien rechtlich nicht verpflichtet waren, die Ukraine mit eigenen Streitkräften zu verteidigen. Wenn die Schweiz mit einer gemeinsamen Verteidigung abschrecken will, braucht sie deshalb mehr als Absichtserklärungen, Datenaustausch und gemeinsame Übungen. Sie braucht eine verbindliche Beistandszusage.

Genau hier liegt das Problem: Die Schweiz bereitet Kooperation vor, aber sie bindet keinen Partner zur Hilfe. Sie will eine gemeinsame Verteidigung ermöglichen, ohne im Voraus zu klären, welche Staaten im Ernstfall tatsächlich Hilfe leisten würden. Sie baut auf politische Solidarität, wo andere europäische Staaten auf vertraglich geregelte Beistandspflichten setzen.

Die Neutralitätspflichten fallen weg, wenn die Schweiz Opfer eines bewaffneten Angriffs wird. Dann darf sie sich gemeinsam mit anderen Staaten verteidigen. Neutralität verbietet also nicht, im Ernstfall Hilfe anzufordern und anzunehmen. Das Problem ist nicht die rechtliche Möglichkeit zur Kooperation nach einem Angriff. Das Problem ist die fehlende Zusage, dass Hilfe tatsächlich und rechtzeitig kommt.

Das Trittbrettfahrer-Kalkül: Die Strategie sagt nicht ausdrücklich, auf welche Staaten die Schweiz im Ernstfall zählt. Faktisch setzt der Bundesrat aber offenbar auf die geografische Lage der Schweiz inmitten eines von NATO- und EU-Staaten geprägten Sicherheitsraums. Die Strategie räumt selbst ein, dass ein direkter militärischer Angriff auf die Schweiz auch dank der Verteidigungs- und Sicherheitsanstrengungen der NATO und Europas unwahrscheinlich ist. Im Ernstfall hätten die Nachbarstaaten ein eigenes Interesse daran, dass mitten in Westeuropa kein unverteidigter Raum entsteht und keine Lücke in der europäischen Luftverteidigung geöffnet wird.

Darauf darf sich die Schweiz jedoch nicht verlassen. Die NATO könnte ihre eigenen Grenzen und ihren eigenen Luftraum schützen, ohne Schweizer Territorium militärisch zu verteidigen. Der Bundesrat scheint darauf zu vertrauen, dass die Partner der Schweiz aus eigenem strategischem Interesse helfen würden. Dieses Eigeninteresse macht Hilfe plausibel, garantiert sie aber nicht.

Eigenständige Verteidigung bleibt die erste Pflicht

Aus diesem Widerspruch folgt keine Absage an internationale Zusammenarbeit. Im Gegenteil: Die Schweiz muss die Zusammenarbeit mit NATO, EU und den Nachbarstaaten ausbauen. Sie braucht Luftlagedaten, gemeinsame Übungen, interoperable Systeme, europäische Rüstungskooperation und einen laufenden Austausch über Lage und Planung.

Sie darf sich aber nicht einreden, Kooperation ersetze eigene Verteidigungsbereitschaft. Ohne ausreichende Munition, moderne Luftverteidigung, robuste Führung, geschützte Infrastruktur, Durchhaltefähigkeit und eine einsatzbereite Milizarmee wird die Schweiz auch für Partner kein glaubwürdiger Sicherheitsakteur.

Gleichzeitig muss die politische Debatte ehrlich geführt werden: Will die Schweiz dauerhaft ausserhalb eines Militärbündnisses bleiben, muss sie ihre autonome Verteidigungsfähigkeit wesentlich stärker finanzieren und ausbauen. Sie muss zudem erklären, wie sie einen militärisch weit überlegenen und nuklear bewaffneten Gegner abschrecken will.

Eine eigene nukleare Abschreckung wäre nur nach einer Kündigung des Atomwaffensperrvertrags denkbar. Sie würde Fähigkeiten voraussetzen, die weit über den Besitz einzelner Atomwaffen hinausgehen, und wäre mit enormen politischen, finanziellen und militärischen Kosten verbunden. Die Frage lässt sich trotzdem nicht einfach ausblenden, wenn die Schweiz einen Beitritt zu einem Militärbündnis kategorisch ausschliesst. Ohne eigene Atomwaffen und ohne den nuklearen Schutzschirm eines Bündnisses verfügt die Schweiz gegenüber einem nuklear bewaffneten Gegner über keine nukleare Gegenabschreckung.

Verzichtet die Schweiz sowohl auf Atomwaffen als auch auf einen Bündnisbeitritt, bleiben ihr eine starke konventionelle Armee und eine möglichst enge internationale Zusammenarbeit. Im Ernstfall ist sie dennoch auf die politische Bereitschaft anderer Staaten zur Hilfe angewiesen.

Genau diesen Widerspruch löst die Sicherheitsstrategie 2026 nicht. Sie will eine gemeinsame Verteidigung vorbereiten, klärt aber weder, welche Staaten der Schweiz beistehen würden, noch auf welcher politischen und rechtlichen Grundlage dieser Beistand erfolgen soll.

Kooperation ohne Beistandsgarantie ist besser als Isolation. Sie ist aber keine Sicherheitsgarantie. Die Sicherheitsstrategie 2026 stellt deshalb die richtige Frage nach der Verteidigungsfähigkeit – beantwortet aber die entscheidende Frage noch nicht: Wer würde die Schweiz im Ernstfall verteidigen?

Quellen

Diesen Artikel bewerten

Lieber Leser, Deine Meinung interessiert mich!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.