Migration lässt Einkommen von Schweizern schrumpfen!

Im Vorfeld der Abstimmung über das Personenfreizügigkeitspaket behaupteten der Bundesrat und die mehrheitlich linken Befürworter der uneingeschränkten Personenfreizügigkeit mit der EU, dass die Schweizer Wirtschaft von der Personenfreizügigkeit profitieren würde. Auch das „renommierte“ Wirtschaftsmagazin Cash aus dem Hause Ringier veröffentlichte noch im Dezember 2008 einen Artikel mit dem Titel „CH/Personenfreizügigkeit: Wirtschaftswachstum dank Bilateralen (KOF-Studie, AF) „. Darin wurde unter andere folgendes geschrieben:

Die Bilateralen Abkommen mit der EU haben sich für die Schweiz gelohnt und zum Wirtschaftswachstum der letzten Jahre massgeblich beigetragen. Zu diesem Schluss gelangt eine Studie der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF).
Besonders positiv bewertet die KOF die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Diese habe bis Ende 2007 zu einem Anstieg des Bruttoinlandprodukts um rund 5,5 Mrd CHF geführt, wie am Freitag an einer Medienkonferenz des Auftraggebers, des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse, erklärt wurde.

Offenbar handelte es bei dieser KOF-Studie um eine Gefälligkeitsstudie für den Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. Denn in einem Interview, welches gestern in der NZZ veröffentlicht wurde, meinte der Freiburger Ökonomieprofessor Rainer Eichenberger folgendes:

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Ventilklausel: Linke und Freisinnige kuschen vor der EU!

Bei der Abstimmung über das Paket zur Personenfreizügigkeit war die Ventilklausel ein entscheidendes Argument der Befürworter um zu beschwichtigen und um Befürchtungen der Stimmbürger abzubauen. Die Ventilklausel ermöglicht es der Schweiz bis 2014 Kontingente einzuführen und damit den Zustrom von Arbeitskräften aus dem EU-Raum zu regulieren.

Die Schweiz kann die Ventilklausel anwenden, wenn die Zuwanderung den Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre um 10% oder mehr überschreitet. Diese Bedingung ist derzeit erfüllt. Doch jetzt wo eine Anwendung der Klausel angebracht wäre, spricht sich der Bundesrat dagegen aus! Als es am vergangenen Mittwoch zum Entscheid kam, waren die Bundesräte Maurer, Leuthard und Widmer-Schlumpf für die Anwendung und die Bundesräte Couchepin, Merz, Calmy-Rey und Leuenberger dagegen.

Jetzt sieht man wieder einmal wieviel solche Argumente, die bei Abstimmungen über EU-Verträge vom EU-freundlich gesinnten Lager ins Feld geführt werden bei Volksabstimmungen wert sind. Nämlich nichts! Besonders erstaunlich ist, dass gerade die Freisinnigen, die sich sonst immer als wirtschaftsfreundlich geben, mit den Linken zusammen eine unheilige Allianz bildeten.

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Komplementärmedizin, das Krebsgeschwür des Gesundheitswesens

Erinnern Sie sich noch an Rainer Harnecker, den Therapeuten und ehemaligen Geliebten von Patty Schnyder und dessen alternative Orangensafttherapie? Wer weiss, vielleicht werden wir ja demnächst wieder von ihm hören. Gut möglich, dass er seine Geschäftsidee unter dem „Deckmantel“ der Alternativmedizin (auch als Komplementärmedizin bekannt) wieder in unserem Land anbietet. Nachdem sich die Mehrheit der Stimmbürger am vergangenen Wochenende als naive und grenzdebile Anhänger der Komplementärmedizin, denen die Kostenexplosion im Gesundheitswesen egal ist geoutet hat, dürften viele Geschäftsleute, Quacksalber, Scharlatane und Esoteriker Morgenluft wittern.

Bund und Kantone stehen nun vor der Aufgabe den angenommenen allgemeinen Verfassungsartikel so umzusetzen, dass sich der finanzielle Schaden, welchen die Komplementärmedizin an unserem Gesundheitssystem anrichtet in Grenzen hält. Doch das ist gar nicht so einfach. Bei der Komplementärmedizin handelt es sich um nicht wissenschaftlich fundierte Quacksalber-Medizin. Sie ist ein Tummelfeld für unzählige Quacksalber und deren obskure Methoden. Skrupellose Gangster, Scheinheiler und Scheintherapeuten versuchen mit nicht wissenschaftlich fundierten Methoden unbedarften Notleidenden das Geld aus der Tasche zu ziehen.

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MwSt-Erhöhung für IV-Sanierung sinnvoll?

Im Tagesanzeiger, der Hauszeitung der Sozialdemokraten, erschien heute ein Artikel über die Sanierung der Invalidenversicherung. Gemäss Philipp Löpfe, dem Verfasser des Artikels, wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Sanierung der Invalidenversicherung (IV) richtig.

Für Löpfe sind Sinn und Zweck der IV unbestritten. Er suggeriert den Tagi-Lesern, dass es aufgrund der Debatte über Scheininvalide keinen IV-Missbrauch mehr gäbe. Dumm einfach, dass immer wieder IV-Betrüger erwischt werden.

Zu recht meint er allerdings, dass es aufgrund der demographischen Entwicklung sozialpolitisch unverantwortlich ist, dass man mit der AHV der IV unter die Arme greift. Eine Sanierung der IV, die mit rund 13 Miliarden Schweizerfranken verschuldet ist, macht daher durchaus Sinn.

Doch leider behauptet Löpfe aber, dass eine Finanzierung der IV mit einer MwSt-Erhöhung sinnvoll sei. Um dies zu untermauern bemerkt er, dass es sich bei der Mehrwertsteuer um eine indirekte Steuer handle, die weder die privaten Einkommen noch die Gewinne der Unternehmen belaste. Hier muss ich ihm widersprechen, denn er macht einen Denkfehler. Es ist zwar richtig, dass sowohl Gewinne von Unternehmen als auch Einkommen von Lohnempfängern nicht direkt von der Mehrwertsteuer belastet werden, allerdings ist es eben doch eine Steuer, die den Konsum hemmt und somit auch eine Auswirkung auf die Kaufkraft der Konsumenten und die Gewinne von Unternehmen hat.

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Biometrischer Pass: Ja zum Big-Brother-Überwachungsstaat

Eine hauchdünne Mehrheit des Schweizer Stimmvolks hat sich von den Drohungen der Tourismusbranche einschüchtern lassen und ja zum Big-Brother-Überwachungsstaat gesagt. Offenbar hat diese hauchdünne Mehrheit im Land kein Problem damit seine Fingerabdrücke abgeben zu MÜSSEN und diese dann zusammen mit anderen biometrischen Daten in einer zentralen staatlichen Datenbank zu hinterlegen. Im Moment dürfen die biometrischen Daten von Schweizer Bürgern (inklusive Fingerabdrücken) zwar noch nicht zu Fahndungszwecken eingesetzt werden, doch sicherlich ist das nur noch eine Frage der Zeit.

Beim nächsten Vergewaltigungsfall wird dann wieder ein Law-and-Order-Aufschrei durchs Land hallen und dann werden die Medien, angeführt von den Populisten, wieder lauthals einen Polizei- und Terrorstaat ganz nach dem Muster von Georg Orwells Roman „1984“ fordern.

Verwundert hat mich wie leichtfertig ein Teil des Volks hier einmal mehr entschieden hat. Die Arbeitsplätze in der Tourismusindustrie hängen sicherlich nicht davon ab ob ein Schweizer mit seinem Pass leicher in die USA einreisen kann oder nicht. Sowas hängt vielmehr von der Konjunktur und der persönlichen wirtschaftlichen Situation des Betroffenen ab. Doch nach dem gleichen Muster wie bei der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit wurde natürlich wieder behauptet, dass ein NEIN zur Vorlage zu einer Kündigung (diesmal) des Schengenvertrags führen würde. Auch das ist natürlich wieder ein fertiger Blödsinn.

Auch das Argument, dass man bei der Cumulus-Karte und bei Facebook auch bereit sei seine Daten bekannt zu geben und es dann aber paradoxerweise beim Staat nicht tun wolle, zieht nicht.

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Höhere Krankenkassenprämien dank Komplementärmedizin

Laut ersten Hochrechnungen hat das Schweizer Stimmvolk den Verfassungsartikel über die Komplementärmedizin leider angenommen. Damit steht dem weiteren Ausbau des Leistungskatalogs nichts mehr im Wege. Die Krankenkassenprämien dürften künftig weiter steigen.

Der Trend ist klar, er geht in Richtung Ausbau der obligatorischen Grundversicherung. Dies wird natürlich zu einem weiteren Kostenanstieg und damit zu höheren Krankenkassenprämien führen. Zusatzversicherungen dürften sich künftig nur noch ganz Reiche leisten können. Gutverdienende und Normalverdienende dürften sich hingegen künftig nur noch eine stark ausgebaute Grundversicherung leisten können. Offenbar will das die Politik und das Volk, welches dazu ja gesagt hat.

Was die Leute in meinen Augen aber viel zu wenig bedenken ist, dass bei einem zusätzlichen Ausbau der obligatorischen Grundversicherung einerseits die Kosten weiter ansteigen werden und andererseits durch diese sozialistische Gleichmacherei die Qualität der Leistungen abnehmen wird. Dies weil die vorhandenen Resourcen einfach nicht für eine Deluxe-Versorgung der Massen ausreichen.

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Grüselwirte gehören an den Pranger

Spätestens seit der Abschaffung des Wirtepatents kann praktisch jeder, der Lust dazu hat einen Gastronomiebetrieb aufmachen. Eine Ausbildung wie bei vielen anderen Berufen ist dafür nicht nötig. Kaum verwunderlich, dass es immer wieder schwarze Schafe in der Branche hat, welche gegen Hygienevorschriften verstossen. Ein unhaltbarer Zustand. Wirte, die gegen Hygienevorschriften verstossen, haben in der Gastroszene … Weiterlesen

Biometrischer Pass, Befürworter bestätigen schlimmste Befürchtungen!

Im Vorfeld der Abstimmung über die Einführung von elektronisch gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen entlarven sich die Befürworter selbst. Sie denken bereits öffentlich über eine Zweckentfremdung der in der umstrittenen Datenbank gespeicherten biometrischen Daten nach!

Wie ihr wisst lehne ich den biometrischen Pass vorallem deshalb ab, weil ich der Meinung bin, dass es unwürdig ist unbescholtenen Bürgern wie gemeinen Verbrechern Fingerabdrücke abzunehmen und diese auf unbegrenzte Zeit in einer zentralen Datenbank abzuspeichern. Auch die zentrale Datenbank, die von der EU-Richtlinie weder verlangt wird noch nötig ist lehne ich ab, da die Gefahr, dass diese darin gespeicherten biometrischen Daten zweckentfremdet werden zu hoch ist.

Eine solche Zweckentfremdung könnte die Folge einer unerlaubten Entwendung von Daten aus dieser Datenbank oder aber einer späteren Gesetzesänderung sein. Und gerade jetzt bestätigen Befürworter des biometrischen Passes meine schlimmsten Befürchtungen. Nationalrätin Doris Fiala (FDP) und Nationalrat Maxilian Reimann (SVP) könnten sich eine Verwendung der Datenbank zur Verbrechensbekämpfung durchaus vorstellen.

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Gotthard: Linksgrüne Verkehrspolitik ist Schwachsinn

In der heutigen Ausgabe der Sonntagszeitung äusserte sich Bundesrat Moritz Leuenberger über eine zweite Gotthardröhre. Diese sei zwar Verfassungskonform und würde auch mehr Sicherheit bedeuten, dürfe aber zu keiner Kapazitätserweiterung führen. Dies bedeutet, dass die Röhren nur über je eine Fahrspur verfügen dürften.

Dieser absolute Schwachsinn, der aus dem Munde des von der linken Presse angebeteten und hochgelobten Verkehrsministers unseres Landes stammt, führt uns die völlig unsinnige linksgrüne Behinderungspolitik des Individualverkehrs vor Augen. Jedem Menschen, der über einen gesunden Menschenverstand verfügt, müsste doch klar sein, dass es sinnvoll ist den Flaschenhals am Gotthard endlich zu beseitigen. Es kann doch nicht sein, dass man auf zwei Seiten zweispurige Autobahnen hat, die zum Gotthard führen und dann einspurig mit stark reduzierter Geschwindigkeit durch einen einzspurig befahrbaren Tunnel hindurchfahren muss! Alleine die enorme Temporeduktion von 120 km/h auf 80 km/h führt bei erhöhtem Verkehrsaufkommen schon zu einer Staubildung, wenn dann noch alle, die auf zwei Spuren an den Tunnel herangefahren sind sich auf eine Spur einreihen müssen, entsteht natürlich wieder Rückstau.

Das Märchen der Linksgrünen, dass ein zweiter Tunnel zu mehr Verkehr und somit wieder Stau führen würde ist zumindest in der allgemeingültigen Form falsch. Dies erkennt man wenn man sich die A3 von Zürich nach Sargans anschaut. In der Walenseeregion gab es bis zum Bau der beidseitig doppelspurig befahrbaren Strassentunnels immer wieder Stau, danach nicht mehr. Dasselbe kann man auch im St. Galler Rheintal sehen.

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Grotesk! Bundesrat zahlt weiterhin freiwillige OEDC-Beiträge

Am 9. April 2009 konnte man den Medien entnehmen, dass der Bundesrat aus Protest gegen das unerhörte Verhalten der OECD freiwillige Zahlungen an dieselbe eingestellt hat. Auf der Webseite der BAZ wurde der Seco-Chef, Jean-Daniel Gerber mit den folgenden Worten zitiert: «Was sich die OECD in den letzten Wochen geleistet hat, namentlich der Generalsekretär, ist unannehmbar»

Mit erstaunen konnte man dann am 7. Mai 2009 lesen, dass sich der Bundesrat gegen die Einstellung von freiwilligen Zahlungen an die OECD ausgesprochen hat. Auf eine Interpellation des Ständerrates antworte der Bundesrat, dass die Schweiz bei einer Einstellung der freiwilligen Zahlungen an die OECD ihren Einfluss innerhalb der OECD verlieren würde.

Einmal mehr wird hier deutlich wie naiv unser Bundesrat ist und dass er offenbar kein Konzept hat um die Interessen unseres Landes zu wahren. Gerade im Zusammenhang mit der OECD muss man sich doch Fragen ob die Schweiz überhaupt Einfluss hat bzw. jemals hatte. Zur Erinnerung: Die OECD-Verantwortlichen haben ohne die Verantwortlichen des OECD-Mitgliedslands Schweiz zu informieren eine „schwarze Liste“ zuhanden der G20-Staaten vorbereitet. Auf dieser Liste ist auch die Schweiz aufgeführt. (Inzwischen ist sie auf einer grauen Liste) Damit hat die OECD eindeutig gegen die Interessen des OECD-Mitgliedslands Schweiz gehandelt. Viel Einfluss kann die Schweiz folglich wohl nicht haben wenn die OECD diese trotz ihrer Zahlungen hintergeht.

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