MwSt-Erhöhung für Sanierung der Invalidenversicherung notwendig?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Februar 2009 | 4.099 mal gesehen

Der Bundesrat und die Bundesratsparteien (mit Ausnahme der SVP) wollen die Mehrwertsteuer erhöhen um die defizitäre Invalidenversicherung zu sanieren. Zu diesem Zweck war für den 17. Mai 2009 eine Volksabstimmung über die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung vorgesehen.

Da der Bundesrat nun offenbar befürchtet, dass eine Mehrwertsteuererhöhung aufgrund der gegenwärtig schlechten Wirtschaftslage beim Stimmvolk nicht durchkommt, hat er am 28. Januar 2009 entschieden die Volksabstimmung auf den 27. September 2009 zu verschieben. Quelle

Der Entscheid des Bundesrates ist bedauerlich, denn anstatt die Volksabstimmung in der Hoffnung auf bessere Chancen für die Vorlage einfach auf später zu verschieben, könnte man auch andere Alternativen für die Sanierung der Invalidenversicherung in Betracht ziehen. Die SVP z.B. hat ein interessantes Sanierungskonzept vorgelegt, welches ohne Mehrwertsteuererhöhung realisierbar wäre und zumindest prüfenswert wäre.

Sanierungskonzept der SVP:

    Es sind drei selbständige Fonds (AHV, IV und EO) zu schaffen.
    Der IV-Fonds wird durch ein Darlehen des Bundes im Umfang von 5 Milliarden Franken geäufnet.
    Die Schuld der IV gegenüber dem AHV-Fonds wird real verzinst. Der Bund übernimmt die Zinsen. Während einer Übergangszeit von 5 Jahren werden befristet 600 – 800 Millionen Franken pro Jahr aus dem Bundeshaushalt in den IV-Fonds transferiert.
    Diese Vorlage tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.
    Die Botschaft zur ausgabenseitigen 6. IV-Revision wird bis zum 30. Juni 2010 verabschiedet, um die IV strukturell zu sanieren.
    Der Bund verabschiedet bis 31. Dezember 2009 eine Botschaft für ein Entlastungsprogramm für den Bundeshaushalt in der Höhe der aus diesem Beschluss entstehenden Verpflichtungen.
    Die Schuldenbremse ist vollumfänglich anwendbar.

Das Konzept der SVP ist interessant zumal es ohne Steuererhöhung bzw. zusätzlichen Lohnabgaben realisierbar ist.
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