Schweizer Islamwissenschaftler Ramadan im Ausland untragbar!

Der umstrittene Schweizer Islamwissenschaftler Tariq Ramadan, der in der Vergangenheit schon wegen Frauen-, Schwulen- und Israelfeindlichen Äusserungen in Kritik geraten ist, wurde von der Erasmus-Universität Rotterdam entlassen. Doch damit nicht genug! Ramadan wurde zudem von seiner Position als Berater für Integrationsfragen der Stadt Rotterdam entlassen. Wie von Seiten der Stadt Rotterdam und der Erasmus-Universität zu … Weiterlesen

9 Monate bedingt für Doppelmord

Der Fall von Michael R. (die Medien veröffentlichen aus Rücksicht auf den Täter nicht den vollen Namen), dem Doppelmörder vom Muotathal zeigt, dass unser Jugendstrafrecht dringend revidiert werden muss. Michael R. erstach im Alter von 15 Jahren seine Stiefmutter und seinen Stiefbruder und versuchte zudem auch seinen Vater und seine Stiefschwester zu töten. Dafür muss er noch nicht einmal ins Gefängnis obwohl das Gericht die geplanten vollendeten Tötungen als kaltblütig und deshalb als Mord und die versuchten Tötungen auch als solche gewertet hat. Für diese Taten wurde er von unserer Kuscheljustiz, für die Sühne offenbar ein Fremdwort ist, zu 9 Monaten Haft bedingt verurteilt.

Der zuständige Staatsanwalt kann gemäss Interview mit Tele Züri mit diesem Urteil leben. Sowas ist skandalös! Mit diesem Urteil hat das Gericht noch nicht einmal die mögliche Maximalstrafe von 12 Monaten verhängt. Es stellt sich die Frage wieviel in unserem Land ein Menschenleben noch wert ist.

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MwSt-Erhöhung für Invalidenversicherung sinnvoll?

Im letzten Jahr wollte Bundesrat Merz die Mehrwertsteuer (MwSt) senken. Dieses Jahr will der Bundesrat das Gegenteil. Am 27. September 2009 findet die Abstimmung über die Erhöhung der MwSt zugunsten der Invalidenversicherung (IV) statt.

Um was es geht:
Die IV verzeichnet pro Jahr einen Verlust von rund 1,6 Milliarden Schweizerfranken. Dieses Defizit wird zurzeit vom AHV-Fonds ausgeglichen. Die Ausgleichszahlungen sind Schulden, welche die IV gegenüber dem AHV-Fonds hat. Es werden dafür Schuldzinsen verrechnet. Die kummulierten Ausgleichszahlungen werden im Kapitalkonto der IV ausgewiesen. Das Kapitalkonto der Invalidenversicherung wies aus diesem Grund per Ende 2007 einen Negativsaldo von -10.9 Milliarden Schweizerfranken aus, die dem AHV-Fonds geschuldet werden. Um dieses Defizit auszugleichen will der Bundesrät die MwSt per 1. Januar 2011 proporzional anheben und die dadurch erwarteten Mehreinnahmen vollumfänglich der Invalidenversicherung gutschreiben. Die MwSt soll demnach wie folgt angehoben werden:

Der normale MwSt-Satz soll von bisher 7.6% auf neu 8% angehoben werden.
Der reduzierte MwSt-Satz soll von bisher 2.4% auf neu: 2.5% angehoben werden.
Der Sondersatz soll von bisher 3.6% auf neu 3.8% angehoben werden.

Angeblich soll die Mwst nur befristet angehoben werden und zwar bis zum 31. Dezember 2017. Ob der Satz im Jahr 2017 jedoch dann tatsächlich wieder gesenkt werdenwird, steht in den Sternen. Aufgrund bisheriger Erkenntnisse ist jedoch davon auszugehen, dass ein bereits erhöhter MwSt-Satz nicht mehr reduziert werden wird. Aus Erfahrung weiss man, dass Politiker beim Verteilen und Umverteilen von Geld besser sind als beim Sparen.

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Alte Seilschaften

Die alten Seilschaften aus dem Jahr 2007 scheinen wieder aktiviert zu werden. Der Drang zur Macht und der Kampf gegen das rechte Bürgertum scheint BDP und CVP zu einen.

Schon im Jahr 2007 schreckte Eveline Widmer-Schlumpf nicht vor einem Zusammenspannen mit den Grünen, den Roten und den Orangen zurück als es darum ging auf Kosten eines Parteikollegen an die Macht zu kommen. Nun regiert sie mit der Unterstützung ihrer Wahlhelfer und ist ständig darauf bedacht diesen Zugeständnisse zu machen um sich deren Gunst zu sichern. Ein Beispiel hierfür ist die Lockerung des von ihrem Vorgänger gestrafften Asylwesens.

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Die Schlachten des Mohammed

Battles of MohammedDas Wort Islam bedeuted übersetzt „Unterwerfung“. Gemeint ist damit die Unterwerfung bzw. Hingabe an den Willen Allahs. – Um die Bevölkerung der arabischen Halbinsel zu unterwerfen, musste Mohammed zahlreiche Schlachten führen.

Die Maghazi-Literatur berichtet in chronologischer Reihenfolge über die Feldzüge des Propheten Mohammed und zeugt somit von dessen kriegerischen Aktivitäten.

Nach der Hedschra (Flucht von Mekka nach Medina) begann Mohammed im Jahr 623 n. Chr. zusammen mit seinen Getreuen schwere Raubüberfälle (es gab dabei Tote) auf die Karawanen der Mekkaner (Quraishiten) zu verüben. Der bekannteste dieser Raubüberfälle ist der Nahkle-Überfall, weil dieser am ersten Tag des heiligen Monats Rajab stattgefunden hatte obwohl in heiligen Monaten nach altem arabischem Brauchtum Kämpfe verboten waren.

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Politische Morde im Auftrag des Propheten

MohammedGemäss dem iranischen Gelehrten Ali Dashti war der Prophet Mohammed Urheber zahlreicher politischer Auftragsmorde. Nachfolgend wird über ein paar dieser Morde berichtet:

Nach der Schlacht von Badr, liess Mohammed zwei Gefangene hinrichten. Es waren Nazr ibn Hares (siehe Bild) und Abi Moayt.

Kaab ibn al-Ashraf aus dem jüdischen Nadir-Stamm war nach der Schlacht von Badr durch die wachsende Macht des Propheten Mohammed sehr beunruhigt. Daher begab er sich nach Mekka um die Quraishiten (Bewohner Mekkas) inständig zu bitten weiterhin gegen die Muslime zu kämpfen. Anschliessend begab er sich nach Medina zurück um muslimische Frauen mit Liebesreimen zu umwerben. Mohammed nahm dies als Vorwand um mit Kaab ibn al-Ashraf abzurechnen. Er fragte seine Anhänger: „Wer von euch möchte für mich mit Ibn al-Ashraf abrechnen?“ Muhammad ibn Moslama erhob sich und bot seine Dienste an. Darauf erwiderte der Prophet: „Dann tue es, wenn du kannst!“ Zusammen mit vier weiteren Männern des Aus-Stammes wurde Ibn Moslama diese Aufgabe schliesslich übertragen.

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Prophet Mohammed ein Kinderschänder?

Prophet MohammedIm Januar wurde die österreichische Politikerin Susanne Winter wegen ihrer Aussage, dass Mohammed ein Kinderschänder sei vom Straflandesgericht Graz wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe von EUR 24’000.– verurteilt.

Das Urteil ist insofern bedauerlich als es einerseits die Meinungsäusserungsfreiheit geringer gewichtet als die Glaubens- und Gewissensfreiheit und andererseits Kritiker davon abhalten könnte, sich aus Angst vor Verfolgung kritisch mit Mohammed auseinanderzusetzen.

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1. August Feier

Heute am 1. August feiern die Schweizerinnen und Schweizer ihren Nationalfeiertag. Die 1. Augustfeier ist eine Huldigung des Rütlischwurs, der irgendwann im 13. oder 14 Jahrhundert (den genauen Tag und Monat weiss man nicht so genau) in der Innerschweiz stattgefunden und ein Bündnis der Urschweizer Kantone Schwyz, Uri und Unterwalden besiegelt haben soll. Dieses Bündnis ist in einem Bundesbrief, der auf Anfang August 1291 datiert ist und ein Verteidigungsabkommen zwischen den drei erwähnten Urkantonen beinhaltet, festgehalten.

Der übersetzte Wortlaut des Bundesbriefs lautet:

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Wie der Tagesanzeiger dem Sozialismus huldigt

Bei der heutigen Medienschau viel mir ein klassenkämpferischer Artikel eines linken Journalisten vom Tagesanzeiger auf. Der Journalist Philipp Löpfe wettert dabei gegen die Republikaner, der konservativ-bürgerlichen Partei der Vereinigten Staaten von Amerika, weil diese die Gesundheitsreform der Demokraten nicht unterstützen.

Dabei nimmt er es mit der Wahrheit allerdings nicht allzugenau. Ihm zufolge soll ein Gesundheitswesen, welches alle versichert für einen modernen Staat eine Selbstverständlichkeit sein. Wie er auf diesen Blödsinn kommt, bleibt er dem Leser jedoch schuldig. Korrekt wäre gewesen, dass ein Gesundheitswesen, welches jeden mit einer obligatorischen Vollkaskoversicherung inklusive Komplementärmedizin versichert ein Ideal des utopischen Sozialismus ist und somit auf Dauer ohne Abstriche nicht haltbar ist. Das sollte man im Übrigen als Schweizer, der sich an jährlich steigenden Krankenkassenprämien erfreuen kann, wissen.

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Uni-Abschluss für religiöse Märchenerzähler sinnvoll?

ImamGemäss einer religionswissenschaftlichen Untersuchung, die im Rahmen des Forschungsprogramms „Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft“ durchgeführt wurde und bei der rund 140 Vertreter islamischer Gemeinden, verschiedener Religionen und Behörden befragt wurden, sind sich die Befragten mehrheitlich darin einig, dass Hochschulen eine Ausbildung für islamische Religionslehrer (Imame) anbieten sollen.

Man erhofft sich von akademisch ausgebildeten Imamen, welche unsere Landessprache sprechen, unser Rechtssystem kennen und über solide pädagogisch-didaktische sowie religiöse Kenntnisse verfügen eine bessere Betreuung und Integration der Muslime. Imame sollen eine Vermittlerrolle zwischen Generationen und Kulturen übernehmen. Die befragten Muslime wünschen sich Religionslehrer und Imame, die einen Islam vermitteln, der in den kulturellen Kontext der Schweiz passt und extremistische Einflüsse ausschliesst.

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