MwSt-Erhöhung für Invalidenversicherung sinnvoll?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. August 2009 | 8.152 mal gesehen

Im letzten Jahr wollte Bundesrat Merz die Mehrwertsteuer (MwSt) senken. Dieses Jahr will der Bundesrat das Gegenteil. Am 27. September 2009 findet die Abstimmung über die Erhöhung der MwSt zugunsten der Invalidenversicherung (IV) statt.

Um was es geht:
Die IV verzeichnet pro Jahr einen Verlust von rund 1,6 Milliarden Schweizerfranken. Dieses Defizit wird zurzeit vom AHV-Fonds ausgeglichen. Die Ausgleichszahlungen sind Schulden, welche die IV gegenüber dem AHV-Fonds hat. Es werden dafür Schuldzinsen verrechnet. Die kummulierten Ausgleichszahlungen werden im Kapitalkonto der IV ausgewiesen. Das Kapitalkonto der Invalidenversicherung wies aus diesem Grund per Ende 2007 einen Negativsaldo von -10.9 Milliarden Schweizerfranken aus, die dem AHV-Fonds geschuldet werden. Um dieses Defizit auszugleichen will der Bundesrät die MwSt per 1. Januar 2011 proporzional anheben und die dadurch erwarteten Mehreinnahmen vollumfänglich der Invalidenversicherung gutschreiben. Die MwSt soll demnach wie folgt angehoben werden:

Der normale MwSt-Satz soll von bisher 7.6% auf neu 8% angehoben werden.
Der reduzierte MwSt-Satz soll von bisher 2.4% auf neu: 2.5% angehoben werden.
Der Sondersatz soll von bisher 3.6% auf neu 3.8% angehoben werden.

Angeblich soll die Mwst nur befristet angehoben werden und zwar bis zum 31. Dezember 2017. Ob der Satz im Jahr 2017 jedoch dann tatsächlich wieder gesenkt werdenwird, steht in den Sternen. Aufgrund bisheriger Erkenntnisse ist jedoch davon auszugehen, dass ein bereits erhöhter MwSt-Satz nicht mehr reduziert werden wird. Aus Erfahrung weiss man, dass Politiker beim Verteilen und Umverteilen von Geld besser sind als beim Sparen. MwSt-Erhöhung für Invalidenversicherung sinnvoll? weiterlesen