1.-August-Feier

Heute am 1. August feiern die Schweizerinnen und Schweizer ihren Nationalfeiertag. Die 1.-August-Feier ist eine Huldigung des Rütlischwurs. Dieser soll im 13. oder 14. Jahrhundert in der Innerschweiz stattgefunden und ein Bündnis der Urschweizer Kantone Schwyz, Uri und Unterwalden besiegelt haben. Traditionell wurde dieser Schwur auf das Jahr 1307 datiert. Ob er tatsächlich stattgefunden hat, ist historisch nicht belegt.

Das Datum des Nationalfeiertags geht hingegen auf den Bundesbrief zurück, der auf Anfang August 1291 datiert ist. Darin vereinbarten die Talgemeinschaften Uri, Schwyz und Unterwalden gegenseitigen Beistand und Regeln zur Wahrung des Landfriedens. Später wurde dieses Bündnis mit der Legende vom Rütlischwur verknüpft.

Der übersetzte Wortlaut des Bundesbriefs lautet:

In Gottes Namen. Amen. Das öffentliche Ansehen und Wohl erfordert, dass Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde.— Darum haben alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und die Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer Täler und ausserhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder Gut antun.— Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der andern Beistand auf eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes, — jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem Herren geziemend dienen soll. — Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen. — Entsteht Streit unter Eidgenossen, so sollen die Einsichtigsten unter ihnen vermitteln und dem Teil, der den Spruch zurückweist, die anderen entgegentreten. — Vor allem ist bestimmt, dass, wer einen andern böswillig, ohne Schuld, tötet, wenn er nicht seine Unschuld erweisen kann, darum sein Leben verlieren soll und, falls er entwichen ist, niemals zurückkehren darf. Wer ihn aufnimmt und schützt, ist aus dem Land zu verweisen, bis ihn die Eidgenossen zurückrufen. — Schädigt einer einen Eidgenossen durch Brand, so darf er nimmermehr als Landmann geachtet werden, und wer ihn in den Tälern hegt und schützt, ist dem Geschädigten ersatzpflichtig. — Wer einen der Eidgenossen beraubt oder irgendwie schädigt, dessen Gut in den Tälern soll für den Schadenersatz haften. — Niemand soll einen andern, ausser einen anerkannten Schuldner oder Bürgen, pfänden und auch dann nur mit Erlaubnis seines Richters. — Im übrigen soll jeder seinem Richter gehorchen und, wo nötig, den Richter im Tal, vor dem er zu antworten hat, bezeichnen. — Gehorcht einer dem Gericht nicht und es kommt ein Eidgenosse dadurch zu Schaden, so habe alle andern jenen zur Genugtuung anzuhalten. — Entsteht Krieg oder Zwietracht zwischen Eidgenossen und will ein Teil sich dem Rechtsspruch oder der Gutmachung entziehen, so sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen. — Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben. Zu Urkund dessen ist auf Verlangen der Vorgenannten diese Urkunde gefertigt und mit den Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.

Was viele leider nicht wissen: Der heute existierende Schweizer Bundesstaat wurde am 12. September 1848 mit dem Inkrafttreten der ersten Schweizer Bundesverfassung gegründet. Den Geburtstag unseres Bundesstaats erhob man nicht zum Nationalfeiertag. Stattdessen wählte man in Anlehnung an den Bundesbrief von 1291 einen willkürlich bestimmten Tag Anfang August. Die Gründe dafür liegen in der Vorgeschichte unseres Bundesstaats und im späteren Bestreben, den nationalen Zusammenhalt zu stärken.

Um den Weg für die Gründung unseres Bundesstaats frei zu machen, musste man zunächst die katholisch-konservativen Sonderbundskantone überzeugen. Diese sträubten sich vehement gegen einen Bundesstaat. Im Sonderbundskrieg im Jahr 1847 wurden die konservativen Sonderbundskantone – zu ihnen gehörten auch die Innerschweizer Kantone – dann mit Nachdruck von den Vorteilen des neuen Bundesstaats überzeugt. Man besiegte sie schlicht und einfach militärisch. Damit war der Weg für den heutigen Bundesstaat frei.

Da unser Bundesstaat eine Willensnation ist, war es wichtig, auch die unterlegene katholisch-konservative Bevölkerung für diesen zu gewinnen. Man tat dies unter anderem, indem man Schweizer Mythen hochstilisierte. So wurde das Märchen von Wilhelm Tell, das bereits um 1470 im Weissen Buch von Sarnen erwähnt worden war und durch das Drama des Schriftstellers Schiller populär wurde, zum nationalen Freiheitsmythos erhoben. Der Bundesbrief von Anfang August 1291 liess den Mythos vom Rütlischwur zwischen den Urkantonen glaubhaft erscheinen. Dieser wurde zum Gründungsmythos der heutigen schweizerischen Eidgenossenschaft erkoren.

Ein 1. August, der sich an die ungenaue Datierung des Bundesbriefs von 1291 anlehnte und sich auf den Gründungsmythos des Rütlischwurs bezog, war natürlich besser geeignet, die Katholiken für die Schweiz zu gewinnen als der banale Geburtstag des 1848 gegründeten Bundesstaats. Es galt, Einigkeit herzustellen, um den jungen Bundesstaat besser gegen innere und äussere Bedrohungen verteidigen zu können. So kam die Schweiz zu ihrem Nationalfeiertag am 1. August.

Wie damals scheint es allerdings auch heute noch wichtig zu sein, dass man Mythen hochhält und bei Reden an 1.-August-Feiern lieber Märchen erzählt als die wahren Probleme unseres Landes beim Namen zu nennen. Man ist am 1. August froh, dass es unseren Bundesstaat trotz aller Probleme immer noch gibt und will diese für einmal, ganz nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“, vergessen.

So kommt es, dass Politiker die Gründungsmythen unseres Bundesstaats auch heute noch benutzen, um mit ihnen Politik zu machen. Da wird unter dem Vorwand eines Liberalismus, der eher Weichsinn als Liberalismus ist, gegen die Minarettinitiative und für Europa plädiert. Da wird behauptet, dass die Schweiz aus der Niederlage gegen die USA gestärkt hervorgehen wird. Dabei wurde das Bankgeheimnis gegenüber den USA praktisch kampflos aufgegeben. Und da will man den Leuten weissmachen, dass im Namen der humanitären Tradition unseres Landes trotz Schengen eine Umstrukturierung des Bundesamts für Migration notwendig ist. Damit sollen wieder wie damals vor der Ära Blocher mehr Asylanträge bearbeitet werden können.

Glückwunsch an jene, die von all dem nichts wissen und sich stattdessen auf die Feier, das Beisammensein und das Ablassen von Feuerwerkskörpern freuen. Möge unser Bundesstaat und das, was ihn wirklich ausmacht – Demokratie, Freiheit und Unabhängigkeit –, noch lange erhalten bleiben.

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3 Kommentare zu „1.-August-Feier“

  1. Nun, es ist sonnenklar, dass die Schweiz wie wir sie kennen ihre Geburtsstunde am 12. September 1848 hat. An diesem Tag trat die erste Bundesverfassung in Kraft und somit war dies die Geburtsstunde unseres Bundesstaats.

    Der Bundesbrief von 1291 bezieht sich auf ein Verteidigungsbündnis der drei Innerschweizerkantone Uri, Schwyz und Unterwalden. Ich denke nicht, dass Mörgeli dies ernsthaft bestreitet.

    Man kann die alte Eidgenossenschaft als Vorläufer des heutigen Bundesstaats betrachten, mit dem damaligen Herrschaftssystem hat unsere moderne Demokratie jedoch nichts mehr gemeinsam. Was vorbildlich am Verteidigungsbündnis von 1291 war, war der Wille sich gemeinsam gegen äussere Bedrohungen zu verteidigen. Das ist uns heute leider etwas abhandengekommen.

  2. Heute wissen viele Leute nicht mehr wann unser Bundesstaat gegründet worden ist. Insofern wäre der 12. September 1848 durchaus ein valabler Nationalfeiertag.

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