9 Monate bedingt für Doppelmord

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. August 2009 | 7.167 mal gesehen

Der Fall von Michael R. (die Medien veröffentlichen aus Rücksicht auf den Täter nicht den vollen Namen), dem Doppelmörder vom Muotathal zeigt, dass unser Jugendstrafrecht dringend revidiert werden muss. Michael R. erstach im Alter von 15 Jahren seine Stiefmutter und seinen Stiefbruder und versuchte zudem auch seinen Vater und seine Stiefschwester zu töten. Dafür muss er noch nicht einmal ins Gefängnis obwohl das Gericht die geplanten vollendeten Tötungen als kaltblütig und deshalb als Mord und die versuchten Tötungen auch als solche gewertet hat. Für diese Taten wurde er von unserer Kuscheljustiz, für die Sühne offenbar ein Fremdwort ist, zu 9 Monaten Haft bedingt verurteilt.

Der zuständige Staatsanwalt kann gemäss Interview mit Tele Züri mit diesem Urteil leben. Sowas ist skandalös! Mit diesem Urteil hat das Gericht noch nicht einmal die mögliche Maximalstrafe von 12 Monaten verhängt. Es stellt sich die Frage wieviel in unserem Land ein Menschenleben noch wert ist. 9 Monate bedingt für Doppelmord weiterlesen