Meinungs- und Informationsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. August 2012 | 8.172 mal gesehen

Die Mei­nungs- und In­for­ma­ti­ons­frei­heit ist ein von der UNO geschütztes Men­schen­recht, wel­ches auch von der Schwei­zer Bun­des­ver­fas­sung geschützt wird. Lei­der gibt es auf der Ebene eines Bun­des­geset­zes jedoch eine Einschränkung der Mei­nungs- und In­for­ma­ti­ons­frei­heit, das An­ti­ras­sis­mus­ge­setz. Was gut ge­meint ist, hat böse Fol­gen und birgt eine grosse Ge­fahr für un­sere De­mo­kra­tie.

Laut Artikel 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. (Quelle)

Auch die Schweizer Bundesverfassung sieht mit Artikel 16 eine Meinungs- und Informationsfreiheit vor. Dieser zufolge hat jeder Bürger das Recht seine Meinung ungehindert zu äussern und zu verbreiten. Genauer Wortlaut:

Bundesverfassung Artikel 16 Meinungs- und Informationsfreiheit (Quelle)

1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und  zu verbreiten.

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie. Denn für demokratische Entscheidungsfindungsprozesse ist es wichtig, dass Bürger frei argumentieren dürfen.

Es wäre fatal für unsere Demokratie, wenn Leute aus Angst vor Jobverlust oder Inhaftierung nicht mehr frei reden würden. Die Auswirkungen auf die demokratischen Entscheidungsfindungsprozesse wären fatal. Es würde zu einer Meinungsdiktatur der einzig vom Staat und der herrschenden Klasse erlaubten Gesinnung führen. Gleichzeitig müssten alle, die dieser Gesinnung widersprechen mit Verfolgung rechnen. Das hätte mit einer Demokratie jedoch nichts mehr zu tun, es wäre vielmehr eine Diktatur.

Leider gibt es auch in der Schweiz auf Gesetzesstufe eine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit. Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs verbietet Rassendiskriminierung. Das hört sich auf den ersten Blick gut an. Denn es ist selbstverständlich nicht in Ordnung, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, Rasse und oder Religion diskiminiert werden. Problematisch an StGB Artikel 261bis ist allerdings, dass es bereits zu einer Verurteilung wegen Rassendiskriminierung führen kann, wenn jemand eine vermeintliche „Herabsetzung“  aufgrund der Herkunft, Ethnie, Rasse oder Religion begangen hat. Denn was konkret  eine  Herabsetzung ist,  kann je nach Sichtweise verschieden beurteilt werden und stellt somit eine Rechtsunsicherheit dar. Dies zumindest für einen juristischen Laien und damit für die Mehrheit der Bevölkerung.

Möglicherweise kann bereits Religionskritik bzw. die Kritik an einem Religionsgründer als Herabsetzung empfunden werden. Oder dass man ein historisches Ereignis zusammen mit einem religiösen Symbol erwähnt. In Österreich kam es bereits vor, dass Leute verurteilt wurden, weil sie den Propheten Mohammed kritisiert hatten. (Quelle) Ich halte das für äussserst problematisch. Es erinnert mich an die Inquisitionsgerichte des Mittelalters, welche Religionskritiker als Ketzer verurteilt haben. Wollen wir die Unantastbarkeit von Religionen wirklich über ein Menschenrecht stellen?

Alleine schon, die Unklarheit, welche der StGB Artikel 261bis schafft, stellt eine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit dar.  Denn es besteht die Gefahr, dass sich Leute aus Angst sich strafbar zu machen, nicht mehr frei äussern. Das ist ein Unding, welches beseitigt gehört. Mit dieser Ansicht stehe ich nicht alleine da.

Im Juli 2007 reichten die Schweizer Demokraten zusammen mit Vertretern der Freiheits-Partei eine Unterschriftenliste für die Initiative „Für freie Meinungsäusserung – weg mit dem Maulkorb!“ ein.  (Quelle)

Die Initiative sah vor, den Artikel 16 der Bundesverfassung durch den folgenden Zusatz zu ergänzen:

4 Im Rahmen demokratischer Meinungsbildung und Auseinandersetzung ist die Meinungsäusserungsfreiheit in jedem Falle gewährleistet und darf durch keine gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt werden.

Leider scheiterte die Initiative bereits im Sammelstadium. Es konnten nicht genügend Unterschriften gesammelt werden. Trotzdem bleibt ein Hoffnungsschimmer. Denn es kann ja wohl nicht sein, dass jemand, der einen Gedanken oder Kritik äussert, deshalb vor Gericht gezerrt und verurteilt wird. Sowas käme einer menschenrechtswidrigen Gesinnungsdiktatur gleich.

Ich plädiere dafür, dass wir mit der Gesinnungsjustiz aufhören. Die Gesinnungsjustiz kann nicht verhindern, was sie zu verhindern gedenkt. Sie unterdrückt vielmehr die freie Meinungsäusserung. Das wiederum wird dazu führen, dass sich immer mehr Menschen anonym äussern werden. Gerade im Internet ist das überhaupt kein Problem! Mit anonymen Adressaten kann man allerdings keinen seriösen Dialog führen und man kann solche Dialogpartner auch nicht richtig einschätzen. Ist das besser?

Ich finde Aufrichtigkeit und Dialog besser. Das ist allerdings nur mit vernünftigen Gesetzen möglich. Gesinnungsgesetze sind unvernünftig. Leider haben wir kein Bundesverfassungsgericht, welches verfassungswidrige Gesetze aufheben kann. Das haben wir unter anderem auch der SVP zu verdanken, die sich vehement gegen ein Bundesverfassungsgericht wehrt. Das Bundesgericht kann das Antirassismusgesetz jedoch nicht aufheben. Dies obwohl es im Widerspruch zu Bundesverfassungsartikel 16 steht.

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11 Gedanken zu „Meinungs- und Informationsfreiheit“

  1. Lieber Herr Müller, ich habe noch ein gutes Zitat gelesen, das ich Ihnen schreiben möchte. Passt genau zu Ihrem Schreiben im Twitter. „Es kommt nicht darauf an was man schreibt, sondern was der andere liest und daraus macht.“ Gruss J. Küng

  2. Die Frau in Österreich ist völlig zu recht verurteilt worden. Wer unter völliger Missachtung historischen Kontexts rechtliche und moralische Kriterien des 21. Jahrhunderts auf einen Menschen anwendet, der vor rund 1’400 Jahren gelebt hat, um Vorwürfe wie Kinderschänder etc. zu konstruieren, ist entweder böswillig oder ahnungslos.

  3. Herr Müller, Sie unterschlagen grundlegende Dinge und liegen falsch in Ihrer juristischen Analyse:
    1. Sie verschweigen, dass die Bundesverfassung direkt nach der Menschenwürde (BV 7) – und lange vor der Meinungs- und Informationsfreiheit (BV 16) – ein Diskriminierungsverbot postuliert (BV 8 Abs. 2): „Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, (…), der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung (…).“ Dieses ist der zentrale Pfeiler jeder Demokratie, die definitionsgemäss darauf basiert, dass alle als gleich anerkannt sind.
    2. Das Verbot der Rassendiskriminierung (StGB 261bis) ist Ausfluss des Diskriminierungsverbotes in der Verfassung. Meinungsfreiheit ist Voraussetzung für demokratische Entscheidungsfindungsprozesse, richtig. Welchen Stellenwert aber rassistische Hetze (welche die Antirassismusnorm verbietet) für demokratische Meinungsfindungsprozesse hat, lassen Sie offen.
    3. Sie schreiben: „Denn es ist selbstverständlich nicht in Ordnung, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, Rasse und oder Religion diskiminiert werden. Problematisch an StGB Artikel 261bis ist allerdings, dass es bereits zu einer Verurteilung wegen Rassendiskriminierung führen kann, wenn jemand eine vermeintliche “Herabsetzung” aufgrund der Herkunft, Ethnie, Rasse oder Religion begangen hat.“ Eine „Diskriminierung“ wegen bestimmter Merkmale wird nach konstanter Rechtsprechung und unbestrittener Lehre eine „Herabsetzung“ wegen dieser Merkmale. Die beiden Begriffe meinen das gleiche, daher ist ihre Aussage in sich widersprüchlich und sinnlos.
    4. Sie schreiben: „Leider haben wir kein Bundesverfassungsgericht, welches verfassungswidrige Gesetze aufheben kann.“ Das Rassendiskriminierungsverbot (StGB 261bis) ist aber nicht verfassungswidrig. Wie oben geschrieben ist es eine Konkretisierung einer der zentralen Grundwerte unserer Verfassung.
    5. Sie schreiben: „Das Bundesgericht kann das Antirassismusgesetz jedoch nicht aufheben. Dies obwohl es im Widerspruch zu Bundesverfassungsartikel 16 steht.“ Auch das ist falsch. BV 16 kann wie alle Grundrechte eingeschränkt werden, wofür u.a. eine gesetzliche Grundlage notwendig ist (BV 36 Abs. 1). Das Antirassismusgesetz ist gerade Grundlage für eine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit (Verbot rassistischer Hetze). Es steht daher nicht im Widerspruch zu BV 16.

  4. Frank, ihre Argumentation ist falsch. Frau Susanne Winter hat wortwörtlich gesagt: „wäre im heutigen System, nach heutigen Massstäben, ein Kinderschänder“. Damit hat sie nicht in Abrede gestellt, dass in islamischen Ländern zu Mohammeds Zeiten, die Ehe zwischen einem älteren Mann und einem Kind kein Verbrechen war. Trotzdem wurde sie verurteilt! Interessant ist aber, dass in islamischen Ländern selbst heute noch Kinder mit Erwachsenen verheiratet werden. Übrigens unter Berufung auf Mohammed!

    Siehe das Video in folgendem Beitrag:
    http://www.dailytalk.ch/saudi-uber-die-ehe-mit-minderjahrigen/

    Es gibt also sogar einen Bezug zur heutigen Zeit. Nämlich die Leute, die sich auf Mohammed berufen, wenn sie heute die Ehe zwischen Minderjährige mit Erwachsenen legitimieren.

    Es ist völlig legitim nach heutigem Massstab Verbrechen der Vergangenheit zu berurteilen. So werden Menschenfresser, Tyrannen wie Hitler, Stalin usw. auch nach heutigen Massstäben verurteilt. Es gab in der Vergangenheit Epochen, in denen es keine Völkerrechtsverletzung war einen anderen Staat anzugreifen. Das liegt daran, dass es das Völkerrecht damals noch gar nicht gab. Trotzdem darf man sagen, dass gewisse Dinge, die in der Vergangenheit geschahen, nach heutigen Massstäben ein Verbrechen wären.

  5. Herr Häcki, können Sie mir sagen wo die Würde eines Menschen verletzt wird, wenn einer eine Religion kritisiert? Sie können sich natürlich schon beleidigt und angegriffen fühlen, wenn ich es mir erlaube ihre Religion zu kritisieren. Doch das heisst noch lange nicht, dass ich Ihre Menschenwürde verletzt habe! Die Würde eines Menschen wird dann verletzt, wenn üble Nachrede und Verleumdung betrieben wird! Wenn also z.B. ein Mensch in den Medien als Nazi und Rassist bezeichnet wird, obwohl er es nicht ist. Leider ist es in der Schweiz schwer sich gegen üble Nachrede zu wehren, es ist ein Antragsdelikt und wird von den Behörden, nachdem was ich gehört habe, meist nur sehr widerwillig behandelt. Kommt hinzu, dass meist gewinnt wer mehr Geld hat. Denn wenn ein einfacher Bürger sich gegen Medien wehren will, hat er nur geringe Chancen. Die Medien können den Prozess mit Rekursen solange in die Länge ziehen bis der Bürger entnervt aufgibt oder kein Geld mehr hat. Es ist ein Kampf zwischen David und Goliath, wobei Goliath in der Schweiz die besseren Karten hat. Reiche wie Hirschmann und Borer haben da mehr Chancen.

    Zudem haben die Medien ja sogar die Macht, dass Image eines Menschen derart zu ramponieren, dass er Mühe hat Spendengelder für seine Sache zu sammeln um sich zu wehren. Sie müssen ja nur einen negativen Artikel und eine Lügengeschichte nach der anderen bringen und schon ist die öffentliche Meinung über diesen Menschen negativ.

    Artikel 8 habe ich nicht verschwiegen. Den habe ich in einem anderen Thema, wo es um die Durchsetzungsinitiative der SVP geht, sogar erwähnt. Das ist der Gleichstellungsartikel, welcher besagt, dass vor Gericht alle gleich zu behandeln sind. Und zwar unabhängig vom Geschlecht, der Herkunft, der Rasse und der Religion. Damit bin ich völlig einverstanden und habe überhaupt kein Problem. Deshalb bin ich ja gegen die Durchsetzungsinitiative der SVP. Da ich der Meinung bin, dass eine Ausschaffung von kriminellen Ausländern einer Strafverschärfung gleichkäme, die dann im Widerspruch zu BV Art. 8 wäre.

    Nochmals zum mischreiben: Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht, welches in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Art. 19 festgehalten wird. In Anlehnung an die allgemeine Erklärung der Menschenrechte übernimmt die Schweizer Bundesverfassung dieses Menschenrecht mit BV Art. 16.

    Im Grunde genommen wird niemand in seiner Menschenwürde herabgesetzt, wenn jemand eine Religion kritisiert. Es kann aber sein, dass sich Menschen verletzt oder beleidigt fühlen wenn sich ein vermeintlicher „Häretiker“, „Ketzer“ oder „Ungläubiger“ erdreistet die eigene Religion zu kritisieren. Solche Gefühle sollte ein Gericht jedoch nicht unterstützen, denn sonst sind wir bald wieder bei einer Rechtssprechung wie es sie im Mittelalter vor der Aufklärung gegeben hat, als noch Leute auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden. Ausserdem besteht die latente Gefahr, dass sich Leute nicht mehr frei äussern weil sie nicht wissen können ob sich jemand beleidigt oder herabgesetzt fühlen könnte oder nicht. Somit wird das Menschenrecht auf freie Meinungsäusserung und Verbreitung der eigenen Gedanken mit Füssen getreten.

    Sie können nicht hingegen und jeden verhaften und bestrafen, der etwas sagt, was Ihnen nicht passt. Sonst agieren Sie wie ein Tyrann, der Menschenrechte verletzt. Dann sind Sie wie jene, die eine Fatwa gegen den Schriftsteller Salman Rushdie ausgesprochen haben, weil dieser ihrer Meinung nach mit seinem Roman ihre Religion herabgewürdigt hat.

  6. Herr Müller, nachdem Ihr Kommentar doch einiges an meinen Ausführungen vorbeigeht der Klarheit halber Folgendes:
    1. Der Schutzgehalt der Menschenwürde äussert sich nach schweizerischer Rechtsauffassung insbesondere im verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutz und Diskriminierungsverbot. Folge: Die Menschenwürde kann bereits aus dem einfachen Grund verletzt sein, dass eine Person allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit – etwa als Moslem – lächerlich gemacht wird.
    2. Was Sie hier als simple „Religionskritik“ darstellen, kann man auch als pauschale Herabsetzung von Moslems sehen. Die Reichskristallnacht ist als Höhepunkt der systematischen Entrechtung (1933-1938: Degradierung von Juden als Bürger und Rechtssubjekte zu „Objekten“ ohne Rechte) und Auftakt zur systematischen Vernichtung (Start der Internierung in KZ) abschreckendes Paradebeispiel einer Menschenwürdeverletzung. In der undifferenzierten Verbindung dieses historischen Ereignisses mit einer anderen Glaubensgemeinschaft sehe ich keine Religionskritik; eine pauschale Herabsetzung aller Moslems in der Schweiz hingegen ist deutlich erkennbar.
    3. Wenn Sie sich gegen üble Nachrede (Art. 173 StGB) wehren wollen, reicht ein simpler Strafantrag. Den Rest erledigen die Behörden, dafür brauchen Sie kein Geld.
    4. Wie die Meinungs- und Informationsfreiheit ist auch das Diskriminierungsverbot ein Menschenrecht (Art. 2 und 7 Allg. Erklärung), das die Bundesverfassung als Grundrecht ausgestaltet (Art. 8 Abs. 2 BV).
    5. Sie schreiben: „Sie können nicht hingegen und jeden verhaften und bestrafen, der etwas sagt, was Ihnen nicht passt.“ Zum Glück nicht! In einem Rechtsstaat können rechtsanwendende Behörden (Gerichte) jemanden bestrafen, der gegen ein vom Gesetzgeber (Parlament) demokratisch erlassenes Gesetz (Antirassismusgesetz) verstösst.

  7. Alexander, der Link in Ihrem Artikel verweist auf eine Verurteilung von Elisabeth Sabaditsch-Wolff, auf diesen Fall bezog sich mein „völlig zu Recht verurteilt“. Zudem ist auch Susanne Winters Aussage falsch, denn auch nach heutigen Kriterien wäre Mohammed kein Kinderschänder. Er hat Aischa im damals üblichen heiratsfähigen Alter geheiratet, und auch der Zeitpunkt des Vollzugs der Ehe war zur damaligen Zeit völlig normal. Er würde auch heute nicht geächtet bzw. verurteilt dafür, eine – wenn auch jüngere – Frau im heiratsfähigen Alter zu heiraten und die Ehe mit ihr zu vollziehen. Das Alter von Aischa in Jahren heranzuziehen um Mohammed nach heutigen Kriterien zum Kinderschänder zu erklären ist unfair und unseriös. Das man über die Vorstellungen bestimmter heute lebender Muslime über das heiratsfähige Alter von Frauen diskutieren kann streite ich nicht ab. Aber auch hier ist zu kurz gegriffen wenn man diese Leute einfach als Kinderschänder tituliert.

    Was die Beurteilung von Verbrechen angeht: Mohammed hat kein Verbrechen begangen. Mohammed hat eine Frau im damals heiratsfähigen Alter geheiratet und mit ihr die Ehe vollzogen, fertig. Einen Mörder des 7. Jahrhunderts darf man dagegen durchaus auch heute noch gern verurteilen, denn Mord war auch zu seiner Zeit verwerflich.

    Hitler und Stalin sind schlechte Beispiele für Verurteilung nach heutigen Kriterien, denn die Greuel dieser beiden Tyrannen sind sowohl nach damaligen als auch nach heutigen Kriterien verachtenswert. Kennen Sie aber jemanden, der Julius Cäsar wegen seiner Eroberungsfeldzüge kritisiert? Friedrich der Grosse hat mehrere Kriege angezettelt … hat ihm dafür die deutsche Post 2012 zum 300. Geburtstag eine Briefmarke gewidmet? Was ist mit Hannibal? Gilt Alexander der Grosse als Monster seiner Zeit?

    Historischer Kontext ist wichtig, um fair zu sein. Im Zeitalter Mohammeds lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei 28 Jahren, ca. 50% der Kinder erreichten das 5. Lebensjahr erst gar nicht, Armut bedeutete nicht etwa den Gang zum Sozialamt, sondern Obdachlosigkeit, Hunger und Tod. Das eine solche Gesellschaft andere Ideen zu Mündigkeit, Heiratsfähigkeit usw. hat sollte die Abwegigkeit einer nachträglichen Verurteilung klar machen.

  8. Häcki und Frank, ich bin anderer Meinung. Im übrigen Frank, kennst du die Geschichte der Banu Quraiza?

    Auszug aus Wikipedia:
    „Nach der Grabenschlacht soll Mohammed der Erzengel Gabriel erschienen sein und ihm befohlen haben, die Banu Quraiza anzugreifen.[14] Mohammed forderte daraufhin seine Anhänger auf, sich mit ihm noch vor der Abenddämmerung vor den Festungen der Banu Quraiza zu versammeln, von wo sie den jüdischen Stamm zu belagern begannen. Die Quraiza, die sich während dieser Belagerung untereinander beraten zu haben scheinen, wehrten sich nicht mit großer Mühe. Folglich baten sie Mohammed, unter denselben Bedingungen wie schon zuvor die Banu Qainuqa und Banu Nadir, nämlich mit all ihren beweglichen Gütern aus Medina fliehen zu dürfen. Als diese Bitte verweigert wurde, boten sie Mohammed an, aus Medina ohne ihr Hab und Gut zu fliehen, doch auch dieses Angebot wurde ausgeschlagen: Sie wurden dazu aufgefordert, bedingungslos zu kapitulieren.[15] Nun wollten sie Abu Lubaba, einen mit ihnen befreundeten Muslim, um Rat bitten. Auf ihre Frage, ob sie sich ergeben sollten, antwortete er ihnen mit „Ja“, deutete allerdings auf seine Kehle, um dadurch zu indizieren, dass man sie töten würde. Trotz dieses Hinweises kapitulierten die Quraiza nach einer 25 Tage andauernden Belagerung bedingungslos.

    Die mit den Banu Quraiza schon seit vorislamischen Zeiten verbündeten Aus baten den Propheten darum, bei seiner Entscheidung über den Stamm Milde walten zu lassen, weshalb dieser ihnen anbot, die Entscheidung einem ihrer Stammesmitglieder zu übertragen. Als alle Parteien diesem Vorschlag zugestimmt hatten, erwählte Mohammed Sa’d ibn Mu’adh als Richter. Dieser entschied, dass die Männer der Quraiza (darunter fiel jedes männliche Stammesmitglied, dessen Schamhaarwuchs begonnen hatte) getötet, ihr Besitz unter den Muslimen verteilt und ihre Frauen und Kinder in die Sklaverei verkauft werden sollten. Das Urteil wurde am darauf folgenden Tag vollstreckt.“

    Der arabische Historiker Ibn Ishaq beschreibt in seiner Prophetenbiographie das Ende der Banu Quraiza folgendermaßen:

    „Schließlich mußten sich die Quraiza ergeben, und der Prophet ließ sie im Gehöft der Bint Harith, einer Frau vom Stamme Nadjjar, einsperren. Sodann begab er sich zum Markt von Medina, dort, wo heute noch der Markt ist, und befahl, einige Gräben auszuheben. Als dies geschehen war, wurden die Quraiza geholt und Gruppe um Gruppe in den Gräben enthauptet. Darunter befanden sich auch der Feind Gottes Huyayy ibn Achtab und das Stammesoberhaupt Ka’b ibn Asad.“
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Banu_Quraiza

    Hier hast du noch eine alte Darstellung von Enthauptungen unter Anwesenheit des Propheten:

    Tja Frank, was sagst du jetzt? Ich habe dir einen Buchtipp. Ich habe das Buch gelesen, es ist wirklich gut. Der Autor des Buches wurde von Khomeinis Schergen zutode gefoltert.

  9. Alexander, vielen Dank für das letzte Posting, denn es sagt viel aus:

    „Ich bin anderer Meinung.“ Punkt. „Im übrigen, Frank, kennst du …“

    … und dann ein Text, der sowohl zu den Themen Meinungsfreiheit als auch zum Thema Missbrauch Minderjähriger keinerlei Zusammenhang hat, über die Vertreibung bzw. Ermordung eines jüdischen Stammes.

    Wenn wir anfangen Beispiele aufzuzählen was grausame Heerführer bzw. Verfolgung von Minderheiten angeht über die letzten Jahrtausende, werden wir in allen Zeiten in allen Kulturen fündig. Im Mittelalter z. B. erging es Juden in der islamischen Welt weit besser als in der christlichen Welt, weil sie als Schutzbefohlene (wie Christen auch) gegen Zahlung einer Sondersteuer ihren Glauben frei ausüben durften. Im christlichen Europa dagegen wurden Juden verfolgt und vertrieben, Juden wurden zu Sündenböcken für alle möglichen Probleme incl. der Pest erklärt, was die „Rechtfertigung“ zu diversen Pogromen auch der christlichen Zivilbevölkerung gegen die Juden lieferte.

    Pogrome und gewaltsame Konflikte gab es aus unterschiedlichsten Gründen zwischen Juden und Muslimen auch in der arabischen Welt, aber dort waren sie die Ausnahme, im christlichen Europa die Regel.

  10. Herr Müller, inwiefern sind Sie „anderer Meinung“?
    In den Punkten 1, 3, 4 und 5 gab ich keine Meinungen, sondern die geltende Rechtslage in der Schweiz wieder. Einzig in Punkt 2 äusserte ich meine Ansicht, dass die Verbindung von Reichskristallnacht und Moslems keine Religionskritik darstellt. Welche andere Meinung Sie dazu vertreten, würde mich interessieren.

  11. Herr Häcki von einer „REICHS“-Kristallnacht war doch von meiner Seite aus gar nicht die Rede. Selbst im Screenshot ist das Wort „Reich“ nicht enthalten. Da ich immer noch die Inquisition am Hals habe, kann ich mich nicht weiter äussern. Jene, die mich an den Pranger gestellt haben, sind doch an der Wahrheit gar nicht interessiert. Es ging ihnen einfach darum einen SVP’ler vor Gericht zu zerren. Sonst hätten sie erst nachgefragt ehe sie geschossen haben. Aber sie haben zuerst geschossen und gar nicht gefragt. Binswanger hat einfach mal geschrieben ohne mit mir vorher zu sprechen.

    Ein Nazi oder Rassist, wie mir in den Medien vorgeworfen wurde, bin ich übrigens in keinster Weise! Einen Nazi-Vorwurf muss ich als religionskritischer Mensch alleine schon deshalb von mir weisen, weil ja die Nazis gegenüber dem Islam positiv eingestellt waren. Himmler empfand den Islam laut eigenen Worten als sympathische Religion. Unterwerfungsreligionen können für totalitäre Regime von Nutzen sein. Hitler und Himmler liessen den Grossmufti von Jerusalem Muslime für SS-Divisionen anwerben. Es wurden Ihnen sogar Feldgeistliche gewährt, etwas, was es in der SS im Gegensatz zur Wehrmacht sonst nicht gab. Ausserdem wurden SS-Köche geschult, damit sie dem Islam konforme Gerichte zubereiten konnten.

    SS-Soldaten beim Gebet:

    Der Grossmufti von Jerusalem und seine SS-Soldaten:

    Den Fez als Kopfbedeckung hatten übrigens, nach meinem Wissensstand, nur die muslimischen SS-Divisionen Handschar und Skanderbeg. Es gab übrigens sogar einen Osttürkischen Waffenverband der SS. Die hatten sogar einen GRAUEN WOLF als Symbol. Hier sehen Sie Angehörige des Osttürkischen Waffenverbands der SS:

    Nicht alle waren übrigens blond und blauäugig, einige sahen anders aus, er könnte ein Nachfahre von Dschingis Kahn sein (soviel zum Klischee):

    SS-Muslime nahmen sogar an der Schlacht um Berlin teil. Sie kämpften im Glauben als Shahid zu enden und opferten sich für den Führer. Das ist zwar schon über 60 Jahre her, doch auch heute gibt es noch Leute, die sich auf Ereignisse beziehen, die über 60 Jahre her sind. Ausserdem kämpfen im Nahen Osten oder auch ausserhalb (9/11) auch in neuerer Zeit immer noch Leute im Glauben als Shahid zu enden. Das folgende Bild entstand im Jahr 2006.

    Was da 2006 in London anlässlich der Demonstrationen gegen Mohammed-Karikaturen aufgenommen wurde, ist meiner Meinung nach kein Einzelfall. Zumindest gibt es weitere Bilder, die darauf hindeuten, dass es kein Einzelfall ist. Nachfolgend Hisbollah-Kämpfer in auffälliger Pose:

    Was die Hisbollah kann, kann auch die Hamas:

    Wussten Sie, dass der Grossmufti von Jerusalem und Hitler eine gemeinsame Abneigung gegen Angehörige einer bestimmten Religion hatten? Der iranische Präsident Achmadinedschad scheint diese Abneigung übrigens zu teilen. Naja, die Iraner sind ja auch Arier und sicher gibt es auch einen Zusammenhang zum Nahostkonflikt. Zumindest haben sowohl die Hisbollah, die Hamas als auch der Iran ein Problem mit Israel…könnte das ein gemeinsamer Nenner sein oder ist das echt bloss so eine Spinnerei von einem angeblich verwirrten EX-SVP’ler???

    Aber nehmen Sie mein Geschreibsel nicht so ernst…ich sehe einfach Bilder und mache mir Gedanken dazu. Das sollte eigentlich nicht strafbar sein. Meinen Job, meinen Ruf und vieles andere hat es mich trotzdem gekostet. (PS: Ich habe heute möglicherweise zuviel Gin-Tonic getrunken um das ganze zu verkraften….man möge mir meine Äusserungen deshalb bitte nicht übel nehmen. Wie ich irgendwo gelesen habe, können meinen Gedanken ohnehin nur wenige folgen.)

    Was die Punkte 1…etc. angeht, vielleicht haben Sie recht, ich bin jedoch anderer Meinung als Sie.

    PS: Christof Moser von der Zeitung Der Sonntag meinte ja noch, dass ich auch hätte auf die Strasse gehen können und wie die Leute von der Hamas und Hisbollah hätte grüssen können. Mich hat das verwirrt, denn was bin ich nun? Ein Islamist wie die Hamas- und Hisbollah-Leute oder ein Islamisten-Kritiker? Es wäre hilfreich, wenn sich die Journalisten diesbezüglich entscheiden könnten.

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