Religionsfreiheit wichtiger als andere Menschenrechte?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. August 2012 | 5.309 mal gesehen

Im Juni 2012 hat das Landgericht Köln ein Urteil gefällt, wonach die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen eine Straftat ist. Dieser Entscheid löste in religiösen Kreisen eine Welle der Empörung aus. Ich begrüsse das Urteil, denn  es macht klar, dass es Menschenrechte gibt, die der Religionsfreiheit Grenzen setzen. Im konkreten Fall ist die Grenze das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit. Nicht nur rituelle Menschenopfer sondern auch die körperliche Verstümmelung aus religiösen Gründen ist ein Verbrechen!

Rechtsanwalt David Gibor setzt sich in einem Artikel, der in der Zeitung „Der Sonntag“ erschienen ist, für Beschneidungen aus religiösen Gründen ein. Damit setzt er die Religionsfreiheit meiner Meinung nach über das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ich halte das für inakzeptabel und unverantwortlich!

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, welches auch die Schweizerische Bundesverfassung garantiert.  Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung garantiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit!

Bundesverfassung Artikel 10
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

Die Beschneidung eines Knaben aus religiösen Gründen ist eine Körperverletzung. Sie stellt einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte und eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit dar. Sie ist in jedem Falle nicht mehr rückgängig zu machen. Selbst dann nicht, wenn es dem Jungen später gelingt sich von der Religionsgemeinschaft oder einer Sekte zu lösen oder er entscheidet die Religion zu wechseln. Er wird für immer beschnitten bleiben. Es ist daher nicht zu tolerieren, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte eines unmündigen Kindes darüber verfügen, dass dieses aus religiösen Gründen beschnitten wird. Eine Beschneidung ist ein Eingriff, bei dem ein Körperteil entfernt wird! Ein solcher Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn medizinische Gründe vorliegen.

Ich hoffe, dass die Politiker in der Schweiz ihre Pflicht tun und dem verfassungsmässigen Recht auf körperliche Unversehrtheit gerecht werden. Religiöse Beschneidungen sind ethisch nicht vertetbar und gehören verboten und unter Strafe gestellt.

Ein weiteres wichtiges Menschenrecht, welches von religiösen Kreisen immer wieder in Frage gestellt wird, ist das Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Dieses gibt jedem Menschen das Recht sich frei und ungehindert zu äussern und seine Gedanken, seine Meinungen und seine Ansichten ungehindert zu verbreiten. In der Schweiz werden immer wieder Menschen wegen Rassendiskriminierung angezeigt, weil sie Religionen oder extremistische Vertreter von Religionen kritisieren. Wie im Mittelalter, als noch die Inquisition Religionskritiker als Ketzer auf den Scheiterhaufen brachte, werden in der Schweiz auch heute noch Religionskritiker angezeigt und gerichtet. Hand dazu bietet das Antirassismusgesetz, ein Bundesgesetz, welches im Widerspruch zur Bundesverfassung und dem Menschenrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit steht.

Wer die Meinungs- und Informationsfreiheit nicht achtet, muss sich nicht wundern, wenn Schriftsteller wie Salman Rushdie um ihr Leben fürchten müssen.

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5 Gedanken zu „Religionsfreiheit wichtiger als andere Menschenrechte?“

  1. Die Beschneidung eines Knaben aus religiösen Gründen ist eine Körperverletzung. Sie stellt einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte und eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit dar.

    Absolut richtig. Auch wenn ich hier nicht einfach nur die BV zitieren würde, sondern erst die diversen Resolutionen der Vereinten Nationen aus den Jahren 1948 (http://www.un.org/en/documents/udhr/index.shtml) und 1966 (http://www2.ohchr.org/english/law/ccpr.htm), die Persönlichkeitsrechte und Menschenrechte bzgl. der körperlichen Integrität überhaupt erst postulieren und welche sich die BV textintern auf bezieht.

    Sie ist in jedem Falle nicht mehr rückgängig zu machen

    Diese Aussage ist so nicht korrekt. Das Epispasmus ist bereit in biblischer Zeit bekannt und über diverse Quellen belegt (http://www.cirp.org/library/restoration/hall1/) und auch in der modernen Medizin mehr als nur ein Kuriosum (http://www.circumstitions.com/restoration-deutsch.html).

    Ihr schlecht informiertes Gerede über das Mittelalter, die Scheiterhaufen und die Inquisition dient weder der Sache, noch ihrer Argumentation, die immer noch lieber alte Hassbilder und Beissreflexe bedient, als sachlich (schliesst passioniert übrigens nicht aus) und korrekt über ein Problem zu diskutieren.

    Die Religionsfreiheit endet dort wo die Freiheit eines anderen und die lokalen Gesetze verletzt werden. Der moderne Staat ist verpflichtet hier zu hinterfragen. Das Argument der jahrtausendealten Tradition darf keinen Einfluss haben, denn was unterscheidet denn die Raelianer, die sich und andere verbrennen, von den jüdischen Kreisen? Richtig: die Tradition. Eine reine Laune der Geschichte.

    Dennoch: niemand würde auf die Idee kommen Straffreiheit für eine schlagende Verbindung zu fordern, wenn sie sich – unter schriftlicher Zustimmung – gegenseitig das Gesicht und den Schädel mit scharfen Klingen im Namen der Tradition und archaischen, männlichen Übergangsriten aufschneiden und für immer entstellen. Der Vertrauensarzt, der dann die Schnitte näht und nicht meldet, macht sich per Analogie genauso strafbar, wie der Rabbiner, der ohne Ausbildung in seinem Wohnzimmer die Vorhaut eines Säuglings entfernt.

    Solange sozial organisierte Religion sich nicht der Moderne anpassen mag, sich ihrer sogar komplett verweigert, solange muss der Staat ein Auge auf solche Praktiken haben.
    Die körperliche Unversehrheit ist ein absolutes Menschenrecht. D.h. nichts kann es aussetzen und nichts kann darüber gestellt werden. In der Konsequenz ist auch alles, was dieses absolute Recht verletzt eine Vernichtung dieser Integrität. Formal gesehen geht es also nicht um eine Gegenüberstellung zwischen Religion und Staat, sondern um ein Abwägen, und genau das findet in der Schweiz nicht statt. Welche Dinge, Situationen, Handlungen, Umstände etc. machen eine solche Missachtung vertretbar. Und HIER müssen die Straftrechtler einsetzen und einen klaren Katalog erstellen (lebensgefährliche Erkrankungen bspw.).
    Die Frage wird sich dann noch einmal auf einer ganz anderen Ebene und einer viel klareren Form – losgelöst von Vorteil, Nachteil, Folgeschäden etc. – stellen, als sie das hier darstellen: reicht die jahrtausende alte Tradition einer religiösen Gruppierung aus, um eine Verletzung der absoluten Persönlichkeits- und Körperrechte – so wie sie die Schweiz und die halbe westliche Welt zusichert – zu vertreten?

  2. Wenn ich von Menschenrechten spreche, dann beziehe ich mich auf Rechte, die auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO stehen. Die Schweiz hat viele dieser Menschenrechte in der Bundesverfassung übernommen.

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird in der Bundesverfassung expliziter erwähnt als in der Menschenrechtserklärung. Dort ist es in Artikel 3 festgehalten.

    Meine Aussage, dass eine Beschneidung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, ist korrekt. Ihr eigener Link enthält ja die folgende Aussage:

    Viele beschnittene Männer möchten wiederherstellen, was sie verloren haben.
    Vorhaut-Wiederherstellung oder -Restoration ist ein logischer Schritt, um den Penis wieder weitestgehend in seinen ursprünglichen, natürlichen Zustand zu versetzen.

    Restoration kann das erogene Gewebe und die Nerven, die bei der Beschneidung amputiert wurden, nicht zurückbringen, aber sie kann zu einem natürlicher aussehenden Penis verhelfen.

    Es ist also zwar möglich, die amputierten Körperteile weitgehend wiederherzustellen, zumindest vom Aussehen her, aber das erogene Gewebe und die Nerven können nicht mehr zurückgebracht werden. Sie wissen ja schon um die Bedeutung von erogenen Zonen am Körper oder? Solche Beschneidungen haben ihren Ursprung oft in einer rigiden religiösen Sexualmoral. Gerade bei der Beschneidung von Frauen geht es weitgehenst darum, dass diese beim Sex möglichst keine Lust verspüren soll weil sie nach der Ansicht gewisser Religionen züchtig und keusch sein soll und nur fürs Kinderkriegen da ist!!!!! Gewisse Religionen gehen also wesentlich weiter als bis zur Burka. Es werden auch Geschlechtsteile unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit verstümmelt! Das sind MASSIVE Körper- und Menschenrechtsverletzungen!

    Interessant ist übrigens auch Artikel 5 der Menschenrechtserklärung! Niemand darf einer grausamen, unmenschlichen und/oder erniedrigenden Bestrafung oder Behandlung unterworfen werden. Somit verstossen zahlreiche Scharia-Strafen wie das Schlagen und Verstümmeln von Menschen gegen die UNO-Menschenrechtserklärung! Auch dass in iranischen Gefängnissen ledige Frauen vor ihrer Hinrichtung vergewaltig werden, damit sie nicht als Jungfrau vor Allah (Gott der Muslime) treten, ist in höchstem Masse ein verdammtes Schwerverbrechen, welches mit nachhaltigem Druck angeprangert werden muss.

    PS: Bevor ich von religiösen Kreisen wegen Rassendiskriminierung angezeigt wurde, habe ich am 9.6.2012 eine Pedition von Exil-Iranern unterzeichnet. Diese Pedition richtet sich gegen die unmenschliche Inhaftierung von Menschen in iranischen Gefängnissen.

    Der Vorwurf, dass die westliche Welt der übrigen Welt Menschenrechte aufzwingen möchte, verfängt nicht. Er wird primär von jenen erhoben, die Menschenrechtsverletzungen wie z.B. die Beschneidung verteidigen. Es sind auch Staaten in der UNO, die nicht zu den westlichen Staaten gehören. Als Mitglieder der UNO sollten sie somit die UN-Menschenrechtserklärung akzeptieren. Ausserdem, schauen Sie sich doch einmal die Rechte von Menschen ausserhalb westlicher Staaten an. Was meinen Sie weshalb es zum arabischen Frühling kam? Weshalb es im Iran zu Protesten kam? Weshalb in Syrien ein Bürgerkrieg tobt? Viele nicht-westliche Staaten sind keine Demokratien oder haben Demokratien, welche ich als Scheindemokratien bezeichnen würde, weil die normalen Menschen dort nichts zu sagen haben. Viele nichtwestliche Länder werden von mächtigen Clans und/oder Tyrannen und Diktatoren geführt. Einige Länder wie z.B. Saudi-Arabien haben sogar noch ein feudales Herrschaftssystem, wie es das im Westen seit langem nicht mehr gibt. Wollen Sie sich von den Despoten und Tyrannen von unterdrückten nichtwestlichen Ländern erklären lassen, was die sich unter Menschenrechten vorstellen?

  3. Sehr geehrter Herr Müller,
    In dieser Sache haben Sie natürlich absolut recht und ich stimme mit dem was Sie schreiben vollends überein. Wenn Sie den Art. 10 der Bundesverfassung aber genau lesen, steht da neben dem „Recht auf Unversehrtheit des Körpers“ auch noch das „Recht auf Unversehrtheit des Geistes“.
    Deshalb sollte sich die Diskussion nicht nur auf die „schwere Körperverletzung“ beschränken sondern auch auf die „schwerste Verletzung der Psyche“ dieser Kinder hinweisen !
    Zu diesem Thema habe ich in verschiedenen Foren den folgenden Text geschrieben und meine Meinung dazu geäussert:

    RELIGIÖSE BESCHNEIDUNG VON KNABEN, ACHT TAGE NACH DER GEBURT.
    Für die meisten Menschen ist dieser seltsame Brauch ein geheimnisumwobenes Mysterium mit sieben Siegeln das sie nicht verstehen.
    Ich will es aber wagen, diese grässlichen menschenverachtenden Machenschaften etwas näher zu beleuchten:
    Viele Leser haben es doch am TV selber mitgehört, da gibt es doch tatsächlich Rabbiner die behaupten, acht Tage alte Babys verspürten doch überhaupt noch keine Schmerzen und das alles sei doch lediglich eine Sache von „ein paar Minuten“. Da werden von Geistlichen doch tatsächlich die Argumente verbreitet, bei diesen „Beschneidungen“ von Knaben handele es sich schliesslich um „heilige Vorschriften“ und um eine „alte Tradition“ ihrer Religion. Sie rechtfertigen diese Machenschaften als Teil der „Religionsfreiheit“ und argumentieren, diese würden hauptsächlich aus „gesundheitlichen“ und „hygienischen“ Gründen ausgeübt usw.

    Aber, sind das wirklich die wahren Gründe?
    Oder stecken da vielleicht doch noch ganz andere Motive dahinter?

    Das physische Leben eines Menschen beginnt mit der Geburt des menschlichen Körpers und nicht, wie fälschlicherweise allgemein angenommen, im Mutterleib, d.h. die Übernahme (Inkarnation) des menschlichen Körpers durch ein individuelles metaphysisches Wesen (SEELE) findet im Zeitabschnitt der Abnabelung vom Mutterleib statt. Dieser menschliche Körper (biologischer Computer) ist im Gegensatz zum Tier, mit einem „dualen Gehirn“ ausgestattet, d.h. mit einem „reaktiven“ und mit einem „analytischen“ Verstand. Zum Zeitpunkt direkt nach der Geburt, verfügt das neuinkarnierte Menschenkind lediglich über eine genetische DNS (BIOS), der duale Verstand ist zu diesem Zeitpunkt noch absolut leer und rein. Zu diesem Zeitpunkt verfügt das neugeborene Menschenkind noch nicht über ein Programm, es verfügt weder über eine Sprache noch über irgendwelche anderen „Werkzeuge“.

    Die Frage, die wir uns hier nun stellen müssen heisst:
    Warum erfolgt die „Beschneidung“ am achten Tag nach der Geburt?

    Wir wissen doch, dass die fünf Sinne eines Neugeborenen erst so nach einer Woche nach der Geburt anfangen richtig zu funktionieren (bis dahin muss sich die neue Seele doch erst mal richtig „einrasten“). Dann aber, ist es doch immer eine grosse Freude für die Eltern, wenn sie ihr Kind das erste mal mit seinen grossen „fragenden“ Augen anschaut oder wenn es beginnt mit seinen kleinen Fingerchen zuzugreifen und so zum ersten mal anfängt seine Umgebung wahrzunehmen.

    AHA! Hat’s geklickt?
    Wird es jetzt nicht plötzlich klar, warum dieses schändliche Ritual der Beschneidung ausgerechnet in diesem Zeitraum durchgeführt werden muss?

    MINDCONTROL

    Mit diesem schändlichen Ritual ohne Betäubung wird dem wehrlosen unschuldigen Kind vorsätzlich ein ungeheuerlicher Schmerz und eine schreckliche Angst zugefügt!
    In diesem Zustand des Schreckens registriert das bewusstlose Unterbewusstsein dieses unschuldigen Kindes alles was geschieht. Somit wird im „reaktiven Verstand“ dieses unschuldigen unbewussten Kindes als allererste Impression, die „religiöse Grundbasis“ gelegt, ein fremdgesteuertes“ Fremdprogramm (Judentum, Islam) welches dann von diesem Zeitpunkt an, sein ganzes Leben beherrschen wird!
    Dieses, dem unbewussten Kind unter grässlichen Schmerzen ins reaktive Unterbewusstsein eingehämmerte Ingramm (religiöses Fremdprogramm), auf das es während seines ganzen Lebens nie bewusst wird zugreifen können, beinhaltet alle Informationen wie:
    Die Gesichter der Peiniger, (Beschneider, Rabbis, Mullahs), die von diesen zugefügten ungeheuerlichen Schmerzen und die schreckliche Angst, sowie alle speziell für dieses Ritual ausgewählten Töne, Worte und Stimmen, alle Gerüche und alle gezielt ausgewählten Farben und religiösen Symbole. Alles wird als allererste Impression (Grundbasis) im tiefsten Unterbewusstsein dieses unbewussten Kindes gespeichert!

    Und das, liebe Freunde ist MINDCONTROL!
    Und das ist eines der schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

    Es ist somit eine schwerste Verletzung der Psyche (Geistes) dieser Kinder und somit schwerste Kinderschändung ersten Grades, es ist ein schwerster Missbrauch von Kindern!

    Ich verneige mich vor dem Kölner Landgericht für den Mut zu diesem richtigen Urteil und hoffe sehr, dass dieses Urteil weitergezogen wird und endlich Schule macht und auch in der Schweiz und in ganz Europa und der ganzen Welt erkannt wird!
    NÜRNBERG HAT DEN PRÄZEDENZFALL FÜR SOLCHE VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT GESCHAFFEN!

    Religiöse Beschneidung von Kindern muss weltweit verboten werden!

    Das Gesetz muss lauten:
    1 Beschneidung aus medizinisch nachgewiesenen gesundheitlichen Gründen kann im Ausnahmefall erlaubt werden.

    2 Beschneidung aus religiösen Gründen ist verboten.

    3 Zuwiderhandlung wird mit Zuchthaus bestraft.

    Ihr Free Info

  4. Herr Free Info, wieso sind Sie anonym? Haben Sie Angst, dass Ihnen sonst das gleiche Schicksal wie mir blüht, wenn Sie Ihre Gedanken frei äussern? Ich verstehe ja Ihre Angst, denn zumindest in der Schweiz und in Deutschland ist Ihre Angst nicht unbegründet. Denn diese beiden Länder kennen keine uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit. Aber wir müssen für die uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit kämpfen! Wir müssen uns dieses Menschenrecht gegen den Willen der Gesinnungsfaschisten und religiöser Kreise erkämpfen! Deshalb nehme ich den Kampf auf.

    Natürlich ist es so, dass eine Beschneidung neben einer Körperverletzung auch eine psychische Verletzung verursachen kann. Bei einer Vergewaltigung ist ja auch nicht nur der Körper verletzt, wie wir wissen. Ausserdem werden die minderjährigen Opfer auch mit Druck zu einer Beschneidung ermuntert. Dieser Druck muss nicht zwingend nur Gewalt sein, er kann auch aus sozialer Ausgrenzung und Ächtung bestehen.

    Ich würde ein generelles Beschneidungsverbot befürworten und lediglich die Beschneidung aus medizinischen Gründen gestatten. Wobei die Entscheidung ob eine Beschneidung aus medizinischen Gründen notwendig ist, einem Facharzt oder zumindest einem Arzt überlassen werden muss.

  5. Der Fall ist klar: Das Beschneiden der Jungen ist eine eindeutige Körperverletzung. Ein Junge kann gar nicht selber darüber befinden, ob er beschnitten werden soll oder nicht. Schon gar nicht ein jüdischer Knabe, der am 8. Tag nach seiner Geburt laut Tradition zu beschneiden ist.

    Hiermit bin ich für ein totales Beschneidungsverbot auf Schweizer Boden, so lange ein Knabe nicht in freien Ermessen darüber befinden kann. Und so etwas kann ein Knabe eben nicht, da er wie gesagt ein Knabe ist, minderjährig und nicht die Zeit, Reife und Freiheit dazu hat.

    Aber vor allem sehe ich nicht ein, weshalb bisweilen auch schon Schweizer Lehrer verurteilt werden, die nach einer krassen Beleidigung einem Kind eine Ohrfeige erteilen und deswegen juristisch bestraft werden? So etwas wird dann bereits als einfache Körperverletzung taxiert und mit Bussen zwischen 50 -150 Franken belegt. Je nach kultureller Abstammung wird das dann sehr schnell zur Anzeige gebracht.

    Damit sehe ich nicht ein, weshalb das Beschneiden von einem Penis keine Körperverletzung sein soll, während dies für eine Ohrfeige schon zutrifft?? Oder was ist mit mehr Schmerzen verbunden: Das wegschneiden der Penis-Vorhaut, oder eine Ohrfeige??

    Meines Erachtens kuscht man hier mit falscher Toleranz vor dem Islam und Judentum. Es kann doch nicht angehen, dass man für eine Ohrfeige bestraft wird , während das Beschneiden straffrei bleibt!!

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