Das Volk hat nicht immer recht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Oktober 2012 | 2.953 mal gesehen

Ein Volk das nicht richtig informiert ist, kann falsche Entscheide fällen. Deshalb ist die Meinungs- und Informationsfreiheit für eine Demokratie so wichtig.

Im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative beklagen SVP-Politiker immer wieder, dass der Volkswille umgesetzt werden müsse. Damit haben Sie natürlich recht. Doch es muss auch einmal gesagt werden, dass das Volk nicht immer recht hat! Selbst SVP-Politiker wie Christoph Mörgeli wissen, dass Volksentscheide nicht immer klug sind. So sagte Mörgeli in einem Interview im Zusammenhang mit der Alpeninitiative folgendes:

Quelle

Eine Demokratie ist auf eine faire und ausgewogene Berichterstattung angewiesen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Leute richtig informiert werden. Deshalb ist die Meinungs- und Informationsfreiheit für ein demokratisches Land auch so wichtig. Sie ist die Grundlage für eine gut funktionierende Demokratie!

Leider haben wir in der Schweiz keine faire Berichterstattung. Wir haben praktisch nur noch linke Hetzmedien und die Weltwoche der SVP. Die Massenmedien beeinflussen mit ihrer Berichterstattung die öffentliche Wahrnehmung. Sie entscheiden über welche Themen sie berichten und welche Themen sie verschweigen. Sie beeinflussen mit der Art, der Häufigkeit, der Dauer und der Intensität ihrer Berichterstattung wie ein Thema wahrgenommen wird. Medien haben eine Gatekeeper-Rolle. Die Medien und PR-Fachleute von Parteien und Verbänden sind es, die mit Agenda-Setting entscheiden welche Themen auf die Agenda kommen und zurzeit diskutiert werden.

In der Schweiz haben die Medien auch die Macht kritische Stimmen mit ihren Hetzkampagnen zum Schweigen zu bringen und ihnen die Staatsanwaltschaft auf den Leib zu hetzen. Die Massenmedien können mit Hetz- und Rufmordkampagnen Karrieren beenden und Konzerne in die Knie zwingen. Die Medienlandschaft Schweiz ist in der Hand weniger grosser Medienkonzerne und des staatlichen Schweizer Fernsehens. Die Unabhängigkeit der Berichterstattung der Massenmedien ist fragwürdig. Dies trifft nicht nur für die der SVP nahen Weltwoche zu. Es trifft auch für die linken Hetzmedien zu. Wer finanziert die WOZ? Wer entscheidet welche Journalisten wo eine Anstellung erhalten? In der Schweizer Medienlandschaft gibt es kaum noch bürgerliche bzw. rechte Journalisten. Die meisten Journalisten sind Linke. Deshalb gibt es in Europa auch keine Shitstorms von rechts. Weil ein Shitstorm auf die Beteiligung der Massenmedien angewiesen ist. Ein Shitstorm kommt in der Regel von links, zumindest in Europa.

Boulevard-Zeitungen wie der Blick erinnern an die Zustände im römischen Reich. Der Blick hält seine Leser, wie die römischen Kaiser ihr Volk, mit Brot und Spielen an der Stange. Ein bisschen Sex, ein paar Skandälchen, ein bisschen Hetze und ein bisschen künstliche Empörung kurz Skandalisierung und Personalisierung und die Blickleser sind glücklich. Was wäre der Blick ohne all die Skandale, die er jeden Tag neu inszeniert? Heute ist der Müller dran, morgen holen wir uns den Mosimann und übermorgen ist der Mörgeli dran. Über den Mustaf Hassan Mulaj, der SVPler vergasen möchte, über den berichten wird nicht. Auch über einen linken Dozenten namens Mike Schwede, der SVPler als Vollidioten bezeichnet oder einen linken Politiker wie Marcel Bührig, der einen SVPler als krankes Schwein bezeichnete, wird nicht berichtet. Weil die linke Medienmafia auf dem linken Auge blind ist. Wissen Sie wieviele Leute auf Facebook und Twitter schon geschrieben haben, den einten oder anderen sollte man an die Wand stellen und erschiessen? Nein, Sie wissen es nicht, weil die Medien nicht darüber berichten. Die Linken suchen sich einfach ein paar Leute heraus, weil sie SVPler sind, stellen diese öffentlich an den Pranger und erschlagen sie mit der Moralkeule. Für mich ein amoralisches Verhalten!

Wir leben in einem Zeitalter, in welchem die Massenmedien mit ihrer unausgewogenen und einseitigen Berichterstattung die Wahrnehmung und Meinung der Stimmbevölkerung manipulieren. Die heutigen Massenmedien sind die Demagogen unserer Zeit! Damit stellen sie letztlich unsere Demokratie in Frage. Denn was sind Entscheide eines Volkes wert, das nicht richtig informiert wurde?

Meinungs- und Informationsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. August 2012 | 8.163 mal gesehen

Die Mei­nungs- und In­for­ma­ti­ons­frei­heit ist ein von der UNO geschütztes Men­schen­recht, wel­ches auch von der Schwei­zer Bun­des­ver­fas­sung geschützt wird. Lei­der gibt es auf der Ebene eines Bun­des­geset­zes jedoch eine Einschränkung der Mei­nungs- und In­for­ma­ti­ons­frei­heit, das An­ti­ras­sis­mus­ge­setz. Was gut ge­meint ist, hat böse Fol­gen und birgt eine grosse Ge­fahr für un­sere De­mo­kra­tie.

Laut Artikel 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. (Quelle)

Auch die Schweizer Bundesverfassung sieht mit Artikel 16 eine Meinungs- und Informationsfreiheit vor. Dieser zufolge hat jeder Bürger das Recht seine Meinung ungehindert zu äussern und zu verbreiten. Genauer Wortlaut:

Bundesverfassung Artikel 16 Meinungs- und Informationsfreiheit (Quelle)

1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und  zu verbreiten.

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren einer Demokratie. Denn für demokratische Entscheidungsfindungsprozesse ist es wichtig, dass Bürger frei argumentieren dürfen.

Es wäre fatal für unsere Demokratie, wenn Leute aus Angst vor Jobverlust oder Inhaftierung nicht mehr frei reden würden. Die Auswirkungen auf die demokratischen Entscheidungsfindungsprozesse wären fatal. Es würde zu einer Meinungsdiktatur der einzig vom Staat und der herrschenden Klasse erlaubten Gesinnung führen. Gleichzeitig müssten alle, die dieser Gesinnung widersprechen mit Verfolgung rechnen. Das hätte mit einer Demokratie jedoch nichts mehr zu tun, es wäre vielmehr eine Diktatur.

Leider gibt es auch in der Schweiz auf Gesetzesstufe eine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit. Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs verbietet Rassendiskriminierung. Das hört sich auf den ersten Blick gut an. Denn es ist selbstverständlich nicht in Ordnung, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, Rasse und oder Religion diskiminiert werden. Problematisch an StGB Artikel 261bis ist allerdings, dass es bereits zu einer Verurteilung wegen Rassendiskriminierung führen kann, wenn jemand eine vermeintliche „Herabsetzung“  aufgrund der Herkunft, Ethnie, Rasse oder Religion begangen hat. Denn was konkret  eine  Herabsetzung ist,  kann je nach Sichtweise verschieden beurteilt werden und stellt somit eine Rechtsunsicherheit dar. Dies zumindest für einen juristischen Laien und damit für die Mehrheit der Bevölkerung.

Möglicherweise kann bereits Religionskritik bzw. die Kritik an einem Religionsgründer als Herabsetzung empfunden werden. Oder dass man ein historisches Ereignis zusammen mit einem religiösen Symbol erwähnt. In Österreich kam es bereits vor, dass Leute verurteilt wurden, weil sie den Propheten Mohammed kritisiert hatten. (Quelle) Ich halte das für äussserst problematisch. Es erinnert mich an die Inquisitionsgerichte des Mittelalters, welche Religionskritiker als Ketzer verurteilt haben. Wollen wir die Unantastbarkeit von Religionen wirklich über ein Menschenrecht stellen?

Alleine schon, die Unklarheit, welche der StGB Artikel 261bis schafft, stellt eine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit dar.  Denn es besteht die Gefahr, dass sich Leute aus Angst sich strafbar zu machen, nicht mehr frei äussern. Das ist ein Unding, welches beseitigt gehört. Mit dieser Ansicht stehe ich nicht alleine da.

Im Juli 2007 reichten die Schweizer Demokraten zusammen mit Vertretern der Freiheits-Partei eine Unterschriftenliste für die Initiative „Für freie Meinungsäusserung – weg mit dem Maulkorb!“ ein.  (Quelle)

Die Initiative sah vor, den Artikel 16 der Bundesverfassung durch den folgenden Zusatz zu ergänzen:

4 Im Rahmen demokratischer Meinungsbildung und Auseinandersetzung ist die Meinungsäusserungsfreiheit in jedem Falle gewährleistet und darf durch keine gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt werden.

Leider scheiterte die Initiative bereits im Sammelstadium. Es konnten nicht genügend Unterschriften gesammelt werden. Trotzdem bleibt ein Hoffnungsschimmer. Denn es kann ja wohl nicht sein, dass jemand, der einen Gedanken oder Kritik äussert, deshalb vor Gericht gezerrt und verurteilt wird. Sowas käme einer menschenrechtswidrigen Gesinnungsdiktatur gleich.

Ich plädiere dafür, dass wir mit der Gesinnungsjustiz aufhören. Die Gesinnungsjustiz kann nicht verhindern, was sie zu verhindern gedenkt. Sie unterdrückt vielmehr die freie Meinungsäusserung. Das wiederum wird dazu führen, dass sich immer mehr Menschen anonym äussern werden. Gerade im Internet ist das überhaupt kein Problem! Mit anonymen Adressaten kann man allerdings keinen seriösen Dialog führen und man kann solche Dialogpartner auch nicht richtig einschätzen. Ist das besser?

Ich finde Aufrichtigkeit und Dialog besser. Das ist allerdings nur mit vernünftigen Gesetzen möglich. Gesinnungsgesetze sind unvernünftig. Leider haben wir kein Bundesverfassungsgericht, welches verfassungswidrige Gesetze aufheben kann. Das haben wir unter anderem auch der SVP zu verdanken, die sich vehement gegen ein Bundesverfassungsgericht wehrt. Das Bundesgericht kann das Antirassismusgesetz jedoch nicht aufheben. Dies obwohl es im Widerspruch zu Bundesverfassungsartikel 16 steht.