Muslime klagen gegen Volkswillen!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Mai 2010 | 4.598 mal gesehen

Democracy go to hellIslamische Organisationen haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Teilerfolg erzielt. Eine ihrer Klagen gegen das Bauverbot für Minarette wurde vor Gericht zugelassen. Insgesamt sind 6 Rekurse hängig. Einmal mehr zeigt sich, dass einige Anhänger einer antidemokratischen und totalitären Religion keinen Respekt vor demokratischen Volksentscheiden haben. Nun instrumentalisieren sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ihre Zwecke.

Die Schweiz hat sich 1974 mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet, sich Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beugen. Die Politiker haben mit der Ratifizierung der EMRK widerrechtlich den Souverän unseres Landes entmachtet und der Herrschaft fremder Richter in Strassburg ausgesetzt.

In der Präambel der Bundesverfassung heisst es klipp und klar:

…im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,…

Wir sollten die ERMK schleunigst kündigen, denn wir brauchen sie nicht! Die Schweiz gewährleistet bereits umfassende Menschen- und Bürgerrechte in ihrer Bundesverfassung. Jene, die jetzt vor dem Gericht in Strassburg klagen gewähren den Anhängern ihrer Religion weit weniger Menschenrechte! Ein Austritt hat keine Nachteile für die Schweiz zur Folge. Bei einer Kündigung der EMRK fällt die Bevormundung unseres Souveräns weg.

democracy go to hell

11 Gedanken zu „Muslime klagen gegen Volkswillen!“

  1. Dem ist natürlich hinzuzufügen, dass dies alles absolut korrekt abläuft und das Vorgehen total konform mit unserer aktuellen (vom souverän genehmigten) Verfassung ist.

  2. Mit der Bundesverfassung hat das, was hier abläuft nichts zu tun. Gemäss BV Art. 188 ist das Bundesgericht die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes. Gemäss BV Art. 189 beurteilt das Bundesgericht AUCH Streitigkeiten wegen Verletzung von Völkerrecht. Soweit ich weiss, wurden die Klagen der islamischen Organisationen aber DIREKT beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Das heisst, dass man sämtliche Schweizer Rechtsinstanzen einschliesslich des Bundesgerichts einfach links liegen gelassen und umgangen hat. Das ist eine Schweinerei und zeigt, wie wenig die klagenden islamischen Organisationen von unserem Rechtsstaat und seinen Institutionen halten!

    Die Schweiz hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) anerkannt. Das muss und sollte aber nicht immer so bleiben. Denn die Schweiz kann und sollte die EMRK kündigen. Damit entfällt dann auch die Einflussmöglichkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Klagen renitenter Linker, von Ausländern, die in krimineller Absicht unseren Wohlfahrtsstaat Missbrauchen und antidemokratischer religiöser Organisationen vor dem Europäischen Gerichtshof haben dann keinen Einfluss mehr auf unseren Staat.

  3. ich liebe den ausdruck „korrekt abgelaufen“ – das sagen die behörden immer wieder gerne – und dann werden halt kleine mädchen abgestochen und auch das da lief ganz korrekt ab ;P

    ist eigentlcih perfekt für das unwort 2010

  4. Klagen haben auch keinen Einfluss auf unseren Staat, höchstens Urteile. Und wenn du so überzeugt bist von unserer Verfassung (was ich im Übrigen auch bin) und unserem Stimmvolk müsste doch keinerlei Gefahr vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für die Schweizer Verfassung und Gesetze ausgehen. Denn wie du schon sagst, sämtliche Grundrechte sind bereits durch unsere Verfassung abgedeckt.

    Auch der EGMR verlangt die Aussschöpfung aller nationalen Instanzen, ich finde leider auf der Webseite im Moment kein Statement warum die Beschwerde für formell gültig erklärt wurde, es wird seine Gründe haben.

    Es ist für die Stärkung der Menschenrechte unerlässlich, dass dies nicht die Sache des einzelnen Staates ist sondern länderübergreifend geregelt wird. Die Schweiz hat mit der ratifizierung der ERMK nicht nur sich diesen Menschenrechten verpflichtet sondern stellt auch Richter am Gerichtshof.
    Der EGMR ist indes auch kein Alibigerichtshof sondern ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Verstössen gegen die ERMK in den Mitgliedsstaaten. Das beweist nicht zuletzt dass in Sachen Urteile gegen Staaten die Türkei ganz weit oben steht und die Schweiz den Schwanz der Mitgliedsstaaten bildet. Es gibt überhaupt keinen Grund uns in irgendeiner Form in unserer Souveränität oder Freiheit eingeschränkt zu sehen.
    Und kommt trotzdem mal eine Verurteilung gegen die Schweiz hat sie seine Gründe und es bedarf einer Überprüfung unserer Rechtslage.

  5. Es braucht keine internationalen Instanzen, die uns Schweizern vorschreiben was wir zu tun haben. Die oberste Instanz unseres Rechtsstaats ist der Souverän. Der Souverän unseres Landes besteht aus dem Schweizervolk und den Kantonen! Keine äussere Macht hat das Recht sich ohne Zustimmung unseres Souveräns über diesen zu stellen.

    Wenn unser Souverän, das Stimmvolk, welches aus ein paar Millionen Menschen besteht, der Ansicht ist, dass ein Minarett-Verbot zulässig ist, dann haben die handvoll Richter in Strassburg zu schweigen. Denn bei uns in der Schweiz wird die Verfassung vom Souverän festgelegt. Ein Richter hat keine Legitimation Millionen von Menschen zu bevormunden. Sein Hirn bzw. sein gesunder Menschenverstand ist der geballten Hirnleistung von Millionen von Menschen nicht gewachsen. Bei uns werden die Gesetze und Normen von der Gesellschaft und nicht von Einzelnen bestimmt, denn unser Land ist eine Demokratie!

  6. zu Jonas:
    Da sollten Sie korrekterweise auch erwähnen, dass mit der „Revision“ unserer Verfassung der Souverän über den Tisch gezogen wurde, weil sie den Schweizer nicht mehr schützt.
    (bitte zuerst Alte und Neue Verfassung lesen, dann quacken)

  7. Demokratie ist es doch nur wenn es Dir passt, lieber Alexander. Den UNO-Beitritt willst du schon lange wieder rückgängig machen, Schengen sollte man sofort kündigen und die neue Verfassung ist eh ein Bschiss am Volk.
    Und zusätzlich war der Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention natürlich ein diktatorischer Akt des damaligen Bundespräsidenten Ernst Brugger, oder?

    Natürlich hat ein Richter das Recht mitzureden, genau dafür haben wir eine Gewaltentrennung. Und die Gewaltentrennung ist einer der absoluten Grundpfeiler unserer Demokratie, genauso wie das Volk und wer daran rüttelt rüttelt ebenso an der direkten Demokratie.

    Ausserdem ist es nicht so, dass uns vorgeschrieben würde wie unsere Gesetze auszusehen haben. Der Entscheid eines Gerichts würde bewirken, dass der vom Volk festgelegte Verfassungsartikel so nicht durchsetzbar ist und man müsste sich Gedanken machen wie man das anders löst und gerade bei dieser Minarett-Sache wäre es problemlos möglich dies total menschenrechtskonform zu lösen. Aber das willst du ja gar nicht.

  8. @Jonas, ich kann mich nicht entsinnen mich über Schengen geäussert zu haben. Ich bin allerdings in der Tat mit der automatischen Übernahmepflicht von Schengenrecht nicht glücklich. Kann daran nämlich nichts Demokratisches erkennen. Du schon?

    Auch an der UNO und der EMRK kann ich nichts Demokratisches erkennen. Den Vorsitz der UN-Hauptversammlung hat der Schurkenstaat Libyen inne und das VETO-Recht der Supermächte sind auch nicht demokratisch.

    Zur Gewaltentrennung: Du hast da scheinbar nicht begriffen wie das funktioniert. Es gibt drei Gewalten. Diese sind auf Bundesebene die Legislative (Parlament), die Exekutive (Bundesrat) und die Judikative (Bundesgericht). Über diesen Gewalten steht aber der Souverän und das sind im demokratischen BUNDESstaat Schweiz das Volk und die Kantone. Keine der drei Gewalten darf sich über den Souverän stellen.

    Nun ist es aber so, dass sich der Souverän mit internationalen Abkommen und Beitritten zu internationalen Organisationen wie der UNO selber entmündigt hat. Beim UNO-Beitritt musste die Schweiz die UN-Menschenrechtskonvention anerkennen. Damit kann ich übrigens leben. Mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat sich die Schweiz den Strassburger-Richtern unterworfen. Diese können nun, im Gegensatz zu unseren drei Gewalten, über Entscheide des Souveräns befinden. Das ist die Schweinerei, gegen die ich bin. Das Volk war dumm genug sich selbst zu entmündigen weil es schlechten Politikern auf den Leim gegangen ist.

  9. Es geht mir auch nicht darum was daran demokratisch sein soll sondern dass es demokratische Prozesse waren, die uns zum Beitritt zu diesen Organisationen gebracht haben.

    Eigentlich müsste Dir die EMRK ja viel mehr gefallen, alles europäische Staaten, alles christlich orientierte Staaten, ich glaube es sind auch alles demokratische Staaten, die in Sachen Menschenrechte auf einem ähnlichen Level wie wir sind. Darum sehe ich auch das Problem nicht. Eine Kritik aus diesem Gremium ist doch auch eine Kritik, die man ernst nehmen muss. Wenn Lybien uns was vorwirft, das ist lachhaft, natürlich, aber das sieht doch bei einem Zusammenschluss aller europäischen Staaten mit ähnlichen Vorstellungen und Hintergründen ganz anders aus.

    Und wie der Strassburg in Sachen Minarett befindet werden wir ja dann sehen, ich bin mir nicht sicher, ich bin mir aber sicher, dass bei einer Kolission mit dem EMRK man eine Lösung finden könnte, die dieselbe Wirkung hat aber konform ist. Und um nichts anderes gehts doch.

  10. Jonas, nochmals:

    In unserer Demokratie sind Volk und Kantone der Souverän. Der Souverän ist die höchste Instanz im Staat und steht über den Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative).

    Durch internationale Staatsverträge, Abkommen und dem Beitritt zu internationalen Organisationen geht die Schweiz Verpflichtungen ein und beschneidet damit die Souveränität des Souveräns. Denn die Schweiz ist an diese Abkommen, Verträge und die Regeln solcher Organisationen gebunden.

    Einige dieser Organisationen passen MIR nicht. Es sind die UNO und der Europarat sowie die EU. Ebenfalls passt mir die Europäische Menschenrechtskonvention nicht. Deshalb schlage ich vor, dass wir aus der UNO und dem Europarat austreten sollten und die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen sollten. Desweiteren schlage ich vor, dass wir der EU nicht beitreten sollen.

    Das ist MEIN Standpunkt und MEINE Meinung. Ich bitte dich das zu respektieren! Du kannst einen anderen Standpunkt haben und eine andere Meinung vertreten. Zwischen den Zeilen deiner Kommentare lese ich jedoch heraus, dass du mich wegen meiner Meinung für einen Idioten hältst, den es persönlich zu kritisieren gilt. Das ist nicht in Ordnung! Wir leben nicht in einer Stalin-Diktatur, in der es darum geht Andersdenkende zu diffamieren oder gar zum Schweigen zu bringen!

  11. Der Präsident des EMRK verwies darauf,dass bisher nur Parlamente oder Staaten verklagt worden seien.Ein Rechtsmittel gegen eine Abstimmung KENN er nicht-zudem müsste vor einer beschwerde am gerichtshof der nationale Instanzenzug ausgeschöpft werden.Dieser EXISTIERT aber so nicht,da die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt.das Minarettverbot kann also einzig durch eine erneute Verfassungsänderung,die dies ermöglicht aufgehoben werden.es bräuchte also einen zweiten Volksentscheid. 30.6. 20010.Muslime haben bewiesen,dass sie mit allen Mitteln Ihren Willen durchsetzen wollen,werden aber an der oben genannten Rechtslage scheitern. bereits gibts ein Video von Islamisten ;der Islam wird Europa erretten (Internet) in dem sie ganz klar sagen,sie werden die schweiz mit dem Schwert zum Islam bekehren.

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