Warum die Schweiz in die NATO gehört

Die Neutralitätsinitiative ist am 27. September 2026 deutlich gescheitert. 70,15 Prozent der Stimmberechtigten sagten Nein, kein einziger Kanton stimmte der Initiative zu. Damit wurde eine Verfassungsbestimmung verworfen, welche die Neutralität starrer festgeschrieben und insbesondere die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen eingeschränkt hätte.

Doch die eigentliche sicherheitspolitische Debatte beginnt erst jetzt. Denn die zentrale Frage lautet nicht, ob die Neutralität zur schweizerischen Tradition gehört. Sie lautet: Schützt sie die Schweiz im Ernstfall?

Neutralität ist keine Sicherheitsgarantie

Neutralität verpflichtet die Schweiz, sich nicht an bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten zu beteiligen. Sie verpflichtet aber keinen potenziellen Angreifer dazu, die Schweiz in Ruhe zu lassen. Die Geschichte hat mehrfach gezeigt, dass die sogenannte «bewaffnete Neutralität» nicht vor Angriffen schützt.

Zudem darf die Schweiz als dauerhaft neutraler Staat keinem Militärbündnis mit gegenseitiger Beistandspflicht beitreten. Dadurch kann sie im Ernstfall auch nicht mit einer vertraglich garantierten militärischen Unterstützung anderer Staaten rechnen. Das macht die Schweiz verwundbar, zumal die Schweizer Armee weder in der Lage ist, die Schweiz flächendeckend zu verteidigen, noch über das Abschreckungspotenzial eines Militärbündnisses wie der NATO verfügt. Das EDA hält selbst fest, dass ein neutraler Staat in Friedenszeiten keine Verpflichtungen eingehen darf, die ihn im Kriegsfall an seiner Neutralität hindern würden – ausdrücklich genannt wird dabei ein NATO-Beitritt.

Die Neutralitätsinitiative hätte diese strategische Isolation noch weiter zementiert. Sie wollte ausdrücklich festschreiben, dass die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten darf. Auch die Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen sollte grundsätzlich ausgeschlossen sein, solange die Schweiz nicht selbst angegriffen wird oder ein Angriff vorbereitet wird. Der Bundesrat warnte ausdrücklich davor, dass dies die sicherheitspolitische Zusammenarbeit erschweren und die Schweiz im Ernstfall weniger sicher machen würde. Die Initiative wurde vom Schweizer Volk abgelehnt.

Der Mythos der eigenständigen Abschreckung

Befürworter einer strikten Neutralität verweisen häufig auf die bewaffnete Neutralität. Die Schweiz müsse lediglich genügend stark bewaffnet sein, um einen möglichen Gegner abzuschrecken. Dieses Argument klingt plausibel. Historisch und militärisch ist es jedoch weit weniger überzeugend, als der schweizerische Neutralitätsmythos glauben machen möchte.

Besonders deutlich zeigt dies der Zweite Weltkrieg. Nach dem Zusammenbruch Frankreichs 1940 änderte General Henri Guisan die Verteidigungsstrategie grundlegend. Die Limmatstellung war nun strategisch nicht mehr haltbar. Sie war auf einen deutschen Angriff aus dem Norden und auf die Anbindung an die französische Maginot-Linie ausgerichtet. Nun konnte die Wehrmacht die Schweiz auch aus dem Westen umfassen und die Stellung in der Tiefe angreifen. Guisan zog daraus die Konsequenz und verlegte die Hauptverteidigung in den Alpenraum. Im Mai 1941 wurden sogar die drei verbliebenen Divisionen aus dem Jura und dem Mittelland ins Réduit zurückgenommen. Das Réduit konzentrierte die militärische Verteidigung auf den Alpenraum und die wichtigen Transitachsen. Damit waren im Falle eines grossen deutschen Angriffs wesentliche Teile des Landes militärisch weitgehend preisgegeben. Das Schweizerische Bundesarchiv schreibt dazu, dass durch diese Strategie die Mehrheit der Bevölkerung im Mittelland Angriffen schutzlos ausgesetzt gewesen wäre.

Die nachträgliche Behauptung, die Schweizer Armee habe Hitler erfolgreich abgeschreckt und damit die Unabhängigkeit des Landes garantiert, lässt sich aus diesen Fakten nicht ableiten. Das Réduit war ein Widerstandskonzept für den Fall einer Invasion. Es war kein Nachweis einer glaubwürdigen Abschreckung gegenüber einem militärisch weit überlegenen Gegner.

Die Armee hat erhebliche Lücken

Auch 2026 zeigt sich, wie begrenzt die Vorstellung einer vollständig autonomen Landesverteidigung ist. Der Bundesrat hat die Armee in den vergangenen Jahren wieder stärker auf Verteidigung ausgerichtet. Der Grund ist klar: Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat die europäische Sicherheitslage grundlegend verändert. Die Armee soll insbesondere besser gegen Distanzwaffen, Drohnen und hybride Bedrohungen geschützt werden.

Doch die bestehenden Lücken sind beträchtlich. armasuisse erklärte bei der Präsentation der Armeebotschaft 2026, dass derzeit lediglich rund acht Prozent der Schweiz mit bodengestützten Mitteln gegen Angriffe aus der Luft geschützt werden können.

Über eine bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite verfügt die Schweiz derzeit nicht. Neue Systeme, die diese Lücke schliessen sollen, sind geplant. Doch die Lieferung der bestellten Patriot-Systeme verzögert sich um mehrere Jahre. Der Bund prüft deshalb die Beschaffung zusätzlicher Systeme aus Europa und anderen Staaten.

Neben erheblichen Lücken in der Verteidigung verfügt die Schweiz über keine strategischen Abschreckungswaffen. Sie hat sich sogar ausdrücklich dazu verpflichtet, keine Atomwaffen zu erwerben oder herzustellen. Gerade Atomwaffen bilden jedoch das stärkste Instrument strategischer Abschreckung.

Somit ist festzuhalten: Die Schweiz verfügt über eine unzureichende Landesverteidigung mit erheblichen Fähigkeitslücken und gleichzeitig über keine strategischen Abschreckungswaffen.

Die Abhängigkeit von ausländischer Rüstung

Eine weitere Schwachstelle liegt bei der Rüstungsversorgung. Die Schweiz ist bei Waffen, Munition und militärischer Ausrüstung in erheblichem Mass vom Ausland abhängig. Eine moderne Armee benötigt leistungsfähige industrielle Kapazitäten, Ersatzteile, Munition, Technologie und verlässliche Lieferketten. Gerade im Krisen- oder Kriegsfall kann es gefährlich werden, wenn ein Land bei entscheidenden Rüstungsgütern auf ausländische Hersteller angewiesen ist.

Deshalb ist eine eigene leistungsfähige Rüstungsindustrie sicherheitspolitisch wichtig. Wie problematisch es ist, diese mit immer strengeren Exportregeln auszubremsen und damit ihre wirtschaftliche Basis zu schwächen, habe ich im Artikel «Kriegsmaterialgesetz: Warum die Schweiz ihre Rüstungsindustrie nicht ausbremsen sollte» ausführlich dargestellt.

Die Schweiz kann jedoch auch mit einer starken eigenen Rüstungsindustrie nicht sämtliche modernen Waffensysteme, Lenkwaffen, Sensoren, Flugzeuge und Luftverteidigungssysteme selbst entwickeln und produzieren. Sie bleibt deshalb auf internationale Beschaffung und Kooperation angewiesen.

Auch hier zeigt sich: Eine vollständig autonome Landesverteidigung ist eine Illusion. Die Schweiz braucht sowohl eine eigene industrielle Basis als auch verlässliche sicherheitspolitische Partner.

Die wirtschaftliche Abhängigkeit der Schweiz

Die Widerstandsfähigkeit der Schweiz hängt nicht nur vom Militär ab. Auch die Versorgung des Landes mit Energie und Nahrungsmitteln gehört zu einer seriösen Landesverteidigung. Gerade hier ist die Schweiz verwundbar und vom europäischen Ausland abhängig.

Sie ist beim Erdgas vollständig importabhängig, benötigt im Winter Stromlieferungen aus dem europäischen Verbundnetz und muss einen erheblichen Teil ihrer Nahrungsmittel importieren. Sie verfügt über keine grossen eigenen Gasspeicher und ist für die Versorgung auf die Netze der Nachbarstaaten angewiesen. Wie verwundbar diese Abhängigkeit ist, habe ich im Artikel «Gasmangellage: Wie sicher ist die Gasversorgung der Schweiz?» ausführlich aufgezeigt.

Auch beim Strom ist die Schweiz eng mit dem europäischen Verbundnetz verflochten und im Winter auf Importe angewiesen. Die Risiken dieser Abhängigkeit und die Frage, wie sicher die Versorgung in kalten Monaten tatsächlich ist, behandle ich im Artikel «Strom in der Schweiz: Wie sicher ist die Versorgung im Winter?».

Ähnlich sieht es bei der Ernährung aus. Der Brutto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz lag 2024 bei nur noch 50 Prozent, der Netto-Selbstversorgungsgrad sogar bei lediglich 42,5 Prozent. Die Schweiz ist damit auch bei der Nahrungsmittelversorgung in erheblichem Umfang auf Importe und funktionierende internationale Handelswege angewiesen. Besonders tief ist der Selbstversorgungsgrad im Pflanzenbau mit nur 31,4 Prozent.

Die Schweiz ist weder militärisch noch wirtschaftlich eine Insel. Ihre Sicherheit hängt nicht nur von der eigenen Armee ab, sondern auch von offenen Verkehrswegen, funktionierenden europäischen Strom- und Gasnetzen sowie stabilen Lieferketten für Lebensmittel und andere lebenswichtige Güter.

Neutralität schafft keine Abschreckung

Militärische Abschreckung funktioniert nur, wenn ein möglicher Gegner damit rechnen muss, dass die Kosten eines Angriffs höher sind als der erwartete Nutzen. Die Neutralität erzeugt solche Kosten nicht.

Auch der Wille zur Selbstverteidigung genügt nicht, wenn die militärischen Fähigkeiten fehlen, einen überlegenen Gegner abzuwehren oder ihm massive Verluste zuzufügen.

Genau hier setzt ein Verteidigungsbündnis an. Die NATO beruht auf dem Prinzip der kollektiven Verteidigung. Artikel 5 des Nordatlantikvertrags bestimmt, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen Mitgliedstaat als Angriff gegen alle betrachtet wird. Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, dem angegriffenen Staat Beistand zu leisten. Welche konkreten Massnahmen ein Staat ergreift, bestimmt er selbst; ausdrücklich möglich ist auch militärische Gewalt.

Damit verändert sich die strategische Rechnung eines möglichen Aggressors fundamental. Wer einen kleinen neutralen Staat angreift, muss in erster Linie dessen eigene Streitkräfte einkalkulieren. Wer einen NATO-Staat angreift, muss mit der Reaktion eines Bündnisses rechnen, das Nordamerika und einen grossen Teil Europas umfasst. Genau darin liegt die eigentliche Abschreckungswirkung.

NATO-Beitritt heisst nicht Teilnahme an jedem Krieg

Gegen einen NATO-Beitritt wird häufig eingewandt, die Schweiz müsse sich dann automatisch an fremden Kriegen beteiligen. Doch das stimmt nicht! Artikel 5 gilt für einen bewaffneten Angriff auf einen Bündnispartner. Auch dann verpflichtet der Vertrag jedes Mitglied zum Beistand, lässt ihm aber die Entscheidung, welche Massnahmen es für notwendig hält. Militärischer Beistand ist möglich, aber nicht für jeden Bündnisstaat in jeder Situation vorgeschrieben.

Ein Verteidigungsbündnis ist deshalb nicht dasselbe wie eine automatische Verpflichtung, an jedem militärischen Einsatz eines anderen Mitgliedstaates teilzunehmen. Natürlich hätte ein NATO-Beitritt weitreichende politische und rechtliche Folgen. Die dauernde Neutralität in ihrer heutigen Form wäre damit nicht vereinbar. Aus nüchterner sicherheitspolitischer Sicht sollte die Infragestellung der Neutralität aber kein Tabu sein.

Sicherheitspolitik ist keine Traditionspflege

Die Neutralität besitzt in der Schweiz einen hohen symbolischen Wert. Über Generationen wurde sie zu einem Bestandteil des nationalen Selbstbilds. Doch geopolitische Sicherheit darf nicht nach Traditionen beurteilt werden.

Europa befindet sich wieder in einer Phase militärischer Machtpolitik. Russland führt einen grossen Krieg gegen die Ukraine. Distanzwaffen, Drohnen, Cyberangriffe, Sabotage und hybride Operationen gehören längst zur europäischen Sicherheitsrealität. In diesem Umfeld muss die Schweiz entscheiden, welches Sicherheitsmodell tatsächlich funktioniert.

Die Neutralität bietet keine Beistandsgarantie. Die schweizerische Armee allein besitzt nicht dieselbe Abschreckungswirkung wie ein grosses Verteidigungsbündnis. Hinzu kommt, dass die Schweiz auch wirtschaftlich und bei ihrer Versorgung keine Insel ist. Sie ist bei Erdgas vollständig auf Importe angewiesen, im Winter auf Stromlieferungen aus dem europäischen Verbundnetz angewiesen und muss einen erheblichen Teil ihrer Nahrungsmittel importieren. Auch bei Rüstungsgütern, Ersatzteilen und militärischer Technologie bleibt sie auf ausländische Hersteller und internationale Lieferketten angewiesen.

Gerade deshalb lässt sich Sicherheitspolitik nicht auf die Frage reduzieren, ob die Schweiz formell neutral bleibt. Entscheidend ist, ob Energie, Nahrungsmittel, Rüstungsgüter, Verkehrswege und militärische Unterstützung auch in einer schweren europäischen Krise verfügbar bleiben.

Und selbst die heutige schweizerische Sicherheitspolitik setzt zunehmend auf internationale Kooperation, weil moderne Verteidigung ohne Zusammenarbeit kaum mehr denkbar ist. Der Bundesrat argumentierte im Abstimmungskampf ausdrücklich, dass gemeinsame Übungen und internationale Kooperation nötig seien, weil eine Zusammenarbeit im Ernstfall nicht erst improvisiert werden könne.

Wie weiter nach dem Nein zur Neutralitätsinitiative?

Die Schweiz hat sich mit dem Nein zur Neutralitätsinitiative nicht für einen NATO-Beitritt entschieden. Die Stimmberechtigten und alle Stände haben eine Initiative verworfen, welche den sicherheitspolitischen Handlungsspielraum der Schweiz eingeschränkt hätte.

Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, die Zusammenarbeit mit europäischen Staaten und der NATO weiter auszubauen. Die Schweiz sollte sich nicht auf den Mythos verlassen, Neutralität schütze sie im Ernstfall. Sie sollte ihre Sicherheitspolitik auf Basis ihrer tatsächlichen Verteidigungsfähigkeit und der Sicherheitslage Europas neu ausrichten.

Neutralität schützt nicht vor einem Angriff. Eine kleine Armee allein garantiert keine glaubwürdige Abschreckung gegenüber einer Grossmacht. Die entscheidende sicherheitspolitische Frage lautet deshalb, ob die Schweiz langfristig ausserhalb eines kollektiven Verteidigungssystems sicherer ist – oder innerhalb eines solchen.

Das ist die Debatte, die nach dem Scheitern der Neutralitätsinitiative geführt werden sollte.

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