Ernährungssicherheit: Wie viel darf sie kosten?

Eine hohe Selbstversorgung kann die Schweiz in Krisenzeiten widerstandsfähiger machen. Doch mehr Unabhängigkeit vom Ausland ist nicht kostenlos. Die Ernährungsinitiative will den Netto-Selbstversorgungsgrad auf mindestens 70 Prozent erhöhen und verbindet dieses Ziel mit weitreichenden Vorgaben für Landwirtschaft, Umwelt und Ernährungsgewohnheiten. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Welchen Preis ist die Schweiz für mehr Ernährungssicherheit bereit zu bezahlen?

Lebensmittelversorgung ist auch Sicherheitspolitik

Die Schweiz ist bei ihrer Lebensmittelversorgung auf Importe und funktionierende internationale Lieferketten angewiesen. In normalen Zeiten ist diese Arbeitsteilung wirtschaftlich sinnvoll. In einer schweren Krise, bei unterbrochenen Transportwegen, geopolitischen Konflikten oder Handelsbeschränkungen kann eine starke Abhängigkeit vom Ausland jedoch zur Verwundbarkeit werden.

Ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad ist deshalb aus sicherheitspolitischer Sicht grundsätzlich sinnvoll. Wie bei der Energieversorgung oder der Landesverteidigung gilt allerdings auch hier: Die wirtschaftlich günstigste Lösung in normalen Zeiten ist nicht zwingend die sicherste Lösung für den Krisenfall.

Wie hoch ist der Selbstversorgungsgrad der Schweiz?

Beim Selbstversorgungsgrad muss zwischen Brutto- und Nettowert unterschieden werden. Gemäss der Nahrungsmittelbilanz von Agristat, dem statistischen Dienst des Schweizer Bauernverbands, lag der Brutto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz 2024 bei 50 Prozent und damit auf einem neuen Tiefststand. Der Netto-Selbstversorgungsgrad, bei dem importierte Futtermittel berücksichtigt werden, betrug sogar nur 42,5 Prozent.

Gemäss dem Statistischen Anhang zum Länderbericht 2026 des Bundes lag der Brutto-Selbstversorgungsgrad bei tierischen Lebensmitteln 2024 mit 93 Prozent deutlich höher. Beim Pflanzenbau waren es dagegen lediglich 31,4 Prozent.

Die Ernährungsinitiative verlangt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent. Damit wäre gegenüber dem Wert von 2024 eine massive Steigerung notwendig.

Was verlangt die Ernährungsinitiative?

Die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser» will nicht nur die Eigenversorgung erhöhen. Sie verbindet dieses Ziel mit weiteren Vorgaben.

Bund und Kantone sollen unter anderem die Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion, die Biodiversität, die Bodenfruchtbarkeit und die Grundwasserressourcen sichern. Gleichzeitig soll die Land- und Ernährungswirtschaft nachhaltiger und klimabewusster werden.

Besonders weitreichend ist die Vorgabe zur Ernährung selbst. Im Initiativtext heisst es:

«Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an. Zu diesem Zweck trifft er insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.»

Damit betrifft die Initiative nicht nur die Produktion der Bauern. Auch die Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung sollen gezielt in Richtung pflanzlicher Lebensmittel verändert werden.

Mehr Selbstversorgung durch weniger tierische Lebensmittel

Hinter diesem Ansatz steht eine nachvollziehbare Überlegung: Werden pflanzliche Lebensmittel direkt für den menschlichen Konsum angebaut, lassen sich mit derselben landwirtschaftlichen Fläche grundsätzlich mehr Menschen ernähren, als wenn ein Teil der Pflanzen zunächst als Tierfutter verwendet wird.

Das bedeutet allerdings auch, dass eine Erhöhung des Selbstversorgungsgrades auf 70 Prozent nicht allein durch eine Steigerung der Produktion erreicht werden soll. Die Struktur der Schweizer Landwirtschaft und gleichzeitig die Nachfrage der Konsumenten müssten sich verändern.

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass Produktion und Konsum von Fleisch deutlich reduziert werden müssten, während die pflanzliche Produktion für die menschliche Ernährung stark ausgeweitet werden müsste. Dazu wären nach seiner Einschätzung tiefgreifende staatliche Massnahmen notwendig. Quelle: Bundesrat

Was bedeutet das für Fleischliebhaber?

Die Initiative enthält weder ein Fleischverbot noch schreibt sie konkrete Mengen vor. Ihre politische Zielrichtung ist dennoch klar: Der Bund soll ausdrücklich eine stärker pflanzenbasierte Ernährung fördern.

Ökonomisch stellt sich deshalb die Frage, was geschieht, wenn die tierische Produktion zurückgeht, die Nachfrage nach Fleisch aber nicht im gleichen Ausmass sinkt. Geht die tierische Produktion zurück, ohne dass die Nachfrage nach Fleisch im gleichen Ausmass sinkt, verknappt sich das inländische Angebot. Bei gleichbleibender Nachfrage steigen die Preise.

Eine Kompensation durch zusätzliche Fleischimporte würde wiederum dem Ziel einer höheren Netto-Selbstversorgung entgegenlaufen. Eine Alternative bestünde darin, die Nachfrage selbst zu verändern – etwa über Subventionen, Informationskampagnen oder andere staatliche Anreize.

Gerade hier wird die Ernährungsinitiative zu einer grundsätzlichen ordnungspolitischen Frage: Wie weit soll der Staat Einfluss darauf nehmen, was die Bevölkerung isst?

Der Staat soll Subventionen und Anreize neu ausrichten

Die Initiative überlässt die Umsetzung zwar weitgehend dem Gesetzgeber, gibt ihm aber eine klare Richtung vor. Bund und Kantone sollen ihre Subventionen sowie die Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung so ausgestalten, dass sie den neuen Verfassungszielen entsprechen.

Auch «andere staatliche Anreize» werden ausdrücklich erwähnt. Welche konkreten Instrumente daraus entstehen würden, wäre Sache der Ausführungsgesetzgebung.

Genau darin liegt ein wesentlicher wirtschaftspolitischer Unsicherheitsfaktor: Die Verfassung würde das Ziel vorgeben, während erst später entschieden würde, mit welchen finanziellen oder regulatorischen Mitteln Produktion und Konsum tatsächlich verändert werden sollen.

70 Prozent Selbstversorgung und gleichzeitig strengere Umweltziele

Die Initiative verfolgt gleichzeitig mehrere Ziele: mehr Selbstversorgung, Schutz der Biodiversität, Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und des Grundwassers sowie strengere Vorgaben bei Stickstoff- und Phosphoreinträgen.

Langfristig sind gesunde Böden, sauberes Wasser und intakte Ökosysteme Voraussetzungen für eine leistungsfähige Landwirtschaft. Gleichzeitig können zusätzliche Umweltauflagen die intensive landwirtschaftliche Produktion begrenzen.

Daraus entsteht ein Zielkonflikt: Kann die Schweiz ihre Netto-Selbstversorgung innerhalb von zehn Jahren massiv erhöhen und gleichzeitig zusätzliche ökologische Vorgaben erfüllen?

Der Bundesrat bezweifelt, dass diese Kombination innerhalb der vorgesehenen Frist realistisch ist. Er anerkennt zwar die Ziele Ernährungssicherheit, Umwelt- und Trinkwasserschutz, hält die vorgeschlagenen Massnahmen aber für zu weitgehend. Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft

Der Umbau hätte einen wirtschaftlichen Preis

Eine tiefgreifende Umstellung der Landwirtschaft betrifft nicht nur Bauernhöfe. Auch Verarbeitung, Handel und vorgelagerte Branchen wären betroffen.

Der Bundesrat warnt unter anderem davor, dass bestehende Investitionen – beispielsweise in Stallanlagen – aufgrund der kurzen Übergangsfrist möglicherweise nicht vollständig amortisiert werden könnten. Gleichzeitig müssten neue Produktions- und Verarbeitungskapazitäten für eine stärker pflanzlich ausgerichtete Ernährung geschaffen werden.

Eine höhere Selbstversorgung hat auch für die Konsumenten ihren Preis. Werden Lebensmittel vermehrt im Inland produziert, obwohl sie im Ausland günstiger hergestellt werden können, steigen die Produktionskosten. Diese Mehrkosten schlagen sich zumindest teilweise in höheren Lebensmittelpreisen nieder. Mehr Unabhängigkeit von Importen bedeutet damit einen bewussten Verzicht auf einen Teil der Vorteile internationaler Arbeitsteilung.

Den Kosten für die Umstellung der Landwirtschaft trägt die Initiative teilweise Rechnung. Sie verlangt ausdrücklich, dass notwendige Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sozialverträglich ausgestaltet und vom Bund finanziell unterstützt werden.

Damit wird allerdings deutlich: Mehr Selbstversorgung ist nicht kostenlos. Die Kosten würden sowohl bei den Konsumenten als auch beim Staat und damit letztlich bei den Steuerzahlern anfallen.

Versorgungssicherheit darf etwas kosten

Das allein ist noch kein Argument gegen eine höhere Selbstversorgung. Sicherheit kostet grundsätzlich Geld.

Die Schweiz unterhält eine Armee, Pflichtlager und weitere Reserven, obwohl diese in normalen Zeiten wirtschaftlich nicht die billigste Lösung darstellen. Ihr Zweck besteht darin, für ausserordentliche Situationen vorbereitet zu sein.

Dasselbe Argument lässt sich grundsätzlich auf die Lebensmittelversorgung übertragen. Eine höhere inländische Produktion kann im Krisenfall einen strategischen Wert besitzen, selbst wenn sie in normalen Zeiten teurer ist als der Import bestimmter Lebensmittel.

Der Preis einer höheren Ernährungssicherheit lässt sich dabei nicht auf einen bestimmten Frankenbetrag reduzieren. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, wie viel zusätzliche Sicherheit tatsächlich erreicht wird und ob die dafür notwendigen Kosten und staatlichen Eingriffe verhältnismässig und sinnvoll sind.

70 Prozent sind nicht automatisch 70 Prozent Autarkie

Auch ein hoher statistischer Selbstversorgungsgrad bedeutet nicht, dass die Schweiz im Krisenfall vollständig unabhängig wäre.

Die Landwirtschaft selbst benötigt Energie, Maschinen, Ersatzteile und verschiedene Betriebsmittel. Bei tierischen Produkten zeigt bereits die Unterscheidung zwischen Brutto- und Netto-Selbstversorgung, wie stark importierte Vorleistungen das Ergebnis beeinflussen können.

Ernährungssicherheit kann deshalb nicht allein anhand einer einzigen Prozentzahl beurteilt werden. Ebenso wichtig sind resiliente Lieferketten, diversifizierte Bezugsquellen, Pflichtlager und die Fähigkeit, die landwirtschaftliche Produktion in einer schweren Krise anzupassen.

Fazit: Mehr Selbstversorgung ja – aber zu welchem Preis?

Eine höhere Selbstversorgung kann die Schweiz im Krisenfall widerstandsfähiger machen. Dieses Ziel ist aus sicherheitspolitischer Sicht grundsätzlich sinnvoll. Die Frage ist, zu welchen Bedingungen es erreicht wird.

Die Ernährungsinitiative will einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent innerhalb von zehn Jahren erreichen und verbindet dieses Ziel mit strengeren ökologischen Vorgaben sowie einer staatlich geförderten stärkeren pflanzlichen Ernährung. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielkonflikte entstehen damit nicht allein durch das Ziel einer höheren Selbstversorgung, sondern auch durch den vorgeschriebenen Weg dorthin.

Damit wären hohe Umstellungskosten, zusätzliche Staatsausgaben und Eingriffe in die Produktionsentscheidungen der Landwirtschaft verbunden. Je nach Ausgestaltung und Entwicklung von Angebot und Nachfrage könnten zudem einzelne Lebensmittel teurer werden. Gleichzeitig würde der Staat durch die Verfassung ausdrücklich den Auftrag erhalten, die Ernährungsweise der Bevölkerung in Richtung pflanzlicher Ernährung zu beeinflussen. Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, wo staatliche Förderung endet und die Bevormundung der Konsumenten beginnt.

Die zentrale Frage bleibt deshalb weit über die aktuelle Abstimmung hinaus bestehen: Wie viel wirtschaftliche Effizienz, Konsumfreiheit und Steuergeld ist uns eine höhere Ernährungssicherheit wert?

Mehr Selbstversorgung erhöht die Krisenfestigkeit. Entscheidend ist, ob der zusätzliche Sicherheitsgewinn den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Preis rechtfertigt.

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