Königsberg ist ein Sicherheitsrisiko

An der NATO-Flanke liegt ein hochgerüsteter russischer Militärvorposten: Kaliningrad, das frühere Königsberg. Die russische Exklave liegt zwischen den NATO-Staaten Polen und Litauen und unmittelbar an der strategisch wichtigen Suwałki-Lücke – der einzigen Landverbindung zwischen den baltischen Staaten und dem übrigen NATO-Gebiet. Spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine stellt sich deshalb eine unbequeme Frage: Liegt es tatsächlich im langfristigen Sicherheitsinteresse Europas, dass Königsberg dauerhaft unter russischer Kontrolle bleibt?

Die Frage mag auf den ersten Blick revisionistisch erscheinen. Doch Russland selbst hat die europäische Friedensordnung fundamental infrage gestellt. Es annektierte 2014 die ukrainische Krim und beansprucht seit 2022 weitere ukrainische Gebiete als russisches Staatsgebiet. Gleichzeitig betrachtet Moskau die territorialen Gewinne der Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg dort als unantastbar, wo sie Russland selbst zugutekommen.

Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein neuer Blick auf Königsberg – historisch, völkerrechtlich und vor allem sicherheitspolitisch.

Königsberg liegt an einer neuralgischen Stelle der NATO

Die strategische Lage Kaliningrads hat sich seit dem Ende des Kalten Krieges grundlegend verändert. Polen und Litauen sind NATO-Mitglieder, ebenso die übrigen baltischen Staaten. Mit Finnland und Schweden gehören inzwischen fast alle Anrainer der Ostsee mit Ausnahme Russlands dem westlichen Verteidigungsbündnis an.

Kaliningrad ist damit zu einem russischen militärischen Vorposten in einem weitgehend von NATO-Staaten umgebenen Raum geworden.

Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr bezeichnet Kaliningrad als strategische «Bastion». Dort befinden sich mechanisierte russische Streitkräfte, bedeutende Luftverteidigungs- und Raketentruppen sowie Iskander-Kurzstreckenraketen. Auch der Hauptstützpunkt der russischen Baltischen Flotte und zwei Militärflugplätze liegen in der Exklave.

Besonders kritisch ist die Lage wegen der nur rund 65 Kilometer breiten Suwałki-Lücke zwischen Polen und Litauen. Sie bildet die einzige Landverbindung der baltischen NATO-Staaten mit dem übrigen Bündnisgebiet. Auf der einen Seite liegt das mit Russland verbündete Belarus, auf der anderen Kaliningrad.

Aus westlicher Sicht ist eine hochmilitarisierte russische Exklave an dieser neuralgischen Stelle ein erhebliches strategisches Sicherheitsrisiko.

Wie Königsberg sowjetisch wurde

Königsberg war über Jahrhunderte Teil Preussens und bis 1945 Hauptstadt Ostpreussens. Die heutige Zugehörigkeit zu Russland ist eine Folge des Zweiten Weltkriegs.

Auf der Potsdamer Konferenz 1945 stimmten die USA und Grossbritannien dem sowjetischen Vorschlag zur späteren Übertragung Königsbergs und des angrenzenden nördlichen Ostpreussens an die Sowjetunion grundsätzlich zu. Die endgültige territoriale Regelung sollte allerdings im Rahmen einer späteren Friedensregelung erfolgen.

Die Sowjetunion gliederte das Gebiet anschliessend ein. Die verbliebene deutsche Bevölkerung wurde vertrieben, Königsberg 1946 in Kaliningrad umbenannt und das Gebiet Teil der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik innerhalb der UdSSR.

Die Abtrennung erfolgte damit nicht aufgrund einer freien Entscheidung Deutschlands. Sie war Teil der von den Siegermächten nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen territorialen Ordnung Europas.

Als CDU, CSU und SPD noch «ganz Deutschland» wollten

Heute entsteht bisweilen der Eindruck, die deutschen Ostgebiete seien nach 1945 auch von der westdeutschen Politik unmittelbar als endgültig verloren betrachtet worden. Das entspricht nicht der damaligen politischen Realität.

Im ersten Bundestagswahlkampf 1949 und bereits in den Jahren davor warben die grossen deutschen Parteien mit einem wesentlich anderen Deutschlandbild (siehe Abb. 1). Ein bekanntes CSU-Wahlplakat von 1949 trug beispielsweise den Slogan «Das ganze Deutschland soll es sein – Zum ungeteilten Vaterland durch die CSU». Die darauf abgebildete Deutschlandkarte zeigte ausdrücklich auch die ehemaligen deutschen Ostgebiete mit Städten wie Königsberg, Danzig, Stettin und Breslau. Die CDU forderte bereits 1947 auf einem Wahlplakat unmissverständlich: «Niemals Oder-Neisse-Linie».

Auch die SPD verwendete nach dem Krieg vergleichbare deutschlandpolitische Botschaften. Auf einem Wahlplakat zur Bundestagswahl 1949 warb sie «von Bonn über Berlin» für ein «freies, soziales und geeintes Deutschland». Die verwendete Karte bezog dabei ebenfalls die Gebiete östlich von Oder und Neisse in die Darstellung Deutschlands ein.

Historische Wahlplakate von SPD, CDU und CSU aus den Jahren 1947 und 1949 mit Karten der ehemaligen Ostgebiete einschliesslich Königsberg.
Abb. 1: Historische Wahlplakate von SPD, CDU und CSU aus den Jahren 1947 und 1949 mit Karten der ehemaligen Ostgebiete einschliesslich Königsberg.

Die Vorstellung, die deutsche Frage sei hinsichtlich der ehemaligen Ostgebiete bereits 1945 politisch endgültig erledigt gewesen, entspricht daher nicht den Positionen, mit denen CDU, CSU und SPD in der frühen Nachkriegszeit öffentlich warben.

1990 verzichtete Deutschland auf seine Gebietsansprüche

Im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 erklärten die Bundesrepublik Deutschland und die DDR gemeinsam mit Frankreich, Grossbritannien, den USA und der Sowjetunion die äusseren Aspekte der deutschen Einheit für abschliessend geregelt.

Artikel 1 enthält eine weitreichende deutsche Verpflichtung: Die Grenzen des vereinigten Deutschlands werden als endgültig bezeichnet. Deutschland erklärte darüber hinaus, keine Gebietsansprüche gegen andere Staaten zu haben und solche auch künftig nicht zu erheben.

Die Bundesregierung akzeptierte diesen weitreichenden Verzicht im Rahmen der Verhandlungen über die deutsche Wiedervereinigung. Damit wurden die äusseren Bedingungen der Einheit geregelt und die verbliebenen Rechte der vier Siegermächte in Bezug auf Deutschland als Ganzes beendet.

Aus Sicht der damaligen Bundesregierung war dieser Kompromiss nachvollziehbar. Dennoch darf aus heutiger Perspektive gefragt werden, ob Deutschland damit seine langfristigen Interessen zu schnell und zu umfassend aufgegeben hat.

Besonders bemerkenswert ist der politische Wandel: Parteien, die nach dem Krieg noch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 um Wählerstimmen warben, akzeptierten 1990 einen endgültigen und sogar für die Zukunft geltenden Verzicht auf territoriale Ansprüche.

Gab es 1990 sogar eine Chance für Königsberg?

Besonders brisant sind Berichte über eine sowjetische Sondierung im Jahr 1990. Demnach soll der sowjetische Generalmajor Geli Batenin gegenüber dem deutschen Diplomaten Joachim von Arnim Bereitschaft signalisiert haben, über den Status des nördlichen Ostpreussens beziehungsweise Kaliningrads zu sprechen.

Was Moskau tatsächlich anzubieten bereit war, ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Michail Gorbatschow bestritt später, dass die sowjetische Führung eine Rückgabe Kaliningrads an Deutschland geplant habe.

Gerade deshalb wäre es interessant gewesen, die sowjetischen Absichten zumindest auszuloten. Gespräche hätten Deutschland zu nichts verpflichtet.

Sollte die Sowjetunion 1990 tatsächlich bereit gewesen sein, über Königsberg zu verhandeln, stellt sich rückblickend die Frage, ob die Bundesregierung eine historische Chance ungenutzt verstreichen liess.

Ist Deutschland überhaupt noch an den Zwei-plus-Vier-Vertrag gebunden?

Hier beginnt eine völkerrechtlich interessante Frage, die selten gestellt wird: Vertragspartei des Zwei-plus-Vier-Vertrags war nicht die Russische Föderation, sondern die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.

Die Sowjetunion ging Ende 1991 unter. Damit existierte einer der ursprünglichen Vertragspartner des Zwei-plus-Vier-Vertrags nicht mehr. Die ehemaligen Sowjetrepubliken wurden eigenständige Staaten. Russland beanspruchte jedoch eine besondere Stellung: Es erklärte, die internationale Rechtsstellung der Sowjetunion in wesentlichen Bereichen fortzuführen. Besonders sichtbar wurde dies beim ständigen Sitz der UdSSR im UNO-Sicherheitsrat, den Russland ohne neues Aufnahmeverfahren übernahm. Diese Fortsetzung wurde von der internationalen Staatengemeinschaft praktisch akzeptiert.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Rechtsnachfolge nach dem Zerfall der Sowjetunion in sämtlichen Bereichen automatisch und völlig unumstritten Russland zufiel. Fragen des sowjetischen Vermögens und der Staatsschulden wurden zwischen den ehemaligen Sowjetrepubliken gesondert geregelt, während die bisherigen Unionsgrenzen zu internationalen Staatsgrenzen wurden. Auch die Fortführung internationaler Rechte und Verpflichtungen war Teil dieses politischen und völkerrechtlichen Neuordnungsprozesses.

Warum sollte daraus zwingend folgen, dass ein Vertrag, den Deutschland mit der untergegangenen Sowjetunion geschlossen hat, Deutschland für alle Zukunft gegenüber Russland bindet?

Man kann deshalb die These vertreten, dass bei einer grundlegenden Neuordnung Russlands auch die Rechtsnachfolge der Sowjetunion neu bewertet werden könnte. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde mit einem Staat geschlossen, der nicht mehr existiert. Ob Russland daraus für alle Zukunft sämtliche Rechte der Sowjetunion ableiten kann, ist fraglich.

Die herrschende völkerrechtliche Auffassung sieht den Zwei-plus-Vier-Vertrag allerdings weiterhin als bindend an. Diese Rechtsauffassung ist jedoch kein in Stein gemeisseltes Naturgesetz. Deutschland hat zwar 1990 seine Grenzen als endgültig anerkannt und auf künftige Gebietsansprüche verzichtet, seither hat sich die europäische Sicherheitsordnung fundamental verändert. Deutschland darf deshalb zumindest die Frage stellen, ob politische Entscheidungen von 1990 unter völlig veränderten sicherheitspolitischen Bedingungen für alle Zukunft unangetastet bleiben müssen.

Russland selbst respektiert Grenzen nur, wenn sie ihm nützen

Politisch stellt sich allerdings eine weitere Frage: Wie glaubwürdig kann Russland auf der Unantastbarkeit der europäischen Nachkriegsordnung bestehen, während es selbst Grenzen mit militärischer Gewalt verändert?

2014 besetzte und annektierte Russland die ukrainische Krim. Damit verletzte Moskau nicht nur die territoriale Integrität der Ukraine, sondern auch die im Budapester Memorandum von 1994 eingegangene Verpflichtung, deren Unabhängigkeit, Souveränität und bestehende Grenzen zu achten. Die UNO-Generalversammlung bekräftigte daraufhin die territoriale Integrität der Ukraine und rief die Staaten dazu auf, die Veränderung des Status der Krim nicht anzuerkennen.

Seit dem grossangelegten Angriff auf die Ukraine 2022 beansprucht Russland weitere ukrainische Gebiete als Teil seines Staatsgebiets.

Auch im Fernen Osten existiert ein bis heute ungelöster Territorialkonflikt. Japan fordert die Rückgabe der Inseln Etorofu, Kunashiri, Shikotan und Habomai. Die Sowjetunion besetzte diese Gebiete 1945. Die japanische Regierung betrachtet die russische Herrschaft darüber bis heute ausdrücklich als illegale Besetzung.

Russlands Position wirkt deshalb widersprüchlich: Territoriale Veränderungen zugunsten Russlands sollen dauerhaft und unantastbar sein, während Moskau selbst bereit ist, international anerkannte Grenzen anderer Staaten gewaltsam zu verändern.

Russlands Verhalten schafft völkerrechtlich keinen automatischen Freibrief für andere Staaten. Es zeigt aber, wie wenig Moskau selbst bereit ist, die territoriale Ordnung Europas zu respektieren, sobald sie den eigenen Interessen entgegensteht. Für Deutschland und Europa besteht deshalb kein Grund, die Frage Königsbergs für alle Zukunft zum politischen Tabu zu erklären. Langfristiges Ziel sollte vielmehr sein, die russische Herrschaft über die strategisch hochproblematische Exklave zu beenden und die Voraussetzungen für eine Rückkehr Königsbergs zu Deutschland zu schaffen.

Sollte Russland eines Tages die NATO angreifen und Kaliningrad im Verlauf dieses Krieges von NATO-Streitkräften besetzt werden, würde sich die Königsberg-Frage mit neuer Dringlichkeit stellen. Eine militärische Besetzung allein würde die Zugehörigkeit des Gebietes zwar nicht ändern. Sie könnte aber den Ausgangspunkt für eine politische Neuordnung nach Kriegsende bilden. Deutschland sollte in einem solchen Szenario die Rückkehr Königsbergs auf die politische Agenda setzen.

Was passiert, wenn Russland eines Tages zerfällt?

Die Russische Föderation ist ein Vielvölkerstaat mit enormen regionalen Unterschieden. Niemand kann vorhersagen, ob sie in ihrer heutigen Form dauerhaft bestehen bleibt. Gerade das Ende der Sowjetunion zeigt, wie schnell ein scheinbar stabiles Grossreich zerfallen kann. Bei einer schweren Staatskrise könnten insbesondere weit von Moskau entfernte Regionen ihre Bindung an das politische Zentrum infrage stellen.

Ein Zerfall Russlands würde die europäische Sicherheitsordnung grundlegend verändern. Dabei würde sich auch die Frage stellen, welche Gebiete, Rechte und Verpflichtungen auf welche Nachfolgestaaten übergehen.

In einem solchen historischen Ausnahmefall dürfte auch die Zugehörigkeit Königsbergs kein Tabu sein. Deutschland sollte die Rückkehr Königsbergs auf die politische Agenda setzen.

Fazit: Königsbergs Zukunft darf kein Tabu sein

Königsberg ist mehr als eine historische Erinnerung an das ehemalige Ostpreussen. Kaliningrad ist heute ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Europa: Die hochmilitarisierte russische Exklave liegt an einer der empfindlichsten Stellen der NATO-Ostflanke und unmittelbar an der strategisch wichtigen Suwałki-Lücke.

Deutschland verzichtete 1990 im Rahmen der Wiedervereinigung auf Gebietsansprüche. Doch ob eine damals getroffene Entscheidung unter völlig veränderten geopolitischen Bedingungen für alle Zukunft unangetastet bleiben soll, muss hinterfragt werden. Seit 1990 hat sich die europäische Sicherheitsordnung fundamental verändert. Russland hat mit der Annexion der Krim und seinem Angriff auf die Ukraine gezeigt, dass es die territoriale Ordnung Europas nicht respektiert, wenn sie seinen imperialen Interessen entgegensteht.

Eine hochmilitarisierte russische Exklave zwischen Polen und Litauen liegt nicht im langfristigen Sicherheitsinteresse Europas. Sollte Russland eines Tages NATO-Gebiet angreifen, zerfallen oder seine staatliche Ordnung grundlegend neu gestaltet werden, muss auch die Zugehörigkeit Königsbergs auf den Tisch. Eine Rückkehr zu Deutschland liegt dann als politische Option auf der Hand.

Diesen Artikel bewerten

Lieber Leser, Deine Meinung interessiert mich!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.