Der Hitlergruss ist in der Schweiz erlaubt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Mai 2014 | 4.157 mal gesehen

Die Schweiz ist ein liberales und demokratisches Land. Deshalb ist es erwünscht, dass jeder seine politische Meinung frei äussern und öffentlich kundtun darf. Einige Leute in der Schweiz haben damit jedoch ein Problem. Sie missbrauchen den Antirassismusartikel um andere Menschen mit Prozessen einzudecken und ihnen zu schaden. Diese Leute wollen Menschen, die ihnen nicht genehm sind zum Schweigen bringen und sie gesellschaftlich ächten. Dazu wurde der Antirassismusartikel jedoch nicht eingeführt! Er ist weder als Maulkorbgesetz noch als ideologische Waffe zur Bekämpfung von Andersdenkenden gedacht.

Dennoch werden immer wieder Menschen vor Gericht gezerrt, die weder jemandem ein Haar gekrümmt haben noch jemanden diskriminiert haben. So wurde schon ein bekannter Tierschützer wegen Rassendiskrimierung angeklagt, weil er das Schächten von Tieren kritisiert hatte. Im Fall, welcher dem aktuellen Bundesgerichtsentscheid zugrunde liegt, hatte ein Mann am 8. August 2010 beim Aufsagen von Schillers Rütlischwur während etwa 20 Sekunden den Arm zu einem faschistischen Gruss erhoben, der auch Hitlergruss genannt wird. Dafür wurde er denunziert und angeklagt. Auch dieser Fall beschäftigte die Gerichte jahrelang. Das Bundesgericht sprach den Mann schliesslich frei und hielt in seiner Medienmitteilung folgendes fest:

Die öffentliche Verwendung des Hitlergrusses ist keine strafrechtliche Rassendiskriminierung, wenn damit lediglich die eigene nationalsozialistische Gesinnung bekundet werden soll. Strafbar macht sich erst, wer mit der Geste bei Dritten Werbung für den Nationalsozialismus betreiben will. (…)

Gemäss Gesetz stellt das Verbreiten einer rassistischen Ideologie wie des Nationalsozialismus eine strafbare Rassendiskriminierung dar. Mit „Verbreiten“ ist dabei Werbung oder Propaganda gemeint. Wer den Hitlergruss in der Öffentlichkeit lediglich verwendet, um damit gegenüber Gleichseinnten oder unbeteiligten Dritten seine eigene rechtsextreme Haltung zu bekunden, macht sich dehsalb noch nicht strafbar. Erforderlich ist vielmehr, dass mit der Geste Drittpersonen werbend zu Gunsten des Nationalsozialismus beeinflusst werden sollen.

Der Entscheid des Bundesgerichts ist angesichts der derzeit vorherrschenden Medienberichterstattung mutig und richtig. Gerade durch die Meinungsäusserungsfreiheit unterscheidet sich unser demokratischer Rechtsstaat vor Unterdrückungsdiktaturen. Deshalb ist es wichtig die Meinungsfreiheit auch in diesem Fall zu verteidigen. Auch Menschen, deren Meinung von einer Mehrheit oder den Mächtigen in unserem Land nicht geteilt wird, sollen sich in einem demokratischen und liberalen Rechtsstaat äussern und ihre Gesinnung ausdrücken dürfen. Ein blosser Gruss ist zudem ganz gewiss auch noch keine Rassendiskriminierung! Siehe auch das folgende Bild, welches Frauenrechtlerinnen zeigt, die ihre Arme zum Hitlergruss erhoben haben und damit weder eine Rassendiskriminierung begehen noch eine rassistische Ideologie verbreiten:

Drei Aktivistinnen der Menschenrechtsorganisation Femen demonstrieren in Hamburg mit Hitlergruss gegen Prostitution.
Drei Aktivistinnen der Menschenrechtsorganisation Femen demonstrieren in Hamburg mit Hitlergruss gegen Prostitution.

Wie im Bild klar erkennbar, handelt es sich bei diesen Frauen um erklärte Antifaschistinnen. Es wäre vollkommen idiotisch, sie wegen Rassendiskrimierung oder der Verbreitung einer rassistischen Ideologie anzuklagen, weil sie ihre Arme zum Hitlergruss erhoben haben. Hier ist einfach gesunder Menschenverstand notwendig.

Zum Antirassismusartikel

Der Antirassismusartikel wurde am 25. September 1994 von einer relativ knappen Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Die Mehrheit der Bürger, die damals JA zu diesem Artikel gestimmt haben, wollten damit Rassendiskriminierung bekämpfen. Die Realität zeigt jedoch, dass dieses Gesetz immer wieder von gewissen Kreisen missbraucht wird. Ich bezweifle deshalb, dass heute noch eine Mehrheit für den Antirassismusartikel zustande käme. Das Bundesgericht handelt richtig, wenn es dem absurden Treiben einiger Leute Grenzen setzt, die meinen das Antirassismusgesetz für einen persönlichen Kreuzzug oder die eigene Profilierung missbrauchen zu müssen.

Nein zur Kirchensteuerinitiative ist bedauerlich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Mai 2014 | 2.880 mal gesehen

Heute haben die Zürcher Stimmberechtigen die Kirchensteuerinitiative abgelehnt. In einem säkularen Staat sollen juristische Personen also weiterhin zugunsten von Kirchen, die immer mehr Mitglieder verlieren, zwangsbesteuert werden dürfen. Ich finde das eine verdammte Schweinerei, die unsere Bundesverfassung mit Füssen tritt!

Gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung gilt die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dieser zufolge darf niemand zu einem bestimmten Glauben gezwungen werden. Insofern ist es vollkommen widersprüchlich, wenn juristische Personen vom „STAAT“ zur Bezahlung von Kirchensteuern gezwungen werden dürfen. Ist der Kanton Zürich eigentlich ein „KIRCHENSTAAT“?

Wenn ich mit einem anderen Agnostiker, einem Atheisten, einem Muslim oder was auch immer eine GmbH gründe, dann will ich nicht, dass der Kanton meine Firma zwingt für die katholische und die protestantische Kirche Steuern zu zahlen. Das geht einfach nicht!

Ich empfehle den betroffenen juristischen Personen Klage gegen den Kanton Zürich einzureichen und dies bis zum Bundesgericht durch zuziehen. Zwangsweise eingezogene Kirchensteuern widersprechen der Glaubens- und Gewissensfreiheit, welche in der Bundesverfassung verankert ist. Das Bundesgericht müsste also entsprechend gegen die Kirchensteuer entscheiden.

Da JA zur Pädophileninitiative ist ein NEIN zum Rechtsstaat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Mai 2014 | 2.613 mal gesehen

Das  JA zur Pädophileninitiative ist bedauerlich. Diese Initiative ritzt an grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien. Die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist ganz offensichtlich den Initianten dieser Initiative auf den Leim gekrochen.

Es ist eine verdammte Frechheit von Rutz und Rickli im Zusammenhang mit dem Ja zu dieser Initiative zu sagen, dass der gesunde Menschenverstand gesiegt habe. Damit unterstellen sie ja indirekt allen, die NEIN gestimmt haben ein Fehlen des gesunden Menschenverstands. Das ist Anmassung und Arroganz in Reinkultur.

Ich weiss ja nicht in was für einer Traumwelt Rutz und Rickli leben, doch so einfältig, unbedarft und undifferenziert ist das wahre Leben eben nicht.

Ich frage mich, wieso das Parlament die Initiative nicht verboten hat, wo es doch offensichtlich ist, dass sie gegen das Gebot der Verhältnismässigkeit und somit gegen ein grundlegendes rechtstaatliches Prinzip verstösst. Für alle, die es vielleicht immer noch nicht mitbekommen haben, schaut euch einmal den Initiativtext an:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Hier wird nicht von Pädophilen sondern von der sexuellen Unversehrtheit gesprochen. Doch verstehen wir darunter wirklich alle dasselbe? Ich bezweifle das ernsthaft. Ausserdem ist mein Vertrauen in den Rechtsstaat nicht allzugross, weshalb mir solche Gesetze suspekt sind.

Angesichts solcher Initiativen und Politiker, die diese durchwinken, wundert es mich nicht mehr, dass unser Rechtsstaat je länger je mehr zur Farce verkommt.

Absturz der Gripenvorlage nicht nur wegen Linken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Mai 2014 | 1.884 mal gesehen

Die Gripen-Vorlage ist abgestürzt. Die Ablehnung des Gripen-Fonds-Gesetzes war kein linkes NEIN zur Armee. Der Gripen wurde weit über das Wählerpotential der Linksgrünen hinaus abgelehnt. Dafür gibt es mehrere Gründe und verschiedene Motive der Stimmberechtigten.

Die Armee muss jetzt über die Bücher. Es braucht mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit. Die Zeiten als die Stimmbürger einfach der Finanzierung von ein paar Kriegsspielzeugen zugestimmt haben, sind vorbei. Bei mir war nicht das Budget ausschlaggebend dafür, dass ich Nein zum Gripen-Fondsgesetz gestimmt habe. Meiner Meinung nach war der Gripen einfach das falsche Flugzeug.  Ausserdem sollten wir nicht extra für Luftpolizeiaufgaben Flugzeuge beschaffen sondern für die Landesverteidigung im Krisenfall. Die Beschaffungspläne für Kampfflugzeuge sind entsprechend zu korrigieren.

Jetzt ist der Weg für intelligentere und durchdachtere Verteidigungsstrategien frei.

Ob unsere Militärs und Politiker allerdings über den notwendigen Willen und die Fähigkeiten verfügen solche auszuarbeiten, ist wieder eine andere Frage.

Der folgende Film zeigt die X-47B Kampfdrohne:

Ist Erdogan handgreiflich geworden?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Mai 2014 | 2.316 mal gesehen

Der religiös-konservative türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan ist derzeit auf Abwegen. Zunächst sorgte er mit einer kaltblütigen Aussage für Ärger und inzwischen wurde er offenbar sogar handgreiflich.

Bei einem Besuch in der betroffenen Region musste Erdogan vorübergehend in einen Supermarkt flüchten. Dort soll er dem folgenden Video zufolge handgreiflich geworden sein. Einem deutschen Medienbericht zufolge soll er eine Demonstrantin geschlagen haben.

Erdogan, ist bereits in der Vergangenheit durch sein hartes Vorgehen gegen Demonstranten aufgefallen. Anstatt bei Katastrophen den Buhmann zu spielen sollte er als Regierungschef besser für höhere Sicherheitsstandards im türkischen Bergbau sorgen.

Auch für Promis gibt es ein Recht auf vergessen!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Mai 2014 | 1.922 mal gesehen

Einige Medienvertreter und ihre Anwälte behaupten, dass es für Promis kein Recht auf vergessen gebe. Das ist falsch! Es widerspricht zudem den Grundsätzen unserer Bundesverfassung und den Menschenrechten. Die Rechtsgleichheit wird durch Bundesverfassung garantiert! Demzufolge darf z.B. niemand aufgrund seiner „sozialen Stellung“ also z.B. weil er prominent ist, diskriminiert werden.

So muss auch bei Promis ein überwiegendes öffentliches Interesse für eine Berichterstattung vorhanden sein. Dieses liegt bei peinlichen Nacktbildern von Prominenten nicht vor. Auch Prominente sind Menschen und haben ein Recht auf ihre Bilder. Es besteht kein „überwiegendes“ öffentliches Interesse daran Bilder von Prominenten gegen der erklärten Willen zu publizieren. Vielmehr besteht ein Profitinteresse von Medienkonzernen, die auf Kosten von Prominenten Aufmerksamkeit erhaschen wollen.

Es ist an der Zeit, dass hier bei den Schweizer Juristen ein Umdenken zugunsten der Persönlichkeitsrechte, auch von Prominenten, stattfindet. Sollte dieses nicht stattfinden, ist die Politik gefordert der Rechtstaatlichkeit diesbezüglich zum Durchbruch zu verhelfen. So gibt es einen Gleichstellungsgrundsatz, der in der Bundesverfassung verankert ist. Dieser lässt es nicht zu, dass Prominente weniger Rechte haben als andere.

Für mich ist klar, dass die Profitinteressen von Medienkonzernen kein „überwiegendes öffentliches Interesse“ sind. Ich sehe auch nicht ein, weshalb Prominente kein Recht auf das eigene Bild haben sollen. Dem Treiben von Paparazzis muss notfalls mit einer Anpassung des Strafgesetzbuchs und des Zivilrechts entgegengewirkt werden. Ich könnte mir Bussen und Genugtuungen in Millionenhöhe sowie ein Berufsverbot für Journalisten vorstellen.

Persönlichkeitsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt! Was sich insbesondere Boulevardmedien im Kampf um Aufmerksamkeit zum Teil leisten, ist im höchsten Masse widerwärtig und verachtungswürdig. Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten aus reiner Profitgier ist inakzeptabel und sollte von keinem Gericht gedeckt werden.

Urteil gegen Google zum Schutz der Persönlichkeitsrechte

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Mai 2014 | 2.099 mal gesehen

Wegweisendes Urteil aus der EU. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Google Verweise zu Artikeln mit diffamierenden Inhalten aus dem Suchindex entfernen muss, wenn dies ein Geschädigter von Google verlangt. Persönlichkeitsrechte werden damit besser geschützt.

Der Entscheid ist begrüssenswert, denn bislang konnten Schmutzfinken, Diffamierer und Rufmörder mithilfe von Google massiven Schaden anrichten. Einige anonyme Schmutzfinken benutzen sogar gratis Blogdienste wie „Blogger“ von Google für ihre kriminellen Handlungen. Google verweigerte bislang systematisch die Rechtshilfe, was sowohl die Strafverfolgung als auch die zivilrechtliche Verfolgung der Täter erschwerte oder sogar verhinderte. Damit ist nach diesem Entscheid nun Schluss, da Google jetzt zumindest in der EU Verantwortung übernehmen muss.

Mit dem Entfernen von Verweisen aus dem Google-Suchindex verschwinden die Artikel zwar noch nicht aus dem Internet, doch damit werden sie nicht mehr so schnell gefunden. Die Zeiten, in denen diffamierende Medienartikel auf Spitzenplätzen im Google-Suchindex positioniert waren, dürften damit schon bald der Vergangenheit angehören. Das ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung.

Bislang entfernte Google Verweise auf Anfrage erst, nachdem der verantwortliche Website Betreiber den beanstandeten Artikel entfernte. In der Schweiz kann das Jahre dauern, wenn dieser Website-Betreiber erst auf dem strafrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Weg dazu gezwungen werden muss. Dies insbesondere wenn es sich bei den beanstandeten Artikeln um Artikel auf Websites von Medienkonzernen handelt, die der Mehrheit der Schweizer Medienanwälte damit ein gutes Einkommen verschaffen.

Es ist daher zu hoffen, dass die Schweiz den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs so schnell wie möglich übernimmt. So kann den Diffamierern und Schmutzfinken auch hierzulande wenigstens ein Stück weit das Handwerk gelegt werden.

22 Gripen für 10 Luftpolizeieinsätze pro Jahr?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Mai 2014 | 2.001 mal gesehen

Die Gripen-Befürworter sind sich ja im Rahmen ihrer Lügenkampagne nicht zu schade uns ein Märchen nach dem anderen aufzutischen. Eines dieser Märchen ist die Behauptung, unsere Luftwaffe würde den Gripen benötigen um ihre Luftpolizeieinsätze bewältigen zu können. Das ist jedoch ein fertiger Witz. Denn Gemäss einer Publikation des Bundes wurden z.B. im Jahr 2012 lediglich zehn Luftpolizeieinsätze von der Luftwaffe geflogen. Das ist weniger als ein Luftpolizeieinsatz pro Monat. Ausserdem wurden von diesen zehn Luftpolizeieinsätzen sechs während des Weltwirtschaftsforums geflogen.

Für das, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, benötigen wir ganz sicher keine 22 Gripenflugzeuge!

Neben dem Luftpolizeidienst um Millionären und Staatsmännern am WEF zu imponieren oder verirrten Hobby-Piloten bei der Orientierung zu helfen, hat die Luftwaffe noch die Aufgabe den Schweizer Luftraum gegen Angriffe von aussen zu verteidigen. Doch selbst mit den 22 Gripen wäre die Schweizer Luftwaffe nur begrenzt dazu in der Lage. Das zeigt die folgende Milchmädchenrechnung des VBS:

VBS

Das VBS ist der Ansicht, dass die 22 Gripen die Durchhaltefähigkeit der Luftwaffe in Zeiten hoher Spannung und Bedrohung von zweieinhalb Wochen auf fünf Wochen verlängern könnte. Doch reicht das im Ernstfall wirklich aus? Wie sieht es bei schweren Luftangriffen aus? Wie viele Minuten hält die Schweizer Luftwaffe dann stand? Zehn Minuten?

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass Luftkriege lange dauern können. Eine Luftwaffe sollte somit wesentlich länger durchhalten können.

Der zweite Weltkrieg dauerte z.B. fast sechs Jahre lang. Er begann am 1. September 1939 mit dem Angriff auf Polen und Endete am 2. September 1945 mit der Kapitulation Japans. Trotzdem sind unsere kampfunerfahrenen Armeeplaner schon zufrieden, wenn die Luftwaffe bei optimalen Bedingungen ein paar Wochen durchhält. Das ist doch ein realitätsferner Witz von ein paar kampfunerfahrenen Planspielsoldaten.

Alleine die Luftschlacht um England dauerte schon rund 10 Monate! Sie begann im Juli 1940 und endete im Mai 1941. Auch danach waren die Luftwaffen aller Parteien noch fast bis zum Ende des Kriegs im Einsatz.

Somit steht fest, dass die Landesverteidigung bei der Beschaffung der Gripen-Flieger nicht im Vordergrund steht. Denn mit lediglich 22 Gripen und 32 F/A-18 Flugzeugen kann die Luftwaffe die Schweiz ohnehin nicht gegen schwere Angriffe verteidigen.

Die aktuelle Schweizer Luftwaffe ist als ganzes in Frage zu stellen. Die Schweiz sollte eine Luftwaffe haben, die in der Lage ist die Lufthoheit im Schweizer Luftraum zu garantieren. Dies nicht nur in Friedenszeiten! Dazu ist die Luftwaffe jedoch nur begrenzt in der Lage und daran würden auch 22 Gripen nicht viel ändern.

Seien wir ehrlich, die Schweizer Luftwaffe würde im Ernstfall genauso uralt ausgesehen wie die irakische im folgenden Video.

Männer im Sexstreik?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. Mai 2014 | 2.342 mal gesehen

Offenbar kommen gewisse Frauen beim Sex zu kurz. So berichtete der Blick kürzlich, dass einige Frauen mehr Sex wollen und sich über die Ausreden ihrer Ehemänner ärgern. Angeblich soll es mit der Emanzipation zu tun haben, welche die Schlafzimmer erobere. Meiner Meinung nach sollten Blickartikel grundsätzlich mit Skepsis gelesen werden. Selbst wenn es solche Frauen tatsächlich gibt, was für Frauen sind das? Sind das eher ältere Frauen? Und was hat das mit der Emanzipation zu tun? Kommen nur Emanzen zu kurz?

Frauen_die_zu_kurz_kommen
Titel und Lead des Blick-Artikels

Hier ein paar Überlegungen von mir zu diesem Thema:

Männer haben mehrheitlich einen stärkeren Sexualtrieb als Frauen. Wenn einige Frauen trotzdem sexuell zu kurz kommen, so gibt es mehrere mögliche Gründe dafür. Nachfolgend eine Aufzählung von möglichen Gründen:

  1. Die Frau ist Feministin und will nicht als Sexualobjekt gesehen werden, was dazu führt, dass der Mann irgendwo anders nach sexuellen Reizen sucht.
  2. Die Frau ist eine Nymphomanin mit einem unersättlichen Sexualtrieb.
  3. Der Mann ist infolge von Stress, Schlafmangel, Drogen, Krankheit, einer Verletzung oder Überalterung vorübergehend oder dauerhaft Impotent.
  4. Die Frau hat im Verlauf der Beziehung an Attraktivität eingebüsst, was das Bedürfnis des Mannes mit ihr zu schlafen reduziert hat.
  5. Der Mann will Abwechslung und geht fremd.
  6. Die Frau kann oder will die Bedürfnisse des Mannes nicht befriedigen, weshalb er sich seine Befriedigung andernorts sucht.
  7. Dem Mann ist eine Beziehung zu anstrengend und zu stressig weshalb er es vorzieht keine dauerhaften Beziehungen einzugehen.
  8. Der Mann steht auf Sex mit jungen Frauen, die langjährige Partnerin ist jedoch nicht mehr jung und knackig genug.
  9. Die Frau gibt dem Mann im Bett zu viele Anweisungen, so dass ihm die Lust nach Sex mit ihr vergeht und es ihm zu anstrengend wird. Sex sollte ja Spass machen und nicht jeder Mann steht auf Paukerinnen.
  10. usw.

Anders als einige Feministinnen, glaube ich sehr wohl, dass auch selbstbewusste Frauen Männer sexuell ansprechen. Das folgende Bild zeigt eine Frau, die zwar selbstbewusst auftritt, aber trotzdem attraktiv aussieht. Aber das ist ja letztlich auch noch Geschmacksache.

Femen_1
Femen Aktivistin als Vertreterin des Neo-Feminismus.

Die meisten mir bekannten Männer, reagieren jedenfalls auf visuelle Reize. Daran haben auch die unermüdlichen Umerziehungsanstrengungen alter linker Feministinnen nichts geändert. Junge Feministinnen wie die Femen-Frauen haben das erkannt und ihre Strategie entsprechend geändert. Sie setzen die Reize ihres Körpers gekonnt dafür ein um Aufmerksamkeit für ihre Anliegen zu erregen.

Diese Strategie ist so erfolgreich, dass inzwischen sogar Marketing-Strategen von „kapitalistisch“ orientierten Unternehmen darauf zurückgreifen. Wie das folgende Bild zeigt, wirken diese Strategien selbst auf heterosexuelle linke Spitzenpolitiker, dies sogar am Tag der Arbeit!

Ein Schweizer Reisekonzern wirbt am Tag der Arbeit für mehr Ferien.
Ein Schweizer Reisekonzern wirbt am Tag der Arbeit mit Frau im Strand-Outfit für mehr Ferien.

Tipp für Frauen, die sexuell zu kurz kommen:

Setzt eure körperlichen Reize strategisch ein. Falls nötig rüstet auf, es gibt heutzutage genügend Möglichkeiten um Körper zu verschönern und aufzumotzen. Zum Beispiel mit Silikon und Botox. Wie effizient der weibliche Körper auf Männer wirkt, beweist die Erotikindustrie, die damit sehr viel Geld verdient.

F-35 ist kein Tarnkappenbomber!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. Mai 2014 | 2.376 mal gesehen

Heute berichtete der Blick von einem angeblicken Milliardendebakel weil der F-35 Mehrzweck Kampfbomber kein Tarnjet sei. Liebe Blick-Journalisten auch Tarnkappenflugzeuge können via Radar geortet werden. Allerdings wesentlich schwerer als nicht getarnte Flugzeuge. Abgesehen davon haben die Hersteller gar nicht behauptet, dass es sich bei der F-35 um ein vollwertiges Tarnkappenflugzeug handelt. In einschlägigen Videos ist lediglich von beachtlichen Tarnkappeneigenschaften bzw. einem Tarnkappendesign die Rede.

Auch Tarnkappenhubschrauber kann man übrigens sehen und hören, aber eben nicht so gut wie Hubschrauber ohne Tarnkappeneigenschaften, die man schon meilenweit hört.

Das Ziel von Fliegern mit Tarnkappeneigenschaften ist es, möglichst nahe an die Angriffsziele heranzukommen ohne bemerkt zu werden. Dies um dem Gegner eine möglichst kurze Reaktionszeit für Verteidigungsmassnahmen zu lassen. So erhöht sich die Chance eines Angriffs.

F-35_typisch-blick

Die F-35 hat TARNKAPPEN-EIGENSCHAFTEN. Sie soll zum Einsatz kommen, nachdem ein Grossteil der feindlichen Radaranlagen bereits zerstört worden ist. Je schwerer die F-35 übrigens bewaffnet ist, desto einfacher kann sie geortet werden. Dies weil die Waffen dann offen an den Flügeln angebracht sind.

Hier für alle, die Englisch können zur Info:

Das britische Modell der F-35 kann übrigens wie einst der Harrior senkrecht starten.

Für Schweizer Journalisten mit Bildungslücken in Luftkriegsführung: