Urteil gegen Google zum Schutz der Persönlichkeitsrechte

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Mai 2014 | 2.096 mal gesehen

Wegweisendes Urteil aus der EU. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Google Verweise zu Artikeln mit diffamierenden Inhalten aus dem Suchindex entfernen muss, wenn dies ein Geschädigter von Google verlangt. Persönlichkeitsrechte werden damit besser geschützt.

Der Entscheid ist begrüssenswert, denn bislang konnten Schmutzfinken, Diffamierer und Rufmörder mithilfe von Google massiven Schaden anrichten. Einige anonyme Schmutzfinken benutzen sogar gratis Blogdienste wie „Blogger“ von Google für ihre kriminellen Handlungen. Google verweigerte bislang systematisch die Rechtshilfe, was sowohl die Strafverfolgung als auch die zivilrechtliche Verfolgung der Täter erschwerte oder sogar verhinderte. Damit ist nach diesem Entscheid nun Schluss, da Google jetzt zumindest in der EU Verantwortung übernehmen muss.

Mit dem Entfernen von Verweisen aus dem Google-Suchindex verschwinden die Artikel zwar noch nicht aus dem Internet, doch damit werden sie nicht mehr so schnell gefunden. Die Zeiten, in denen diffamierende Medienartikel auf Spitzenplätzen im Google-Suchindex positioniert waren, dürften damit schon bald der Vergangenheit angehören. Das ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung.

Bislang entfernte Google Verweise auf Anfrage erst, nachdem der verantwortliche Website Betreiber den beanstandeten Artikel entfernte. In der Schweiz kann das Jahre dauern, wenn dieser Website-Betreiber erst auf dem strafrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Weg dazu gezwungen werden muss. Dies insbesondere wenn es sich bei den beanstandeten Artikeln um Artikel auf Websites von Medienkonzernen handelt, die der Mehrheit der Schweizer Medienanwälte damit ein gutes Einkommen verschaffen.

Es ist daher zu hoffen, dass die Schweiz den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs so schnell wie möglich übernimmt. So kann den Diffamierern und Schmutzfinken auch hierzulande wenigstens ein Stück weit das Handwerk gelegt werden.