Ukraine: Die verlogene Politik des Westens

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. Mai 2014 | 2.939 mal gesehen

Es ist schon erstaunlich, dass sich ausgerechnet die USA anmassen Boykotte gegen Russland auszusprechen. Ausgerechnet die USA, die Angriffskriege im Irak, in Afghanistan und zahlreichen weiteren Ländern durchgeführt haben. Ausgerechnet die USA, die Gefängnisse wie Guantanamo unterhalten, in denen sie Menschen ausserhalb rechtstaatlicher Prinzipien gefangen halten und foltern. Ausgerechnet die USA, die mit ihren Geheimdiensten massenweise Bürger anderer Staaten ausspionieren. Dasselbe gilt für die EU und Staaten wie Deutschland, die sich als williger Vasal und Gehilfe der USA betätigen.

Merkel und Obama verkörpern die Doppelmoral des  Westens
Merkel und Obama verkörpern die Doppelmoral des Westens

Ehrlich wäre es, wenn sowohl die EU als auch die USA klipp und klar ihre Interessen offen legen. Dass es  nicht primär um Demokratie und Menschenrechte geht, sollte eigentlich jedem klar sein. Gerade Obama sollte sich selber an der Nase nehmen und endlich sein Wahlversprechen einlösen. Nämlich, dass er Guantanamo schliesst.

Interessant ist auch die Tatsache, dass in Bezug auf das Verhalten des Westens die Kritik in den westlichen Medien weitgehend ausbleibt. Die westlichen Journalisten scheinen sich mehrheitlich damit zu begnügen antirussische Propaganda zu verbreiten.

Haben eigentlich nur die USA auf dieser Welt das Recht ohne Konsequenzen regelmässig Völkerrechte zu brechen? Was hat es die USA überhaupt zu interessieren was in der Ukraine geschieht? Meiner Meinung nach ist der Westen mit seinem Verhalten massgeblich an dem, was derzeit in der Ukraine geschieht, verantwortlich.

Empfehlung für Volksabstimmung vom 18. Mai 2014

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Mai 2014 | 3.402 mal gesehen

Am 18. Mai 2014 stimmt das Volk über mehrere richtungsweisende Abstimmungsvorlagen ab. Das Volk kann darüber abstimmen ob es eine rückständige und erzkonservative Schweiz mit rechtsstaatlich zweifelhaften Gesetzen haben möchte oder ob es ein liberaleres Land vorzieht. Mir ist es wichtig, dass die Schweiz rechtsstaatliche Prinzipien einhält und ich möchte in einer liberalen Schweiz leben.

Hier meine Empfehlung für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 für die Bundesvorlagen:

Volksabstimmung

Erläuterung:

  • Dank Telemedizin, hoher Mobilität und Ärztezentren braucht es heute nicht mehr so viele Dorfärzte wie früher. Das Gesundheitswesen ist schon heute viel zu teuer. Einen weiteren Ausbau braucht es nicht. Ich bin daher gegen den Bundesbeschluss über eine nicht mehr zeitgemässe medizinische Grundversorgung.
  • Die Pädophilieninitiative ist aus rechtstaatlicher Sicht im höchsten Masse bedenklich. Sie tritt das Verhältnismässigkeitsprinzip mit Füssen. Die Befürworter der Initiative spielen mit den Emotionen der Bürger, sie appellieren an das Bauchgefühl. Ich appelliere an den Verstand. Das Aktuelle Gesetz wurde bereits verschärft und ist besser als die Pädophileninitiative, die einfach nur unnötig ist und neues Leid schafft. Ich empfehle ein NEIN zur Pädophileninitiative.
  • Die Mindestlohninitiative ist ein antiliberaler Angriff der Linken auf den Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie gefährdet Arbeitsplätze und schadet der Wirtschaft. Ich empfehle daher ein NEIN zur Mindestlohninitiative.
  • Das Gripen-Fonds-Gesetz soll die Finanzierung von 22 Gripen für unsere Luftwaffe ermöglichen. Ich halte den Gripen für das falsche Flugzeug. Testergebnisse waren unbefriedigend und die Version, welche die Schweiz beschaffen will, existiert derzeit nur auf dem Papier. Von der Luftwaffe erwarte ich ein taugliches Verteidigungskonzept bevor wir über die Beschaffung von neuen Flugzeugen abstimmen. Dieses liegt nicht vor. Ich stimme daher NEIN zum Gripen-Fonds-Gesetz.

Hier meine Empfehlung für die Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 für die Vorlagen im Kanton Zürich:

Volksabstimmung_ZH

In einem säkularen Rechtsstaat sollten Kirchensteuern auf freiwilliger Basis von „echten“ Gläubigen gezahlt werden. Staatlich eingetriebene Zwangskirchensteuern passen einfach nicht zu einem säkularen Rechtsstaat und widersprechen zudem der verfassungsmässig garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies indem Kantone juristische Personen, also Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften zum Zahlen von Kirchensteuern für die Landeskirchen zwingen. Das ist eine Ungerechtigkeit und steht im Widerspruch zu einer liberalen Gesellschaftsordnung. Ich empfehle allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Kanton Zürich JA zur Kirchensteuerinitiative zu stimmen. Eure Vorfahren haben im Kanton schon ganze Klöster geschlossen, so könnt ihr auch die Zwangskirchensteuer abschaffen! Wir brauchen keine mit Zwangskirchensteuern finanzierte kirchlichen Prunkbauten im Kanton Zürich.

Darum gehört die Kirchensteuer abgeschafft!
Darum gehört die Kirchensteuer abgeschafft!

Die Volksinitiative für ein Werbeverbot von alkoholischen Getränken auf Sportplätzen sowie an Sportverantstaltungen ist antiliberal und schadet der Wirtschaft. Ich halte nichts von antiliberalen Abstinenzlerbewegungen und deren sektiererischen Ansichten. Alkohol ist ein gesellschaftlich anerkanntes Genussmittel. Ehrbare Wein- und Bierproduzenten schaffen Arbeitsplätze und zahlen Steuern. Ein Werbeverbot für Alkohol ist falsch, denn nicht jeder, der Alkohol trinkt, ist Alkoholiker. Zudem trinken die meisten Leute auch ohne Werbung Alkohol. Der Alkoholkonsum ist im Vergleich zu früher ausserdem rückläufig. Ein Werbeverbot für alkoholische Getränke macht daher überhaupt keinen Sinn. Ich lehne die Initiative entschieden ab und empfehle ein NEIN.

Beschleunigungsgebot im Strafrecht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. Mai 2014 | 2.273 mal gesehen

Laut Artikel 5 Absatz 1 der Strafprozessordnung haben Strafermittlungsbehörden ein Strafverfahren unverzüglich an die Hand zu nehmen und ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss zu bringen. Es handelt sich bei diesem Artikel um das sogenannte Beschleunigungsgebot.

Genauer Wortlaut:

Die Strafbehörden nehmen die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss.

Dieser Artikel ist aus rechtsstaatlicher Sicht bedeutsam. Denn je länger ein Verfahren dauert, desto schwieriger wird es einen Ermittlungserfolg zu erzielen. Dies weil mit der Zeit Beweise verschwinden oder Zeugen vergessen, was sie gesehen und oder gehört haben usw. Ebenfalls ist es natürlich eine Zumutung wenn ein Kläger oder ein Beschuldigter nach seiner letzten Eingabe erst einmal ein halbes Jahr oder noch länger warten muss, ehe die Behörden ein Lebenszeichen von sich geben. Deshalb ist es natürlich wichtig, dass Ermittlungsbehörden ihre Ermittlungen möglichst zügig angehen und abschliessen.

Natürlich lässt auch das Beschleunigungsgebot eine Verzögerung eines Verfahrens zu, allerdings muss diese laut Gesetz „begründet“ sein. Eine zulässige Begründung kann z.B. sein, dass ein Zeuge im Komma liegt. In so einem Fall kann es je nach Diagnose der Ärzte Sinn machen, zu warten bis der Zeuge vom Komma erwacht und befragt werden kann.

Hingegen ist es eine Zumutung, wenn Ermittlungsbehörden nach Einreichen eines per Einschreiben zugestellten Strafantrags einfach über mehrere Monate nicht reagieren. Je nachdem wie speditiv die zuständigen Staatsanwälte sind, kann es ein halbes Jahr oder länger dauern ehe mit Ermittlungshandlungen begonnen wird. Dies also zu einem Zeitpunkt, bei dem viele Spuren schon längst erkaltet sind.

Nach Ansicht verschiedener Rechtsanwälte lohnt sich jedoch selbst bei solch krassen Fällen eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung nicht. Dies weil eine solche Beschwerde in einem weiteren Nerv aufreibenden und aufwändigen Verfahren mündet und in der Regel nicht viel bringt. Denn selbst wenn der Kläger Recht bekommt, so beschleunigt dies das Verfahren in der Praxis meist nicht. Dies da ja auch die Beschwerdeverfahren Zeit in Anspruch nehmen.

Fazit: Wenn ein Staatsanwalt meint, er könne einen Strafantrag monatelang liegen lassen, dann kann er das in der Schweiz. Er wird vom Justizsystem gedeckt. Ob diese Praxis im Sinne des Gesetzgebers ist, ist indes mehr als fraglich. Hier offenbart sich wieder einmal eine Unzulänglichkeit des Schweizer Rechtsstaats.

Ein weiterer Misstand dieser Praxis ist, dass ein Kläger nicht mit verbindlichen Fristen rechnen kann, auf die er sich terminlich einstellen könnte. So kommt es immer wieder vor das Justizbehörden einen Fall über mehrere Monate oder gar Jahre liegen lassen um dann eines Tages plötzlich kurz vor Ostern oder Weihnachten mit einer Verfügung ins Haus zu platzen. Dabei ist es auch nicht besonders hilfreich, dass diese Verfügungen nur innerhalb einer kurzen Frist von 10 Tagen angefochten werden können.

Diese Frist von 10 Tagen ist viel zu kurz zumal Beschwerden begründet werden müssen und dabei vorzugsweise auf die Argumente der oft mehrseitigen Verfügungen eingegangen werden muss.  Innerhalb von 10 Tagen kurz vor Ostern oder Weihnachten noch schnell einen Anwalt zu finden, der einem behilflich ist, kann eine Herausforderung sein. Insbesondere dann, wenn er noch einen Vorschuss verlangt, bevor er tätig wird. Auch wer die Beschwerden selber schreibt, braucht dafür je nach Komplexität der Sache ein paar Tage.

In unserem Rechtsstaat liegt vieles im Argen. Politiker kümmern sich jedoch lieber um einfach Dinge, die sie dem Volk verständlich machen können.

Hier noch ein konkreter Fall der seit Monaten bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat auf die lange Bank geschoben wird.