Heute haben die Zürcher Stimmberechtigen die Kirchensteuerinitiative abgelehnt. In einem säkularen Staat sollen juristische Personen also weiterhin zugunsten von Kirchen, die immer mehr Mitglieder verlieren, zwangsbesteuert werden dürfen. Ich finde das eine verdammte Schweinerei, die unsere Bundesverfassung mit Füssen tritt!
Gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung gilt die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dieser zufolge darf niemand zu einem bestimmten Glauben gezwungen werden. Insofern ist es vollkommen widersprüchlich, wenn juristische Personen vom „STAAT“ zur Bezahlung von Kirchensteuern gezwungen werden dürfen. Ist der Kanton Zürich eigentlich ein „KIRCHENSTAAT“?
Wenn ich mit einem anderen Agnostiker, einem Atheisten, einem Muslim oder was auch immer eine GmbH gründe, dann will ich nicht, dass der Kanton meine Firma zwingt für die katholische und die protestantische Kirche Steuern zu zahlen. Das geht einfach nicht!
Ich empfehle den betroffenen juristischen Personen Klage gegen den Kanton Zürich einzureichen und dies bis zum Bundesgericht durch zuziehen. Zwangsweise eingezogene Kirchensteuern widersprechen der Glaubens- und Gewissensfreiheit, welche in der Bundesverfassung verankert ist. Das Bundesgericht müsste also entsprechend gegen die Kirchensteuer entscheiden.