Nein zur Kirchensteuerinitiative ist bedauerlich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Mai 2014 | 2.884 mal gesehen

Heute haben die Zürcher Stimmberechtigen die Kirchensteuerinitiative abgelehnt. In einem säkularen Staat sollen juristische Personen also weiterhin zugunsten von Kirchen, die immer mehr Mitglieder verlieren, zwangsbesteuert werden dürfen. Ich finde das eine verdammte Schweinerei, die unsere Bundesverfassung mit Füssen tritt!

Gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung gilt die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dieser zufolge darf niemand zu einem bestimmten Glauben gezwungen werden. Insofern ist es vollkommen widersprüchlich, wenn juristische Personen vom „STAAT“ zur Bezahlung von Kirchensteuern gezwungen werden dürfen. Ist der Kanton Zürich eigentlich ein „KIRCHENSTAAT“?

Wenn ich mit einem anderen Agnostiker, einem Atheisten, einem Muslim oder was auch immer eine GmbH gründe, dann will ich nicht, dass der Kanton meine Firma zwingt für die katholische und die protestantische Kirche Steuern zu zahlen. Das geht einfach nicht!

Ich empfehle den betroffenen juristischen Personen Klage gegen den Kanton Zürich einzureichen und dies bis zum Bundesgericht durch zuziehen. Zwangsweise eingezogene Kirchensteuern widersprechen der Glaubens- und Gewissensfreiheit, welche in der Bundesverfassung verankert ist. Das Bundesgericht müsste also entsprechend gegen die Kirchensteuer entscheiden.

Da JA zur Pädophileninitiative ist ein NEIN zum Rechtsstaat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Mai 2014 | 2.616 mal gesehen

Das  JA zur Pädophileninitiative ist bedauerlich. Diese Initiative ritzt an grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien. Die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist ganz offensichtlich den Initianten dieser Initiative auf den Leim gekrochen.

Es ist eine verdammte Frechheit von Rutz und Rickli im Zusammenhang mit dem Ja zu dieser Initiative zu sagen, dass der gesunde Menschenverstand gesiegt habe. Damit unterstellen sie ja indirekt allen, die NEIN gestimmt haben ein Fehlen des gesunden Menschenverstands. Das ist Anmassung und Arroganz in Reinkultur.

Ich weiss ja nicht in was für einer Traumwelt Rutz und Rickli leben, doch so einfältig, unbedarft und undifferenziert ist das wahre Leben eben nicht.

Ich frage mich, wieso das Parlament die Initiative nicht verboten hat, wo es doch offensichtlich ist, dass sie gegen das Gebot der Verhältnismässigkeit und somit gegen ein grundlegendes rechtstaatliches Prinzip verstösst. Für alle, die es vielleicht immer noch nicht mitbekommen haben, schaut euch einmal den Initiativtext an:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Hier wird nicht von Pädophilen sondern von der sexuellen Unversehrtheit gesprochen. Doch verstehen wir darunter wirklich alle dasselbe? Ich bezweifle das ernsthaft. Ausserdem ist mein Vertrauen in den Rechtsstaat nicht allzugross, weshalb mir solche Gesetze suspekt sind.

Angesichts solcher Initiativen und Politiker, die diese durchwinken, wundert es mich nicht mehr, dass unser Rechtsstaat je länger je mehr zur Farce verkommt.

Absturz der Gripenvorlage nicht nur wegen Linken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Mai 2014 | 1.886 mal gesehen

Die Gripen-Vorlage ist abgestürzt. Die Ablehnung des Gripen-Fonds-Gesetzes war kein linkes NEIN zur Armee. Der Gripen wurde weit über das Wählerpotential der Linksgrünen hinaus abgelehnt. Dafür gibt es mehrere Gründe und verschiedene Motive der Stimmberechtigten.

Die Armee muss jetzt über die Bücher. Es braucht mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit. Die Zeiten als die Stimmbürger einfach der Finanzierung von ein paar Kriegsspielzeugen zugestimmt haben, sind vorbei. Bei mir war nicht das Budget ausschlaggebend dafür, dass ich Nein zum Gripen-Fondsgesetz gestimmt habe. Meiner Meinung nach war der Gripen einfach das falsche Flugzeug.  Ausserdem sollten wir nicht extra für Luftpolizeiaufgaben Flugzeuge beschaffen sondern für die Landesverteidigung im Krisenfall. Die Beschaffungspläne für Kampfflugzeuge sind entsprechend zu korrigieren.

Jetzt ist der Weg für intelligentere und durchdachtere Verteidigungsstrategien frei.

Ob unsere Militärs und Politiker allerdings über den notwendigen Willen und die Fähigkeiten verfügen solche auszuarbeiten, ist wieder eine andere Frage.

Der folgende Film zeigt die X-47B Kampfdrohne: