Schlag ins Gesicht der Gegner der Meinungsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Dezember 2013 | 7.065 mal gesehen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz wegen eines Verstosses gegen ein fundamentales Menschenrecht. Die Schweiz hat mit der Verurteilung des türkischen Nationalisten Dogu Perinçek wegen Rassendiskriminierung das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt.

Dogu-PErincek

Dogu Perinçek hatte 2005 bei mehreren Reden in der Schweiz den Genozid von 1915 bis 1917 an den Armeniern im Osmanischen Reich als «internationale Lüge» bezeichnet. Dafür wurde er von der Waadtländer Justiz wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Perinçek rekurierte gegen den Entscheid, erlitt jedoch vor dem Bundesgericht eine Niederlage. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Perinçek reichte gegen das Urteil des Bundesgerichts eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Dieser entschied nun, dass die Schweiz mit ihren Urteil das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt das Menschenrecht auf freie Meinungsäusserung. Es ist ein Schlag ins Gesicht der Gegner der freien Meinungsäusserung und ein Sieg für alle Befürworter der Menschenrechte und der Demokratie. Jene, die unter dem Vorwand, Rassismus bekämpfen zu wollen, die Meinungsfreiheit einschränken wollen, haben mit diesem Urteil eine Niederlage erlitten. Das Urteil ist ein Sieg für alle, die sich gegen Unterdrückungsgesetze, Diktatur und [glossary id=’29729′ slug=’meinungstotalitarismus‘ /] zur Wehr setzen.

Nachtrag vom 17.12.2013 um 18.40 Uhr:
Hier noch die Urteilsbegründung