Schlag ins Gesicht der Gegner der Meinungsfreiheit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Dezember 2013 | 7.065 mal gesehen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz wegen eines Verstosses gegen ein fundamentales Menschenrecht. Die Schweiz hat mit der Verurteilung des türkischen Nationalisten Dogu Perinçek wegen Rassendiskriminierung das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt.

Dogu-PErincek

Dogu Perinçek hatte 2005 bei mehreren Reden in der Schweiz den Genozid von 1915 bis 1917 an den Armeniern im Osmanischen Reich als «internationale Lüge» bezeichnet. Dafür wurde er von der Waadtländer Justiz wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Perinçek rekurierte gegen den Entscheid, erlitt jedoch vor dem Bundesgericht eine Niederlage. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Perinçek reichte gegen das Urteil des Bundesgerichts eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Dieser entschied nun, dass die Schweiz mit ihren Urteil das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt hat.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt das Menschenrecht auf freie Meinungsäusserung. Es ist ein Schlag ins Gesicht der Gegner der freien Meinungsäusserung und ein Sieg für alle Befürworter der Menschenrechte und der Demokratie. Jene, die unter dem Vorwand, Rassismus bekämpfen zu wollen, die Meinungsfreiheit einschränken wollen, haben mit diesem Urteil eine Niederlage erlitten. Das Urteil ist ein Sieg für alle, die sich gegen Unterdrückungsgesetze, Diktatur und [glossary id=’29729′ slug=’meinungstotalitarismus‘ /] zur Wehr setzen.

Nachtrag vom 17.12.2013 um 18.40 Uhr:
Hier noch die Urteilsbegründung

Politische Korrektheit eine Diktatur?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Dezember 2013 | 1.588 mal gesehen

Politische Korrektheit ist eine ethische und moralische Haltung, der die Vermeidung von Diskriminierung im Sprachgebrauch zugrunde liegt. So weit so gut. Solange diese Haltung auf Freiwilligkeit und Überzeugung beruht, ist nichts dagegen einzuwenden.

Ob politische Korrektheit zur Diktatur wird, hängt davon ab, was daraus gemacht wird. Gefährlich wird es dann, wenn Anhänger der politischen Korrektheit versuchen mit einer totalitären Sprachlenkung, mit Zwang und mit Manipulation bestimmte ethische und moralische Ansichten durchzusetzen. Wenn Sie versuchen mit unlauteren Methoden das Denken und Verhalten von Menschen im Sinne der politischen Korrektheit aktiv zu beeinflussen. Politische Korrektheit, die mit Zwang, medialer Manipulation und Diskriminierung verbreitet wird, ist eine Farce. Sie ist eine Gefahr für die Freiheit und die Grundrechte der Menschen.

Eine besondere Gefahr der manipulativen Beeinflussung stellen die Massenmedien dar. Die Medien haben eine Macht, die reguliert werden muss, denn sie spielen in einer Demokratie eine wichtige Rolle bei der Meinungsbildung. Deshalb ist es wichtig, dass die Berichterstattung sachlich, fair und ausgeglichen ist.

Bis in die 1960er Jahre gab es in der Schweiz Parteizeitungen. Die Leser dieser Zeitungen wussten, dass die Parteizeitungen bestimmte politische Ansichten vertraten. Danach bildeten sich sogenannte überparteiliche Zeitungen heraus. Ebenfalls als überparteilich gelten „offiziell“ die elektronischen Medien wie Radio, TV und Internet. Das Problem bei überparteilichen Medien ist, dass eine immer noch vorhandene parteiische Berichterstattung nicht mehr von allen Bevölkerungsteilen als solche erkannt wird. Das ist eine Gefahr für die demokratische Meinungsbildung. Um dieser Gefahr vorzubeugen, braucht es meiner Ansicht nach eine Regulierung der Medien.

Diese Regulierung sollte den Medien vorschreiben, dass politische und wirtschaftliche Propaganda sowie die persönliche Einschätzung und Meinung von Journalisten in Artikeln und Reportagen als solche zu deklarieren sind. Dasselbe gilt für bestimmte Ansichten in historischen und politischen Dokumentarsendungen. Denn die Grundaufgabe von Medien ist die sachgerechte Berichterstattung. Subjektive Meinungen und Eindrücke sowie eine manipulative Lenkung im Sinne der politischen Korrektheit haben in einer sachgerechten Berichterstattung nichts verloren. Wenn ein Korrespondent eine persönliche Einschätzung einer Lage abgeben möchte, so soll er diese als solche deklarieren. Werbung im redaktionellen Teil einer Zeitung soll als solche deklariert werden, dasselbe gilt für eine parteiische Einschätzung der Redaktion einer Zeitung. Es kann nicht angehen, dass Chefredaktoren und andere journalistische Koryphäen in Diskussions-Sendungen ihre persönliche Meinung ohne Deklaration als allgemeine Wahrheiten und Normen verbreiten. Der Machtmissbrauch von Vertretern der 4. Gewalt gehört eingedämmt, sonst ist die freie Meinungsbildung in unserer Demokratie durch politische Einflussnahme von Seiten der Massenmedien in Gefahr.