Verfassungsgerichtsbarkeit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. Dezember 2012 | 3.220 mal gesehen

Die Schweiz ist eines der wenigen demokratischen Länder, die über kein Verfassungsgericht verfügen. Dabei wäre ein Bundesverfassungsgericht für unsere Demokratie von entscheidender Bedeutung. Ein Bundesverfassungsgericht könnte sicherstellen, dass Bundesgesetze der Bundesverfassung entsprechen müssen. Das wäre wünschenswert, denn bekanntlich wird der Inhalt der Bundesverfassung von Volk und Ständen festgelegt.

Leider hat die Legislative kürzlich eine wichtige Vorlage in Richtung Verfassungsgerichtsbarkeit verworfen. Die Vorlage sah die Streichung des Bundesverfassungsartikels 190 vor. Laut BV Art. 190 sind Bundesgesetze und das Völkerrecht für das Bundesgericht und andere rechtsanwendende Behörden massgebend. Der Entscheid des Parlaments ist bedauerlich, denn BV Art. 190 widerspricht dem Grundsatz das untergeordnete Gesetze im Einklang mit der Bundesverfassung sein müssen. Wir werden folglich noch länger mit Bundesgesetzen leben müssen, die der Bundesverfassung widersprechen.

Die Gegner der Vorlage führten als Argument hauptsächlich die Angst vor einem Richterstaat ins Feld. Diese Angst ist jedoch unbegründet und absurd. Denn Verfassungsrichter müssten sich ja an die Bundesverfassung halten. Der Inhalt der Bundesverfassung wiederum  wird von Volk und Ständen festgelegt. Es wäre als ein Schritt in Richtung mehr Demokratie gewesen.

Einzige Hoffnung bleibt nun wohl eine Volksinitiative. Denn die Legislative wird seine übermässige Macht freiwillig kaum preisgeben. Das haben National- und Ständerat soeben bewiesen. Die Initiative müsste allerdings einfach gehalten sein, denn es wird schwierig werden das Volk zu überzeugen. Befürworter eines Bundesverfassungsgerichts, die bereit sind bei einer Volksinitiative mitzumachen sollen sich bei mir via Kontaktformular melden.

Ja zu einer Verfassungsgerichtsbarkeit, dem Volkswillen zuliebe!

Die Schweiz braucht ein Bundesverfassungsgericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. November 2012 | 5.387 mal gesehen

Der Entscheid der Immunitätskommission des Nationalrats in Sachen Alfred Heer zeigt, dass wir dringend ein Bundesverfassungsgericht benötigen. Wir müssen das Volk vor der Legislative schützen! Die Bundesparlamentarier schanzen sich selbst viel zuviele Sonderrechte zu. Der Schweizer Rechtsstaat droht dadurch zur Farce zu verkommen.

Alfred Heer kann sich der Strafverfolgung durch die Zürcher Staatsanwaltschaft entziehen weil er Bundesparlamentarier ist und von seinen Nationalratskollegen geschützt wird. Das ist ein klarer Verstoss gegen Artikel 8 der Bundesverfassung. Im Gleichstellungsartikel steht klipp und klar, dass vor dem Gesetz jeder gleich ist. Das gilt auch für Angehörige der gesetzgebenden Gewalt! Mit anderen Worten hätten eigentlich auch Bundesparlamentarier keine Sonderrechte! Trotzdem nehmen Alfred Heer und seine Nationalratskollegen Sonderrechte in Anspruch, die ausser Ihnen und den Ständeräten kein anderer Schweizer Bürger geniesst.

In anderen Ländern schützen sich Diktatoren und Tyrannen mit ähnlichen Gesetzen wie dem Immunitätsgesetz! Auch Berlusconi hat sich im Jahr 2008 mit einem eigens für ihn geschaffenen Immunitätsgesetz der Strafverfolgung entzogen. Das ist unmoralisch, unethisch und eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig.

Übrigens, wenn es ein Bundesverfassungsgericht gäbe, wäre Heer unter Umständen gar nie strafrechtlich verfolgt worden. Denn dieses hätte auch zum Antirassismusartikel Stellung beziehen müssen. Das Antirassismusgesetz steht ebenfalls im Widerspruch zur Schweizer Bundesverfassung Artikel 16 und Artikel 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Vor dem Gesetz sind alle gleich, auch die Staatsdiener und Politiker! Gerade Bundespolitiker haben als Staatsmänner sogar noch eine Vorbildsfunktion. Gerade in dieser Vorbildsfunktion ist es völlig daneben, wenn diese dann im Falle eines Verstosses gegen ein Gesetz, welches sie unter Umständen selber erlassen haben, sich einfach der Strafverfolgung entziehen können. Alfred Heer gehört einer Partei an, die sich seit Jahren für knallharte Gesetze und die Ausschaffung von straffällig gewordenen Ausländern einsetzt. Nun entzieht sich ausgerechnet Alfred Heer selber der Strafverfolgung. Mich erinnert das an einen Prediger, der Wasser predigt und selber Wein trinkt.

Politiker, die sich mit Hilfe eines Immunitätsgesetzes erfolgreich der Strafverfolgung entzogen haben. Alfred Heer (Schweiz) und Silvio Berlusconi (Italien). Da können selbst Mafiosi vor Neid erblassen.