Stuttgart 21

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. Oktober 2010 | 4.422 mal gesehen

Stuttgart 21In Baden-Württemberg werden derzeit die Grenzen einer Stellvertreter-Demokratie offenbar. Es geht um das Verkehrs- und Städtebauprojekt Stuttgart 21. Damit will die Regierung von Baden-Württemberg den Eisenbahnknotenpunkt in Stuttgart neu ordnen. Sie setzt sich dabei eigenmächtig über Bürgerproteste hinweg und lässt protestierende Bürger gewaltsam niederknüppeln. Der Streit ist eskaliert. Medienberichte zeigen Szenen, die an das Vorgehen einer Diktatur gegen Dissidenten erinnern.

Inzwischen hat selbst die deutsche Bundeskanzlerin Merkel von den Problemen ihres Statthalters in Baden-Württemberg erfahren. Sie vertröstete die erbosten Bürger auf die kommenden Landtagswahlen. Das wird den Bürgern jedoch nicht viel bringen, da sich die Regierung von Baden-Württemberg weigert das Projekt solange zu sistieren. Dafür soll es nun CDU-Mann Heiner Geissler richten. Er soll „vermitteln“. Böse Zungen sagen, er soll im Auftrag der Regierung das Volk hinhalten und auf Zeit spielen.

In einer „echten“ Demokratie würde man die Bürger über ein derart ambitiöses Grossprojekt abstimmen lassen. Es gäbe dann  einen in der breiten Bevölkerung abgestützten Mehrheitsentscheid. Protestbewegungen könnte man sich dann sparen, da demokratische Entscheide von Demokraten zu akzeptieren sind. Ausserdem würde die Bevormundung mündiger und handlungsfähiger Bürger entfallen.

Um Entscheidungsprozesse nicht mit langwierigen Abstimmungsverfahren zu verzögern, könnte man den Bürgern auch ein Referendumsrecht einräumen. Die Bürger hätten dann das Recht gegen Entscheide der Regierung oder des Landtags (Parlaments) ein Referendum einzureichen.  Ein Referendum benötigt eine bestimmte Anzahl Unterschriften von Wahl- und Stimmberechtigten Bürgern und muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist eingereicht werden. In der Schweiz ist das Referendumsrecht auf Bundesebene in der Bundesverfassung geregelt. Beim Zustandekommen eines Referendums muss das Volk per Volksabstimmung über einen Entscheid oder ein Gesetz der Regierung oder des Parlaments befinden. Ein Referendum ist eine Art Notbremse, mit der das Volk unliebsame Entscheide der Machthaber aufheben kann.