Stimmrechtsalter 16 in Graubünden: Wählen ja, gewählt werden nein?

Am 27. September 2026 stimmt Graubünden über das Stimmrechtsalter 16 ab. Der Grosse Rat will das Stimmrecht und das aktive Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene von 18 auf 16 Jahre senken. 16- und 17-Jährige könnten damit künftig über Sachvorlagen abstimmen, Politiker wählen sowie Initiativen und Referenden unterzeichnen.

Das passive Wahlrecht soll dagegen weiterhin erst ab 18 Jahren gelten. Minderjährige dürften also darüber entscheiden, wer ein politisches Amt erhält, könnten selbst aber nicht in dieses Amt gewählt werden.

Der Grosse Rat verabschiedete die Vorlage am 22. April 2026 mit 73 Ja gegen 34 Nein bei einer Enthaltung. Nun entscheidet das Bündner Stimmvolk.

Ich halte die Senkung des Stimmrechtsalters für falsch. Nicht weil sich 16- oder 17-Jährige nicht für Politik interessieren oder keine fundierte Meinung haben könnten. Natürlich können sie das. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Warum soll ausgerechnet bei den politischen Rechten die Altersgrenze von der allgemeinen Volljährigkeit entkoppelt werden?

Mit 16 wählen – aber erst mit 18 gewählt werden?

Der augenfälligste Widerspruch der Vorlage liegt beim Wahlrecht selbst.

Heute gilt in Graubünden für das aktive und das passive Wahlrecht dieselbe Altersgrenze von 18 Jahren. Die Vorlage trennt diese beiden Rechte künftig voneinander: Ab 16 soll man abstimmen und andere Personen wählen dürfen, selbst gewählt werden darf man aber weiterhin erst ab 18.

Der neue Verfassungstext bringt diese Trennung auf den Punkt:

«Das Stimm- und Wahlrecht steht allen Schweizerbürgerinnen und -bürgern zu, die das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben und im Kanton wohnen. Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat.»

Damit stellt sich eine naheliegende Frage: Wenn ein 16-Jähriger politisch reif genug sein soll, darüber zu entscheiden, wem politische Macht übertragen wird, weshalb soll er gleichzeitig noch nicht reif genug sein, selbst politische Verantwortung in einem solchen Amt zu übernehmen?

Diese Inkonsistenz ist keineswegs nur ein Argument der Gegner. Bereits die Bündner Regierung bezeichnete das Stimmrechtsalter 16 als «nicht ganz unproblematisch», weil dadurch die politische von der zivilrechtlichen Mündigkeit abweicht und unterschiedliche Altersgrenzen für das aktive und passive Wahlrecht entstehen.

Trotzdem wurde genau diese Trennung in die Vorlage aufgenommen.

Warum gilt die Volljährigkeit mit 18?

Die Altersgrenze von 18 Jahren ist nicht zufällig gewählt. Mit der Volljährigkeit erhalten junge Menschen umfassende Rechte, gleichzeitig übernehmen sie aber auch eine wesentlich grössere rechtliche und persönliche Verantwortung.

Der Staat verwendet Altersgrenzen gerade dort, wo Entscheidungen mit besonderen Risiken oder weitreichenden Konsequenzen verbunden sind. Minderjährige geniessen deshalb in verschiedenen Lebensbereichen besonderen Schutz.

Spirituosen dürfen beispielsweise erst ab 18 Jahren abgegeben werden. Auch beim Erwerb von Waffen gelten strenge Altersvoraussetzungen. Einen Personenwagen darf man ebenfalls nicht bereits mit 16 Jahren selbständig mit einem regulären Führerausweis führen.

Hinter solchen Altersgrenzen steht ein nachvollziehbares Prinzip: Bestimmte Entscheidungen setzen ein erhöhtes Mass an Eigenverantwortung, Urteilsfähigkeit und Risikobewusstsein voraus.

Warum soll ausgerechnet für politische Entscheidungen eine andere Logik gelten?

Politische Entscheidungen sind keine belanglosen Entscheidungen

Abstimmungen und Wahlen können langfristige Auswirkungen haben. Stimmberechtigte entscheiden über Verfassungsänderungen, Gesetze, Steuern, Staatsausgaben, Infrastruktur, Bildung, Energiepolitik und zahlreiche weitere Fragen.

Bei Wahlen bestimmen sie zudem darüber, welchen Personen politische Macht übertragen wird.

Es erscheint deshalb wenig überzeugend, einerseits in zahlreichen Lebensbereichen die Volljährigkeit vorauszusetzen, andererseits aber politische Entscheidungen bereits für Minderjährige freizugeben.

Es geht dabei nicht darum, 16-Jährigen pauschal politische Urteilsfähigkeit abzusprechen. Auch unter Erwachsenen gibt es grosse Unterschiede bei politischem Wissen, Interesse und Urteilsvermögen. Eine gesetzliche Altersgrenze beurteilt jedoch nicht jeden Menschen individuell. Sie schafft eine klare und allgemein gültige Grenze.

Genau dafür existiert die Volljährigkeit.

Rechte und Pflichten gehören zusammen

Auch die Minderheit des Grossen Rats kritisiert das Auseinanderfallen von politischen Rechten und rechtlicher Verantwortung.

In der Botschaft der Regierung werden die Argumente der Gegner dahingehend zusammengefasst, dass politische Rechte eng mit Mündigkeit sowie rechtlicher und gesellschaftlicher Verantwortung verbunden seien. Mit 16 verfügten Jugendliche noch nicht über die volle zivilrechtliche Handlungsfähigkeit und noch nicht über sämtliche staatsbürgerlichen Pflichten.

Damit entsteht ein grundsätzliches Problem: Man erweitert einen wichtigen Teil der politischen Rechte, ohne gleichzeitig die allgemeine Altersgrenze für Rechte und Pflichten zu verändern.

Wenn die Gesellschaft tatsächlich zum Schluss käme, dass 16-Jährige grundsätzlich dieselbe Eigenverantwortung wie Erwachsene übernehmen können, müsste konsequenterweise über die Volljährigkeitsgrenze insgesamt diskutiert werden.

Stattdessen soll einzig bei ausgewählten politischen Rechten eine Sonderregel geschaffen werden.

Die Jugend soll durch das Abstimmen Verantwortung lernen

Die Befürworter argumentieren unter anderem, eine frühere politische Beteiligung fördere das Verantwortungsbewusstsein und das Interesse an Politik. Jugendliche könnten früh lernen, ihre Zukunft mitzugestalten.

Das klingt zunächst plausibel. Doch auch hier stellt sich eine grundsätzliche Frage: Soll ein politisches Grundrecht als pädagogisches Instrument eingesetzt werden?

Bei anderen verantwortungsvollen Tätigkeiten lautet die Logik normalerweise nicht, dass Minderjährige durch die Ausübung des entsprechenden Rechts erst lernen sollen, mit dieser Verantwortung umzugehen. Vielmehr werden zunächst Ausbildung, Erfahrung und persönliche Entwicklung vorausgesetzt, bevor bestimmte Rechte vollständig gewährt werden.

Politisches Engagement setzt zudem kein Stimmrecht voraus. Jugendliche können sich bereits heute über Jugendparlamente, Vereine, Parteien, Petitionen oder politische Kampagnen einbringen.

Politische Bildung ist mit 16 noch nicht abgeschlossen

Hinzu kommt die Frage der politischen und staatsbürgerlichen Bildung. An der Volksschule gibt es in der Schweiz in den meisten Kantonen kein eigenständiges Schulfach «Staatskunde» oder «Politik». Politische Bildung ist meist in andere Fachbereiche integriert und wird je nach Kanton, Schulstufe und Lehrperson unterschiedlich intensiv vermittelt.

Wer mit 16 Jahren die obligatorische Schule verlässt, hat zwar in der Regel grundlegende Kenntnisse über das politische System der Schweiz erworben. Ein vertieftes Verständnis von Föderalismus, direkter Demokratie, Gewaltenteilung, Gesetzgebungsverfahren oder den Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden entwickelt sich jedoch häufig erst im weiteren Verlauf der Ausbildung.

Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind. Jugendliche am Gymnasium erhalten teilweise eine umfassendere politische und staatsbürgerliche Bildung als Gleichaltrige auf anderen Ausbildungswegen. Damit wird das Stimmrecht ausgerechnet zu einem Zeitpunkt gewährt, an dem das politische Grundlagenwissen innerhalb derselben Altersgruppe besonders unterschiedlich ausgeprägt ist.

Gerade im Zeitalter sozialer Medien ist zudem ein gefestigtes Orientierungswissen wichtig. Politische Botschaften werden dort oft stark verkürzt, emotionalisiert und personalisiert vermittelt. Wer politische Institutionen, Zuständigkeiten und Zusammenhänge noch nicht sicher einordnen kann, läuft eher Gefahr, solche Botschaften unkritisch zu übernehmen.

Das spricht nicht gegen politische Bildung für Jugendliche – im Gegenteil. Sie sollte ausgebaut und vertieft werden. Es stellt sich aber die Frage, ob das Stimmrecht bereits zu einem Zeitpunkt gewährt werden soll, an dem diese staatsbürgerliche Bildung bei Jugendlichen noch nicht abgeschlossen ist.

Stimmrechtsalter 16 gegen die «Überalterung»?

Bemerkenswert ist ein weiteres Argument der Mehrheit des Grossen Rats.

Im offiziellen Abstimmungsbüchlein wird darauf hingewiesen, dass unsere Gesellschaft immer älter werde und damit der Anteil älterer Menschen, die abstimmen und wählen, steige. Deshalb sei es wichtig, junge Menschen möglichst früh abstimmen und wählen zu lassen, um dieser demografischen Entwicklung entgegenzuwirken. Dieses Argument ist problematisch.

Das Stimmrecht sollte nicht danach ausgestaltet werden, welche Altersgruppen im Elektorat politisch stärker oder schwächer vertreten sind. Entscheidend sollte sein, ab welchem Alter der Staat einem Menschen die vollständige politische Eigenverantwortung zugesteht.

Die Altersstruktur der Stimmberechtigten verändert sich aufgrund der demografischen Entwicklung. Das ist eine gesellschaftliche Realität. Die Lösung kann aber kaum darin bestehen, die Grenze für politische Rechte zu verschieben, um die Zusammensetzung der Stimmberechtigten zu verändern.

Nur Glarus kennt bisher Stimmrechtsalter 16

Graubünden wäre mit einer Annahme der Vorlage keineswegs Teil eines schweizweiten Trends.

Bisher hat einzig der Kanton Glarus das Stimmrecht und das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren eingeführt. Der Kanton zählt insgesamt nur rund 26’000 bis 27’000 Stimmberechtigte. In zahlreichen anderen Kantonen wurden entsprechende Vorlagen in den vergangenen Jahren abgelehnt – vom Volk in Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Neuenburg, Uri, Zürich, Bern, Aargau und Luzern sowie von den Parlamenten in Freiburg, Thurgau, Schaffhausen, Jura, St. Gallen, Luzern, Waadt, Zug, Schwyz und Genf.

Auch auf Bundesebene wurde ein entsprechender Vorstoss nicht weiterverfolgt. Eine parlamentarische Initiative für das aktive Stimm- und Wahlrecht ab 16 wurde 2024 abgeschrieben. Das zeigt zumindest, dass die Absenkung des Stimmrechtsalters in der Schweiz keineswegs gesellschaftlicher Konsens ist.

Rund 3000 zusätzliche Stimmberechtigte

Bei einer Annahme würden in Graubünden rund 3000 zusätzliche Personen das Stimmrecht und das aktive Wahlrecht erhalten. Heute gibt es im Kanton rund 143’000 Stimmberechtigte. Die zahlenmässige Auswirkung ist damit überschaubar. Umso mehr sollte die Abstimmung nicht als Generationenkonflikt geführt werden.

Es geht nicht darum, ob junge Menschen wichtig sind oder politisch gehört werden sollen. Selbstverständlich sollen sie das. Die eigentliche Frage lautet, ob die klare Grenze zwischen Minderjährigkeit und Volljährigkeit ausgerechnet bei einem zentralen demokratischen Recht aufgeweicht werden soll.

Fazit: Politische Volljährigkeit sollte mit der Volljährigkeit beginnen

16- und 17-Jährige können politisch interessiert, informiert und engagiert sein. Das bestreitet niemand. Eine Rechtsordnung benötigt aber klare und nachvollziehbare Altersgrenzen. In der Schweiz ist diese zentrale Grenze das vollendete 18. Lebensjahr.

Die Bündner Vorlage schafft dagegen eine politische Zwischenstufe: Mit 16 soll man abstimmen, Initiativen und Referenden unterzeichnen und andere Menschen in politische Ämter wählen dürfen. Selbst gewählt werden darf man aber weiterhin erst mit 18.

Damit trennt die Vorlage nicht nur politische und zivilrechtliche Volljährigkeit voneinander, sondern schafft sogar innerhalb des Wahlrechts zwei verschiedene Altersgrenzen.

Wer diese Unterscheidung überzeugend begründen will, müsste erklären können, weshalb ein Minderjähriger mit 16 reif genug sein soll, politische Entscheidungen zu treffen und Politiker zu wählen, aber noch nicht reif genug, selbst gewählt zu werden, uneingeschränkt Verträge abzuschliessen, Waffen oder Spirituosen zu kaufen oder ein Auto selbständig zu lenken.

Eine überzeugende Antwort darauf liefert die Vorlage nicht.

Darum werde ich am 27. September 2026 gegen die Einführung des Stimmrechtsalters 16 in Graubünden stimmen.

Quellen

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