Hygienevorschriften für Fleischhandel

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Juli 2011 | 5.049 mal gesehen

Mir ist aufgefallen, dass einige Verkäufer an den Fleischtheken von Supermärkten Handschuhe tragen wenn sie Fleisch anfassen. Andere wiederum tun dies nicht. Aus hygienischen Gründen würde ich es bevorzugen wenn in der fleischverarbeitenden Industrie und im Handel alle Handschuhe tragen, wenn sie Fleisch anfassen. 

Neulich wollte ich ein schönes Kalbsplätzli kaufen. Nachdem dieses von mehreren Leuten ohne Handschuhe angefasst worden ist, ist mir der Appetit darauf vergangen. Wenn einer erkältet ist, sich an die Nase greift und anschliessend das Fleisch anfasst, dann ist das einfach nicht appetitlich.  Gerade in der Schweiz wo Fleisch wesentlich teurer ist als im europäischen Umland sollte man besonders auf Qualität und Hygiene achten.

Eine Fleischtheke in einem Supermarkt ist wie ein Aushängeschild. Sie sollte vorbildlich geführt werden, denn dort kann der Fleischhändler zeigen was er zu bieten hat. Sofern der Handel nicht von sich aus auf mehr Hygiene achtet, sollte man im Sinne eines umfassenden Konsumentenschutzes von politischer Seite mit einem Gesetz nachhelfen.

Die Hygieneverordnung ist meiner Ansicht nach verbesserungswürdig. Sie sieht nicht nachvollziehbare Ausnahmen vor.  Weiter sollte der Artikel 21 ergänzt werden. Er lautet wie folgt:

Art. 21 Personenhygiene, Absatz 4

Die verantwortliche Person muss das Personal zur Hände-, Körper- und Kleiderhygiene anhalten.

Dieser Artikel geht mir zuwenig weit und ist viel zu lasch. Damit kann man keine Hygiene gewährleisten. Indem der Chef seine Mitarbeiter einmal zur Einhaltung der Hygiene anhält, hat er dem Gesetz bereits genüge getan. Das ist ein Witz. Hier müsste mindestens ein Obligatorium für Handschuhe vorgeschrieben werden. Das heisst die Pflicht Handschuhe zu tragen, wenn man Fleisch anfasst.

Strassenverkehrsunfälle unter Stand von 1953

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Juli 2011 | 2.710 mal gesehen

Unsere Strassen sind trotz markant höherem Verkehrsaufkommen sicherer als sie es zu Zeiten unserer Grossväter waren! Im Jahr 2010 ereigneten sich in der Schweiz 19’609 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Das sind weniger als 1953. Damals ereigneten sich bei wesentlich weniger Verkehr und geringerer Verkehrsdichte noch 19’851 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Noch markanter ist der Unterschied bei den Verkehrstoten. Im Jahr 2010 starben 327 Personen an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Im Jahr 1953 waren es noch 911 Personen, also fast dreimal mehr.

Verkehrsunfälle

Die häufigste Unfallursache im Jahr 2010 war Unaufmerksamkeit! Wozu also braucht es noch die Raserinitiative von RoadCross?

Quellen:
Bundesamt für Statistik 
Medienmitteilung von Bundesamt für Statistik vom 30.07.2010
Medienmitteilung von Bundesamt für Statisitk vom 19.07.2011

JUSOs auf Abwegen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Juli 2011 | 3.500 mal gesehen

Heute berichtete der Tagesanzeiger über die dunkle Seite von Linda Bär. Linda Bär ist Gemeinderätin der Stadt Zürich und Nationalrats-Kandidatin der SP.  Offenbar leidet die junge Frau an Zerstörungswut. In einer Kolumne der linken Wochenzeitung «P.S.» schwärmte sie davon wie ihre bessere Hälfte in einer Vorstadt fremdes Eigentum zerstörte.

Gemäss Tagesanzeiger haben sich die SP Schweiz und die JUSO von Linda Bärs Kolumne distanziert. David Roth, Präsident der Juso Schweiz, soll sich wie folgt geäussert haben:

«Ich finde es einen schlecht geschriebenen Text mit einer pubertären Note. Dies entspricht überhaupt nicht der sonst sehr soliden Arbeit von Linda Bär.»

Aber auch dieser David Roth scheint pubertäre Züge zu haben. Auf seinem Twitter-Account schrieb er, dass er am SVP-Grümpelturnier vom 16.07.2011 dem SVP-Nationalratskandidat Thomas Matter eine «reingeknallt» habe.

Wahrscheinlich hat er ein Goal geschossen. Trotzdem, diese zweideutige Aussage ist meiner Ansicht nach genauso primitiv wie die Kolumne von Linda Bär. Mir zeigt das einmal mehr wie leichtfertig Linke Gewalt verherrlichen. Mit solchen Aussagen werden Ausschreitungen am 1. Mai und Angriffe auf Anderstdenkende wie z.B. die Attacke auf  SVP-Nationalrat Hans Fehr am Albisgüetli relativiert. Wer solche Aussagen macht, offenbart damit seinen mangelnden Respekt gegenüber anderen Menschen und deren Eigentum. Sind solch unreife Leute wirklich für den Nationalrat geeignet?

Über die EU, die Eurozone und den EURO

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Juli 2011 | 23.156 mal gesehen

Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding will amerikanische Rating-Agenturen in die Schranken weisen. Sie macht die Ratingagenturen für das Schicksal angeschlagener europäischer Volkswirtschaften verantwortlich. Anlass für den Unmut von Reding war die Herabstufung der Bonität von Portugal auf Ramsch-Status durch die Ratingagentur Moody’s. Der Eurokurs fiel darauf auf ein Tagestief. Die Kritik an den Ratingagenturen ist ein Versuch der Politik vom eigenen Versagen abzulenken. Die Ratingagenturen kommen dafür als Sündenbock sehr gelegen.

Der schwache Eurokurs ist die Folge der Schuldenkrise in den PIGS-Staaten. Das heisst in Portugal, Italien, Griechenland und Spanien. Verantwortlich für die Schuldenkrise in diesen Staaten sind die Politiker. Griechische Politiker schummelten bereits bei der Aufnahme Griechenlands in die Eurozone. Sie gaben falsche Zahlen an um die Konvergenzkriterien für eine Aufnahme in die Eurozone zu erfüllen. Bis heute wurde dieser Betrug nicht strafrechtlich verfolgt. Die PIGS-Staaten profitierten von der Aufnahme in die Eurozone. Dank ihrer Mitgliedschaft in der Eurozone konnten Sie Kredite günstiger Aufnehmen als jemals zuvor. Diesen Vorteil hätten die Politiker der PIGS-Staaten für den Schuldenabbau und den Aufbau einer konkurrenzfähigen und produktiven Industrie verwenden können. Doch was taten Sie? Sie verwendeten das Geld für Luxusgüter und Immobilien und leisteten sich und einigen ihrer Bürger ein Dolce Vita. Dadurch verschuldeten sich diese Staaten jedoch noch mehr.

Statt die Schuld für dieses Desaster der eigenen Misswirtschaft und politischen Unfähigkeit zuzuschreiben, schiebt die Politik die Schuld den Ratingagenturen zu. Helfen sollen nun die reichen Staaten. Schulden wurden von Privaten (Banken, Investoren) auf die Steuerzahler überwälzt indem die EZB griechische Staatsanleihen kaufte. Sollte Griechenland sich mit einem so genannten Haircut einem Grossteil seiner Schulden entledigen, werden diese Staatsanleihen entwertet. Die Zeche müssen in diesem Fall die Steuerzahler in der EU zahlen. Ein Bankrott Griechenlands wäre aufgrund seiner marginalen wirtschaftlichen Grösse in der EU noch verkraftbar. Schlimmer wäre es, wenn neben Griechenland auch andere PIGS-Staaten Bankrott gehen. Wobei sich Italien wahrscheinlich noch selbst aus dem Schuldensumpf ziehen kann. Italien verfügt über eine produktivere und etragsstärkere wirtschaftliche Infrastruktur als z.B. Griechenland. Wie es weiter geht liegt an der Politik und deren Willen die Schuldenwirtschaft endlich zu beenden und die Staatshaushalte wieder ins Lot zu bringen. In Wahljahren ein schwieriges Unterfangen.

Um der Schuldenwirtschaft vorzubeugen müsste ein griffiges Reporting-, Kontroll- und Sanktionssystem installiert werden. Politiker, die beim Reporting schummeln, müssten, wie andere Betrüger auch, bestraft werden. Hochverschuldete Staaten der Eurozone müssten höhere Zinsen auf ihre Anleihen zahlen. Nur so hätten sie wirklich ein Interesse daran, Schulden abzubauen. Die Verlockung zum Geldausgeben ist für Staaten, die günstiges Geld bekommen und im Notfall auf einen Rettungsschirm hoffen können, einfach zu gross.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich überlegen was aus der EU werden soll. Es geht um die Frage ob die EU zu einem Bundesstaat nach amerikanischem oder schweizerischem Modell werden soll oder weiterhin ein Staatenbund bleiben soll. Auf dem Spiel steht die Autonomie der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Politiker reicherer EU-Mitgliedstaaten sollten sich überlegen ob ihre Bürger damit einverstanden sind, dass sie mit ihren Steuergeldern Bürger ärmerer EU-Mitgliedstaaten subventionieren. Immerhin können deutsche Bürger dann in den Ferien, z.B. in Griechenland, Spanien oder Italien die Prunkbauten sehen, die diese Länder mithilfe der Subventionen aus reichen Ländern bauen konnten. So quasi als Kontrastprogramm zu deutschen Plattenbauten und baufälligen Schulhäusern, die aufgrund leerer Kassen bei deutschen Kommunen nicht  saniert werden können.

Meiner Meinung nach droht das von Politikern als „Friedensprojekt“ bezeichnete Projekt EU am Egoismus der ärmeren EU-Mitgliedstaaten, an zu grossen kulturellen Differenzen und an der Grösse des Vorhabens zu scheitern. Kommt hinzu, dass modernde Menschen mitbestimmen und mitreden möchten. Ein Umstand, dem ein imperiales Riesenreich schlechter gerecht werden kann, als ein kleines direktdemokratisches Land.

Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Juli 2011 | 5.323 mal gesehen

Am 4. Juli 2011 wurde die Volksinitiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache bei der Bundeskanzlei eingereicht. Laut Initiative sollen Abtreibungen künftig nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden. Der Initiativtext lautet wie folgt:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 117 Abs. 3 (neu)

3 Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwanger-schaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.

II.

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 197 Ziff.8 (neu) 2

8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Kranken- und Unfallversicherung)

Nach Ablauf einer Übergangsfrist von neun Monaten nach der Annahme durch Volk und Stände wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung jede Bestimmung, welche den Schwangerschaftsabbruch oder die Mehrlingsreduktion obligatorisch versichert, durch die Regelung von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung ersetzt.

Ich unterstütze die Initiative, denn bin ich klar der Meinung, dass eine Abtreibung im Sinne der EIGENVERANTWORTUNG von den betreffenden Paaren selber zu finanzieren ist. Schliesslich ist Schwangerschaft keine Krankheit. Somit sehe ich nicht ein weshalb die Krankenkassen dafür zahlen sollen. Eine Ausnahme bei Härtefällen wie Vergewaltigung und gesundheitliche Probleme ist hingegen sinnvoll. Die Initiative sieht die Möglichkeit einer solchen Ausnahmeregelung vor. So wird ein Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter ausdrücklich im Initiativtext festgehalten.

Wissenswerte Fakten

  • Im Jahr 2010 gab es in der Schweiz 11’092 Schwangerschaftsabbrüche. (Quelle)
  • Die Kosten für eine Abreibung betragen in der Schweiz zwischen 600 und 3000 Franken. Bei späteren Schwangerschaftsabbrüchen können diese noch höher sein. (Quelle)

Ich denke, dass man erwachsenen Menschen zumuten kann sich vor dem Geschlechtsverkehr über mögliche Konsequenzen im Klaren zu sein. Im schlimmsten Fall müssen jene, die sich nach einem Zeugungsakt für eine Abtreibung entscheiden zwischen CHF 600-3000 zahlen. Ich denke, dass dies für Paare zumutbar ist. Das Gesundheitswesen krankt an zu hohen Kosten, da ist mehr Eigenverantwortung von allen gefragt. Dort wo man mit moderaten Belastungen für die einzelnen Betroffenen sparen kann, sollte man dies tun. Ausserdem macht es aus ethischen Überlegungen durchaus Sinn, wenn die einzelnen Betroffenen eine Abtreibung selber finanzieren müssen. Wer ein Kind zeugt, soll selber für eine Abtreibung aufkommen.

Zur Kehrtwende der SP bei EU-Beitritt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Juli 2011 | 3.083 mal gesehen

Im vergangenen Oktober erklärte die FDP, dass ein EU-Beitritt für die FDP kein Ziel mehr sei. Nun ist angeblich auch die SP gegen einen EU-Beitritt. Führende SP-Politiker begründen dies mit dem angeblichen Rechtsrutsch und dem Sozialabbau in der Krisengeschüttelten EU. Was ist von diesem plötzlichen Gesinnungswandel zu halten? Ist er nach all den Jahren, in denen die Linken immer wieder hartnäckig für einen EU-Beitritt gekämpft haben, glaubwürdig?

Ich glaube nicht. Noch 2009 äusserte sich der damalige SP-Bundesrat Moritz Leuenberger wie folgt: „Wir müssen der EU-Beitreten.“ Am SP-Parteitag 2010 in Lausanne verabschiedeten die Genossen einen Parteiprogramm, welches ein Bekenntnis zur EU enthielt. Die Linken haben internationale Abkommen immer wieder als Argument gegen Volksinitiativen missbraucht. Bei einem EU-Beitritt würde das Volk im Sinne der Linken entmachtet werden. Volksinitiativen, die gegen die Bestimmungen der EU verstossen, wären dann nicht mehr möglich. Politiker hätten in Brüssel wesentlich mehr Einfluss als einfache Bürger. Genau dafür haben die Linken immer gekämpft.

Meiner Meinung nach hat der plötzliche Gesinnungswandel mit dem Wahljahr zu tun. Die Parteispitze der SP hat endlich kapiert, dass die Mehrheit des Stimmvolkes gegen einen EU-Beitritt ist. Nun will sie ein weiteres Wahldesaster wie vor vier Jahren verhindern. Dies, indem sie sich öffentlich gegen einen EU-Beitritt ausspricht. Wie nachhaltig dieser Entscheid ist, wird sich zeigen. Wer weiss, vielleicht ändert die SP bei einem Linksrutsch in der EU wieder ihre Meinung. Für mich ist das, was die SP-Spitze kommuniziert eine unglaubwürdige Wischiwaschi-Politik und Wahlkampf-Rhetorik.

USA wollen Schweiz prüde Sexualmoral aufzwingen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Juni 2011 | 7.783 mal gesehen

JugendprostitutionErneut rügen die USA die Schweiz. Anlass der Kritik ist das in der Schweiz geltende Schutzalter von 16 Jahren für Prostitution. Angeblich geht es den USA um den Kampf gegen Menschenhandel und Prostitution von Minderjährigen. Unser Bundesrat, der stets bemüht ist Anliegen des Auslands ernster zu nehmen als den Willen des Volkes, beabsichtigt bereits eine gesetzliche Anpassung. Angangs Juni kündigte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat an, dass sie die von den USA geforderte Gesetzesänderung in Kürze in die Vernehmlassung schicken wird. Demnach soll die Beanspruchung sexueller Dienste von unter 18-Jährigen gegen Bezahlung künftig strafbar sein.

Obwohl ich selbstverständlich gegen die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen bin, halte ich eine Gesetzesänderung für unnötig. Denn sowohl Menschenhandel als auch Zwangsprostitution sind unabhängig vom Schutzalter einer Person auch in der Schweiz strafbar. In der Schweiz darf niemand zum Sex gezwungen werden! Wozu also eine Gesetzesänderung? Etwa weil es die USA wünschen? Für mich ist der Aktivismus unserer Politiker einmal mehr ein Kniefall vor dem Ausland. Dabei haben es gerade die USA nicht nötig andere Länder zu kritisieren. Die USA haben ein barbarisches Justizsystem, welches Kinder je nach Befinden des Richters nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Schweizer Politiker müssen unsere Rechtsordnung im Ausland besser verteidigen. Es kann doch nicht sein, dass man wegen jeder Wahlkampfrhetorik im Ausland gleich das Gesetz ändert. Wer wirklich etwas gegen Human Trafficking unternehmen will, muss das in Ländern wie China, Indien und Thailand tun. Dort werden Kinder, die weit unter 16 Jahre alt sind, entführt, verkauft und missbraucht. Aber schon klar, dort halten sich die Politiker aus wirtschaftlichen Gründen mit ihrer Kritik und Wahlkampfrhetorik zurück.

Wenn das so weitergeht, verbieten sie dem Blick noch die Seite 3 Girls wenn es die USA oder Saudi-Arabien so wünschen sollten.

Islamisches Eherecht für die Schweiz?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Juni 2011 | 4.980 mal gesehen

Schweizer Universitäten prüfen wie man das islamische Eherecht in die Schweizer Rechtsordnung integrieren kann. Nach Meinung der Zürcher Rechtsprofessorin Dr. Andrea Büchler muss das Schweizer Familienrecht mit Blick auf  kulturell und religiös plurale Gesellschaften überprüft werden.

Büchler beaufsichtigt gerade die Doktorarbeit von Patrick Brozzo, der zufolge unter gewissen Umständen sogar Polygamie möglich sein soll. Polygamie ist eine Form der Ehe mit mehreren Partnern. Zurzeit ist noch unklar ob sowohl die Ehe zwischen einer Frau und mehreren Männern oder lediglich eine Mehrehe zwischen einem Mann und mehreren Frauen zugelassen werden soll. Denkbar ist jedoch, dass lediglich die islamische Form der Polygamie geprüft wird. Das wäre dann die Ehe zwischen einem Mann und mehreren Frauen.

Ins gleiche Horn wie Frau Professor Büchler bläst auch Professor René Pahud de Mortanges von der Universität Freiburg. Er wirft die Frage auf ob neben dem westlichen Konzept der Ehe nicht auch das islamische Familienrecht in der Schweizer Rechtsordnung verankert werden soll.

Meiner Ansicht nach verstösst Polygamie gegen die Würde eines Menschen. Wenn sich mehrere Frauen oder Männer einen Mann oder eine Frau teilen müssen, besteht hinsichtlich der Dominanz dieser Personen ein Ungleichgewicht. Die islamische Rechtsordnung widerspricht  der westlichen Auffassung von Gerechtigkeit und Menschenwürde. Es gibt im islamischen Recht Auffassungen, die selbst die Ehe zwischen einem Mann und einem unmündigen Mädchen für zulässig halten. Diese Auffassungen stützen sich auf den Propheten Mohammed, der seine Lieblingsfrau Aisha ehelichte als diese noch minderjährig war.  Mohammed selber war zu diesem Zeitpunkt bereits über 50 Jahre alt.

Der folgende Film zeigt den Akademiker Dr. Ahmad Al-Mu’bi, der die Ehe mit einem minderjährigen Kind rechtfertigt.

Wollen wir tatsächlich solche primitiven Rechtsauffassungen in die Schweizer Rechtsordnung aufnehmen? Ich bin erstaunt darüber, dass insbesondere Frauenrechtlerinnen und Feministinnen solche Ideen einfach so hinnehmen. Letztlich stehen nicht nur westliche Werte und die Errungenschaften der Aufklärung auf dem Spiel. Es steht auch die von Frauen mithilfe von liberalen Männern mühsam errungene Gleichberechtigung auf dem Spiel.

Es wäre denkbar, dass die Zahl der Zwangsehen zunimmt, wenn Polygamie nach islamischen Recht in unsere Rechtsordnung aufgenommen wird. Denn bislang durfte ein Mann in der Schweiz ja nur eine Frau haben. Wenn er mehrere Frauen haben kann, kann er auch mehrere Frauen zur Ehe zwingen. Zudem könnte Polygamie auch einen Einfluss auf den Familiennachzug haben. Wer mehrere Ehefrauen haben kann, der kann mehr eheliche Kinder zeugen und in die Schweiz mitnehmen. Auch unser Sozialwesen wäre betroffen. Ein ausgesteuerter Familienvater mit vier Frauen und zwölf Kindern kostet die Steuerzahler mehr als ein Familienvater mit einer Frau und drei Kindern. Ist eine Anpassung an den Islam bei einem Anteil von knapp 5%* Muslime an der Gesamtbevölkerung überhaupt notwendig? Müssen sich 95% der Bevölkerung tatsächlich 5% der Bevölkerung anpassen.

Fazit: Rechtliche Anpassungen können drastische Folgen für die Gesellschaft haben. Wir dürfen diese deshalb nicht einzig den Juristen überlassen. Diese verfügen nicht über das Wissen um Auswirkungen einer gravierenden Veränderung gewachsener gesetzlicher Normen auf die Gesellschaft abzuschätzen.

*Gemäss Bundesamt für Statistik betrug der Anteil Muslime an der Schweizer Wohnbevölkerung im Jahr 2000 rund 4.26%. (Claude Bovay, Raphaël Broquet 2004:  Religionslandschaft Schweiz)

Raser verhaftet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Juni 2011 | 3.783 mal gesehen

Am frühen Samstagmorgen hat die Kantonspolizei Zürich zwei Raser auf der Autobahn A3 bei der Ausfahrt Thalwil aus dem Verkehr gezogen. Dabei wurden die Raser auf der Stelle verhaftet und ihre Fahrzeuge  eingezogen. Es handelt es sich um einen 21 jährigen Schweizer und einen 26 jährigen Mazedonier. Sie lieferten sich ein Rennen mit einer Geschwindigkeit von über 200 km/h. 

In Deutschland sind Geschwindigkeiten von über 200km/h stellenweise erlaubt, in der Schweiz sind jedoch maximal 120km/h auf Autobahnen erlaubt. Bis 1973 gab es auf Schweizer Autobahnen keine Tempolimite. Von 1974-1983 galt eine Tempolimite von 130km/h. Diese wurde aus Umweltschutzgründen unter dem Vorwand des Waldsterbens auf 120 km/h gesenkt. Trotz höheren Sicherheitsstandards und besserer Technik bei den Fahrzeugen wurde die Tempolimite seither nicht mehr erhöht.

Den Rasern drohen eine saftige Busse, ein Führerausweisentzug von mehreren Monaten bis auf unbestimmte Zeit und der Verlust ihres Autos. Der Einzug von Autos ist im Kanton Zürich eine gängige Praxis. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellt im Durchschnitt alle zwei Wochen ein Auto sicher. Dabei handelt es sich neben Autos von Rasern auch um beschlagnahmte Fahrzeuge von Lenkern, die trotz Führerausweisentzug gefahren sind. Die beschlagnahmten Fahrzeuge werden in privaten Garagen von Abschleppdiensten aufbewahrt. Für die Kosten von 250 Franken pro Monat muss der Lenker aufkommen. Die Autos bleiben so lange beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft keine Wiederholungsgefahr mehr sieht. Gegen eine Beschlagnahmeverfügung kann bei der Oberstaatsanwaltschaft rekurriert werden. Wird der Rekurs abgelehnt, muss der Lenker zusätzlich die Verfahrenskosten von einigen Hundert Franken zahlen. Bejaht der Staatsanwaltschaft eine Wiederholungsgefahr, wird das Auto im Rahmen des Strafbefehls verwertet und der Erlös für die Verfahrenskosten verwendet. Ein allfälliger Überschuss erhält der Lenker. Kommt der Fall vor Gericht, müssen die Richter über eine definitive Beschlagnahmung und Verwertung entscheiden.

Diese effiziente und knallharte Praxis geht RoadCross jedoch zu wenig weit. RoadCross fordert mit ihrer Raserinitiative mehrjährige Haftstrafen für Schnellfahrer. Die Initianten von RoadCross haben dabei willkürlich Limiten definiert, denen zufolge eine Haftstrafe angemessen erscheint. RoadCross glaubt mit Gefängnisstrafen die Zahl der Verkehrsdelikte senken zu können. Für die Kosten, die inhaftierte Raser während der Verbüssung ihrer Haft verursachen und die Resozialisierung danach, dürfen dann die Steuerzahler aufkommen.

Unbefristeter Führerausweisentzug

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Juni 2011 | 3.481 mal gesehen

Ein unbefristeter Führerausweisentzug für gemeingefährliche Raser ist bereits nach geltendem Recht möglich. Artikel 16c des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes  regelt den Entzug des Führerausweises bei schweren Verkehrsregelverstössen. Wer eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln begeht und damit eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt wird mit Führerausweisentzug bestraft. Und zwar wie folgt:

Nach einer schweren Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen für:

a. mindestens drei Monate;

b. mindestens sechs Monate, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis einmal wegen einer mittelschweren Widerhandlung entzogen war;

c. mindestens zwölf Monate, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis einmal wegen einer schweren Widerhandlung oder zweimal wegen mittelschweren Widerhandlungen entzogen war;

d. unbestimmte Zeit, mindestens aber für zwei Jahre, wenn in den vorangegangenen zehn Jahren der Ausweis zweimal wegen schweren Widerhandlungen oder dreimal wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen entzogen war; auf diese Massnahme wird verzichtet, wenn die betroffene Person während mindestens fünf Jahren nach Ablauf eines Ausweisentzugs keine Widerhandlung, für die eine Administrativmassnahme ausgesprochen wurde, begangen hat;

e. immer, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis nach Buchstabe d oder Artikel 16b Absatz 2 Buchstabe e entzogen war.

Die Dauer des Ausweisentzugs wegen einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe f tritt an die Stelle der noch verbleibenden Dauer des laufenden Entzugs.

Hat die betroffene Person trotz eines Entzugs nach Artikel 16d ein Motorfahrzeug geführt, so wird eine Sperrfrist verfügt; diese entspricht der für die Widerhandlung vorgesehenen Mindestentzugsdauer.

Ich frage mich wozu es angesichts eines solchen Strassenverkehrsgesetzes noch eine Raserinitiative braucht. Wie die Unfallstatistik für den Strassenverkehr des Bundesamts für Statistik zeigt, sind unsere Strassen bereits jetzt sehr sicher. Sicherer als in den Jahrzehnten zuvor. Doch damit nicht genug, Schweizer Strassen gehören zu den sichersten auf der ganzen Welt. 100% Sicherheit könnte man nur erreichen indem man jedem Autofahrer einen Polizisten mit ins Auto gibt. Eine höhere Sicherheit als heute wäre erreichbar indem man die Schweiz zu einem Polizeistaat ausbaut und die Anzahl der Verkehrskontrollen massiv erhöht. Doch selbst dann wären tödliche Verkehrsunfälle nicht vermeidbar. Man kann auch ohne Tempoüberschreitung oder betrunken zu sein einen tödlichen Verkehrsunfall erleiden. Indem man ausserorts mit 80 km/h in einen Baum fährt. Zum Beispiel weil einem die Sonne blendet oder weil man abgelenkt war. Für Ablenkung sorgen kann die schöne Landschaft, eine Zigarette, die man sich gerade anzündet, das Radio oder Beifahrer, die mit einem streiten. Müdigkeit, Übelkeit usw. könnten ebenfalls zu einem Unfall führen. 100% Sicherheit ist eine Utopie. Seien wir froh, dass wir in der Schweiz einen der weltweichst höchsten Sicherheitsstandards haben.