Unbefristeter Führerausweisentzug

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Juni 2011 | 3.470 mal gesehen

Ein unbefristeter Führerausweisentzug für gemeingefährliche Raser ist bereits nach geltendem Recht möglich. Artikel 16c des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes  regelt den Entzug des Führerausweises bei schweren Verkehrsregelverstössen. Wer eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln begeht und damit eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt wird mit Führerausweisentzug bestraft. Und zwar wie folgt:

Nach einer schweren Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis entzogen für:

a. mindestens drei Monate;

b. mindestens sechs Monate, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis einmal wegen einer mittelschweren Widerhandlung entzogen war;

c. mindestens zwölf Monate, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis einmal wegen einer schweren Widerhandlung oder zweimal wegen mittelschweren Widerhandlungen entzogen war;

d. unbestimmte Zeit, mindestens aber für zwei Jahre, wenn in den vorangegangenen zehn Jahren der Ausweis zweimal wegen schweren Widerhandlungen oder dreimal wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen entzogen war; auf diese Massnahme wird verzichtet, wenn die betroffene Person während mindestens fünf Jahren nach Ablauf eines Ausweisentzugs keine Widerhandlung, für die eine Administrativmassnahme ausgesprochen wurde, begangen hat;

e. immer, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis nach Buchstabe d oder Artikel 16b Absatz 2 Buchstabe e entzogen war.

Die Dauer des Ausweisentzugs wegen einer Widerhandlung nach Absatz 1 Buchstabe f tritt an die Stelle der noch verbleibenden Dauer des laufenden Entzugs.

Hat die betroffene Person trotz eines Entzugs nach Artikel 16d ein Motorfahrzeug geführt, so wird eine Sperrfrist verfügt; diese entspricht der für die Widerhandlung vorgesehenen Mindestentzugsdauer.

Ich frage mich wozu es angesichts eines solchen Strassenverkehrsgesetzes noch eine Raserinitiative braucht. Wie die Unfallstatistik für den Strassenverkehr des Bundesamts für Statistik zeigt, sind unsere Strassen bereits jetzt sehr sicher. Sicherer als in den Jahrzehnten zuvor. Doch damit nicht genug, Schweizer Strassen gehören zu den sichersten auf der ganzen Welt. 100% Sicherheit könnte man nur erreichen indem man jedem Autofahrer einen Polizisten mit ins Auto gibt. Eine höhere Sicherheit als heute wäre erreichbar indem man die Schweiz zu einem Polizeistaat ausbaut und die Anzahl der Verkehrskontrollen massiv erhöht. Doch selbst dann wären tödliche Verkehrsunfälle nicht vermeidbar. Man kann auch ohne Tempoüberschreitung oder betrunken zu sein einen tödlichen Verkehrsunfall erleiden. Indem man ausserorts mit 80 km/h in einen Baum fährt. Zum Beispiel weil einem die Sonne blendet oder weil man abgelenkt war. Für Ablenkung sorgen kann die schöne Landschaft, eine Zigarette, die man sich gerade anzündet, das Radio oder Beifahrer, die mit einem streiten. Müdigkeit, Übelkeit usw. könnten ebenfalls zu einem Unfall führen. 100% Sicherheit ist eine Utopie. Seien wir froh, dass wir in der Schweiz einen der weltweichst höchsten Sicherheitsstandards haben.