Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Juli 2011 | 5.319 mal gesehen

Am 4. Juli 2011 wurde die Volksinitiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache bei der Bundeskanzlei eingereicht. Laut Initiative sollen Abtreibungen künftig nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden. Der Initiativtext lautet wie folgt:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 117 Abs. 3 (neu)

3 Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwanger-schaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.

II.

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 197 Ziff.8 (neu) 2

8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Kranken- und Unfallversicherung)

Nach Ablauf einer Übergangsfrist von neun Monaten nach der Annahme durch Volk und Stände wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung jede Bestimmung, welche den Schwangerschaftsabbruch oder die Mehrlingsreduktion obligatorisch versichert, durch die Regelung von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung ersetzt.

Ich unterstütze die Initiative, denn bin ich klar der Meinung, dass eine Abtreibung im Sinne der EIGENVERANTWORTUNG von den betreffenden Paaren selber zu finanzieren ist. Schliesslich ist Schwangerschaft keine Krankheit. Somit sehe ich nicht ein weshalb die Krankenkassen dafür zahlen sollen. Eine Ausnahme bei Härtefällen wie Vergewaltigung und gesundheitliche Probleme ist hingegen sinnvoll. Die Initiative sieht die Möglichkeit einer solchen Ausnahmeregelung vor. So wird ein Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter ausdrücklich im Initiativtext festgehalten.

Wissenswerte Fakten

  • Im Jahr 2010 gab es in der Schweiz 11’092 Schwangerschaftsabbrüche. (Quelle)
  • Die Kosten für eine Abreibung betragen in der Schweiz zwischen 600 und 3000 Franken. Bei späteren Schwangerschaftsabbrüchen können diese noch höher sein. (Quelle)

Ich denke, dass man erwachsenen Menschen zumuten kann sich vor dem Geschlechtsverkehr über mögliche Konsequenzen im Klaren zu sein. Im schlimmsten Fall müssen jene, die sich nach einem Zeugungsakt für eine Abtreibung entscheiden zwischen CHF 600-3000 zahlen. Ich denke, dass dies für Paare zumutbar ist. Das Gesundheitswesen krankt an zu hohen Kosten, da ist mehr Eigenverantwortung von allen gefragt. Dort wo man mit moderaten Belastungen für die einzelnen Betroffenen sparen kann, sollte man dies tun. Ausserdem macht es aus ethischen Überlegungen durchaus Sinn, wenn die einzelnen Betroffenen eine Abtreibung selber finanzieren müssen. Wer ein Kind zeugt, soll selber für eine Abtreibung aufkommen.