Hygienevorschriften für Fleischhandel

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Juli 2011 | 5.022 mal gesehen

Mir ist aufgefallen, dass einige Verkäufer an den Fleischtheken von Supermärkten Handschuhe tragen wenn sie Fleisch anfassen. Andere wiederum tun dies nicht. Aus hygienischen Gründen würde ich es bevorzugen wenn in der fleischverarbeitenden Industrie und im Handel alle Handschuhe tragen, wenn sie Fleisch anfassen. 

Neulich wollte ich ein schönes Kalbsplätzli kaufen. Nachdem dieses von mehreren Leuten ohne Handschuhe angefasst worden ist, ist mir der Appetit darauf vergangen. Wenn einer erkältet ist, sich an die Nase greift und anschliessend das Fleisch anfasst, dann ist das einfach nicht appetitlich.  Gerade in der Schweiz wo Fleisch wesentlich teurer ist als im europäischen Umland sollte man besonders auf Qualität und Hygiene achten.

Eine Fleischtheke in einem Supermarkt ist wie ein Aushängeschild. Sie sollte vorbildlich geführt werden, denn dort kann der Fleischhändler zeigen was er zu bieten hat. Sofern der Handel nicht von sich aus auf mehr Hygiene achtet, sollte man im Sinne eines umfassenden Konsumentenschutzes von politischer Seite mit einem Gesetz nachhelfen.

Die Hygieneverordnung ist meiner Ansicht nach verbesserungswürdig. Sie sieht nicht nachvollziehbare Ausnahmen vor.  Weiter sollte der Artikel 21 ergänzt werden. Er lautet wie folgt:

Art. 21 Personenhygiene, Absatz 4

Die verantwortliche Person muss das Personal zur Hände-, Körper- und Kleiderhygiene anhalten.

Dieser Artikel geht mir zuwenig weit und ist viel zu lasch. Damit kann man keine Hygiene gewährleisten. Indem der Chef seine Mitarbeiter einmal zur Einhaltung der Hygiene anhält, hat er dem Gesetz bereits genüge getan. Das ist ein Witz. Hier müsste mindestens ein Obligatorium für Handschuhe vorgeschrieben werden. Das heisst die Pflicht Handschuhe zu tragen, wenn man Fleisch anfasst.

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2 Gedanken zu „Hygienevorschriften für Fleischhandel“

  1. Sehr geehrter Herr Müller,
    zu Ihrem Artikel Hygienevorschriften für den Fleischhandel nehme ich nachfolgend aus fachlicher Sicht kurz Stellung:
    Die europäischen Lebensmittelhygieneverordungen VO 852/2005 ff sind sehr umfangreich, geben aber nur das Ziel, z.B. die Sicherstellung des Verbraucherschutzes, vor. Dieser kann in Ihrem Beispiel wie folgt sichergestellt werden:
    – die Mitarbeiter werden über die Risiken und das Hygieneverhalten arbeitsplatzbezogen belehrt und die Einhaltung intern und von Seiten der Veterinärkontrolle überwacht
    – + tragen Einweghandschuhe, die sie wechseln, und sich genauso wie die Hände waschen und desinfizieren müssen ( hierbei besteht ein Risiko von Hautkrankheiten )
    – + waschen und desinfizieren sich die Hände z.B. nach dem Umgang mit rohen Lebensmitteln oder wenn sie Geld angefasst haben. Die Kontrollen erfolgen risikoorientiert. Bei einem Herstellbetrieb für Hackfleich ist das Risiko durch die Vergrößerung der Oberfläche und damit einhergehende Keimanfälligkeit größer und somit auch die Kontrollfrequenz an das Risoko angepasst.
    Sie und ich können als Verbraucher frei bestimmen, wo wir unser Fleisch kaufen. Ein Lebensmittelverarbeitungsbetrieb kann sich nicht erlauben, die Hygienevorschriften zu mißachten, denn er wird ja neben den offiziellen Kontrollen täglich vom allen Verbrauchern bewußt oder unbewußt kontrolliert. Das Tragen von Handschuhen ist hier nur eine Möglichkeit, die seit einigen Jahren bereits wegen aufgetretener Hautschäden von den Berufsgenossenschaften nicht mehr so gern gesehen wird. Die elegantere und hautschonendere Variante ist die Desinfektion der Hände. Detailinfos hierzu unter der Aktion saubere Hände der WHO. Sie dürfen davon ausgehen, dass es sich bei Betrieben die unter die europäische Lebensmittelhygienbestimmungen fallen, um Fachleute handelt, die Ihr Handwerk verstehen und insbesondere auch die Grundlagen einer guten Handwerkspraxis und eines guten Hygienemanagements beherschen.

  2. Guten Tag Herr Janzik, ich bezweifle nicht, dass sich die Produzenten an die Hygienevorschriften halten. Von einigen schwarzen Schafen, von denen man immer mal wieder in den Medien lesen kann, einmal abgesehen. Doch was nützt das, wenn sich anschliessend der Fleischhändler nicht an die Hygienevorschriften hält und das Fleisch mit der blossen Hand anfasst? Oder es nicht richtig lagert? In so einem Fall geschehen die Kontaminationen einfach im der Produktion nachgelagerten Glied der Wertschöpfungskette.

    Natürlich bestimme ich als Konsument wo ich das Fleisch kaufe. Allerdings ist diese freie Wahl mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Dieser zusätzlich Aufwand kann so gross sein, dass man zwangsläufig zum Vegetarier wird. (Ironisch: mal eben schnell um die halbe Welt jeten und einen korrekten Händler suchen…kann Suche nach der Nadel im Heuhaufen sein und das am Samstag Nachmittag) Ich habe im konkreten Fall auf den Kauf des Kalbsplätzlis verzichtet. Statt eines guten Kalbsplätzlis gabs dann halt Spaghetti mit Tomatensauce.

    Am Ende gab es also zwei Unzufriedene: Ich habe mich geärgert weil ich nicht kaufen konnte was ich wollte und der Verkäufer ist auf seinem Kalbsplätzli sitzen geblieben.

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