Hygienevorschriften für Fleischhandel

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Juli 2011 | 5.041 mal gesehen

Mir ist aufgefallen, dass einige Verkäufer an den Fleischtheken von Supermärkten Handschuhe tragen wenn sie Fleisch anfassen. Andere wiederum tun dies nicht. Aus hygienischen Gründen würde ich es bevorzugen wenn in der fleischverarbeitenden Industrie und im Handel alle Handschuhe tragen, wenn sie Fleisch anfassen. 

Neulich wollte ich ein schönes Kalbsplätzli kaufen. Nachdem dieses von mehreren Leuten ohne Handschuhe angefasst worden ist, ist mir der Appetit darauf vergangen. Wenn einer erkältet ist, sich an die Nase greift und anschliessend das Fleisch anfasst, dann ist das einfach nicht appetitlich.  Gerade in der Schweiz wo Fleisch wesentlich teurer ist als im europäischen Umland sollte man besonders auf Qualität und Hygiene achten.

Eine Fleischtheke in einem Supermarkt ist wie ein Aushängeschild. Sie sollte vorbildlich geführt werden, denn dort kann der Fleischhändler zeigen was er zu bieten hat. Sofern der Handel nicht von sich aus auf mehr Hygiene achtet, sollte man im Sinne eines umfassenden Konsumentenschutzes von politischer Seite mit einem Gesetz nachhelfen.

Die Hygieneverordnung ist meiner Ansicht nach verbesserungswürdig. Sie sieht nicht nachvollziehbare Ausnahmen vor.  Weiter sollte der Artikel 21 ergänzt werden. Er lautet wie folgt:

Art. 21 Personenhygiene, Absatz 4

Die verantwortliche Person muss das Personal zur Hände-, Körper- und Kleiderhygiene anhalten.

Dieser Artikel geht mir zuwenig weit und ist viel zu lasch. Damit kann man keine Hygiene gewährleisten. Indem der Chef seine Mitarbeiter einmal zur Einhaltung der Hygiene anhält, hat er dem Gesetz bereits genüge getan. Das ist ein Witz. Hier müsste mindestens ein Obligatorium für Handschuhe vorgeschrieben werden. Das heisst die Pflicht Handschuhe zu tragen, wenn man Fleisch anfasst.