Genderstern, Doppelpunkt und künstliche Partizipien haben sich in Verwaltungen, Hochschulen und Unternehmen ausgebreitet. Dahinter steht mehr als eine Frage des Schreibstils. Es geht darum, ob staatliche Institutionen Sprache nur verwenden oder mit ihr die Gesellschaft verändern sollen.
Gendersprache und ihre Alternativen
Bei der Debatte über Gendersprache gilt es, zwischen Paarformen, Genderzeichen, geschlechtsneutralen Formulierungen und dem generischen Maskulinum zu unterscheiden. «Bürgerinnen und Bürger» ist eine vollständige Paarform. «Bürger*innen» und «Bürger:innen» greifen mit einem Sonderzeichen in das Wort ein. «Bevölkerung» ist eine geschlechtsneutrale Sammelbezeichnung. «Bürger» steht im generischen Maskulinum.
Genderstern und Genderdoppelpunkt verhunzen Wörter, stören den Lesefluss und gehören nicht zur amtlichen deutschen Rechtschreibung. Sie sollen neben Frauen und Männern auch Menschen sichtbar machen, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen. Damit sind sie keine neutralen Satzzeichen, sondern Symbole mit einer gesellschaftspolitischen Botschaft.
Geschlechtsneutrale Formulierungen sind sinnvoll, wenn sie natürlich klingen und inhaltlich stimmen. Gegen Begriffe wie «Bevölkerung» oder «Publikum» ist nichts einzuwenden. Künstliche Konstruktionen wie «Fahrradfahrende», «Zugbegleitende» oder «zu Fuss Gehende» machen die Sprache dagegen schwerfällig. Ein Student bleibt auch dann ein Student, wenn er gerade nicht studiert.
Das generische Maskulinum ist korrekt, verständlich und fester Bestandteil der deutschen Standardsprache. Es darf nicht durch institutionelle Sprachvorgaben verdrängt werden.
Die Ideologie hinter der Gendersprache
Gendersprache beruht auf einem ideologischen Verständnis von Sprache und Gesellschaft. Ihre Befürworter glauben, dass Sprache gesellschaftliche Machtverhältnisse nicht nur beschreibt, sondern auch erzeugt und festigt. Nach dieser Auffassung macht das generische Maskulinum Frauen und nichtbinäre Menschen unsichtbar. Wird die Sprache verändert, sollen sich deshalb auch das Denken und die Gesellschaft verändern.
Hinter der Gendersprache steht ein grundlegender Kulturkampf über das Verständnis von Geschlecht. Biologisch gibt es zwei Geschlechter: weiblich und männlich. Die menschliche Fortpflanzung beruht auf Eizellen und Spermien; ein drittes Fortpflanzungsgeschlecht existiert nicht. Varianten der Geschlechtsentwicklung ändern an dieser biologischen Einteilung nichts. Die Gendertheorie trennt dagegen das biologische Geschlecht von der persönlichen Geschlechtsidentität und geht von weiteren Identitäten ausserhalb von Frau und Mann aus. Genderstern und Genderdoppelpunkt sollen diese Identitäten sprachlich sichtbar machen. Der Streit dreht sich deshalb nicht bloss um Rechtschreibung. Es geht darum, ob eine gesellschaftlich umstrittene Vorstellung von Geschlecht zur Grundlage der gemeinsamen Sprache und verbindlicher institutioneller Regeln gemacht werden darf.
Wer Genderzeichen verwendet, übernimmt nicht nur eine Schreibweise, sondern transportiert zugleich die dahinterstehende ideologische Vorstellung von Geschlecht. Wer sie ablehnt, gerät dagegen schnell unter den Verdacht, Menschen auszuschliessen. Eine umstrittene Ideologie wird dadurch zum moralischen Massstab für den Sprachgebrauch.
Sprache kann Vorstellungen beeinflussen. Sie bestimmt die Wirklichkeit aber nicht. Das grammatische Geschlecht eines Wortes ist nicht mit dem biologischen Geschlecht oder der persönlichen Identität gleichzusetzen. «Die Person» kann ein Mann sein, «der Mensch» eine Frau und «das Kind» ein Mädchen oder ein Junge. Ebenso kann das generische Maskulinum eine Gruppe unabhängig vom Geschlecht bezeichnen.
Gendersprache verschiebt den Begriff der Gleichberechtigung von gleichen Rechten zur sprachlichen Sichtbarkeit. Ein Unternehmen wird jedoch nicht gerechter, weil es «Mitarbeiter*innen» schreibt. Entscheidend sind gleiche Rechte, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, faire Aufstiegschancen und Schutz vor Diskriminierung. Der Staat erfüllt seinen Gleichstellungsauftrag durch Recht und tatsächliche Gleichbehandlung, nicht durch Sonderzeichen.
Die ständige sprachliche Markierung rückt das Geschlecht zudem in Situationen in den Vordergrund, in denen es sachlich keine Rolle spielt. Wer einen Arzt sucht, braucht medizinische Hilfe. Wer einen Steuerbescheid erhält, muss dessen Inhalt verstehen. Nicht jede Erwähnung eines Menschen verlangt eine gleichzeitige Erklärung aller Geschlechtsidentitäten.
Die Ideologie hinter der Gendersprache ist gesellschaftlich umstritten. Behörden, Schulen, Hochschulen und gebührenfinanzierte Medien dürfen sie deshalb nicht durch Sprachleitfäden und institutionelle Vorgaben zur verbindlichen Norm erklären.
Sprachwandel lässt sich nicht verordnen
Sprache verändert sich, wenn Menschen neue Wörter und Formen übernehmen, weil sie verständlich und praktisch sind. Institutionell gelenkter Sprachwandel funktioniert anders: Verwaltungen veröffentlichen Leitfäden, Hochschulen ändern Reglemente, Unternehmen erlassen Sprachvorgaben und Schulen übernehmen neue Begriffe.
Diese Institutionen verfügen über eine Macht, die der einzelne Bürger nicht besitzt. Wer ein Formular ausfüllt, eine Prüfung bestehen will oder sich um eine Stelle bewirbt, kann sich institutionellen Sprachvorgaben nicht einfach entziehen. Damit entsteht faktischer Zwang, auch ohne gesetzliche Genderpflicht.
Gendersprache bei Schweizer Institutionen
Staatliche und öffentlich finanzierte Institutionen sollen eine klare, verständliche und korrekte Standardsprache verwenden. Sie sind nicht dazu da, die Sprache nach politischen Vorstellungen umzubauen. Die Behörden und die Verantwortlichen bei SRF sind nicht der Souverän, sondern stehen im Dienst der Bevölkerung. Doch werden sie diesem Anspruch gerecht?
Der Bund gendert – aber ohne Genderstern
Artikel 7 des Sprachengesetzes verpflichtet die Bundesbehörden zwar, auf geschlechtergerechte Formulierungen zu achten. Ein Verbot des generischen Maskulinums enthält das Gesetz jedoch nicht. Trotzdem hat die Bundeskanzlei das generische Maskulinum in ihrem Leitfaden für unzulässig erklärt. Damit geht sie über den Wortlaut des Gesetzes hinaus und entscheidet eine gesellschaftlich umstrittene Sprachfrage ohne ausdrücklichen Auftrag des Volkes.
Das ist inakzeptabel. Das generische Maskulinum ist grammatisch korrekt, allgemein verständlich und fester Bestandteil der deutschen Standardsprache. Ob eine Bezeichnung wie «Wähler», «Bürger» oder «Studenten» nur Männer oder eine Personengruppe unabhängig vom Geschlecht bezeichnet, ergibt sich aus dem Zusammenhang. Dennoch zwingt die Bundeskanzlei die Mitarbeiter der Bundesverwaltung, auf andere Formulierungen auszuweichen.
Wenigstens sind Genderstern, Doppelpunkt und Unterstrich beim Bund ebenfalls ausgeschlossen. Die Bundeskanzlei begründet dies damit, dass diese Zeichen nicht der amtlichen Rechtschreibung entsprechen, die Lesbarkeit und Aussprache beeinträchtigen und grammatisch falsche Formen erzeugen. Aus «Arzt» und «Ärztin» lässt sich beispielsweise nicht korrekt «Ärzt*in» bilden, weil sich der Wortstamm verändert. Auch bei Artikeln, Adjektiven und Pronomen entstehen unlösbare Probleme.
Dass der Bund auf Genderzeichen verzichtet, macht seine Sprachpolitik jedoch nicht unproblematisch. Er ersetzt die eine Form der Gendersprache durch eine andere und erklärt eine korrekte Form der deutschen Standardsprache zum unerlaubten Sprachgebrauch. Damit überschreitet die Bundeskanzlei die Grenze zwischen einer einheitlichen Verwaltungssprache und politischer Sprachlenkung. Der Staat soll verständlich informieren. Er soll seinen Mitarbeitern nicht vorschreiben, dass sie auf das generische Maskulinum verzichten müssen.
Unterschiedliche Regeln in Kantonen und Gemeinden
Auch Kantone und Gemeinden legen eigene Sprachregeln fest. Eine einheitliche Schweizer Regel gibt es nicht. Die Stadt Zürich verwendet seit 2022 geschlechtsneutrale Formulierungen und den Genderstern. Im November 2024 lehnten die Stadtzürcher Stimmberechtigten ein Verbot des Sonderzeichens mit gut 57 Prozent Nein-Stimmen ab. Dieser demokratische Entscheid gilt für die Gemeinde Zürich, macht den Genderstern aber nicht zur sprachlichen Norm für den Kanton Zürich oder gar die ganze Schweiz. Dass selbst im politisch links geprägten Zürich immerhin 43 Prozent für das Verbot stimmten, zeigt, wie umstritten die Regel bleibt.
SRF gendert gezielt für ein jüngeres Publikum
Auch ausserhalb der Bundesverwaltung wird Gendersprache institutionell verbreitet. Besonders fragwürdig ist das Vorgehen des SRF, das je nach Zielgruppe unterschiedliche Sprachregeln anwendet.
In Radio und Fernsehen sowie auf srf.ch, in den Apps und im Teletext verzichtet SRF auf Genderstern und Genderdoppelpunkt. Auf Social Media, in Podcasts, YouTube-Formaten und Angeboten für ein jüngeres Publikum dürfen die Redaktionen den Doppelpunkt dagegen verwenden. Dabei nimmt SRF nach eigenen Angaben sogar in Kauf, dass nicht alle entstehenden Formen grammatisch korrekt sind.
Dieses Vorgehen ist strategisch und hinterlistig. Beim breiten Publikum verzichtet SRF auf den umstrittenen Doppelpunkt, während er ausgerechnet in Angeboten für Jüngere eingesetzt wird. Damit führt der Sender die Schreibweise dort ein, wo eine neue Generation an sie gewöhnt werden soll, während er sie bei der älteren Bevölkerung bewusst vermeidet, weil sie dort nicht gut ankommt. Das ist keine allgemein überzeugende Sprachregel, sondern der schrittweise Versuch, Gendersprache bei jungen Menschen zu normalisieren. Ein gebührenfinanzierter Sender soll verständliche Standardsprache verwenden und keine politisch umstrittenen Sprachformen verbreiten.
Kein Gesinnungstest an Schulen und Hochschulen
Besonders heikel ist die Gendersprache an Schulen und Hochschulen. Kinder und Jugendliche sollen zuerst die geltende Rechtschreibung und Grammatik sicher beherrschen. Dazu gehören vollständige Sätze, korrekte Wortformen und ein verständlicher Ausdruck. Genderzeichen gehören nicht zur amtlichen deutschen Rechtschreibung.
Wie weit institutionelle Sprachvorgaben gehen, zeigt das Beispiel der Universität St. Gallen. Dort stand es Dozenten nach einer Auskunft gegenüber 20 Minuten frei, gendergerechten und inklusiven Sprachgebrauch zu prüfen. Wurde dieser zum abzuprüfenden Fachgebiet erklärt, konnte er in die Bewertung einfliessen. Studenten, die sich nicht an die verlangte Sprachform hielten, riskierten damit Punktabzüge.
Die HSG war damit das strengste Beispiel unter den untersuchten Schweizer Hochschulen. Die Universitäten Bern und Basel sowie die ETH erklärten dagegen, dass der Verzicht auf Genderformen nicht sanktioniert werde. Der Fall zeigt dennoch, wohin institutionelle Sprachvorgaben führen: Eine politisch umstrittene Sprachform wird zum Bewertungskriterium, obwohl sie mit der fachlichen Qualität einer Arbeit nichts zu tun hat.
Gendersprache darf deshalb weder an Schulen und Hochschulen vorgeschrieben noch zum Bewertungskriterium gemacht werden.
Das Problem mit der Verständlichkeit
Amtliche Sprache muss eindeutig und für möglichst viele Menschen verständlich sein. Sie ist kein Experimentierfeld für gesellschaftspolitische Zeichen. Genderstern und Genderdoppelpunkt erschweren das Lesen und Vorlesen. Wer ihre Bedeutung nicht kennt, muss zusätzlich zu Wortschatz und Grammatik einen politischen Zeichencode verstehen. Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder geringer Lesekompetenz werden dadurch vor zusätzliche Hürden gestellt. Konstruktionen wie «der*die Mitarbeiter*in vertritt seine*ihre Kolleg*in» zeigen zudem, wie schnell solche Texte unleserlich werden.
Wer bestimmt also, wie wir schreiben?
Die deutsche Sprache gehört uns allen. Ideologische Gendersprache darf weder durch Verordnungen noch durch Leitfäden und institutionelle Vorgaben diktiert werden.
Für Behörden, Schulen, Hochschulen und gebührenfinanzierte Medien gelten strenge Massstäbe. Sie dienen der gesamten Bevölkerung und müssen eine korrekte, verständliche und politisch zurückhaltende Standardsprache verwenden.
Daraus folgen klare Regeln:
- Keine Genderzeichen in Behörden, Schulen, Hochschulen und gebührenfinanzierten Medien.
- Paarformen, wenn Frauen und Männer ausdrücklich genannt werden sollen.
- Neutrale Begriffe, wenn sie natürlich klingen und inhaltlich stimmen.
- Das generische Maskulinum darf verwendet werden.
- Gendersprache darf keine Voraussetzung für gute Noten sein.
Für Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung braucht es weder Genderstern noch Genderdoppelpunkt. Gendersprache verbessert weder die Gleichberechtigung noch die Verständlichkeit und darf nicht zur institutionellen Norm erhoben werden.
Quellen
- Bundeskanzlei: Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache
- SRF: Die Stadt Zürich darf den Genderstern weiter einsetzen
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