Ukraine-Wiederaufbau: Chancen und Risiken für Schweizer Unternehmen

Das neue Wiederaufbauabkommen eröffnet Schweizer Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten in der Ukraine. Doch der Krieg läuft weiter. Wer sich um Aufträge bewirbt, muss Finanzierung, Versicherung und Sicherheit ebenso sorgfältig prüfen wie die wirtschaftlichen Chancen.

Seit dem 9. Oktober 2026 ist das bilaterale Wiederaufbauabkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine in Kraft. Es schafft die rechtliche Grundlage für Schweizer Unternehmen, sich stärker am Wiederaufbau der ukrainischen Infrastruktur und Wirtschaft zu beteiligen.

Der Bedarf ist gross: Energieversorgung, Wasserleitungen und Verkehrsnetze müssen repariert, ersetzt oder widerstandsfähiger gemacht werden. Damit kann die Ukraine nicht bis zum Kriegsende warten. Funktionierende Infrastruktur ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen bleiben, Unternehmen arbeiten und öffentliche Einrichtungen ihren Betrieb aufrechterhalten können.

Wie Schweizer Unternehmen Aufträge erhalten

Nach Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO teilt die ukrainische Regierung der Schweiz mit, welche Güter und Dienstleistungen sie benötigt. Der Bund schreibt die entsprechenden Aufträge öffentlich aus und bezahlt die beauftragten Schweizer Unternehmen für ihre Leistungen.

Das Abkommen umfasst grundsätzlich alle Schweizer Unternehmen. Es verschafft einzelnen Firmen jedoch weder einen Anspruch auf einen Auftrag noch eine automatische Förderzusage. Welche Unternehmen teilnehmen können und welche Nachweise erforderlich sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Verfahren.

Interessierte Firmen sollten die Informationen des SECO zur Zusammenarbeit mit dem Schweizer Privatsektor verfolgen. Für öffentliche Beschaffungen ist zudem simap.ch, die Beschaffungsplattform von Bund, Kantonen und Gemeinden, eine wichtige Anlaufstelle. Massgeblich bleiben die konkreten Ausschreibungsunterlagen.

Beschaffungsauftrag und Projektförderung

Neben dem neuen Beschaffungsrahmen unterstützt der Bund bereits Projekte von Schweizer Unternehmen mit einer Niederlassung in der Ukraine. Diese Förderung erfolgt unabhängig von den künftigen Ausschreibungen im Rahmen des Abkommens.

Am 2. Oktober 2026 genehmigte der Bundesrat beispielsweise acht Projekte in den Bereichen Energie, öffentlicher Verkehr und Wasser mit einer Finanzierung von insgesamt 135 Millionen Franken. Die Unternehmen müssen bei diesen ausgewählten Projekten mindestens zehn Prozent der Projektkosten selbst tragen. Zu den Auswahlkriterien gehörten auch die technische Umsetzbarkeit, die Risiken und der effiziente Einsatz der Mittel.

Diese Bedingungen gelten für das betreffende Förderverfahren. Sie lassen sich nicht pauschal auf jeden künftigen Wiederaufbauauftrag übertragen.

Der Krieg bleibt das grösste Risiko

Eine reparierte Anlage kann erneut durch einen russischen Angriff zerstört werden. Stromausfälle, beschädigte Verkehrswege und Sicherheitsalarme können Lieferungen verzögern und Arbeiten unterbrechen. Auch ein Standort weit entfernt von der Front ist nicht vollständig vor Raketen- und Drohnenangriffen geschützt.

Für ein Unternehmen genügt es deshalb nicht, einen Auftrag technisch ausführen zu können. Es braucht auch ein Sicherheitskonzept für Mitarbeiter, verlässliche Transportwege und einen Plan für Unterbrüche oder einen vollständigen Abbruch.

Bereits vor der Offerte müssen zentrale Fragen beantwortet sein:

  • Wer trägt die Kosten, wenn Transporte oder Montagearbeiten unterbrochen werden?
  • Wann geht das Risiko für gelieferte Güter auf den Auftraggeber über?
  • Wer bezahlt bereits erbrachte Leistungen bei einem Projektabbruch?
  • Welche Voraussetzungen müssen für die Abnahme und Zahlung erfüllt sein?
  • Wie werden Mitarbeiter geschützt und bei einer Verschärfung der Lage evakuiert?

Diese Punkte entscheiden darüber, ob aus einem grossen Auftrag ein tragfähiges Geschäft oder eine erhebliche Belastung wird.

Bundesfinanzierung ist keine Rundumgarantie

Eine Finanzierung durch die Schweiz beseitigt nicht die operativen Risiken eines Projekts. Sie sagt für sich allein auch nichts darüber aus, wer Kriegsschäden, Verzögerungen, Mehrkosten oder entgangenen Gewinn trägt.

Entscheidend sind die Vertragsbedingungen: Wer ist Auftraggeber und Zahlungsschuldner? Welche Leistungen werden finanziert? Welche Eigenmittel muss das Unternehmen einsetzen? Und welche Schäden bleiben bei ihm?

Gerade für KMU kann die Vorfinanzierung anspruchsvoll sein. Material, Produktion und Personal verursachen Kosten, bevor der Auftrag vollständig bezahlt ist. Verzögert sich die Abnahme, kann ein auf dem Papier rentables Projekt die Liquidität belasten.

Was Versicherungen leisten können – und wo Grenzen bleiben

Die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV kann Exportgeschäfte gegen bestimmte politische und wirtschaftliche Risiken absichern. Dazu gehören insbesondere Zahlungsausfälle. Ob ein konkretes Ukrainegeschäft versichert werden kann, muss frühzeitig geprüft werden.

Eine Exportrisikoversicherung ersetzt jedoch keine umfassende Sach-, Transport- oder Personenversicherung. Die SERV nennt Transport- und Währungsrisiken ausdrücklich als Risiken, die sie nicht deckt. Bei den meisten ihrer Produkte beträgt die maximale Deckung 95 Prozent; ein Eigenanteil bleibt bestehen.

Unternehmen sollten sich deshalb vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen lassen, welche Risiken tatsächlich versichert sind. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem unbezahlten Exportauftrag und der physischen Zerstörung einer Anlage. Das sind unterschiedliche Schadenfälle.

Partnerprüfung und Kontrolle gehören zur Kalkulation

Auch bei einem öffentlich unterstützten Projekt müssen lokale Partner, Eigentumsverhältnisse und Zahlungswege geprüft werden. Klare Zuständigkeiten und dokumentierte Leistungen schützen vor Fehlverwendung, Interessenkonflikten und späteren Streitigkeiten.

Zur wirtschaftlichen Prüfung gehört zudem die Frage, wer eine Anlage nach der Übergabe betreibt. Gibt es geschultes Personal, Ersatzteile und ein Budget für die Wartung? Eine technisch überzeugende Lieferung schafft wenig dauerhaften Nutzen, wenn der Betrieb anschliessend nicht gesichert ist.

Wann sich ein Engagement lohnt

Schweizer Unternehmen können mit Technik, Ingenieurwissen und verlässlichen Produkten einen wichtigen Beitrag leisten. Bestehende Beziehungen und Erfahrung vor Ort können die Umsetzung erleichtern. Sie ersetzen aber keine Prüfung des einzelnen Projekts.

Ein Engagement ist wirtschaftlich dann überzeugend, wenn der Bedarf klar ist, die Finanzierung steht und die verbleibenden Risiken tragbar sind. Sicherheitskosten, Versicherungsprämien, mögliche Verzögerungen und die Vorfinanzierung müssen bereits in die Offerte einfliessen.

Das Wiederaufbauabkommen eröffnet Chancen. Ob ein Auftrag sinnvoll ist, entscheidet sich jedoch an seiner Ausgestaltung. Die Ukraine braucht funktionierende Infrastruktur – und Schweizer Unternehmen brauchen Verträge, die auch unter Kriegsbedingungen belastbar bleiben.

Quellen

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