1798 – Die Alte Eidgenossenschaft fällt und die Helvetische Republik entsteht

Die Alte Eidgenossenschaft verteidigte ihre Unabhängigkeit nach aussen. Im Innern lebten jedoch viele Menschen als Untertanen. 1798 zerbrach diese Ordnung unter dem Druck revolutionärer Bewegungen und französischer Truppen. Die Helvetische Republik brachte neue Rechte, zugleich aber Fremdherrschaft und einen erzwungenen Zentralismus. Dieser widersprüchliche Umbruch bereitete den Weg zur modernen Schweiz.

Eine Eidgenossenschaft mit Untertanen

Vor 1798 war die Schweiz kein einheitlicher Staat. Die Alte Eidgenossenschaft bestand aus einem Geflecht von Bündnissen zwischen den dreizehn Orten und ihren Verbündeten, den sogenannten zugewandten Orten. Hinzu kamen zahlreiche Untertanengebiete. Die dreizehn Orte waren Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel, Schaffhausen und Appenzell. Eine gemeinsame Regierung nach heutigem Verständnis gab es nicht. In der Tagsatzung berieten die Gesandten der Orte über gemeinsame Angelegenheiten.

Die politische Stellung eines Menschen hing stark davon ab, wo er lebte und welches Bürgerrecht er besass. In den Landsgemeindeorten konnten die berechtigten Männer an politischen Entscheidungen mitwirken. Bern, Luzern, Freiburg und Solothurn wurden dagegen von einem engen Kreis regierender Familien beherrscht. Die berechtigten Stadtbürger von Zürich, Basel und Schaffhausen konnten über die Zünfte politisch mitwirken, doch auch dort dominierten zunehmend wohlhabende Familien. Die Bevölkerung der Untertanengebiete besass teilweise örtliche Selbstverwaltungsrechte, war aber von der Regierung der herrschenden Orte ausgeschlossen.

So beherrschte Bern die Waadt und weite Teile des heutigen Aargaus. Der Thurgau und mehrere Gebiete im heutigen Tessin waren sogenannte gemeine Herrschaften, die von mehreren Orten gemeinsam verwaltet wurden. Auch die Länderorte besassen Untertanen. Uri herrschte beispielsweise über die Leventina.

Untertänigkeit bedeutete nicht überall völlige Rechtlosigkeit. Viele Städte, Gemeinden und Landschaften besassen eigene Rechte und beträchtliche Selbstverwaltung. Politisch gleichberechtigt mit den regierenden Orten waren sie aber nicht. Die Freiheit der Alten Eidgenossenschaft war deshalb keineswegs die Freiheit aller ihrer Bewohner.

Karte der Alten Eidgenossenschaft von 1789 mit den dreizehn Orten, zugewandten Orten und Untertanengebieten.
Die Alte Eidgenossenschaft von 1789. Karte: Marco Zanoli / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Die alte Ordnung gerät unter Druck

Die Französische Revolution von 1789 stellte die überlieferte Herrschaftsordnung und die Vorrechte von Adel und Kirche grundsätzlich infrage. Freiheit und Gleichheit wurden auch in der Schweiz zu politischen Forderungen. Besonders in den Untertanengebieten wuchs der Widerstand gegen die Vorrechte der Obrigkeiten.

Im Januar 1798 geriet die alte Ordnung ins Wanken. In Basel erzwang die Landschaft ihre rechtliche Gleichstellung. In der Waadt brach die bernische Herrschaft zusammen. Am 24. Januar bildete sich in Lausanne eine provisorische Repräsentativversammlung; die bernischen Landvögte verliessen das Gebiet. Wenige Tage später marschierten französische Truppen ein.

Die Revolution war damit mehr als eine von aussen aufgezwungene Veränderung. Schweizer Reformkräfte verfolgten eigene Ziele. Unter französischem Druck und durch innere Bewegungen wurden vielerorts Untertanenverhältnisse bereits beseitigt, bevor die Helvetische Republik entstand.

Frankreich verfolgt eigene Interessen

Frankreich verfolgte mit seiner Unterstützung des Umbruchs eigene Machtinteressen. Die Eidgenossenschaft war strategisch wichtig: Ihre Alpenpässe ermöglichten Verbindungen nach Norditalien. Dazu kamen die Schätze der alten Obrigkeiten und das militärische Potenzial der Schweizer Bevölkerung.

Die Alte Eidgenossenschaft war politisch gespalten, was eine wirksame gemeinsame Verteidigung verhinderte. Frankreich nutzte diese Schwäche. Seine Truppen rückten von der Waadt und vom Jura her gegen das westliche Mittelland vor. Freiburg, Solothurn und Bern gerieten unter militärischen Druck.

Karte der Helvetischen Revolution und des französischen Einmarsches in die Schweiz 1797–1798.
Die Helvetische Revolution und der französische Einmarsch 1798. Karte: Marco Zanoli / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Bern fällt – der Widerstand geht weiter

Am 5. März 1798 erlitten die Berner Truppen bei Fraubrunnen und am Grauholz entscheidende Niederlagen. Zwar gelang ihnen am selben Tag bei Neuenegg ein Sieg gegen französische Truppen. Er konnte den Fall Berns jedoch nicht mehr verhindern, denn zu diesem Zeitpunkt hatten die Franzosen die Stadt bereits eingenommen. Mit dem Zusammenbruch des mächtigen Berner Stadtstaats war auch die bisherige eidgenössische Ordnung am Ende.

Der Widerstand hörte mit dem Fall Berns jedoch nicht überall auf. Im April 1798 lehnten Schwyz, Uri, Nidwalden, Zug und Glarus die helvetische Verfassung ab. Sie wollten ihre politische Selbstständigkeit bewahren; hinzu kamen religiöse Vorbehalte gegen die neue Ordnung. Unter Alois Reding stellten sich Innerschweizer Truppen den Franzosen entgegen. Am 2. Mai gelang ihnen bei Rothenthurm ein Sieg. Angesichts der französischen Übermacht mussten sie den Widerstand dennoch aufgeben und die neue Ordnung akzeptieren.

In Nidwalden eskalierte der Konflikt im Spätsommer erneut. Die Bevölkerung verweigerte den verlangten Eid auf die helvetische Verfassung. Vermittlungsversuche scheiterten, und am 29. August wies die Landsgemeinde ein Ultimatum der helvetischen Behörden zurück. Diese beauftragten daraufhin französische Truppen mit der Niederschlagung des Aufstands. Am 9. September 1798 brachen die Franzosen den Widerstand der zahlenmässig deutlich unterlegenen Nidwaldner. Anschliessend plünderten sie Ortschaften, setzten Häuser in Brand und massakrierten auch Frauen und Kinder.

Insgesamt starben auf Nidwaldner Seite über 400 Menschen, davon rund 100 im Kampf und gut 300 bei den anschliessenden Massakern. Ennetmoos, Stansstad, Buochs und Stans wurden schwer verwüstet. Die «Schreckenstage von Nidwalden» hinterliessen ein tiefes Misstrauen gegenüber der neuen Ordnung, das weit über die Helvetische Republik hinaus nachwirkte.

Die geplante Aufteilung der Schweiz

Nach dem Sieg stand kurzzeitig sogar eine Aufteilung des Landes im Raum. Der französische General Guillaume Brune verfügte im März 1798 eine Neuordnung mit drei politischen Gebilden: Rhodanien in der West- und Südschweiz, Helvetien in der Nord- und Ostschweiz sowie Tellgau mit Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus. Für Graubünden war ein Anschluss an den Tellgau vorgesehen.

Diese Dreiteilung blieb eine kurze Episode. Ende März setzte Frankreich stattdessen die helvetische Einheitsverfassung durch. Die Zukunft des Landes wurde wesentlich in Paris bestimmt.

Karte von General Brunes Plan zur Aufteilung der Schweiz im März 1798 in die Rhodanische Republik, Helvetien und den Tellgau.
Entwurf vom März 1798 für die Aufteilung der Schweiz in drei Tochterrepubliken. Karte: Marco Zanoli / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Die Helvetische Republik: Neue Rechte, weniger Selbstverwaltung

Am 12. April 1798 wurde in Aarau die Helvetische Republik ausgerufen. Sie entstand unter massgeblichem französischem Einfluss mit Unterstützung französischer Truppen. Ihre Verfassung orientierte sich am französischen Vorbild und schuf einen zentralistischen Einheitsstaat mit einem gemeinsamen Parlament, einer Regierung und einer zentralen Verwaltung. Sie beruhte auf Rechtsgleichheit, Volkssouveränität und Gewaltenteilung. Die Kantone verloren ihre bisherige staatliche Eigenständigkeit und wurden zu Verwaltungseinheiten.

Für ehemalige Untertanen bedeutete der Umbruch einen grundlegenden Fortschritt. Das politische Bürgerrecht sollte nicht länger ein ererbtes Vorrecht bestimmter Gruppen sein. Die Verfassung führte ein breiteres und gleiches, allerdings indirektes Wahlrecht für Männer ein. Frauen blieben politisch ausgeschlossen; auch die jüdische Bevölkerung erhielt keine vollständige Gleichberechtigung.

Gleichzeitig beseitigte der Einheitsstaat gewachsene Formen lokaler Selbstbestimmung. Landsgemeinden und kantonale Eigenständigkeit mussten der zentralen Ordnung weichen. Wer bisher selbst über die Angelegenheiten seines Gemeinwesens entschieden hatte, konnte die neue Freiheit deshalb als Verlust eigener politischer Rechte erleben.

Auch die Grenzen wurden neu gezogen. Es entstanden Kantone wie Leman, Oberland, Linth, Säntis und Waldstätten. Diese Einteilung unterschied sich deutlich von der heutigen Kantonseinteilung. Genf, Neuenburg und das Gebiet des heutigen Kantons Jura gehörten nicht zur Helvetischen Republik. Graubünden wurde erst 1799 angeschlossen. Dort bestanden mit Tarasp und der Herrschaft Rhäzüns weiterhin österreichische Besitzungen und Haldenstein blieb bis 1803 eine eigenständige Freiherrschaft.

Karte der Helvetischen Republik mit ihren 19 Kantonen nach dem Anschluss Graubündens 1799.
Helvetische Republik nach dem Anschluss Graubündens 1799. Karte: Marco Zanoli, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.

Fremdherrschaft und Gewalt

Die neuen Rechte standen im Schatten der französischen Besatzung. Vermögen wurden beschlagnahmt, Truppen einquartiert und die Bevölkerung mit Abgaben und Versorgungspflichten belastet. Die Republik war von Frankreich abhängig und konnte keine eigenständige Aussenpolitik betreiben. Im Jahr 1799 wurde Schweizer Gebiet zudem im Zweiten Koalitionskrieg zum Kriegsschauplatz französischer, österreichischer und russischer Armeen.

Besatzung, wirtschaftliche Belastungen, Krieg und Gewalt prägten die Erinnerung an die Helvetik über Generationen. Sie erklären, weshalb die neue Ordnung vielerorts vor allem mit Fremdherrschaft und Unterdrückung verbunden wurde.

Warum der Einheitsstaat scheiterte

Die Helvetische Republik litt unter Krieg, Geldmangel und politischen Machtkämpfen. Anhänger des Einheitsstaats, die Unitarier, standen den Föderalisten gegenüber, die wieder mehr kantonale Selbstständigkeit verlangten. Staatsstreiche und wechselnde Verfassungsordnungen schwächten das Vertrauen in den neuen Staat.

Als Frankreich im Sommer 1802 seine Truppen abzog, brach ein Aufstand gegen die helvetische Regierung aus. Im sogenannten Stecklikrieg wurden ihre Truppen geschlagen; die Regierung zog sich nach Lausanne zurück. Napoleon griff erneut ein und erzwang Verhandlungen über eine neue Ordnung.

Die Mediationsakte vom 19. Februar 1803 beendete das helvetische Experiment. An die Stelle des Einheitsstaats trat wieder ein Staatenbund. Die kantonale Eigenständigkeit kehrte zurück, die alte Untertanenordnung dagegen nicht. Neben den dreizehn alten Orten gehörten nun auch Aargau, Thurgau, St. Gallen, Tessin, Waadt und Graubünden als gleichberechtigte Kantone zur Eidgenossenschaft.

Das Wallis, das zuvor Teil der Helvetischen Republik gewesen war, gehörte dagegen nicht zur Eidgenossenschaft von 1803. Es war bereits 1802 unter französischem Einfluss aus der Helvetischen Republik ausgegliedert worden und trat erst 1815 als Kanton bei.

Karte der Eidgenossenschaft mit ihren 19 Kantonen nach der Mediationsakte von 1803.
Die Eidgenossenschaft mit ihren 19 Kantonen nach der Mediationsakte von 1803. Karte: Marco Zanoli, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.

Was von 1798 bis heute blieb

1798 entstand noch nicht der heutige Bundesstaat. Aber der Umbruch zerstörte eine Ordnung, in der einige Gemeinwesen über andere herrschten. Das Ende der Untertanengebiete und die Idee gleicher staatsbürgerlicher Rechte gehörten zu den Grundlagen der weiteren Entwicklung. Ihre Durchsetzung blieb ein langer Prozess mit Rückschritten.

Die Erfahrung der Helvetik zeigte zugleich, wie schwer sich ein zentralistischer Staat gegen die gewachsene Selbstständigkeit der Kantone durchsetzen liess. Der Bundesstaat von 1848 verband schliesslich gemeinsame staatliche Institutionen mit kantonaler Eigenständigkeit.

Die moderne Schweiz entstand aus beidem: dem Bruch mit der Untertanenordnung der Alten Eidgenossenschaft und der Bewahrung dezentraler Selbstbestimmung. Wer ihre Geschichte auf eine seit 1291 unveränderte Freiheitstradition reduziert, übersieht diesen entscheidenden Umbruch.

Quellen und weiterführende Informationen

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