Christoph Blocher gehen Sie in den Ruhestand!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. November 2013 | 3.712 mal gesehen

Christoph Blocher wirft dem Bundesrat in seiner Hofberichterstattung auf Blocher TV vor, bei der Umsetzung der  Ausschaffungsinitiative nicht vorwärts zu machen und rät zum Rücktritt.

Christoph-Blocher

Zitat Christoph Blocher:

«Wenn man etwas nicht machen will, obwohl man müsste, dann muss man zurücktreten.»

Ich bin anderer Ansicht als Christoph Blocher. Das Schweizer Stimmvolk hat die Ausschaffungsinitiative am 28.11.2010 angenommen. Gemäss den Übergangsbestimmungen der Initiative, hat der Bundesrat für die Umsetzung 5 Jahre Zeit. Es ist völlig daneben dem Bundesrat bereits 2 Jahre vor Ablauf der Frist vorzuwerfen, er wolle die Initiative nicht umsetzen. Denn das ist einfach ein blanker Unsinn. Es ist völlig normal, dass die Umsetzung einer Initiative eine gewisse Zeit dauert, deshalb wurde dem Bundesrat ja auch eine Übergangsfrist von 5 Jahren für die Umsetzung zugestanden.

Die Problematik bei der Umsetzung ist eben, dass der Bundesrat dabei zwingendes Völkerrecht einhalten muss. Das ist übrigens auch im Sinne des Stimmvolks. In der Bundesverfassung gibt es ein mehrfaches Bekenntnis unseres Volkes zum Völkerrecht und bei der Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative war jedem klar, dass das zwingende Völkerrecht eingehalten werden muss.

Mehrfaches Bekenntnis unseres Volkes zum Völkerrecht:

Artikel 5 Absatz 4 der Schweizerischen Bundesverfassung lautet:

Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

Artikel 139 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung lautet:

Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.

Artikel 190 der Schweizerischen Bundesverfassung lautet:

Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

Zur Durchsetzungsinitiative

Die Durchsetzungsinitiative enthält einen Vorschlag der SVP wie die Ausschaffungsinitiative umgesetzt werden soll und eine eigenwillige Definition des zwingenden Völkerrechts. Sie definiert wegen welcher Straftaten straffällig gewordene Ausländer ausgeschafft werde sollen. Wichtig: Das Volk hat noch nicht über die Durchsetzungsinitiative abgestimmt! Es ist daher eine ungeheuerliche Anmassung zu behaupten, dass die Durchsetzungsinitiative dem Volkswillen entspreche.

Für mich ist die Durchsetzungsinitiative ein fertiger Unsinn und ich werde sie ablehnen. Die Schweiz kann das zwingende Völkerrecht nicht alleine definieren, denn Völkerrecht ist eben Völkerrecht (Mehrzahl) und nicht Landesrecht. Die Schweiz hat gar nicht die Kompetenz das Völkerrecht alleine zu definieren! Folglich ist es ein fertiger Unsinn eine eigenwillige Definition des zwingenden Völkerrechts in die Bundesverfassung zu schreiben.

Anstatt anderen zu raten zurückzutreten sollte sich der 73 jährige Christoph Blocher lieber selber Gedanken darüber machen aus Altersgründen zurückzutreten. Wir kommen auch ohne ihn zurecht.