NEIN zur Pseudo-Pädophilen-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. März 2014 | 2.657 mal gesehen

ACHTUNG! Die Pädophilen-Initiative erfasst nicht nur Pädophile. Es handelt sich dabei um eine Pseudo-Pädophilen-Initiative, die aus rechtstaatlicher Sicht im höchsten Masse bedenklich ist. Sie verstösst gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und trifft nicht nur Pädophile.  So unterscheidet die Initiative z.B. nicht zwischen einer Jugendliebe und tatsächlich pädokriminellen Straftaten. Ein 18 Jähriger, der eine Liebschaft mit einer 15 Jährigen hat, wird gleich hart bestraft wie ein 53 Jähriger, der sich an einer 9 Jährigen vergreift. 

Schaut euch den Wortlaut der Pädophilen-Initiative an! Er zeigt, dass es keineswegs nur um Pädophile geht. So ist dort nicht von „pädophilen Handlungen“ sondern von „beeinträchtigen der sexuellen Unversehrtheit“ die Rede.

Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Die Initiative betrifft nicht nur Pädophile

Die Initianten wollen, dass bereits ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Schutzbefohlenen erhält, wer die Zitat „sexuelle Unversehrtheit“ eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt hat. Sie lassen es aber offen genau zu definieren, was sie unter einer „sexuellen Unversehrtheit“ verstehen. Je nachdem könnten bereits der Sexualkundeunterricht im Kindergarten oder der Primarschule als „Beeinträchtigung der sexuellen Unversehrtheit“ angesehen werden. Das heisst, dass Lehrpersonen ein lebenslanges Berufsverbot drohen könnte obwohl sie weder pädophil sind noch pädophile Handlungen vollzogen haben. Die Pädophilen-Initiative ist deshalb gar keine Pädophilen-Initiative sondern eine Pseudo-Pädophilen-Initiative.

Die initiative nimmt keine Rücksicht auf die Schwere des Vergehens

Es ist völlig unverhältnismässig wenn für jede Beeinträchtigung der „sexuellen Unversehrtheit“ gleich ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Schutzbefohlenen  ausgesprochen wird. Das widerspricht dem rechtstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Es muss schon möglich sein, eine Tat entsprechend ihrer Schwere zu ahnden, sonst öffnen wir dem Unrecht Tür und Tor!

Die Initiative verhindert keine Übergriffe an Kinder

Bereits heute drohen bei Kindsmissbrauch hohe Strafen. Gerade erst wurde ein Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt, das entsprich in etwa dem Strafmass für Mord. Weitere Gesetzesverschärfungen sind bereits in Bearbeitung und treten voraussichtlich bereits im nächsten Jahr in Kraft.  Wir wissen aber, dass hohe Strafen nicht vor Straftaten abhalten. Ausserdem kann ein Täter solange wirken bis er erwischt wird. Deshalb kann auch diese Initiative den Missbrauch von Schutzbefohlenen nicht verhindern. Sie schafft aber einen rechtstaatlich höchst bedenklichen Automatismus, der den Grundsatz der Verhältnismässigkeit ausser Kraft setzt. Dies indem alle unabhängig von der Schwere der Tat gleich bestraft werden. Das kann es doch nicht sein!

Wir stimmen am 18. Mai 2014 über Pseudo-Pädophilen-Initiative ab. Ich rate jedem, der für Gerechtigkeit und Rechtstaatlichkeit ist, die Initiative abzulehnen.