Eine Wegleitung des Zürcher Datenschutzbeauftragen für Mitarbeiter öffentlicher Organe regelt, welche Informationen über Stellenbewerber aus dem Internet und aus sozialen Netzwerken erhoben und verwendet werden dürfen.
Eine Wegleitung des Zürcher Datenschutzbeauftragen für Mitarbeiter öffentlicher Organe regelt, welche Informationen über Stellenbewerber aus dem Internet und aus sozialen Netzwerken erhoben und verwendet werden dürfen.