Beschleunigungsgebot im Strafrecht

Laut Artikel 5 Absatz 1 der Strafprozessordnung haben Strafermittlungsbehörden ein Strafverfahren unverzüglich an die Hand zu nehmen und ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss zu bringen. Es handelt sich bei diesem Artikel um das sogenannte Beschleunigungsgebot. Genauer Wortlaut: Die Strafbehörden nehmen die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss. Dieser Artikel … Weiterlesen

Die Mühlen der Justiz mahlen zu langsam

Das Beschleunigungsgebot in Artikel 6 Absatz 1 der EMRK verlangt, dass Verfahren innert angemessener Frist zum Abschluss gebracht werden. Artikel 29 Absatz 1 der Bundesverfassung gewährt an Verfahren beteiligten Personen den Anspruch auf faire Verfahren und Beurteilung innert angemessener Frist. In der Strafprozessordnung wird der eben genannte Artikel der Bundesverfassung durch das Fairnessgebot und das Beschleunigungsgebot konkretisiert. In Artikel 5 … Weiterlesen