Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Oktober 2010 | 6.471 mal gesehen

Am 28. November 2010 stimmen wir über die Ausschaffungsinitiative der SVP und den Gegenvorschlag der Mitteparteien ab. Wer für die Ausschaffung von schwerstkriminellen Ausländern ist, der sollte den Gegenvorschlag ablehnen. Er sollte nur Ja zur Ausschaffungsinitiative stimmen. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung.

Schon heute können Ausländer gemäss Bundesverfassung Art. 121 Abs. 2 ausgewiesen werden. Dort steht nämlich Folgendes:

Ausländerinnen und Ausländer können aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie die Sicherheit des Landes gefährden.

Das Problem beim bestehenden Art. 121 Abs. 2  ist die Kann-Formulierung.

Zum Gegenvorschlag:
Bundesrat und linksbürgerliche Gutmenschen möchten als Alternative zur Ausschaffungsinitiative die Bundesverfassung durch einen Art. 121a ergänzen. Der vorgesehene Artikel soll wie folgt lauten:

Art. 121a (neu) Integration
1 Das Ziel der Integration ist der Zusammenhalt der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung.
2 Die Integration erfordert von allen Beteiligten die Respektierung der Grundwerte der Bundesverfassung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Willen zu eigenverantwortlicher Lebensführung sowie die Verständigung mit der Gesellschaft.
3 Die Förderung der Integration bezweckt die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für die chancengleiche Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben.
4 Bund, Kantone und Gemeinden stellen bei Erfüllung ihrer Aufgaben die Berücksichtigung der Anliegen der Integration sicher.
5 Der Bund legt die Grundsätze der Integration fest und fördert Integrationsmassnahmen der Kantone, Gemeinden und von Dritten.
6 Der Bund überprüft in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden periodisch den Stand der Integration. Werden die Anliegen der Integrationsförderung nicht erfüllt, so kann der Bund nach Anhörung der Kantone die notwendigen Vorschriften erlassen.

Mit diesem neuen Artikel will man die Integration via Bundesverfassung regeln. Was das mit der Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu tun hat, ist mir schleierhaft.

Der bestehende BV Artikel 121 Abs. 2 (siehe oben) wird neu zum Abs. 1 des neuen Artikels 121b. Der BV Art. 121b soll zudem wie folgt ergänzt werden:

Ausländerinnen und Ausländer verlieren ihr Aufenthaltsrecht und werden weggewiesen, wenn sie:

a. einen Mord, eine vorsätzliche Tötung, eine Vergewaltigung, eine schwere Körperverletzung, einen qualifizierten Raub, eine Geiselnahme, einen qualifizierten Menschenhandel, einen schweren Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz oder eine andere mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedrohte Straftat begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt wurden;

b. für einen Betrug oder eine andere Straftat im Bereich der Sozialhilfe, der Sozialversicherungen oder der öffentlich-rechtlichen Abgaben oder für einen Betrug im Bereich der Wirtschaft zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 18 Monaten rechtskräftig verurteilt wurden; oder

c. für eine andere Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu mehreren Freiheitsstrafen oder Geldstrafen von insgesamt mindestens 720 Tagen oder Tagessätzen innerhalb von zehn Jahren rechtskräftig verurteilt wurden.

3 Beim Entscheid über die Aus- und Wegweisung sowie den Entzug des Aufenthaltsrechts sind die Grundrechte und die Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, zu beachten.

Das Fettmarkierte ist höchst problematisch. Damit kann man die gegenwärtige Praxis weitgehend fortführen. Was ist schon Verhältnismässig? Ich sehe die Rekursflut schon jetzt auf die Gerichte zukommen. Linke verhindern bereits heute unter Berufung auf das Völkerrecht Ausweisungen. Ausländer, die eine bestimmte Zeit in der Schweiz gelebt haben, kann man nämlich so kaum mehr ausweisen. Siehe Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen Ausweisung eines kriminellen Türken und der Fall Comagic.

Botschaft an die Befürworter der Ausschaffungsinitiative:
Stimmt dem Gegenvorschlag auf gar keinen Fall zu! Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung. Dahinter steckt eine BDP-Bundesrätin, die sich von den Linken in den Bundesrat hat wählen lassen. Diese Bundesrätin hat sich von den Linken  instrumentalisieren lassen. Die Linken konnten damit der SVP und der Schweiz schaden. Siehe Bundesrats-Desaster nach der Abwahl von Christoph Blocher.

Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung

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5 Gedanken zu „Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung!“

  1. Hat jemand schon mal von einem Sozialbetrüger gehört, der es geschafft hat 18 Monate zu kassieren? Das bisher höchste Freiheitsstrafe war

  2. Ruth Humbel (CVP) erklärt anschaulich, um was bei Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag geht:

    “Der Deliktkatalog der Ausschaffungsinitiative ist willkürlich und abschliessend definiert. Einzelne schwere Straftaten und Bagatelldelikte führen zur Ausweisung aus unserem Land. Beim Gegenvorschlag müssen alle Ausländer, welche wegen einer schwere Straftat verurteilt worden sind, die Schweiz verlassen.

    Zwei Beispiele:

    1. Eine ausländische Frau bezieht Sozialhilfe, putzt drei Stunden die Woche und bekommt dafür 60 Franken, was sie bei der Sozialhilfe nicht angibt. Ihr erwachsener Sohn ist ein notorischer Raser, gerät deswegen wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt und hat bei einem Raserunfall ein Kind schwer verletzt. Bei Annahme der Initiative muss die Mutter gehen und der Sohn darf bleiben. Bei Annahme des Gegenvorschlages darf die Mutter bleiben und der Sohn muss gehen.

    2. Ein wirtschaftskrimineller Ausländer, seit wenigen Jahren in der Schweiz wohnhaft, betrügt seinen Arbeitgeber wie auch die Steuerbehörden um Millionen. Ein 16 jähriges Mädchen, als Seconda in der Schweiz geboren, bricht in ein Einfamilienhaus ein und stiehlt 200 Franken Bargeld. Bei Annahme der Initiative muss das Mädchen unser Land verlassen und der Wirtschaftskriminelle darf bleiben. Bei Annahme des Gegenvorschlages darf das Mädchen bleiben und der Mann muss gehen.”

    Für mich ist klar, wer ausgewiesen werden muss. Ich lege bei der Ausschaffungsinitiative ein überzeugtes Nein ein und stimme für den Gegenvorschlag. Nur er garantiert, dass richtige Kriminelle unser Land verlassen müssen.

  3. Herr Jenk, da muss ich Sie eines Besseren belehren, denn es stimmt nicht was sie sagen. Anbei der genaue Wortlaut der Verfassungsartikel, welche die Ausschaffungsinitiative vorsieht:

    Art. 121 Abs. 3-6 (neu)
    3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
    a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
    b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
    4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
    5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
    6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.

    Quelle

    Wie Sie anhand dieses Artikels sehen können, ist die Ausschaffungsinitiative weder willkürlich noch abschliessend definiert. Es sind vorallem Schwerverbrechen aufgeführt, somit schon mal keine Willkür. Zudem sieht die Initiative vor, dass der Gesetzgeber weitere Tatbestände hinzufügen kann. Damit ist die abschliessende Definition nicht gegeben.

    Auch Ihre Beispiele sind falsch. Die Frau hat lediglich vergessen ihren Zusatzverdienst anzugeben. Sie hat hingegen die Sozialhilfe nicht missbräuchlich bezogen und muss das Land somit auch nicht verlassen. Hier denken die Initianten eher an Leute, die z.B. Chefarzt in einem Spital sind und gleichzeitig trotz Top-Chefarzt-Salär und offensichtlich 100%-iger Arbeitsfähigkeit in leitender Position eine Invalidenrente beziehen.

    Auch der Wirtschaftskriminelle könnte ausgeschafft werden. Der Gesetzgeber kann ja gemäss Initiative weitere Straftatbestände hinzufügen.

    Somit ist Ihre Aussage zu 100% widerlegt. Bitte nicht Unwahrheiten verbreiten.

  4. Meine Beispiele sind keineswegs widerlegt, im Gegenteil. Das Chefarztbeispiel so lächerlich oder keinen Sie einen IV berenteten Cherarzt? Die Sozialhilfebezügerin, welche ein Einkommen nicht angegibt, ist indes eine Sozialhilfebetrügerin im Sinne der Initianten, weil sie im Alltag vorkommt. Nationalrat Luzi Stamm hat anlässlich des Parteitages der SVP Aargau bestätigt, dass diese Frau wie auch die Sedonda, welche bei einem Einbruch 200 Franken gestohlen hat, mit Initiative unser Land verlassen müssen.
    Herr Müller verweist auf Abs. 4 der Initiative, wonach der Gesetzegeber weitere Tatbestände hinzufügen kann. Zum einen wird der Gesetzgeber nicht verpflichtet weitere Tatbestände aufzunehmen. Er kann, wenn wer will. Zum einern ist diese Argumentation insofern interessant, weil die SVP am 30. April 2009 im Nationalrat eine parlamentarische Initiative „Kein Missbrauch des Gastrechts“ abgelehnt hat, welche die Delikte, die zum Verlust des Aufenthaltsrechts in unserem Land führen sollten, abschliessend klar definiert hätte. Die SVP hat Ihre Ablehnung mit der Volksinitiative begründet. Nun scheint die SVP die Mängel ihrer Initiative erkannt zu haben und verweist auf das Gesetz, das sie verhindert hat.
    Am Beispiel von zwei aktuellen Urteilen seien die Konsequenzen von Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag nochmals aufgezeigt: Ein Kosovare wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sein Opfer mit einem Skatebord am Kopf schwer verletzt hat. Beim Raser-Prozess in Olten wurde der griechische Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von über fünf Jahren verurteilt; die Mittäter, ein Türke und ein Kroate, zu 28 Monaten. Bei Annahme der Ausschaffungsinitiative muss nur der wegen vorsätzlicher Tötung verurteilte Grieche unser Land verlassen. Mit dem Gegenvorschlag müssen alle vier verurteilten Ausländer unser Land verlassen, weil alle zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden sind.
    Wir müssen die Probleme nicht bewirtschaften sondern lösen. Deshalb: Nein zur Scheinlösung Ausschaffungsinitiative. Ja zum klaren Gegenvorschlag. Und bei der Stichfrage das Kreuz beim Gegenentwurf.

  5. Guten Tag Frau Humbel, es dürfte wohl von der Höhe des nicht angemeldeten Zusatzeinkommens abhängen ob ein Ausländer, der Sozialhilfe bezieht, gemäss Ausschaffungsinitiative ausgeschafft wird. Das Beispiel mit dem Chefarzt ist nicht lächerlich. In den Printmedien konnte man darüber lesen. Hier nochmals der Link (hier klicken).

    Zur Initiative „Kein Missbrauch des Gastrechts“ von Philipp Müller (FDP):

    Ich bin nur einfaches SVP-Mitglied und kann die Vorgänge im Parlament folglich nicht kommentieren. Ich kann nur vermuten weshalb die SVP-Parlamentarier gegen diese Initiative waren. Folgendes fehlt in der Liste von Herrn Philipp Müller:

    –>Missbrauch der Sozialwerke

    Zudem sah die Initiative von Philipp Müller Folgendes vor:

    Ist der Vollzug der Wegweisung aus zwingenden völkerrechtlichen Gründen nicht möglich oder nicht zulässig, so verfügt das Bundesamt die vorläufige Aufnahme. Ist die Ausländerin oder der Ausländer minderjährig, so verfügt das Bundesamt die vorläufige Aufnahme. Das Bundesamt hebt die vorläufige Aufnahme auf, wenn die Ausländerin oder der Ausländer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

    Insbesondere das Fettgedruckte dürfte wohl kaum dem entsprechen, was die SVP-Parlamentarier wollen. Ein minderjähriger Ausländer wird wohl kaum bei vollendetem 18. Lebensjahr ausgeschafft. Siehe Härtefalldiskussion im Fall Comagic. Dann heisst es er sei hier aufgewachsen und hätte in seinem Heimatland keine Freunde und nichts. Dann wird von Härtefall und Verhältnismässigkeit gesprochen und dann darf er hierbleiben. Die SVP-Parlamentarier haben die Initiative von Philipp Müller wahrscheinlich deshalb abgelehnt.

    Wenn man die Initiative von Philipp Müller angenommen hätte, wären die Chancen für ein Ja zur Ausschaffungsinitiative gesunken. Die Initiative von Philipp Müller ist jedoch aus den genannten Gründen nicht so gut wie die Ausschaffungsinitiative.

    Zu dem von Ihnen erwähnten Raserprozess: Ich möchte mich hier nicht zu einzelnen Raserprozessen äussern. Das muss man individuell anschauen. Grundsätzlich bin ich jedoch der Meinung, dass in diesem Land eine regelrechte Raserhysterie inszeniert wird. Hier können Sie lesen weshalb. (Morgarten.info ist auch ein Blog von mir) Hier habe ich ebenfalls nochmals zur Raserinitiative Stellung genommen. Es gibt einzelne Raser, die man besser aus dem Verkehr ziehen sollte. Es ist jedoch so, dass die Zahl der schweren Verkehrsunfälle trotz steigendem Verkehrsaufkommen abnimmt. Es gibt auch immer weniger Todesopfer (Rückgang seit den 1970er Jahren trotz Zunahme der Verkehrsdichte um über 75%!). Folglich ist die von Roadcross, den Massenmedien, PR- und Werbeagenturen und populistischen Politikern inszenierte Hysterie nicht gerechtfertigt.

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