Vor die Tür?

Der folgende Film ist Teil einer Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP . Handlung des Films: Ein ausländischer Schüler schneidet im Gesangsunterricht eine Grimasse und wird deshalb vom Lehrer aus dem Kassenzimmer geschickt. Kurz danach schickt der Lehrer auch gleich noch ein Mädchen aus dem Klassenzimmer, weil sie die Cousine des ausländischen Schülers ist. Mit Filmen wie … Weiterlesen

Gründe für ein JA zur Ausschaffungsinitiative

Am 28. November 2010 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Ausschaffungsinitiative der SVP ab. In diesem Artikel erfahren Sie was die Ausschaffungsinitiative will und was für sie spricht.

Ausschaffungsinitiative

Was die Ausschaffungsinitiative will

Die Ausschaffungsinitiative will, dass kriminelle Ausländer und solche, welche die Sozialwerke missbrauchen die Schweiz verlassen müssen. Ausländern soll der ausländerrechtliche Status und das Aufenthaltsrecht entzogen werden, wenn sie wegen einem der folgenden Delikte rechtskräftig verurteilt worden sind:

  • Vorsätzliche Tötung
  • Vergewaltigung
  • ein schweres Sexualdelikt
  • ein Gewaltdelikt
  • Raub
  • Menschenhandel
  • Drogenhandel
  • ein Einbruchsdelikt

Die Initiative überlässt es dem Gesetzgeber die Liste durch weitere Tatbestände zu ergänzen.  Ausländer, die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, sollen ihr Aufenthaltsrecht ebenfalls verlieren. Zudem ist eine Einreisesperre von 5-15 Jahren und im Wiederholungsfall bis zu 20 Jahren vorgesehen.  Der Gesetzgeber  soll ausserdem innerhalb von fünf Jahren nach Annahme der Ausschaffungsinitiative Strafbestimmungen für Verstösse gegen das Einreiseverbot erlassen. (Quelle)

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Immigration bedingt Integration

Hassprediger in BernWas ist von Ausländern zu halten, die in der Schweiz in einer Parallelgesellschaft leben? Was ist von Ausländern zu halten, die ihre Kinder nur mit Landsleuten aus ihrem Herkunftsland verheiraten wollen und eine Ehe mit Christen ausschliessen? Für mich sind diese Leute nicht wirklich integriert. Sie leben in einer Parallelgesellschaft. Das ist inakzeptabel.

Ausländer, die sich in der Schweiz aufhalten, haben unsere Gesetze zu achten. Wenn sie auf Dauer in der Schweiz leben wollen, haben sie sich zudem an schweizerische Bräuche und Sitten anzupassen. Sie haben ferner eine Landessprache zu lernen. Bei Ehepaaren gilt dies für beide Ehepartner. Dies erlaubt ihnen unsere Gesetze zu verstehen und sich in unsere schweizerische Gesellschaft zu integrieren.

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Polizeilich registrierte Tötungsdelikte

In der Schweiz haben sich in den Jahren 2000-2004 gesamthaft 859 Ereignisse zugetragen, von denen die Polizei nach heutigem Wissensstand von vollendeter oder versuchter Tötung gemäss Art. 111-114 StGB ausgeht. 94% dieser Fälle konnten bis zur Erstellung der im Jahr 2006 veröffentlichten Publikation über Tötungsdelikte des Bundesamts für Statistik aufgeklärt werden.

Häufigkeitsziffer nach Gebieten
Urbane Gebiete waren mit einer durchschnittlichen Häufigkeitsziffer von 2.7 Fällen pro 100’000 Einwohner stärker belastet als ländliche Gebiete, die eine Häufigkeitsziffer von 1.5 Fälle pro 100’000 Einwohner zu verzeichnen hatten. Im Rahmen dieser Ereignisse wurden 1’064 Opfer registriert. Davon waren rund 40% weiblichen und 60% männlichen Geschlechts. Die höchste Opferbelastungsrate, bezogen auf die ständige Wohnbevölkerung (Ausländer auf der Durchreise und Kriminaltouristen sind also ausgenommen), weisen Männer mit ausländischer Staatszugehörigkeit (Ausländer) im Alter zwischen 20-24 Jahren auf!

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