Was gehört in die obligatorische Krankenversicherung?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Dezember 2013 | 1.832 mal gesehen

Welche Leistungen gehören von einer obligatorischen Krankenversicherung abgedeckt? Diese Frage wird zurzeit bei der Auseinandersetzung über die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» intensiv diskutiert. Die Frage ist angesichts jährlich steigender Krankenkassenprämien gerechtfertigt.

Im Jahr 2012 haben laut Bundesamt für Gesundheit von rund 8 Millionen Versicherten rund 2.3 Millionen eine Prämienverbilligung in Anspruch genommen. Das ist fast jeder fast jeder dritte Versicherte! Immer mehr Versicherte erhöhen zudem aufgrund der hohen Krankenkassenprämien ihre Jahresfranchise, also den Selbstbehalt. Die maximal mögliche Jahresfranchise liegt zurzeit bei 2’500 Franken. Ein Versicherungsnehmer, der krank wird und Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nimmt, muss bis zum Erreichen der Jahresfranchise alles selber bezahlen. Bei den Kosten, die darüber sind hat er noch 10% zu tragen. Darüber hinaus muss er weiterhin seine hohen Krankenkassenprämien zahlen. Das führt dazu, dass offenbar immer mehr Erkrankte sich den Gang zum Arzt nicht mehr leisten können. Im Jahr 2012 haben die Krankenkassen rund 600’000 Betreibungen wegen nichtbezahlter Krankenkassenprämien eingeleitet!

Angesichts dieser erschreckenden Tatsachen ist es legitim darüber zu befinden ob Abtreibungen weiter von der Krankenkasse bezahlt werden sollen. Es ist ein Hohn, dass die Krankenkassen gesunden Frauen eine Abtreibung finanzieren während sich Kranke den Gang zum Arzt nicht mehr leisten können!

Die Prämien für die obligatorische Krankenkassen müssen günstiger werden. Eine obligatorische Krankenversicherung soll verhindern, dass jemand wegen einer Krankheit stirbt, weil er sich die Behandlung nicht leisten kann. Also gehört die Behandlung lebensbedrohender Krankheiten natürlich in den Grundversicherungskatalog.

Leistungen, die hingegen lediglich „nice to have“ sind, aber nicht der Verhinderung lebensbedrohender Krankheiten dienen, haben in einer obligatorischen Krankenversicherung hingegen nichts zu suchen. Dazu gehören auch Leistungen, die mit einer Krankheit nichts zu tun haben. Ich denke da z.B. an die Kosten für die Entbindung einer schwangeren Frau. Diese Leistungen gehören durch Zusatzversicherungen abgedeckt. Wer diese Leistungen will, der soll eine Zusatzversicherung abschliessen und dafür extra zahlen. Gleichzeitig sollte die minimale Franchise auf 1000 Franken erhöht werden um die Eigenverantwortung der Versicherten zu erhöhen.

Ebenfalls denkbar sind Risikoprofile, wie das bei der obligatorischen Haftpflichtversicherung bereits der Fall ist. Da Raucher und Fettleibige statistisch gesehen eher zu Krankheiten neigen, sollten sie auch entsprechend höhere Krankenkassenprämien zahlen müssen. Wer einen gesunden Lebenswandel führt, sollte hingegen dafür mit günstigeren Prämien belohnt werden.

Mit diesen Massnahmen könnte nach meiner Einschätzung der weitere Anstieg der Krankenkassenprämien vermieden werden. Ich unterstütze die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» weil Schwangerschaft keine Krankheit ist und die Leistungen der obligatorischen Versicherung Kranken vorbehalten sein sollten. Wer abtreiben will, der soll für die 600 Franken für die Abtreibung selber aufkommen. Viele Kranke haben eine höhere Jahresfranchise!

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