Argumente gegen die Mindestlohn-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. März 2014 | 2.595 mal gesehen

Am 18. Mai 2014 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Mindestlohn-Initiative ab. Die Mindestlohn-Initiative verlangt einen gesetzlichen schweizweiten Mindestlohn von CHF 22.00 pro Stunde. Das entspricht bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden einem Monatslohn von rund CHF 4’000.00. Zudem soll dieser Lohn regelmässig der Teuerung angepasst werden.  Direkt von der Mindestlohn-Initiative betroffen wären ca. 9% der Arbeitsplätze oder rund 330’000 Stellen.

Wortlaut des Initiativtextes:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a Schutz der Löhne (neu)

1 Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem Arbeitsmarkt.

2 Sie fördern zu diesem Zweck insbesondere die Festlegung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und deren Einhaltung.

3 Der Bund legt einen gesetzlichen Mindestlohn fest. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zwingende Lohnuntergrenze. Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen.

4 Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, mindestens aber im Ausmass des Rentenindexes der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

5 Die Ausnahmeregelungen und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes an die Lohn- und Preisentwicklung werden unter Mitwirkung der Sozialpartner erlassen.

6 Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn festlegen.

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 110a (Schutz der Löhne)

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 22 Franken pro Stunde. Bei der Inkraftsetzung von Artikel 110a wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung nach Artikel 110Absatz 4  hinzugerechnet.

2Die Kantone bezeichnen die Behörde, die für den Vollzug des gesetzlichen Mindestlohnes verantwortlich ist.

Der Bundesrat setzt Artikel 110a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

4Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, erlässt der Bundesrat unter Mitwirkung der Sozialpartner die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.

Welche Argumente sprechen gegen die Mindestlohn-Initiative?

1. Ein Mindestlohn von CHF 22.00 wäre im europäischen Vergleich ein überdurchschnittlich hoher Mindestlohn. Er würde den Wirtschaftsstandort Schweiz weiter schwächen. Hohe Löhne zementieren die Hochpreisinsel Schweiz und machen sie gegenüber dem Ausland in vielen Bereichen noch weniger konkurrenzfähig. Gerade grenznahe Randregionen könnten dies zu spüren bekommen. Bereits heute kaufen viele Schweizer nicht mehr bei Schweizer Detailhändlern ein, bestellen ihre Pizza im Ausland oder lassen sich die Haare im Ausland schneiden. Immer mehr Leute fliegen inzwischen auch von ausländischen Flughäfen in den Urlaub um so einen markant günstigeren Urlaub geniessen zu können. Wir Schweizer zahlen praktisch für alles zu viel.

2. Nicht jeder, der für einen tiefen Lohn arbeitet, ist wirklich von Armut betroffen. Viele Tieflohnbezüger bringen ihren Lohn in einen Haushalt mit ein, in dem weitere Beschäftigte über ein Einkommen verfügen.

3. Haushalte mit niedrigem Einkommen werden bereits heute entlastet, beispielsweise
mit Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenbeiträgen, tieferen Steuern und mit Vergütungen für die Kinderbetreuung.

4. Die Mindestlohn-Initiative gefährdet Nebenjobs und Jobs für weniger qualifizierte Arbeitskräfte, weil die Gefahr besteht, dass diese aufgrund des staatlich diktierten Mindestlohns wegrationalisiert würden.

5. Die bereits heute nur dank staatlichen Milliardensubventionen überlebensfähige Schweizer Landwirtschaft wäre bei staatlich diktierten Mindestlöhnen von CHF 22.00 pro Stunde gegenüber der internationalen Konkurrenz noch weniger konkurrenzfähig, wenn sie darauf nicht mit weiterer Automatisierung und Effizienzsteigerungen reagieren würde.

6. Die Mindestlohn-Initiative gefährdet die Existenz von kleinen und mittlere Unternehmen, die bereits heute im harten Wettbewerb bestehen müssen. Hohe Mindestlöhne benachteiligen diese gegenüber der ausländischen Konkurrenz zusätzlich.

Für mich ist der Fall klar, ich empfehle die Mindestlohn-Initiative zur Ablehnung.