Freisprüche bei Swissair-Prozess vergessen?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. April 2010 | 2.452 mal gesehen

Swissair GroundingAn alle, die meinen, dass eine Klage gegen die UBS-Verwaltungsräte etwas bringen würde. Erinnert ihr euch noch an den Swissair-Prozess? Der hat ausser enormen Kosten für die Steuerzahler nichts gebracht. Die Verantwortlichen des Swissair-Debakels wurden im Sommer 2007 freigesprochen und bekamen Entschädigungen von insgesamt drei Millionen Schweizerfranken.

Gemäss Dominique Biedermann von der Ethos-Stiftung würde eine Klage gegen die UBS-Verwaltungsräte Millionen kosten. Deshalb hat er am 4. April 2010 in der NZZ am Sonntag deutlich gemacht, dass er keine Klage einreichen wird. Trotzdem setzt er sich dafür ein, dass an der morgigen Generalversammlung der UBS-Aktionäre dem Verwaltungsrat die Decharge verweigert wird. Doch was soll das bringen? Will man, dass die UBS noch mehr Geld für unnötige Verfahren verschwendet?

Die Aktionäre sollten morgen die Entscheide treffen, welche für die Zukunft der UBS und den Kurs der UBS-Aktie am besten sind. Jetzt ist es an der Zeit nach vorne zu schauen und sich z.B. über das neue Vergütungssystem der UBS zu kümmern.

UBS-Aktionäre sollten die Decharge erteilen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. April 2010 | 3.375 mal gesehen

ubsÜbermorgen tagt die Generalversammlung der UBS. Dabei wird über die Dechargenerteilung der Verwaltungsräte der Jahre 2007, 2008 und 2009 abgestimmt. Mehrere Aktionäre darunter Ethos-Chef Dominique Biedermann haben bereits angekündigt, dass sie dem Verwaltungsrat und den ehemaligen Verwaltungsräten der Jahre 2007-2009 die Decharge verweigern werden.

Nüchtern betrachtet ist es jedoch dumm, wenn man den UBS-Verwaltungsräten die Decharge verweigert. Eine Dechargenverweigerung nützt nämlich nur etwas, wenn man den Verwaltungsräten eine strafbare Handlung oder wenigstens eine schadenersatzpflichtige Handlung nachweisen kann. Nach Ansicht von Experten dürfte dies bei den UBS-Verwaltungsräten jedoch schwer nachweisbar sein. Folglich nützten solche politisch motivierte Aktionen nichts. Sie schaden allerdings womöglich dem Kurs der UBS-Aktie und damit den Aktionären.

Da sinkende Aktienkurse und hohe Prozesskosten für jahrelange Prozesse und Verfahren nicht im Sinne der UBS-Aktionäre sein können, sollten die Aktionäre möglichst schnell einen Schlussstrich zu dieser Affäre ziehen und nach vorne schauen.

UBS: Entlastung von Ospel und Co.

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. April 2010 | 2.376 mal gesehen

Marcel OspelAm kommenden Mittwoch entscheidet die Generalversammlung der UBS über die Dechargen-Erteilung des Verwaltungsrats für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009. Es wird also auch über die Entlastung der ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten Ospel und Kurer entschieden. Normalerweise erfolgt die Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrats jährlich, über die Entlastung für 2007 und 2008 wurde aber noch nicht entschieden.

Einige Aktionäre rund um den Ethos-Chef Biedermann haben angekündigt, dass sie dem Verwaltungsrat die Entlastung verweigern. Am vergangenen Sonntag hat Biedermann in der NZZ am Sonntag jedoch durchblicken lassen, dass er als Aktionär keine Klage gegen den Verwaltungsrat der UBS einreichen wird. Diese Aussage erstaunt. Könnte es sein, dass Biedermann nicht an einen Erfolg einer solchen Klage glaubt und daher den Weg über die Generalversammlung bevorzugt? Die Begründung von Biedermann hat mich jedenfalls nicht überzeugt. Er gab an nicht zu klagen weil dies Millionen kosten würde und sich das seine Ethos-Stiftung nicht leisten könne. Wenn er sicher wäre, vor Gericht Recht zu bekommen, bräuchte er sich aber über die Millionen für die Klage nicht zu sorgen.

Information: Verwaltungsräte sind auch Aktionäre, sie müssen aber wenn um die Entlastung ihrer Person entschieden wird in den Ausstand treten. Sie dürfen aber wieder abstimmen wenn es um die Entlastung ihrer Verwaltungsratskollegen geht. Wenn die Generalversammlung die Decharge erteilt, also den Verwaltungsrat entlastet, können Aktionäre, die damit nicht einverstanden sind binnen 6 Monaten nach dem Entlastungsbeschluss ihre Ansprüche geltend machen. Das heisst sie können Klage einreichen.

Tipp: Die UBS-Aktionäre sollten sich an der kommenden Generalversammlung gut überlegen ob es Sinn macht weitere Millionen für mögliche Klagen aufzuwenden. Das sollte insbesondere von den Erfolgschancen bei möglichen Gerichtsverhandlungen abhängig gemacht werden. Weitere langwierige Gerichtsverfahren könnten sich zudem negativ auf den Aktienkurs auswirken. Ob dies im Sinne der Aktionäre ist, ist zu bezweifeln.

Eine Sache für den Tieranwalt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2010 | 3.029 mal gesehen

Georg KreisIn einem Interview von Online-Reports äusserte sich Georg Kreis, der Präsident der Eidgenössischen Rassismuskommission, über islamischen Radikalismus in Basel. Es ging unter anderem um die herabsetzende Aussage eines Islampredigers, der laut einem DOK des Schweizer Fernsehens in der Basler Arrahma Moschee Andersgläubige auf rassistische Weise herabgesetzt haben soll. Auf die Frage ob es erlaubt sei Andersgläubige als „niedriger als gläubige Tiere“ zu bezeichnen, wie dies der besagte Islamprediger getan haben soll, äusserte sich Kreis wie folgt:

Das Problem ist, dass „Andersgläubige“ oder der „Mensch“ keine rechtliche Schutzkategorie sind. Allenfalls könnten sich die „gläubigen Tiere“ diffamiert fühlen, die in dieser Rede herabgesetzt werden. Vielleicht wäre dies eine Sache für den Tieranwalt …

Diese Aussage von Georg Kreis und seine Art im Interview die repräsentative Aussagekraft des DOK-Films in Frage zu stellen offenbart einmal mehr seine parteiische und einseitige Betrachtungsweise. Im Strafgesetzbuch Art. 261bis steht klipp und klar:

Art. 261bis Rassendiskriminierung

…wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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Aktionäre profitieren vom Depotstimmrecht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2010 | 2.711 mal gesehen

Das Depotstimmrecht erweitert den Handlungsspielraum von Aktionären. Aktionäre, die nicht an einer Generalversammlung teilnehmen können, dürfen die Stimmrechte ihrer Aktien an einen Depotvertreter übertragen. Sie können dem Depotvertreter ausserdem Weisungen zur Wahrung ihrer Interessen erteilen.  Als Depotvertreter gelten dem Bankengesetz unterstellte Institute und gewerbsmässige Vermögensverwalter.  Das Depotstimmrecht ist also eine gute Sache und sollte daher nicht abgeschafft werden.

Gesetzlich geregelt ist das Depotstimmrecht im Obligationenrecht Artikel 689d. Dieser Artikel regelt auch was zu tun ist, wenn keine Weisungen des Aktionärs vorliegen. Aktionäre profitieren vom Depotstimmrecht weiterlesen

Aktionäre sagen JA zu Millionensalären

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. April 2010 | 3.147 mal gesehen

Stefan LippeDie Aktionäre des Rückversicherers Swiss RE haben an der heutigen Generalversammlung die Millionensaläre der Firmenspitze für das Jahr 2009 gutgeheissen. Der CEO von Swiss RE, Stefan Lippe, hat im Jahr 2009 12,6 Millionen Schweizerfranken verdient. Dies zeigt einmal mehr, dass Thomas Minders Abzocker-Initiative nichts taugt. Nach Minders Initiative sollen die Aktionäre über die Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats abstimmen. Wie sich bei Swiss RE zeigt, führt dies jedoch nicht zwangsläufig zu tieferen Vergütungen.

Bei Swiss RE besitzt kein einziger Aktionär mehr als 4% des Aktienkapitals. Swiss RE besitzt selbst 7.7% eigene Aktien, kann die Stimmrechte der eigenen Aktien jedoch nicht wahrnehmen. (siehe Jahresbericht Seite 89) Insgesamt hat Swiss RE 71’047 Aktionäre. Institutionelle Aktionäre halten 5.5% des Aktienkapitals.

Auf Seite 132 des Jahresberichts 2009 findet ihr die Vergütung an Stefan Lippe. Swiss RE Jahresbericht 2009 Aktionäre sagen JA zu Millionensalären weiterlesen

Obamas Atomwaffenstrategie ist ein Witz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. April 2010 | 1.941 mal gesehen

AtomwaffeNach dem Willen der US-Regierung sollen Atomwaffen künftig nur noch eine abschreckende Wirkung gegen Atomangriffe haben. Entgegen der bisherigen Doktrin verpflichten sich die USA somit keine Atomwaffen gegen atomwaffenlose Staaten einzusetzen. Dies soll selbst dann gelten, wenn diese die USA mit biologischen oder chemischen Waffen angreifen. Ausgenommen von dieser neuen Regelung sollen einzig der Iran und Nordkorea sein. Nach Ansicht der US-Regierung halten sich diese Staaten nicht an den Vertrag zur Nichtverbreitung von Atomwaffen.

Ich halte nichts von dieser neuen Regelung. Die abschreckende Wirkung von Waffen, deren Einsatz man von vorne herein ausschliesst ist gleich null. Obama gefährdet mit seiner neuen Atomwaffenstrategie die Bevölkerung der USA. Offenbar weiss Obama nicht weshalb die Japaner unmittelbar nach dem Abwurf von Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki kapituliert haben.

Kathy Riklin hat Recht!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. April 2010 | 2.837 mal gesehen

neutralKathy Riklin hat Recht. Ein Rücktritt von Micheline Calmy-Rey ist längst überfällig. Es geht nicht nur um die Libyen-Krise. Micheline Calmy-Rey ist für zahlreiche aussenpolitische Debakel verantwortlich. Seit ihrem Amtsantritt als Aussenministerin hat sich die aussenpolitische Lage der Schweiz wesentlich verschlechtert. In anderen Ländern hätte sie deswegen längst zurücktreten müssen.

Calmy-Rey wurde im Dezember 2002 zur Bundesrätin gewählt. Seit Beginn ihrer Amtszeit leitet sie das Eidgenössische Departement für auswertige Angelegenheiten (EDA). Die bis zu ihrem Amtsantritt traditionell neutrale und zurückhaltende Aussenpolitik der Schweiz wurde von ihr in eine, wie sie selbst sagte, „aktive Neutralität“ umgewandelt. Damit meinte sie ihre parteiische und einseitige Art sich im Namen der Menschenrechte in die Weltpolitik einzumischen. Mit dieser Politik hat sie sich weltweit Feinde geschaffen und die Schweiz in eine politische Isolation geführt. Möglicherweise gehört dies zum Plan von Euroturbos wir ihr um das Schweizer Volk auf diese Weise für einen EU-Beitritt zu gewinnen. Kathy Riklin hat Recht! weiterlesen

Der Sinn der Geschichte Hiob

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. April 2010 | 5.342 mal gesehen

Jesus ChristusMan mag an Gott glauben oder nicht, doch gerade die Geschichten der christlichen Lehre haben viel mit dem alltäglichen Leben von Menschen und deren Schwächen zu tun. Wenn man diese Geschichten versteht, können sie einem einen tieferen Sinn offenbaren. Freilich kann auch die Bibel, die Existenz Gottes nicht beweisen. Dennoch ist die Botschaft hinter vielen Geschichten der Bibel interessant. Nehmen wir z.B. die Geschichte von Hiob.

Es gibt religiöse Lehren, denen zufolge Leid als Strafe für sündiges Verhalten angesehen wird. Dies ist im Christentum anders. Für Christen sind Plagen eine Prüfung ihres Glaubens. Die Geschichte Hiob zeigt, dass nicht nur böse Menschen sondern auch gottesfürchtige und rechtschaffende Menschen vom Leid getroffen werden können. Hiob wurde vom Leid geplagt, weil Satan Gott versuchte. Satan sagte zu Gott, dass Hiob nur deshalb so gottesfürchtig sei, weil es ihm so gut gehe. Darauf verlieh Gott Satan die Gewalt über Hiob. Dieser nahm Hiob alles was er besass, tötete seine Familienangehörigen, machte Hiob krank und quälte ihn. Alles in der Hoffnung, dass der vom Leid geplagte Hiob vom Glauben abkommen und Gott zürnen würde. Hiob klagte über sein Leid, doch er blieb rechtschaffend und gottesfürchtig. Damit bestand Hiob die Prüfung seines Glaubens und Satan unterlag Gott. Der Sinn der Geschichte Hiob weiterlesen

Missionieren in islamischen Ländern

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. April 2010 | 3.389 mal gesehen

Stop Killing ChistiansIn Artikel 18 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO verpflichten sich die Mitgliedstaaten der UNO zur Religionsfreiheit. Gemäss diesem Artikel hat jeder Mensch Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit seine Religion oder Überzeugung zu wechseln. Es umfasst zudem die Freiheit seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus auszuleben.

Obwohl sich alle UNO-Mitgliedsstaaten verpflichtet haben die allgemeine Erklärung der Menschenrechte anzuerkennen, wird sie von den islamischen Ländern missachtet. In allen islamischen Ländern ist christliche Mission verboten. Sie wird als Gefährdung der staatlichen Ordnung und der politischen Stabilität angesehen. Christen drohen harte Strafen, wenn sie in islamischen Ländern mit Muslimen über ihren Glauben sprechen. In Saudi-Arabien verlieren christliche Arbeitskräfte ihre Arbeitsgenehmigung, wenn sie bei der Teilnahme eines Gottesdienstes erwischt werden. In anderen islamischen Ländern mit einer christlichen Minderheit werden christliche Kinder entführt und gezwungen zum Islam überzutreten. Missionieren in islamischen Ländern weiterlesen