Tochter verkauft – Eheschliessung auf islamisch

Tochter verkauftIn Deutschland sind islamische Parallelgesellschaften längst eine Realität. Wie sich das auf soziale Handlungen in der Gesellschaft auswirken kann, zeigt die Geschichte von Özlem und Murat aus Berlin.

Özlem wurde in Berlin geboren und stammt aus einer kurdischen Familie. Ihr Vater ist Feuerwehrmann und ein Bruder Polizist. Vor einem Jahr heiratete die damals 14 Jährige den fünf Jahre älteren Kurden Murat. Die Eheschliessung war zwischen den Familien der Braut und des Bräutigams arrangiert. In einem Anwaltsschreiben wurde die Einwilligung der Eltern von Özlem für die Übergabe des Sorgerechts an Murat und das Einverständnis für die Eheschliessung zwischen Özlem und Murat gegen eine Zahlung von 15‘500 Euro schriftlich festgehalten. Der Vater von Özlem meinte dazu, dass es in ihrem Kulturkreis völlig normal sei, dass ein Brautgeld gezahlt werde. Er habe dafür Schmuck für seine Tochter gekauft. Dass in Deutschland arrangierte Eheschliessungen nicht zulässig sind, scheint den Mann, der schon seit Jahren in Deutschland lebt, nicht sonderlich zu interessieren.

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Die Schweiz ein Schurkenstaat?

Der Streit zwischen der Schweiz und Deutschland wegen gestohlener Bankdaten erreicht eine neue Dimension. Nach den Norddeutschen Peer Steinbrück und Franz Müntefering, sorgt nun ein süddeutscher SPD-Politiker mit unflätigen Äusserungen für Aufsehen. Im Baden-Württembergischen Landtag verglich der linke Politiker Claus Schmiedel die Schweiz mit einem Schurkenstaat. Inzwischen hat er nachgedacht und sich für seine niederträchtige … Weiterlesen

Über sentimentale und clevere Aktionäre

Rudolf WeberLiebe Leser, sind Ihnen die lustigen Typen, die sich an Generalversammlungen ans Rednerpult stürzen um dort ihren Senf zum Besten zu geben auch schon aufgefallen? Auch wenn diese Leute mit ihren Voten kaum etwas bewirken, es wäre direkt langweilig ohne sie. Sie haben einen gewissen Unterhaltungswert. An der heutigen GV der UBS konnte man gleich mehrere dieser lustigen Gesellen sehen. Sie ärgerten sich über hohe Boni und beklagten sich über entgangene Dividenden. Doch was sind das eigentlich für Leute? Es sind sentimentale Anleger.

Man kann zwischen sentimentalen und wirtschaftlich orientierten Aktionären unterscheiden.

Charakteristik des sentimentalen Aktionärs:
Er kauft eine Aktie weil er sich aus sentimentalen Gründen mit dem Unternehmen verbunden fühlt oder ihm das Unternehmen irgendwie gefällt. Manchmal rahmt er die Aktie bei sich zuhause ein und hängt sie an die Wand. Er ist glücklich wenn er einmal pro Jahr eine Dividende ausbezahlt bekommt und an der Generalversammlung teilnehmen kann. Dort darf er Kaffee und Gipfeli essen und seinen Senf zum Besten geben. Dieser Typ ist wertkonservativ und relativ unflexibel. Wenn er einmal eine Aktie kauft, hält er sie über Jahre. Kursgewinne sind ihm nicht so wichtig, da er seine Aktie dermassen liebt, dass er sie nicht zu verkaufen gedenkt. Er ärgert sich über Manager, die mit ihren hohen Salären und Vergütungen den Gewinn des Unternehmens schmälern.

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UBS-Aktionäre genehmigen Vergütungen in Millionenhöhe

Oswald GrübelDie Aktionäre der UBS haben heute gezeigt, dass es nicht nur Blickleser unter ihnen gibt. Mehrheitlich folgten sie den Anträgen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Neben dem Geschäftsbericht, der Konzernrechnung und dem Bericht des Stammhauses segneten sie auch den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2009 ab. Sie akzeptierten somit Vergütungen in Millionenhöhe.

Nachdem vor den Aktionären der UBS bereits die Aktionäre von Novartis und Swiss Re Vergütungen in Millionenhöhe zugestimmt haben, ist klar, dass die Abzocker-Initiative von Thomas Minder nichts bringt. Das Ziel von Thomas Minder ist es Vergütungen in Millionenhöhe zu verhindern indem Aktionäre darüber abstimmen. Nun zeigt sich aber zum wiederholten Mal, dass Aktionäre Vergütungen in Millionenhöhe gutgeheissen haben.

Erfreulich an der heutigen Generalversammlung war auch, dass die Aktionäre den Verwaltungsräten der Geschäftsjahre 2008 und 2009 die Decharge erteilt haben. Das war nötig. Die knapp zustande gekommene Verweigerung der Decharge für das Geschäftsjahr 2007 ist zwar bedauerlich, doch nicht sonderlich tragisch. Denn mit einer Klage ist kaum zu rechnen. Die Erfolgschancen einer solchen Klage wären gering. Ausser viel Geschrei und ein bisschen öffentlichem Frust ablassen ist also kaum etwas passiert.

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Freisprüche bei Swissair-Prozess vergessen?

An alle, die meinen, dass eine Klage gegen die UBS-Verwaltungsräte etwas bringen würde. Erinnert ihr euch noch an den Swissair-Prozess? Der hat ausser enormen Kosten für die Steuerzahler nichts gebracht. Die Verantwortlichen des Swissair-Debakels wurden im Sommer 2007 freigesprochen und bekamen Entschädigungen von insgesamt drei Millionen Schweizerfranken. Gemäss Dominique Biedermann von der Ethos-Stiftung würde eine … Weiterlesen

UBS-Aktionäre sollten die Decharge erteilen

Übermorgen tagt die Generalversammlung der UBS. Dabei wird über die Dechargenerteilung der Verwaltungsräte der Jahre 2007, 2008 und 2009 abgestimmt. Mehrere Aktionäre darunter Ethos-Chef Dominique Biedermann haben bereits angekündigt, dass sie dem Verwaltungsrat und den ehemaligen Verwaltungsräten der Jahre 2007-2009 die Decharge verweigern werden. Nüchtern betrachtet ist es jedoch dumm, wenn man den UBS-Verwaltungsräten die … Weiterlesen

UBS: Entlastung von Ospel und Co.

Am kommenden Mittwoch entscheidet die Generalversammlung der UBS über die Dechargen-Erteilung des Verwaltungsrats für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009. Es wird also auch über die Entlastung der ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten Ospel und Kurer entschieden. Normalerweise erfolgt die Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrats jährlich, über die Entlastung für 2007 und 2008 wurde aber noch nicht … Weiterlesen

Eine Sache für den Tieranwalt

Georg KreisIn einem Interview von Online-Reports äusserte sich Georg Kreis, der Präsident der Eidgenössischen Rassismuskommission, über islamischen Radikalismus in Basel. Es ging unter anderem um die herabsetzende Aussage eines Islampredigers, der laut einem DOK des Schweizer Fernsehens in der Basler Arrahma Moschee Andersgläubige auf rassistische Weise herabgesetzt haben soll. Auf die Frage ob es erlaubt sei Andersgläubige als „niedriger als gläubige Tiere“ zu bezeichnen, wie dies der besagte Islamprediger getan haben soll, äusserte sich Kreis wie folgt:

Das Problem ist, dass „Andersgläubige“ oder der „Mensch“ keine rechtliche Schutzkategorie sind. Allenfalls könnten sich die „gläubigen Tiere“ diffamiert fühlen, die in dieser Rede herabgesetzt werden. Vielleicht wäre dies eine Sache für den Tieranwalt …

Diese Aussage von Georg Kreis und seine Art im Interview die repräsentative Aussagekraft des DOK-Films in Frage zu stellen offenbart einmal mehr seine parteiische und einseitige Betrachtungsweise. Im Strafgesetzbuch Art. 261bis steht klipp und klar:

Art. 261bis Rassendiskriminierung

…wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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Aktionäre profitieren vom Depotstimmrecht

Das Depotstimmrecht erweitert den Handlungsspielraum von Aktionären. Aktionäre, die nicht an einer Generalversammlung teilnehmen können, dürfen die Stimmrechte ihrer Aktien an einen Depotvertreter übertragen. Sie können dem Depotvertreter ausserdem Weisungen zur Wahrung ihrer Interessen erteilen.  Als Depotvertreter gelten dem Bankengesetz unterstellte Institute und gewerbsmässige Vermögensverwalter.  Das Depotstimmrecht ist also eine gute Sache und sollte daher nicht abgeschafft werden.

Gesetzlich geregelt ist das Depotstimmrecht im Obligationenrecht Artikel 689d. Dieser Artikel regelt auch was zu tun ist, wenn keine Weisungen des Aktionärs vorliegen.

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Aktionäre sagen JA zu Millionensalären

Stefan LippeDie Aktionäre des Rückversicherers Swiss RE haben an der heutigen Generalversammlung die Millionensaläre der Firmenspitze für das Jahr 2009 gutgeheissen. Der CEO von Swiss RE, Stefan Lippe, hat im Jahr 2009 12,6 Millionen Schweizerfranken verdient. Dies zeigt einmal mehr, dass Thomas Minders Abzocker-Initiative nichts taugt. Nach Minders Initiative sollen die Aktionäre über die Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats abstimmen. Wie sich bei Swiss RE zeigt, führt dies jedoch nicht zwangsläufig zu tieferen Vergütungen.

Bei Swiss RE besitzt kein einziger Aktionär mehr als 4% des Aktienkapitals. Swiss RE besitzt selbst 7.7% eigene Aktien, kann die Stimmrechte der eigenen Aktien jedoch nicht wahrnehmen. (siehe Jahresbericht Seite 89) Insgesamt hat Swiss RE 71’047 Aktionäre. Institutionelle Aktionäre halten 5.5% des Aktienkapitals.

Auf Seite 132 des Jahresberichts 2009 findet ihr die Vergütung an Stefan Lippe. Swiss RE Jahresbericht 2009

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